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Ruhestand: Verträge zum Rentenbeginn kündigen oder anpassen
Der Arbeitsvertrag endet zum Rentenbeginn nur, wenn eine Altersgrenze vereinbart ist – sonst kündigst du mit deiner normalen Frist. Die Rente kommt nur auf Antrag; mit ihm meldest du dich zugleich bei der Krankenkasse. Gewerkschaften senken den Beitrag für Rentner deutlich, und eine Riester-Rente lässt du in den erlaubten Formen auszahlen – kündigst du sie, geht die Förderung zurück.

Diese Seite richtet sich an Beschäftigte kurz vor der Altersrente – zur Regelaltersgrenze oder vorzeitig – und an Angehörige, die ihnen dabei helfen. Mit dem Rentenbeginn ändert sich mehr als der Arbeitsvertrag: Gewerkschaftsbeitrag, Krankenversicherung, Jobticket, Firmenfitness, Versicherungen und die private Vorsorge wollen neu geordnet werden. Der Zeitplan rechnet an einem Beispiel alle Stichtage aus, die Checkliste hält fest, was erledigt ist, und die Abschnitte danach zeigen je Vertragsgruppe, was Gesetz oder Satzung vorsehen. Wie die Regelaltersgrenze mit dem Jahrgang steigt und was seit 2026 fürs Weiterarbeiten gilt, erklärt Renteneintritt und Arbeitsvertrag.
Was jetzt zuerst zählt: der Zeitplan bis zum Rentenbeginn
Ein Beispiel: Du bist am 20. November 1960 geboren. Für deinen Jahrgang liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten (§ 235 SGB VI); du erreichst sie mit Ablauf des 19. März 2027. Gezahlt wird die Rente ab dem Kalendermonat, an dessen Anfang alle Voraussetzungen vorliegen – hier also ab Donnerstag, 1. April 2027 (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Dein letzter Arbeitstag soll Mittwoch, der 31. März 2027, sein. Vom heutigen 5. Oktober 2026 aus ergeben sich diese Stichtage:
| Bis wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| jetzt | Arbeits- und Tarifvertrag lesen: Ist ein Ende mit der Regelaltersgrenze vereinbart, endet das Arbeitsverhältnis am 31.03.2027 von selbst – sonst musst du kündigen | § 41 SGB VI |
| jetzt | Rentenantrag vorbereiten; mit dem Antrag reichst du auch die Meldung für deine Krankenkasse ein | § 201 Abs. 1 SGB V |
| Do 31.12.2026 | Austritt aus ver.di oder der GEW zum 31.03.2027 (drei Monate zum Quartalsende) – nur wenn du nicht mit Rentnerbeitrag Mitglied bleiben willst | Satzungen |
| Mi 17.02.2027 | Austritt aus der IG Metall oder der IG BCE zum 31.03.2027 (sechs Wochen zum Quartals- bzw. Monatsende) | Satzungen |
| Mi 03.03.2027 | Kündigung des Arbeitsvertrags muss beim Arbeitgeber sein, wenn keine Altersgrenze vereinbart ist und die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen gilt; steht in Vertrag oder Tarif eine längere Frist, zählt diese | § 622 Abs. 1 BGB, § 623 BGB |
| Mi 10.03.2027 | Deutschlandticket als Jobticket kündigen, damit es mit dem März endet | Tarifbestimmungen Nr. 1.3 |
| Mo 15.03.2027 | Firmenfitness beenden, wenn sie nicht von selbst endet – bei Wellpass bis zum 15. zum Monatsende | Bedingungen des Anbieters |
| Mi 31.03.2027 | letzter Arbeitstag: Dienstwagen, Diensthandy, Laptop und Schlüssel zurückgeben, Zeugnis verlangen | § 109 GewO |
| Do 01.04.2027 | Rentenbeginn; Rentenbescheid an Gewerkschaft und Vereine schicken, damit der niedrigere Beitrag gilt | Satzungen |
| Mi 30.06.2027 | spätester Rentenantrag, damit die Rente ab 1. April gezahlt wird; wer später beantragt, bekommt sie erst ab dem Monat des Antrags | § 99 Abs. 1 SGB VI |
Die letzte Zeile ist die äußerste Grenze, kein Ziel: Stell den Antrag einige Monate vor dem Rentenbeginn, damit Bescheid und erste Zahlung rechtzeitig kommen. Am leichtesten gehen die Gewerkschaftsfristen unter, weil sie Monate vor dem letzten Arbeitstag liegen. Ein Wochenende verschiebt Kündigungs- und Austrittsfristen nicht; maßgeblich ist, wann deine Erklärung ankommt (§ 130 BGB). Plane bei Briefen eine Woche Postlaufzeit ein.
Checkliste zum Abhaken
Von der Prüfung des Arbeitsvertrags bis zu den Bescheiden nach dem Rentenbeginn: Die Reihenfolge entspricht dem Zeitplan oben. Welche Punkte du abgehakt hast, merkt sich nur dein eigener Browser; ausgedruckt taugt die Liste auch als Merkzettel für das Gespräch mit der Personalabteilung.
Checkliste
Ruhestand: deine Schritte bis zum Rentenbeginn
Die Haken bleiben nur in diesem Browser gespeichert.
Arbeitsvertrag und Leistungen des Arbeitgebers
Das Arbeitsverhältnis endet mit der Rente nicht kraft Gesetzes. Von selbst endet es nur, wenn Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ein Ende mit der Regelaltersgrenze vorsehen; eine solche Vereinbarung braucht Textform (§ 41 Abs. 3 SGB VI). Fehlt sie, kündigst du mit deiner normalen Frist, auf Papier und eigenhändig unterschrieben (§ 623 BGB); ein eigenes Sonderkündigungsrecht wegen der Rente kennt das Gesetz nicht. Gehst du vorzeitig in Rente, etwa mit 63, greift eine Klausel zur Regelaltersgrenze noch nicht – auch dann musst du kündigen. Den Brief mit Zusätzen zu Urlaub, Zeugnis und Betriebsrente erzeugt die Vorlage Kündigung wegen Renteneintritt.
Mit dem Arbeitsverhältnis enden die Leistungen, die daran hängen. Sie laufen aber nicht immer von selbst aus:
- Dienstwagen, Diensthandy, Laptop: Sie gehören dem Arbeitgeber oder seinem Leasinggeber und gehen am letzten Arbeitstag zurück. Ob du ein Gerät übernehmen kannst, regelt die Überlassungsvereinbarung oder eine Absprache. Lass dir die Rückgabe quittieren.
- Jobticket: Ein Deutschlandticket im Abo endet zum Monatsende, wenn deine Kündigung bis zum 10. dieses Monats eingeht. Beim Jobticket bestimmt das ausgebende Verkehrsunternehmen den Weg, und bei einigen kündigt nur der Arbeitgeber – die Übersicht steht unter Deutschlandticket kündigen. Fährst du weiter, kostet das reguläre Abo ab Januar 2027 66,80 Euro im Monat.
- Firmenfitness: Eine Mitgliedschaft bei EGYM Wellpass läuft nach dem Hilfe-Center des Anbieters über deinen letzten Arbeitstag hinaus, bis jemand kündigt – du selbst oder die Firma, jeweils bis zum 15. für das Ende des Monats. Bei anderen Programmen hängt der Zugang an der Freigabe durch das Unternehmen; klär mit der Personalabteilung, wer dich abmeldet.
- Werkswohnung: Hast du die Wohnung wegen deiner Stelle gemietet, läuft der Mietvertrag über den letzten Arbeitstag hinaus weiter. Danach kann der Vermieter aber unter Umständen mit verkürzter Frist kündigen (§ 576 BGB); wann, steht unter Werkswohnung.
- Urlaub und Zeugnis: Nimm offenen Urlaub vor dem letzten Tag; Tage, die bis zum Ende nicht mehr zu nehmen sind, muss der Arbeitgeber in Geld abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Ein Zeugnis steht dir auch zum Ruhestand zu (§ 109 GewO) – nützlich, falls du später eine Nebentätigkeit suchst.
Gewerkschaft und Vereine: Beitrag senken statt austreten
Viele treten zum Rentenbeginn aus der Gewerkschaft aus, weil das Einkommen sinkt. Nötig ist das oft nicht: Die Satzungen senken den Beitrag für Rentnerinnen und Rentner deutlich. Und weil die Austrittsfristen sechs Wochen bis drei Monate betragen, meist zum Quartalsende, kostet ein spät erklärter Austritt ohnehin noch einige Beiträge. Die Regeln der großen Gewerkschaften, jeweils aus der Satzung oder der eigenen Website:
| Gewerkschaft | Beitrag in der Rente | Austritt | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| ver.di | 0,5 Prozent vom regelmäßigen Bruttoeinkommen, das auf ein Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis zurückgeht – etwa Rente oder Pension | drei Monate zum Quartalsende | Satzung § 14 Nr. 2 |
| IG Metall | 0,5 Prozent der monatlichen Bruttorente | sechs Wochen zum Quartalsende | Satzung § 5 Ziff. 2 |
| IG BCE | bis Ende 2026 vier Zehntel des Tabellenbeitrags, berechnet aus Renten- und Versorgungseinkünften; ab 1. Januar 2027 0,4 statt 1 Prozent, Betriebs- und Unfallrenten bleiben dann außen vor | sechs Wochen zum Monatsende | Satzung § 8 in beiden Fassungen, § 6 Nr. 2 |
| EVG | 0,7 Prozent statt 1,0 Prozent | drei Monate zum Quartalsende; der fristlose Austritt beim Jobende gilt ausdrücklich nicht für Rente und Ruhestand | Satzung § 8 Ziff. 3, § 7 A Ziff. 2 |
| GEW | 0,66 Prozent der Bruttorente, in der Pension 0,68 Prozent; ohne Meldung der Bezüge 63 Prozent des Vollbeitrags | drei Monate zum Quartalsende | Satzung und Beitragsordnung |
| NGG | 5,70 Euro im Monat | sechs Wochen vor Quartalsschluss, nur unterschriebener Brief | Website der NGG, Satzung § 9 Ziff. 2 |
Rechenbeispiel: Wer bei der IG Metall bisher 1 Prozent von 3.500 Euro Bruttolohn gezahlt hat, also 35 Euro im Monat, zahlt bei einer angenommenen Bruttorente von 1.600 Euro noch 8 Euro. Bei der EVG wären es 11,20 Euro, bei der GEW 10,56 Euro. Den niedrigeren Beitrag gibt es allerdings nur, wenn die Gewerkschaft von der Rente weiß: Schick ihr den Rentenbescheid. Die GEW setzt ohne Meldung der Bezüge pauschal 63 Prozent des Vollbeitrags an.
Willst du trotzdem austreten, gelten Frist und Form aus der Satzung; manche verlangen einen unterschriebenen Brief. Hat dich die Gewerkschaft kürzlich vor Gericht vertreten, prüf vorher die Regeln zum Rechtsschutz – bei ver.di entfällt er rückwirkend, wenn du binnen zwölf Monaten nach Abschluss des Verfahrens austrittst. Fristen, Formen und Empfänger je Gewerkschaft stehen unter Gewerkschaft kündigen.
Für Sport-, Heimat- oder Fördervereine gilt dasselbe Prinzip: Das Gesetz garantiert nur, dass du austreten darfst; die Satzung darf den Austritt aber auf den Schluss des Geschäftsjahres beschränken oder eine Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren verlangen (§ 39 BGB). Ob es einen ermäßigten Beitrag für Rentner gibt, steht ebenfalls in der Satzung. Wie du sie liest und den Stichtag berechnest, zeigt Austritt aus dem Verein.

Krankenversicherung und andere Versicherungen
Gesetzlich versichert: Als Rentnerin oder Rentner bist du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn du seit deiner ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitglied einer Krankenkasse oder familienversichert warst (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind werden drei Jahre auf diese Vorversicherungszeit angerechnet (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Die Mitgliedschaft als versicherungspflichtiger Rentner beginnt mit dem Tag, an dem du den Rentenantrag stellst (§ 186 Abs. 9 SGB V). Erfüllst du die Vorversicherungszeit nicht, setzt sich deine Versicherung nach dem Ende der Pflichtversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort – es sei denn, du erklärst innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kasse dich auf die Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat, deinen Austritt und belegst einen anderen Schutz im Krankheitsfall (§ 188 Abs. 4 SGB V). Kündigen musst du in keinem der beiden Fälle. Wechseln kannst du die Kasse auch als Rentner mit den üblichen Fristen; sie stehen unter Krankenkasse wechseln.
Privat versichert: Die private Krankenversicherung läuft unabhängig vom Rentenbeginn weiter. Wie du den Tarif wechselst, statt zu kündigen, und welche Fristen gelten, erklärt Private Krankenversicherung kündigen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie endet zu dem Zeitpunkt, den dein Versicherungsschein als Ende der Versicherungsdauer nennt; dann musst du nicht kündigen. Liegt dieses Ende nach deinem Rentenbeginn, prüf, ob du den Schutz noch brauchst. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hängt an ihrer Haupt-, meist einer Renten- oder Lebensversicherung. Was eine Kündigung kostet und welche Alternativen es gibt, steht unter Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.
Haftpflicht, Hausrat, Kfz: Die Rente selbst ist kein Kündigungsgrund. Es bleibt bei den vertraglichen Terminen, meist zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Frist zwischen einem und drei Monaten (§ 11 VVG). Der Rentenbeginn ist aber ein guter Anlass, Bausteine zu streichen, die am Beruf hingen.
Rundfunkbeitrag: Bekommst du Grundsicherung im Alter, kannst du dich auf Antrag befreien lassen; die Befreiung wirkt höchstens drei Jahre zurück. Antrag und Nachweise beschreibt Rundfunkbeitrag abmelden.
Riester, Betriebsrente und Direktversicherung
Riester-Rente: Kündige einen Riester-Vertrag zum Rentenbeginn nicht, um dir alles auszahlen zu lassen. Wird das geförderte Kapital außerhalb der gesetzlich erlaubten Formen ausgezahlt, musst du die Zulagen und Steuerermäßigungen zurückzahlen (§ 93 Abs. 1 EStG). Erlaubt sind:
- Teilkapital zu Beginn: bis zu 30 Prozent des Kapitals, das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht (§ 1 Abs. 1 AltZertG). Bei 24.000 Euro Kapital sind das bis zu 7.200 Euro; der Rest fließt als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan.
- Kleinbetragsrente: Ergibt das Kapital eine Monatsrente von höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, darf sie zu Beginn der Auszahlung in einem Betrag abgefunden werden, ohne dass Förderung zurückgeht (§ 93 Abs. 3 EStG). 2026 liegt die Grenze bei 59,33 Euro; für 2027 nennt der Entwurf der Rechengrößen 61,95 Euro, amtlich ist der Wert noch nicht. Alle Verträge beim selben Anbieter zählen zusammen.
- Anbieterwechsel: Bis zum Beginn der Auszahlungsphase kannst du mit drei Monaten Frist zum Quartalsende oder zum Beginn der Auszahlung in einen anderen Vertrag wechseln, ohne die Förderung zu verlieren (§ 1 Abs. 1 AltZertG, § 93 Abs. 2 EStG).
Ab wann ausgezahlt wird, legt dein Vertrag fest: Bei Verträgen von 2012 bis 2026 beginnt die Auszahlung frühestens mit 62, bei älteren frühestens mit 60. Bestehende Verträge behalten nach der Riester-Reform 2027 ihre bisherigen Regeln, solange du nicht selbst in die neue Förderung wechselst. Bei einer Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer; ausgezahlt wird nach dem Versicherungsvertrag. Eine Rürup-Rente lässt sich nicht kündigen. Rechenbeispiele und die Regeln je Vertragsart stehen unter Riester und private Rente.
Betriebsrente: Auf deine Anfrage müssen Arbeitgeber oder Versorgungsträger dir sagen, wie hoch deine bisherige Anwartschaft ist und welche Leistung du zur vorgesehenen Altersgrenze voraussichtlich bekommst – verständlich, in Textform und in angemessener Frist (§ 4a BetrAVG). Frag rechtzeitig nach, wie und wo du die Leistung beantragst.
Nachweise, die du jetzt brauchst
- Rentenbescheid: für Gewerkschaft und Vereine mit Rentnerbeitrag, für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Grundsicherung und für Rückfragen der Krankenkasse.
- Kopie des Rentenantrags mit Eingangsdatum: An ihm hängen Rentenbeginn und Beginn der Krankenversicherung der Rentner.
- Arbeits- oder Tarifvertrag mit der Altersgrenze oder deine Kündigung samt Empfangsbestätigung des Arbeitgebers.
- Arbeitszeugnis und Abrechnung des Resturlaubs.
- Auskunft zur Betriebsrente in Textform.
- Bestätigungen über Austritte, Kündigungen und Beitragsumstellungen; die Mitteilung deines Riester-Anbieters zur Auszahlungsform.
Vorlagen
- Kündigung des Arbeitsvertrags: die Vorlage zum Renteneintritt, siehe oben im Abschnitt zum Arbeitsvertrag.
- Austritt aus einem Verein – für Vereine; bei Gewerkschaften prüfst du vorher, ob die Satzung einen unterschriebenen Brief verlangt.
- Versicherung kündigen – für Zusatzbausteine und Verträge, die du im Ruhestand nicht mehr brauchst.
- Arbeitszeugnis anfordern.
Quellen
- § 41 SGB VI – Altersrente und Kündigungsschutz, § 99 SGB VI – Beginn und § 235 SGB VI – Regelaltersrente
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht, § 186 SGB V – Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft und § 201 SGB V – Meldepflichten bei Rentenantragstellung
- § 39 BGB – Austritt aus dem Verein, § 130 BGB, § 576 BGB, § 622 BGB und § 623 BGB
- § 7 BUrlG und § 109 GewO – Zeugnis
- § 4a BetrAVG – Auskunftspflichten
- § 93 EStG – Schädliche Verwendung und § 1 AltZertG – Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag
- § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 – abgerufen am 05.10.2026
- ver.di: Satzung, Ausgabe September 2023, geändert März 2026 (§ 14) – abgerufen am 05.10.2026
- IG Metall: Satzung, gültig ab 1. Januar 2024 (§ 5) – abgerufen am 05.10.2026
- IGBCE: Satzung, Stand Oktober 2025 (§ 8 in den Fassungen bis 31.12.2026 und ab 01.01.2027) – abgerufen am 05.10.2026
- EVG: Satzung, Stand November 2025 (§§ 7, 8) – abgerufen am 05.10.2026
- GEW: Satzung, Ordnungen, Richtlinien, überarbeitete Auflage April 2026 (Beitragsordnung) – abgerufen am 05.10.2026
- NGG: NGG kündigen – Das solltest du wissen – abgerufen am 05.10.2026
- Deutschlandtarifverbund: Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket, Stand 15.05.2026 – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich mich vor der Rente noch arbeitsuchend melden?
Gehst du nahtlos aus dem Job in die Altersrente, hat eine versäumte Arbeitsuchendmeldung praktisch keine Folgen: Die Sperrzeit wegen verspäteter Meldung lässt nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen (§ 159 Abs. 6 SGB III). Willst du bis zur Rente Arbeitslosengeld beziehen, gelten die normalen Fristen nach § 38 SGB III.
Kann ich als Rentnerin oder Rentner Mitglied der Gewerkschaft bleiben?
Ja. Die Satzungen sehen dafür eigene, niedrigere Beiträge vor; die GEW zählt Rentnerinnen und Rentner ausdrücklich zu ihrem Organisationsbereich, die EVG ebenso Rentner und Ruhestandsbeamte aus ihren Bereichen. Schick der Gewerkschaft den Rentenbescheid, damit der niedrigere Beitrag gilt.
Muss ich als Rentner weiter Rundfunkbeitrag zahlen?
Ja, solange du eine Wohnung innehast – der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht am Alter oder am Einkommen. Befreit wirst du nur auf Antrag, etwa wenn du Grundsicherung im Alter bekommst; ermäßigt wird er bei bestimmten Behinderungen (§ 4 RBStV).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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