Die Rechtslage seit 2022
Mit dem TKG-Modernisierungsgesetz von 2021 und dem Gesetz für faire Verbraucherverträge von 2022 ist die Lage für Mobilfunkkunden deutlich besser geworden:
- Maximale Erstlaufzeit: 24 Monate.
- Verlängerung nach Erstlaufzeit: nur noch auf unbestimmte Zeit, monatlich kündbar mit 1 Monat Frist (statt früher 12-Monats-Verlängerung).
- Online-Kündigung Pflicht: Wer online buchen kann, muss auch online kündigen können – per Kündigungsbutton nach § 312k BGB.
- Sonderkündigungsrecht bei Umzug: § 60 TKG, wenn am neuen Wohnort keine vergleichbare Versorgung möglich ist.
Die reguläre Kündigungsfrist
Die übliche Frist beträgt 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. Beispiel:
- Vertragsschluss: 15. März 2024
- Mindestlaufzeit: 24 Monate, bis 14. März 2026
- Spätester Zugang der Kündigung: 14. Dezember 2025
Versäumst du diese Frist, läuft der Vertrag nicht mehr automatisch um 12 Monate weiter (das war bis 2022 so), sondern nur noch auf unbestimmte Zeit – mit einer 1-Monats-Kündigungsfrist zum Monatsende. Du verlierst also schlimmstenfalls einen Monat, kein ganzes Jahr.
Wenn du dich nicht sicher bist, ob du die 3-Monats-Frist noch hältst, kündige sofort „zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Hast du die Frist eingehalten, endet der Vertrag zur Hauptfälligkeit; war es zu spät, endet er einen Monat später. Auf jeden Fall raus aus der Verlängerung.
Drei Sonderkündigungsrechte, die viele nicht kennen
1. Umzug in unversorgtes Gebiet (§ 60 TKG)
Kann der Anbieter am neuen Wohnort die geschuldete Leistung nicht oder nicht in vergleichbarer Qualität erbringen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Es geht nicht um den Mobilfunkvertrag im engeren Sinne (der funktioniert ja meist überall in Deutschland) – aber wenn der Vertrag z. B. ein gebundenes 5G-Volumen mit zugesicherter Mindestbandbreite enthält und du in eine 4G-only-Gegend ziehst, kann das greifen.
Frist: 3 Monate ab Zugang der Mitteilung.
2. Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht aus AGB)
Sobald der Anbieter den Preis erhöht – auch wenn es nur um ein paar Euro geht – musst du ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Frist: meist 1 Monat ab Mitteilung. Achtung: Nicht jede „Tarifanpassung" ist eine Preiserhöhung, die das Sonderrecht auslöst – manche Anpassungen liegen im Rahmen der vertraglichen Vorbehalte. Bei Unsicherheit: Verbraucherzentrale fragen.
3. Wesentliche Vertragsänderung (§ 57 TKG)
Ändert der Anbieter wesentliche Vertragsbestandteile (z. B. Datenvolumen, Geschwindigkeitsbegrenzung), musst du informiert werden – mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Frist: 3 Monate ab Mitteilung.
Adressen der großen Mobilfunkanbieter
| Anbieter | Postanschrift Kündigung | Online-Kündigung |
|---|---|---|
| Telekom Deutschland | Telekom Deutschland GmbH, 53171 Bonn | Kündigungsbutton im Kundencenter |
| Vodafone | Vodafone GmbH, Kundenbetreuung, 40875 Ratingen | Kündigungsbutton auf vodafone.de |
| O2 Telefónica | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 90345 Nürnberg | Kündigungsbutton im Kundenkonto |
| 1&1 | 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur | Kündigungsbutton verfügbar |
| Congstar | congstar GmbH, Bayenwerft 12-14, 50678 Köln | Online-Kündigung möglich |
| Klarmobil / freenet | freenet AG, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf | Kündigungsbutton im Konto |
| Aldi Talk (Medion Mobile) | MEDION Mobile, Postfach 102 052, 45020 Essen | App / Online-Konto |
Achte unbedingt darauf, an welche Konzerngesellschaft du adressierst. „Vodafone Kabel Deutschland GmbH" und „Vodafone GmbH" sind unterschiedliche Adressaten. Die richtige steht in deinem Vertrag oder auf den Rechnungen – nicht auf der Marketing-Webseite des Konzerns.
Mustertext für die Kündigung des Handyvertrags
Rufnummer mitnehmen (Portierung)
Seit der TKG-Modernisierung 2021 hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Portierung deiner Rufnummer zum neuen Anbieter – auch nach Vertragsende. Die Portierung muss innerhalb eines Werktages technisch umgesetzt werden, sobald sie beim alten Anbieter beauftragt wurde.
So gehst du vor:
- Erst neuen Vertrag abschließen und dort die Portierung beauftragen.
- Dann den alten Vertrag kündigen – idealerweise mit Wunschdatum, das nach der Portierung liegt.
- Der neue Anbieter kümmert sich um die technische Umsetzung; du musst nichts weiter tun.
Die Portierungsgebühr ist seit 1. Dezember 2021 auf maximal 6,82 € gedeckelt.