Vertrag kündigen – Muster und Vorlagen für die Kündigung

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Unsere Projekte

Wir haben zum Thema Versicherungen und ihre Kündigung mehrere Projekte ins Leben gerufen… 

Darunter

Vertragskündigungen

Verträge sind Willenserklärungen, in denen sich eine Seite zu einer bestimmten Leistung verpflichtet, die innerhalb einer gewissen Frist zu erbringen ist, während sich die andere Seite zur Abnahme und vollständigen Bezahlung dieser Leistung innerhalb einer festgesetzten Zahlungsfrist verpflichtet. Leistungsstörungen einmal ausgeschlossen, so beispielsweise die Unmöglichkeit, zu liefern oder der Zahlungsverzug, sind beide Seiten an einmal geschlossene Verträge gebunden. Die Einhaltung eines abgeschlossenen Vertrages, also Leistung des Verkäufers, Abnahme und Zahlung auf Seiten des Käufers, kann sogar gerichtlich eingeklagt und somit durch Rechtsmittel erzwungen werden. Verträge unterliegen grundsätzlich dem Duktus der sogenannten Privatautonomie. Jedermann ist es in Deutschland gestattet, Verträge zu schließen oder nicht, sofern diese nicht gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Musterformulare zum Download für Ihre Kündigung

Kündigung

Muster und Vorlagen für die Kündigung mit Forum und Informationen zu Verträgen und ihrer Laufzeiten erhalten Sie rechts im Menü für Handy, Fernsehen und Versicherungs-Verträge. Die Musterformulare sind kostenlos und können verwendet werden.

Die Kündigung geschlossener Verträge

Ein Vertrag endet entweder automatisch durch Leistungserfüllung, also durch Lieferung, Annahme und Bezahlung oder durch Kündigung. Insbesondere bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen, also bei regelmäßiger Leistung, wie beispielsweise beim Miet- oder beim Handyvertrag, beziehungsweise bei allen Arten von Abonnements, müssen Vertragsbeendigungen im Wege einer Kündigung herbei geführt werden. Die Kündigung umfasst hierbei bestimmte Vorgaben, ist meist an Fristen gebunden und kann in zweierlei Art erfolgen. Generell legt der Gesetzgeber fest, dass die Kündigung eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung ist. Dies bedeutet, dass der Empfänger der Kündigung nicht mit ihr einverstanden sein muss, wie beim Kaufvertrag. Wohl muss der Absender der Kündigung aber den Zugang der Erklärung beim Empfänger zweifelsfrei nachweisen. Dies kann, bei persönlicher Übergabe, durch Quittung des Empfängers, durch Unterschrift eines Zeugen, ansonsten aber auch durch den Beleg der Post, bei Zustellung per Einschreiben, erfolgen. Sinnvoll ist es auch, wenn der Absender der Kündigung bereits im Kündigungsschreiben die Ausstellung einer sogenannten Kündigungsbestätigung vom Empfänger erbittet. Mit dem in der Kündigung exakt definierten Zeitpunkt „Ich kündige den Vertrag hiermit zum…“, endet dann die beiderseitige Leistungspflicht. Gegenseitige Ansprüche (beispielsweise auf Nachbesserung, Auszahlung oder Gewährung von Resturlaub, Erstellung eines Arbeitszeugnisses, Rückgabe von privatem Eigentum etc.) sollten jedoch im Kündigungsschreiben aufgelistet und dann gegenseitig erfüllt werden.

Die ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung stellt den Normalfall einer Kündigung dar. Dies beinhaltet allerdings auch die Tatsache, dass sie an die Wahrung bestimmter Fristen, der Kündigungsfristen, gebunden ist. Während der Kündigungsfrist ist die Leistungsfrist noch nicht beendet und muss von beiden Seiten eingehalten werden. Bei der ordentlichen Kündigung sollte zunächst der Vertrag studiert werden, ob er gegebenenfalls Kündigungsverbote, Kündigungsausschlüsse oder Kündigungsschutzbestimmungen enthält, die eine ordentliche Kündigung unmöglich machen oder an bestimmte Sachzwänge koppeln. Ist dies nicht der Fall, sollten die Kündigungsfristen studiert werden. Gerade bei Dauerschuldverhältnissen, ist es üblich, das Kündigungsrecht von bestimmten Fristen und deren Einhaltung abhängig zu machen, beispielsweise zum Monatsende (Ultimo) oder zum Quartalsende. Die Kündigungsfrist dient dem Zweck, beiden Vertragspartnern einen durch Wegfall der Frist möglicherweise auftretenden Zeitdruck zu nehmen. Sind Kündigungsfristen vertraglich definiert, so ist die Vertragskündigung nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich, es sei denn, es liegt ein sogenannter wichtiger Grund vor, der die Einhaltung dieser Frist unzumutbar erscheinen lässt. Es empfiehlt sich daher im Kündigungsschreiben die Formulierung zu verwenden „hiermit kündige ich das Vertragsverhältnis fristgemäß zum…“ und dann das entsprechende kalendermäßige Datum einzusetzen.

Die fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung beendet, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, ein existentes Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Sie setzt jedoch zwingend einen wichtigen Grund voraus. Wichtige Gründe lassen für beide Seiten die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen. Wichtige Gründe können beispielsweise sein: Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Untreue, eigenmächtiger Urlaubsantritt, Unbrauchbarkeit einer Mietsache, Vorsatz oder Beleidigung. Eine fristlose Kündigung setzt im Regelfalle eine Abmahnung einer der vertragsschließenden Seiten voraus, unter Hinweis, dass im Wiederholungsfall mit fristloser Kündigung des Vertragsverhältnisses zu rechnen ist. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes, muss im Zweifelsfalle durch diejenige Seite, welche die fristlose Vertragskündigung ausspricht, gerichtsfest nachgewiesen werden können. Soll eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, so empfiehlt es sich für das Kündigungsschreiben die Formulierung „hiermit kündige ich fristlos zum…“ zu verwenden.

Die Änderungskündigung

Die Änderungskündigung stellt die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses dar, mit dem gleichzeitigen Angebot, dieses unter veränderten Konditionen fortzusetzen. Die Änderungskündigung ist im Arbeits- und Mietrecht üblich, beispielsweise bei der Verlagerung von Betriebsstätten. Lehnt der Empfänger einer Änderungskündigung das Angebot ab oder äußert er sich innerhalb der festgesetzten Frist nicht dazu, so endet das Vertragsverhältnis automatisch.

Grundsätzliches zu Kündigungen

Good Bye Vertrag
Good Bye Vertrag

Jede Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bei Arbeits- und Mietverträgen ist dies sogar vorgeschrieben. Ein Kündigungsgrund muss jedoch nicht benannt werden. Inhaltlich muss die Kündigung so formuliert sein, dass dem Empfänger zweifelsfrei klar ist, dass der Absender das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigt. Formulierungen wie „ich kündige hiermit das bestehende Vertragsverhältnis zwischen mir und der xyz GmbH zum…“, sollten daher in Kündigungsschreiben aus Gründen der Rechtssicherheit verwendet werden. Auch der zu kündigende Vertrag, sollte möglichst exakt benannt werden. Informationen zur Kündigung von Versicherungen findet ihr hier auf https://versicherungen.rocks . Muster für Kündigungsschreiben für diverse Zwecke, finden sich zum Download im Internet. Wer ganz sicher gehen will, mit seiner Kündigung nichts verkehrt zu machen, kann diese durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht oder Vertragsrecht überprüfen lassen.

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Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 17:40 Uhr von admin, Webmaster von Vertrag-Kuendigen.com.