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Vertrag kündigen. Sauber. Fristgerecht. Ohne Drama.
Für jeden Vertrag der richtige Weg, die Frist bis auf den Tag und das fertige Schreiben. Geprüft, mit Quellen – und ohne dass deine Daten diese Seite verlassen.

Fristen im Blick
- Kfz-Versicherung wechseln Bei Hauptfälligkeit 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November ankommen.
- Handy und Internet Nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG).
- Streaming-Abos Meist zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats – online im Kundenkonto.
Anbieter
Häufig gekündigt
Kündigungsweg, Anschrift und Frist – geprüft an den Angaben des Anbieters.
- Netflix Streaming und Pay-TV
- Disney+ Streaming und Pay-TV
- Spotify Musik und Hörbuch
- DAZN Streaming und Pay-TV
- Sky Streaming und Pay-TV
- Amazon Prime Streaming und Pay-TV, Shopping- und Reise-Mitgliedschaften
- Vodafone Mobilfunk, Internet und Festnetz
- Telekom Mobilfunk, Internet und Festnetz
- o2 Mobilfunk, Internet und Festnetz
- 1&1 Mobilfunk, Internet und Festnetz
- congstar Mobilfunk, Internet und Festnetz
- McFIT Fitness
Schritt für Schritt
So kündigst du wirksam
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung: Der Anbieter muss sie nicht annehmen, sie wirkt, sobald sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Ob sie trägt, entscheiden fünf Punkte.
- Vertragspartner und Vertrag bestimmenKündige bei dem Unternehmen, mit dem du den Vertrag geschlossen hast – es steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum. Nenne Kunden- oder Vertragsnummer, damit der Anbieter deinen Vertrag zuordnen kann. Weg, Anschrift und Frist von rund 450 Anbietern stehen im Anbieter-Verzeichnis; fehlt dir die Nummer, hilft der Ratgeber Kündigung ohne Kundennummer.
- Frist und Termin ausrechnenEs zählt, wann die Kündigung ankommt, nicht wann du sie abschickst. Abos und Laufzeitverträge über Waren oder Dienstleistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, binden dich höchstens zwei Jahre; danach sind sie jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Handy- und Internetverträge kannst du nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Den genauen Tag nennt der Kündigungsfrist-Rechner.
- Die passende Form wählenFür die meisten Verträge genügt Textform – E-Mail, Kündigungsbutton oder Onlineformular. In Verträgen, die seit Oktober 2016 geschlossen wurden, darf eine Klausel keine strengere Form verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Mietwohnung und Arbeitsverhältnis brauchen dagegen die Schriftform, also ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB, § 623 BGB); E-Mail und Fax reichen dort nicht. Den Unterschied erklärt Textform oder Schriftform.
- Den Zugang beweisenIm Streit musst du zeigen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Am einfachsten geht das mit dem Kündigungsbutton: Der Anbieter muss den Eingang sofort bestätigen (§ 312k BGB). Per Post nimmst du ein Einwurf-Einschreiben für 3,30 Euro und hebst Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg auf. Plane für Briefe mindestens eine Woche ein: Seit 2025 muss die Post im Jahresdurchschnitt nur 95 Prozent der Briefe am dritten Werktag nach Einlieferung zustellen (§ 18 PostG). Alle Wege im Vergleich: Einschreiben, Fax oder E-Mail.
- Bestätigung und Abbuchungen prüfenDie Kündigung wirkt auch ohne Antwort. Vorgeschrieben ist eine Bestätigung nur in einigen Fällen, etwa beim Kündigungsbutton und bei Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung binnen einer Woche (§ 41b Abs. 1 EnWG). Bitte deshalb im Schreiben um eine Bestätigung mit dem Vertragsende und prüfe nach dem Termin dein Konto: Eine SEPA-Lastschrift holst du binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB) – den Vertrag beendet das allerdings nicht.
Den Brief dazu erstellt der Kündigungsschreiben-Generator: mit der Anschrift des Anbieters, druckfertig für den Fensterumschlag oder als E-Mail.
Alle Bereiche
Wonach suchst du?
Arbeit und Miete
Für beide Seiten erklärt
Job und Wohnung kündigst du nur schriftlich mit Unterschrift, und für Arbeitgeber und Vermieter gelten eigene Fristen und Gründe. Jede Seite sagt gleich zu Beginn, für wen sie gilt.
- ArbeitDu kündigst deinen JobVier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, schriftlich mit Unterschrift.
- ArbeitDir wurde gekündigtKündigungsschutz prüfen: Für die Klage bleiben drei Wochen ab Zugang.
- ArbeitDu kündigst als ArbeitgeberFristen nach Betriebszugehörigkeit, Gründe, Betriebsrat und Form.
- MieteDu kündigst deine WohnungBis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.
- MieteDein Vermieter hat gekündigtForm, Gründe und Frist prüfen, Widerspruch und Härtefall.
- MieteDu kündigst als VermieterIn der Regel nur mit berechtigtem Interesse, Frist drei bis neun Monate.
Überblick
Die wichtigsten Kündigungsfristen
Die Übersicht nennt die gesetzliche Regel oder die Höchstgrenze für Vertragsklauseln. Wie sie auf deinen Vertrag passt, zeigt die verlinkte Seite – mit Rechenbeispiel und Rechner.
| Vertrag | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Handy, Internet, Festnetz nach der Mindestlaufzeit | jederzeit mit einem Monat | § 56 Abs. 3 TKG |
| Abos und Laufzeitverträge, geschlossen seit 1. März 2022 | zum Ende der Erstlaufzeit höchstens ein Monat, danach jederzeit mit höchstens einem Monat | § 309 Nr. 9 BGB |
| Strom und Gas in der Grundversorgung | zwei Wochen | § 20 StromGVV, § 20 GasGVV |
| Kfz-Versicherung | ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres – beginnt es am 1. Januar, also bis 30. November | AKB G.2.1, § 11 VVG |
| Gesetzliche Krankenkasse | nach zwölf Monaten Bindung zum Ablauf des übernächsten Monats; beim Wechsel ersetzt die Meldung der neuen Kasse die Kündigung | § 175 SGB V |
| Girokonto | jederzeit ohne Frist; vereinbart werden darf höchstens ein Monat | § 675h BGB |
| Deutschlandticket | bis zum 10. eines Monats zum Monatsende | Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket |
| Mietwohnung, du als Mieter | bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats | § 573c Abs. 1 BGB |
| Mietwohnung, Kündigung durch den Vermieter | wie beim Mieter, nach fünf und nach acht Jahren je drei Monate länger | § 573c Abs. 1 BGB |
| Arbeitsvertrag, Grundfrist für beide Seiten | vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende | § 622 Abs. 1 BGB |
| Arbeitsvertrag, Kündigung durch den Arbeitgeber | nach zwei Jahren ein Monat zum Monatsende, gestaffelt bis sieben Monate nach 20 Jahren | § 622 Abs. 2 BGB |
Kündigt ein Anbieter eine Preiserhöhung an, hast du oft ein Sonderkündigungsrecht – ob und bis wann, prüft der Sonderkündigungs-Check.
Werkzeuge
Ausrechnen statt raten
Alle Werkzeuge arbeiten in deinem Browser – ohne Anmeldung, ohne dass Eingaben übertragen werden.
- Kündigungsschreiben-Generator
Dein Kündigungsschreiben in drei Minuten – drucken, kopieren oder als E-Mail senden.
- Kündigungsfrist-Rechner
Bis wann die Kündigung ankommen muss und wann der Vertrag endet.
- Sonderkündigungs-Check
In wenigen Fragen zum passenden Sonderkündigungsrecht.
- Fristenrechner nach BGB
Fristende ab einem Ereignis, mit Wochenenden und Feiertagen.
- Widerrufsfrist-Rechner
Bis wann du einen Online-Vertrag widerrufen kannst.
- Kfz-Wechsel-Rechner
Letzter Kündigungstag für deine Kfz-Versicherung.
Rechtsstand Oktober 2026
Was sich zuletzt geändert hat
- Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026. Schließt du online ab, kannst du während der Widerrufsfrist über eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ widerrufen; der Anbieter muss den Eingang unverzüglich bestätigen (§ 356a BGB). Mehr: So funktioniert der Widerrufsbutton.
- Kündigungsbutton ohne Umwege. Auf der Bestätigungsseite dürfen keine Alternativangebote wie „Vertrag pausieren“ stehen (BGH, Urteil vom 16. Juli 2026 – I ZR 200/25). Ob ein Anbieter vorher eine Anmeldung verlangen darf, verhandelt der BGH am 5. November 2026; das Kammergericht hielt den Login-Zwang für unzulässig. Mehr: Der Kündigungsbutton im Detail.
- Preiserhöhungen bei Handy und Internet. Der EuGH hat am 10. September 2026 entschieden, dass die EU-Regel hinter dem Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen Anbietern kein eigenes Recht gibt, Verträge einseitig zu ändern (C-669/24). Dein Recht, bei einer nachteiligen Änderung ohne Frist und ohne Kosten zu kündigen, bleibt. Mehr: § 57 TKG erklärt.
- Krankenkasse: kein eigener Hinweisbrief mehr. Seit dem 30. Juli 2026 muss die Kasse dich bei einem höheren Zusatzbeitrag nicht mehr gesondert anschreiben; das Sonderkündigungsrecht gilt weiter (§ 175 Abs. 4 SGB V). Mehr: Krankenkasse kündigen und wechseln.
Alle Änderungen des Jahres mit Fundstellen: Gesetzesänderungen 2026.
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Deutschlandticket 202766,80 Euro ab Januar 2027: Preisindex, Jobticket, Semesterticket und Kündigungstermin
So arbeiten wir
Richtig, fertig, privat
Richtig
Jede Rechtsaussage mit Paragraf oder Aktenzeichen und Link. Anbieterdaten nur aus offiziellen Quellen des Anbieters, mit Prüfdatum.
Fertig
Jede Seite endet mit einem Ergebnis: dem passenden Weg, dem Fristdatum und dem fertigen Schreiben.
Privat
Generator und Rechner arbeiten nur in deinem Browser. Keine Anmeldung, keine Speicherung, kein Versand über uns.
Verantwortlich: Alexander Müller · Wie wir prüfen · Über vertrag-kuendigen.com
Neu geprüft
Zuletzt geprüfte Seiten
Häufige Fragen
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Meistens ja. Für Verbraucherverträge darf ein Anbieter in seinen Bedingungen höchstens die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB) – E-Mail genügt dann. Ausnahmen mit Unterschrift auf Papier sind vor allem Mietverträge und Arbeitsverträge. Entscheidend ist, dass du den Zugang beweisen kannst.
Was ist der Kündigungsbutton?
Wer Verträge online abschließen lässt, muss seit dem 1. Juli 2022 auch eine Kündigung über einen gut sichtbaren Button ermöglichen (§ 312k BGB). Der Anbieter muss den Eingang sofort bestätigen. Fehlt der Button, kannst du jederzeit fristlos kündigen.
Brauche ich für eine Kündigung einen Grund?
Für eine ordentliche Kündigung nicht – du hältst nur die Frist ein. Einen wichtigen Grund brauchst du nur für eine außerordentliche Kündigung, etwa wenn der Anbieter seine Leistung dauerhaft nicht erbringt.
Versendet ihr meine Kündigung?
Nein, bewusst nicht. Wir sind kein Kündigungsdienst. Du bekommst Weg, Anschrift, Frist und das fertige Schreiben und verschickst es selbst – so gibst du deine Daten an niemanden weiter.
Wie früh sollte ich kündigen?
Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht der Poststempel (§ 130 BGB). Rechne vom gewünschten Vertragsende die Frist zurück – das erledigt der Kündigungsfrist-Rechner – und plane für einen Brief mindestens eine Woche Laufzeit ein. Wo Textform genügt, sind Kündigungsbutton und E-Mail schneller und liefern einen Beleg.
Gelten die neuen Regeln auch für ältere Verträge?
Teilweise. Die kurzen Fristen nach § 309 Nr. 9 BGB gelten nur für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden; ältere dürfen sich weiter um bis zu ein Jahr verlängern, mit bis zu drei Monaten Frist. Auch ältere Handy- und Internetverträge sind nach der Mindestlaufzeit aber mit einem Monat kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG), und den Kündigungsbutton muss ein Anbieter auch für Verträge von vor Juli 2022 anbieten.
Was tun, wenn keine Bestätigung kommt?
Die Kündigung wirkt mit dem Zugang, auch ohne Antwort. Prüf deinen Nachweis – Eingangsbestätigung, gesendete E-Mail oder Auslieferungsbeleg –, erinnere den Anbieter mit einer Frist und wiederhole die Kündigung vorsorglich auf einem zweiten Weg. Bucht er nach dem Vertragsende weiter ab, kannst du eine SEPA-Lastschrift binnen acht Wochen zurückholen.
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