Reguläre Kündigungsfristen
Die typische Frist beim DSL-Vertrag liegt bei 3 Monaten vor Ablauf der 24-monatigen Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit – mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende.
Beispielrechnung: Vertragsschluss am 1. Februar 2024, Mindestlaufzeit 24 Monate. Vertragsende: 31. Januar 2026. Spätester Eingang der Kündigung: 31. Oktober 2025.
Umzug: das Sonderkündigungsrecht nach § 60 TKG
Das wichtigste Tool im Werkzeugkasten. Sobald du umziehst und der bisherige Anbieter dich am neuen Wohnort nicht oder nicht in vergleichbarer Qualität versorgen kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
„Kann der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz des Verbrauchers nicht erbringen, kann der Verbraucher den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen."
Was „nicht in vergleichbarer Qualität" bedeutet: Du hattest 100 Mbit/s zugesichert, am neuen Wohnort gibt es vom selben Anbieter nur 50 Mbit/s? Reicht für die Kündigung. Du hattest VDSL, am neuen Wohnort nur ADSL? Reicht. Glasfaser zu DSL? Erst recht.
Frist: 3 Monate ab Zugang deiner Kündigung. Du musst dem Anbieter den Umzug anzeigen und kannst dann mit dieser Frist kündigen.
Nachweis: Meldebescheinigung der neuen Wohnung. Manche Anbieter verlangen zusätzlich den neuen Mietvertrag.
Mindestbandbreite: das fristlose Kündigungsrecht nach § 57 TKG
Seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Erbringt der Anbieter dauerhaft erheblich weniger Bandbreite als vertraglich zugesichert, hast du ein fristloses Kündigungsrecht.
So gehst du vor:
- Bandbreite messen: Mit dem offiziellen Tool der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de). 30 Messungen über 3 Tage in 3 Zeiträumen.
- Anwendung: Wenn der Mittelwert deutlich unter der zugesicherten Mindestbandbreite liegt, hast du Anspruch auf Minderung – und kannst kündigen.
- Kündigung mit Bezug: Im Kündigungsschreiben das Messprotokoll der Bundesnetzagentur als Anlage beilegen.
Was als „erhebliche Abweichung" gilt: Liegt die Mindestbandbreite (im Vertrag genannte Mindest-Download-Geschwindigkeit) dauerhaft unter dem vertraglich zugesicherten Wert, ist das ein Mangel. Faustregel: Bei mehr als 10–15 % dauerhafter Unterschreitung kannst du dich darauf berufen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wie bei allen Verbraucherverträgen: Sobald der Anbieter den Preis erhöht, musst du ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Reaktionsfrist meist 1 Monat ab Mitteilung.
Adressen der DSL-Anbieter
| Anbieter | Postanschrift |
|---|---|
| Telekom Deutschland | Telekom Deutschland GmbH, 53171 Bonn |
| Vodafone (DSL) | Vodafone GmbH, Vodafone Ring 1, 40549 Düsseldorf |
| Vodafone Kabel | Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring |
| 1&1 | 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur |
| O2 / Telefónica | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 90345 Nürnberg |
| NetCologne | NetCologne GmbH, Am Coloneum 9, 50829 Köln |
| EWE TEL | EWE TEL GmbH, Cloppenburger Str. 310, 26133 Oldenburg |
| M-net | M-net Telekommunikations GmbH, Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München |