VerträgeVertragsart

Kreditkarte kündigen

Eine Kreditkarte kannst du jederzeit kündigen; vereinbart sein darf höchstens ein Monat Frist. Eine im Voraus gezahlte Jahresgebühr bekommst du für die restliche Zeit anteilig zurück. Offene Beträge verschwinden mit der Kündigung nicht, ein Kreditrahmen muss ausdrücklich mitgekündigt werden, und Versicherungen zur Karte können mit ihr enden.

Von Rechtsstand geprüft am 7 Min. Lesezeit

Geschlossene dunkle Lederbrieftasche auf einem Marmortisch im Café, daneben ein Espresso und eine Sonnenbrille
Bild: KI-generiert

Diese Seite ist für alle, die eine Kreditkarte loswerden wollen – eine Karte zum Girokonto, eine Premiumkarte mit Jahresgebühr oder eine Karte mit Teilzahlung, wie sie bei Ratenkäufen im Handel ausgegeben wird. Sie zeigt, welche Frist gilt, rechnet die Erstattung der Jahresgebühr durch und erklärt, was mit einem offenen Betrag und mit den Versicherungen passiert, die zur Karte gehören.

Welche Karte hast du?

Rechtlich ist der Kartenvertrag ein Zahlungsdiensterahmenvertrag: Die Bank verpflichtet sich, deine Kartenzahlungen laufend auszuführen (§ 675f Abs. 2 BGB). Bei Karten mit Teilzahlung kommt ein zweiter Vertrag dazu, der Kreditrahmen. Das ist für die Kündigung wichtig:

KarteWas dahinterstecktKündigungOffene Beträge
Debitkarte zum GirokontoTeil des Kontovertragsmit dem Konto oder einzeln nach den Kartenbedingungenwerden direkt vom Konto abgebucht
Kreditkarte mit MonatsabrechnungZahlungsdiensterahmenvertragjederzeit, höchstens ein Monat Frist (§ 675h Abs. 1 BGB)werden mit der letzten Abrechnung fällig
Kreditkarte mit Teilzahlung (Kreditrahmen)Kartenvertrag plus Kreditrahmen, also ein VerbraucherkreditKartenvertrag wie oben, Kreditrahmen ohne feste Laufzeit ohne Frist (§ 500 Abs. 1 BGB)bleiben bestehen und werden nach dem Kreditvertrag zurückgezahlt

Welche Art du hast, siehst du an der Abrechnung: Steht dort eine Mindestrate mit Sollzins, läuft die Karte mit Kreditrahmen.

Was das Gesetz regelt

  • Jederzeit kündbar: Du kannst den Kartenvertrag jederzeit kündigen. Vereinbart werden darf höchstens eine Frist von einem Monat (§ 675h Abs. 1 BGB). Die Commerzbank etwa lässt die Kündigung jederzeit ohne Frist zum Ende eines Monats zu – das bleibt innerhalb dieser Grenze.
  • Keine Kündigungsgebühr: Für die Kündigung darf die Bank kein Entgelt vereinbaren (§ 675h Abs. 4 BGB).
  • Jahresgebühr nur anteilig: Regelmäßige Entgelte schuldest du nur bis zum Vertragsende; was du im Voraus für die Zeit danach gezahlt hast, muss die Bank anteilig erstatten (§ 675h Abs. 3 BGB).
  • Kreditrahmen ohne Frist: Einen Kredit ohne feste Laufzeit kannst du ganz oder teilweise ohne Frist kündigen; eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat ist unwirksam (§ 500 Abs. 1 BGB).
  • Kein Button, aber kein Hindernislauf: Einen Kündigungsbutton muss die Bank nicht anbieten, weil Finanzdienstleistungen ausgenommen sind (Kündigungsbutton). Hast du die Karte online beantragt, darf sie das Beenden seit dem 19. Juni 2026 aber nicht schwieriger machen als die Anmeldung (Art. 246b § 4 EGBGB).

Rechenbeispiel: Jahresgebühr anteilig zurück

Du hast am 1. März 2026 die Jahresgebühr von 120 Euro für zwölf Monate im Voraus gezahlt, also bis 28. Februar 2027. Deine Kündigung geht am Montag, 12. Oktober 2026, bei der Bank ein; nach ihren Bedingungen endet der Vertrag zum Monatsende, also mit Ablauf des 31. Oktober 2026.

PostenRechnungBetrag
Bezahlter ZeitraumMärz 2026 bis Februar 202712 Monate
Genutzt bis VertragsendeMärz bis Oktober 20268 Monate
Nicht genutztNovember 2026 bis Februar 20274 Monate
Erstattung120 Euro × 4 / 1240,00 Euro

Ob nach Monaten oder nach Tagen gerechnet wird, legt das Gesetz nicht fest – es sagt nur „anteilig“. Kommt keine Erstattung, fordere sie schriftlich unter Hinweis auf § 675h Abs. 3 BGB an. Wird die Gebühr monatlich berechnet, endet die Zahlungspflicht einfach mit dem Vertrag.

Restschuld: was nach der Kündigung offen bleibt

Die Kündigung beendet nur die Möglichkeit, weiter mit der Karte zu zahlen. Was du schon ausgegeben hast, schuldest du weiter:

  • Karte mit Monatsabrechnung: Die letzten Umsätze stellt die Bank dir in Rechnung; bei der Commerzbank wird der Betrag fällig, sobald sie die Abrechnung erteilt hat, und dann dem Abrechnungskonto belastet. Lass dieses Konto deshalb offen, bis die letzte Abrechnung beglichen ist.
  • Karte mit Kreditrahmen: Der offene Saldo bleibt ein Kredit. Wie du ihn nach der Kündigung zurückzahlst – auf einmal oder weiter in Raten –, regelt dein Kreditvertrag. Frag vor der Kündigung schriftlich nach und lass dir die Antwort geben. Vorzeitig zurückzahlen darfst du jederzeit (§ 500 Abs. 2 BGB).

Bei einem Kreditrahmen kann sich eine schnelle Rückzahlung lohnen, weil der Zins hoch sein kann: Consors Finanz nennt für ihre Mastercard mit Ratenzahlung einen veränderlichen Sollzins von 17,43 Prozent im Jahr (Stand 5. Oktober 2026). Bei einem veränderlichen Zins darf die Bank für die vorzeitige Rückzahlung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die gibt es nur bei einem gebundenen Sollzins (§ 502 Abs. 1 BGB). Mehr zu Krediten steht unter Ratenkredit.

Versicherungen und Zusatzpakete zur Karte

Manche Karten enthalten Reiseversicherungen oder einen Mietwagenschutz. Für die Kündigung kommt es darauf an, wie der Schutz gebucht ist:

  • Im Kartenpreis enthalten: Der Schutz gehört zur Karte; du bist als Karteninhaber versichert. Wann er endet, steht in den Versicherungsbedingungen der Karte – lies dort nach, bevor du kündigst.
  • Gegen Aufpreis dazugebucht: Ein Zusatzpaket kann eigene Fristen haben. Das Versicherungs-Upgrade Gold zur Miles & More Kreditkarte etwa kündigst du mit drei Monaten Frist zum Ende der Versicherungsperiode; kündigst du die Kreditkarte, endet der Schutz des Pakets zum Kündigungsdatum der Karte. Mehr zu dieser Karte unter Miles & More Kreditkarte.
  • Eigener Versicherungsvertrag: Eine Restschuldversicherung oder eine eigene Police zur Karte ist ein separater Vertrag, den du nach dessen Bedingungen kündigst – mehr unter Versicherung kündigen.

Prüf vor der Kündigung, ob du den Schutz noch brauchst. Beim Upgrade Gold etwa gilt der Schutz für Reisen, die du mit der Karte bezahlt hast, und er endet mit der Karte. Kündigst du vor einer schon gebuchten Reise, schließ vorher eine eigene Versicherung ab: Reiseversicherung.

Gepackter Handgepäckkoffer an einem hellen Hotelzimmerfenster, darauf eine zusammengelegte Reisejacke
Bild: KI-generiert

So kündigst du

  1. Offene Buchungen abwartenHast du ein Hotel oder einen Mietwagen mit der Karte reserviert, warte, bis abgerechnet ist.
  2. Zahlungen umstellenHinterlege bei Abos, Onlineshops und Bezahl-Apps ein anderes Zahlungsmittel. Die Kündigung der Karte beendet keinen dieser Verträge – sie kündigst du extra. Einen Überblick verschafft die Abo-Inventur.
  3. KündigenÜber das Online-Banking, das Kündigungsformular der Bank oder per Brief. Nenne die Kartennummer nur mit den letzten vier Ziffern und kündige bei Karten mit Teilzahlung Kartenvertrag und Kreditrahmen.
  4. Karte unbrauchbar machenNach Vertragsende darfst du die Karte nicht mehr nutzen. Die Commerzbank verlangt die Rückgabe, Consors Finanz die Vernichtung – lies in deinen Kartenbedingungen nach.
  5. Abrechnung prüfenKontrolliere die letzte Abrechnung und die anteilige Erstattung der Jahresgebühr.

Wenn die Bank kündigt

Die Bank kann den Kartenvertrag nur kündigen, wenn er auf unbestimmte Zeit läuft und ein Kündigungsrecht vereinbart ist, und mit mindestens zwei Monaten Frist (§ 675h Abs. 2 BGB). Für den Kreditrahmen gilt Entsprechendes: Ein vereinbartes Kündigungsrecht der Bank ist unwirksam, wenn die Frist kürzer als zwei Monate ist (§ 499 Abs. 1 BGB). Die Commerzbank nennt in ihren Kartenbedingungen eine angemessene, mindestens zweimonatige Frist.

Kreditkarten im Verzeichnis

Für jeden Kartenanbieter im Verzeichnis stehen Kündigungsweg, Anschrift und Frist – geprüft an den Angaben des Anbieters.

Kündigungsschreiben

Nenne Kundennummer oder Kartenkontonummer, die letzten vier Ziffern der Karte und kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bei einer Karte mit Teilzahlung schreib dazu, dass du auch den Kreditrahmen kündigst, und bitte um eine Aufstellung des offenen Betrags. Ob eine E-Mail genügt, hängt davon ab, ob die Bank diesen Weg für Erklärungen anbietet; sicher sind ihr Formular oder ein unterschriebener Brief, mit dem du den Zugang beweisen kannst.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 22. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Typische Probleme

Die Bank verlangt eine Gebühr: Für die Kündigung darf sie nichts berechnen. Eine Jahresgebühr für die Zeit nach dem Vertragsende auch nicht – sie ist anteilig zu erstatten.

Die Karte ist erst wenige Tage alt: Hast du sie online oder am Telefon beantragt, kannst du den Vertrag widerrufen; bei einem Kreditrahmen gibt es ein eigenes Widerrufsrecht für Verbraucherkredite. Den Unterschied erklärt Widerruf oder Kündigung.

Ein Abo lief über die Karte: Der Abovertrag läuft weiter, auch wenn die Karte nicht mehr funktioniert – der Händler verlangt dann eine andere Zahlung. Kläre das direkt mit ihm; das Abo selbst kündigst du dort.

Das Girokonto soll auch weg: Wird die Karte über dieses Konto abgerechnet, kündige beides in der richtigen Reihenfolge: erst die Karte und die letzte Abrechnung, dann das Konto – siehe Girokonto kündigen.

Quellen

Häufige Fragen

Brauche ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Bank die Jahresgebühr erhöht?

Meist nicht. Den Kartenvertrag kannst du ohnehin jederzeit kündigen; vereinbart sein darf höchstens ein Monat Frist (§ 675h Abs. 1 BGB). Eine schon gezahlte Jahresgebühr bekommst du für die Zeit nach dem Vertragsende anteilig zurück. Eine Änderung muss die Bank dir spätestens zwei Monate vorher anbieten; soll dein Schweigen als Zustimmung gelten, kannst du vor dem vorgeschlagenen Termin fristlos und kostenfrei kündigen (§ 675g Abs. 1 und 2 BGB).

Wird meine Zweitkarte für den Partner automatisch mitgekündigt?

Ob eine Zusatzkarte an der Hauptkarte hängt, regeln die Kartenbedingungen. Kündige sie im Schreiben ausdrücklich mit und lass dir das bestätigen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Verträge Ratenkredit

    Jederzeit vorzeitig tilgen, Entschädigung gedeckelt, Kündigungsrechte nach §§ 489, 500 BGB

  • Verträge Bausparvertrag

    Auszahlung meist nach drei bis sechs Monaten, Förderung im Blick, Kündigung durch die Kasse

  • Verträge Leasing

    Keine ordentliche Kündigung, aber fünf Wege aus dem Vertrag, je nach Vertragsart

  • Rechner Arbeitsvertrag-Rechner

    Frühester Beendigungstermin für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch TVöD, Ausbildung, Elternzeit