VerträgeVertragsart

Zeitungs- und Zeitschriften-Abo kündigen

Ein Abo, das du seit dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, kündigst du mit höchstens einem Monat Frist zum Ende der Laufzeit; danach darf es sich nur noch unbefristet verlängern und ist jederzeit mit höchstens einem Monat kündbar. Für ältere Abos gelten die alten Bedingungen weiter. Ein Abo, das du am Telefon, an der Haustür oder online bestellt hast, kannst du außerdem 14 Tage lang widerrufen.

Von Rechtsstand geprüft am 8 Min. Lesezeit

Stapel gefalteter Zeitungen, nur von der Seitenkante zu sehen, auf einer Fensterbank aus Holz neben einer Kaffeetasse im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Diese Seite ist für alle, die ein Abo für eine Tages- oder Wochenzeitung, eine Zeitschrift oder ein E-Paper beenden wollen – auch für ein Probeabo, das plötzlich Geld kostet. Sie zeigt, welche Frist für dein Abo gilt, wie du ein Probeabo stoppst, rechnet eine Widerrufsfrist durch und erklärt, was du gegen ein untergeschobenes Abo tun kannst.

Was für Abos von Zeitung und Zeitschrift gilt

Ein Abo ist ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren. Das Bundesjustizministerium nennt das Zeitungsabonnement ausdrücklich als typisches Beispiel für die Regeln, die seit dem 1. März 2022 für solche Verträge gelten (§ 309 Nr. 9 BGB):

  • Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
  • Die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
  • Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit erlaubt – mit dem Recht, jederzeit mit höchstens einem Monat Frist zu kündigen.

Ältere Abos sind anders. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, bleibt es bei der alten Rechtslage, auch wenn die Verlängerung erst heute stattfindet: Bedingungen durften eine stillschweigende Verlängerung um bis zu ein Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vorsehen (Art. 229 § 60 EGBGB). Eine Sonderregel wie § 56 Abs. 3 TKG, die bei Telefon und Internet auch alte Verträge erfasst, gibt es für Abos nicht. Ein Jahresabo von 2019 kann sich also weiter um ein Jahr verlängern, wenn seine Bedingungen das vorsehen.

Für die Kündigung genügt die Textform, also auch eine E-Mail; Unterschrift und Brief dürfen die Bedingungen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Kann man Abos des Verlags online abschließen, muss es auf seiner Webseite einen Kündigungsbutton geben – auch für Abos, die du am Telefon oder per Post bestellt hast (§ 312k BGB).

Welche Frist für dein Abo gilt

Abo-ArtKündigungGrundlage
Abo mit Mindestlaufzeit, geschlossen ab 1. März 2022zum Ende der Mindestlaufzeit mit höchstens 1 Monat Frist; danach jederzeit mit höchstens 1 Monat§ 309 Nr. 9 BGB
Abo mit Mindestlaufzeit, geschlossen vor dem 1. März 2022laut Bedingungen; Verlängerung um bis zu 1 Jahr und bis zu 3 Monate Frist sind zulässigArt. 229 § 60 EGBGB
Abo ohne Mindestlaufzeitlaut BedingungenAbo-Bedingungen
Probeaboendet von selbst oder geht in ein bezahltes Abo über – je nach BestellungBestellbestätigung
E-Paper und Digitalabowie oben; Widerrufsfrist ab Vertragsschluss, sie kann früher enden, wenn du der sofortigen Freischaltung ausdrücklich zugestimmt hast§ 356 Abs. 2 BGB, § 356 Abs. 6 BGB
Einzelheftkein Abo, kein Widerrufsrecht§ 312g Abs. 2 BGB

Rechenbeispiel: altes und neues Abo im Vergleich

Zwei Jahresabos derselben Zeitschrift, beide sollen weg. Die Kündigung geht jeweils am Montag, 4. Januar 2027, beim Verlag ein.

Abo A: läuft seit 1. April 2020Abo B: läuft seit 1. April 2024
BedingungenVerlängerung um je ein Jahr, drei Monate Kündigungsfristein Jahr Mindestlaufzeit, danach unbefristet, ein Monat Frist
Laufende Periode01.04.2026–31.03.2027seit 01.04.2025 unbefristet
Letzter Tag für die Kündigung zum nächsten TerminDo 31.12.2026jeder Tag
Ergebnis bei Zugang am 04.01.2027Abo läuft bis 31.03.2028Abo endet am 04.02.2027

Vier Tage Verspätung kosten beim alten Abo ein ganzes weiteres Jahr, beim neuen nichts. Hast du ein Abo aus der Zeit vor März 2022, lohnt deshalb ein Blick in die Bedingungen und ein Kalendereintrag für den letzten Kündigungstag.

Mit deinen eigenen Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner; für alle Abos zusammen hilft der Abo-Kosten-Rechner mit Erinnerung vor jedem Kündigungstermin.

Probeabo: rechtzeitig stoppen

  1. Bestätigung lesenSteht darin, dass das Probeabo von selbst endet, musst du nichts tun. Geht es in ein bezahltes Abo über, notiere dir den Tag, bis zu dem die Kündigung ankommen muss.
  2. Gleich kündigenDu darfst schon direkt nach der Bestellung zum Ende der Probezeit kündigen. Dann vergisst du es nicht, und die Probeausgaben kommen trotzdem.
  3. Widerruf als SicherheitsnetzHast du am Telefon, an der Haustür oder online bestellt, kannst du binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB). Bei Zeitungen und Zeitschriften beginnt die Frist in der Regel erst mit der ersten Lieferung (§ 356 Abs. 2 BGB) und nicht, bevor du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurdest.
  4. Nachweis sichernHeb Bestellbestätigung, Kündigung und Eingangsbestätigung auf, bis die letzte Rechnung bezahlt ist.

Rechenbeispiel: Widerruf beim Probeabo

Du bestellst am Donnerstag, 1. Oktober 2026, online ein Probeabo. Die erste Ausgabe kommt am Samstag, 10. Oktober. Die 14 Tage beginnen am Folgetag und enden rechnerisch am Samstag, 24. Oktober. Weil der Widerruf eine Erklärung innerhalb einer Frist ist, rückt das Ende von einem Samstag, Sonntag oder Feiertag auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB) – hier auf Montag, 26. Oktober 2026. Anders als bei einer Kündigung genügt es, den Widerruf bis dahin abzuschicken (§ 355 Abs. 1 BGB). Fehlte die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB).

Rechner

Widerrufsfrist berechnen

Bis wann kannst du einen online oder an der Haustür geschlossenen Vertrag widerrufen?

Für gesetzliche Feiertage. Ohne Auswahl zählen nur die bundesweiten.

Grundlage: § 355 BGB, § 356 BGB und § 193 BGB. Seit 19. Juni 2026 müssen Online-Händler eine Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB). Für digitale Inhalte und vorzeitig erbrachte Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht früher erlöschen – das zeigt der Rechner als Hinweis.

Schon in ein Jahresabo übergegangen?

Manche Probeabos gehen ohne Kündigung in ein Jahresabo über. Ob dieser Übergang als stillschweigende Verlängerung zählt – dann wäre bei Verträgen ab März 2022 nur ein Abo auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Frist zulässig – oder als von Anfang an vereinbarte Laufzeit, ist nicht abschließend geklärt; eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu haben wir nicht gefunden. Kündige deshalb sofort „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, verweise auf § 309 Nr. 9 BGB und lass dir das Vertragsende bestätigen. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen. Mehr zu den typischen Mustern im Ratgeber Probeabo kündigen.

Abo untergeschoben?

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berichtet von Abos, die aus angeblich kostenlosen Probeexemplaren, Gewinnspielen, telefonischen Umfragen oder Produkttests entstehen. Viele Betroffene merken es erst bei der ersten Abbuchung. Auftragsbestätigung und Rechnung kommen dabei oft nicht vom Verlag selbst, sondern von einem Abo-Dienstleister, etwa der Pressevertriebszentrale (PVZ). Sie rät:

  • Auftragsbestätigung und Rechnung genau prüfen: Wer ist Vertragspartner, was wurde wann bestellt?
  • Den Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich widerrufen – am besten per Einwurf-Einschreiben an die Adresse aus der Widerrufsbelehrung, damit du das rechtzeitige Absenden beweisen kannst.
  • Im Zweifel beraten lassen.

Zwei Regeln helfen dabei. Wurde online bestellt und war die Bestellschaltfläche nicht mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig beschriftet, ist gar kein Vertrag zustande gekommen (§ 312j BGB). Und Werbeanrufe bei Verbrauchern sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt (§ 7 UWG); ob ein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam ist, wird davon aber getrennt geprüft. Gegen Mahnungen und Inkassoschreiben hilft der Ratgeber Abofallen; ein Muster steht unter Widerspruch gegen eine Inkassoforderung.

Hand wirft einen weißen Umschlag in einen dunkelgrünen Briefkasten ohne Aufschrift an einem Gartentor
Bild: KI-generiert

So kündigst du

  1. Vertragspartner findenMaßgeblich ist der Name in Bestellbestätigung oder Rechnung – bei manchen Titeln ein Abo-Service des Verlags, nicht die Redaktion.
  2. Kündigungsbutton nutzen oder schreibenÜber den Button bekommst du sofort eine Bestätigung. Sonst reicht eine E-Mail mit Abo- oder Kundennummer, Titel und „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  3. Keine RückrufpflichtEine Kündigung muss nicht noch einmal telefonisch bestätigt werden. Schreib dazu, dass du das Vertragsende per E-Mail oder Brief erwartest. Warum ein Anruf kein sicherer Kündigungsweg ist, erklärt der Ratgeber Telefonisch kündigen?.
  4. Vertragsende kontrollierenPrüf die Bestätigung, und widerrufe das Lastschriftmandat zum Vertragsende (Vorlage).

Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug wie für Telefon und Internet (§ 60 TKG) gilt für Abos nicht. Frag beim Verlag, ob er an die neue Adresse liefert oder auf das E-Paper umstellt. Stirbt die Abonnentin oder der Abonnent, hilft die Lebenslage Todesfall.

Preiserhöhung und ausbleibende Lieferung

Preiserhöhung: Ob ein Verlag den Preis eines laufenden Abos erhöhen darf, hängt an der Preisklausel in seinen Bedingungen. Sie muss klar sagen, welche Rechte du bei einer Erhöhung hast – nur kündigen oder auch widersprechen. Eine unklare Klausel hat der Bundesgerichtshof für ein Abo mit Versand und Streaming gekippt (Urteil vom 1. Oktober 2026, III ZR 205/25). Wie du einer Erhöhung widersprichst, zeigt die Vorlage Widerspruch gegen eine Preiserhöhung.

Zeitung kommt nicht: Melde jede ausgefallene Lieferung schriftlich und setz bei wiederholten Lücken eine Frist zur Abhilfe. Ändert sich nichts, kann das ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein (§ 314 BGB). Wie du sie begründest, erklärt der Ratgeber Außerordentliche Kündigung.

Verlage im Verzeichnis

Für regionale Tageszeitungen gibt es eine eigene Sammelseite mit Verzeichnis: Tageszeitungen kündigen. Überregionale Zeitungen und Zeitschriften:

Kündigungsschreiben

Der Generator schreibt eine ordentliche Kündigung, einen Widerruf oder eine fristlose Kündigung. Für ein Probeabo wählst du „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ und nennst den Titel und die Bestellnummer.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 22. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Darf mich der Verlag nach der Kündigung anrufen, um mich zurückzugewinnen?

Nur mit deiner vorherigen ausdrücklichen Einwilligung (§ 7 Abs. 2 UWG). Einer Werbung kannst du jederzeit widersprechen; der Generator enthält dafür einen Satz.

Ist mein Abo beendet, wenn ich die Lastschrift zurückgebe?

Nein. Eine Lastschrift kannst du binnen acht Wochen ohne Begründung zurückholen, aber das beendet keinen Vertrag. Besteht das Abo wirksam, bleibt die Forderung offen – kündige oder widerrufe deshalb immer ausdrücklich.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Verträge Software und Cloud

    Jahresabo mit Monatszahlung, Kündigungsbutton, Daten nach dem Vertragsende

  • Verträge Abos bei Apple und Google

    Kündigen je Gerät, sofort aussteigen, Erstattung und Widerruf im Store

  • Verträge Datingportal

    Fristen je Paket, Widerruf in 14 Tagen und Wertersatz mit Rechnung aus einem BGH-Fall

  • Ratgeber Automatische Verlängerung

    Verlängerung alt und neu: Vorher-nachher-Tabelle, Rechenbeispiel und Sonderregeln