Vor der Kündigung: alle Optionen prüfen
Eine Lebensversicherung zu kündigen kostet meist viel Geld. Der Rückkaufswert ist in den ersten Jahren oft erheblich niedriger als die einbezahlten Beiträge – manchmal sogar Null. Grund: Die Vertriebsprovision für den Vermittler wurde fast vollständig aus den ersten Beiträgen bedient.
Bevor du kündigst, prüfe der Reihe nach diese Alternativen:
- Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung (siehe unten)
- Beitragsfrei stellen statt kündigen
- Verkauf am Zweitmarkt
- Beitrag reduzieren oder Versicherungsdauer verkürzen
- Erst dann: Kündigung
Widerruf statt Kündigung — der unbekannte Joker
Bei vielen Lebensversicherungs-Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Die Folge nach BGH-Rechtsprechung (IV ZR 76/11): Die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen – du kannst auch heute noch widerrufen.
Du bekommst alle gezahlten Beiträge zurück (mit Verzinsung), abzüglich des Wertes des Versicherungsschutzes. Das ist meist erheblich mehr als der Rückkaufswert bei Kündigung – oft 30–50 % höher. Eine Prüfung lohnt sich immer.
So gehst du vor:
- Police prüfen lassen (Verbraucherzentrale, Fachanwalt für Versicherungsrecht)
- Bei fehlerhafter Belehrung: Widerruf erklären
- Auszahlung der Beiträge plus Zinsen verlangen
Beitragsfrei stellen statt kündigen
„Beitragsfrei stellen" bedeutet: Du zahlst keine Beiträge mehr, der Vertrag bleibt aber bestehen. Die Versicherungssumme reduziert sich entsprechend. Vorteile:
- Du verlierst nicht den Garantiezins, der bei alten Verträgen oft 3 % oder mehr beträgt – heute unerreichbar.
- Im Fall von Tod oder Vertragsende bekommst du die reduzierte Versicherungssumme.
- Steuerlich vorteilhaft, falls Vertrag zwischen 1995 und 2004 geschlossen wurde (12-Jahre-Regel).
Verkauf am Zweitmarkt
Spezialisierte Anbieter (Policen Direkt, Cashlife, Helvetia) kaufen bestehende Lebensversicherungen auf – meist zu höheren Preisen, als die Versicherer als Rückkaufswert zahlen. Faustregel: 5–15 % über dem Rückkaufswert.
Voraussetzung: Vertrag muss bestimmte Mindestgrößen erfüllen (meist Versicherungssumme über 10.000 €, Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren).
Wenn nichts hilft: Kündigung
Eine Lebensversicherung kann jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (meist Monatsende) gekündigt werden. Frist: meist 3 Monate, manchmal auch nur 1 Monat. Genaue Frist steht in der Police.