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Streaming-Abos kündigen

Die meisten Streaming-Abos kündigst du online über den Kündigungsbutton des Anbieters; sie enden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Jahresabos und Pakete mit Mindestlaufzeit enden erst zum Laufzeitende, bei Verträgen seit März 2022 mit höchstens einem Monat Frist. Läuft die Zahlung über Apple, Google oder einen TV-Anbieter, kündigst du dort.

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Kopfhörer und Fernbedienung auf einem Couchtisch aus Holz in einem hellen Wohnzimmer an einem regnerischen Nachmittag, gefaltete Wolldecke auf dem Sofa
Bild: KI-generiert

Diese Seite ist für alle, die ein Abo für Filme und Serien, Pay-TV, Sport, Musik oder Hörbücher beenden wollen. Sie zeigt, wann welches Abo endet, was der Kündigungsbutton leisten muss und was Gerichte 2026 dazu entschieden haben. Außerdem: was du tun kannst, wenn der Anbieter den Preis erhöht, Werbung einführt oder dein Guthaben nicht freigibt.

Was für Streaming-Abos gilt

Ein typisches Streaming-Abo ist ein Dienstvertrag. Das hat der Bundesgerichtshof im April 2026 am Beispiel von Netflix entschieden: Der Anbieter verleiht nicht einfach Filme wie eine Videothek, sondern stellt laufend ein wechselndes, persönlich zugeschnittenes Angebot bereit (BGH, Urteil vom 16. April 2026, III ZR 152/25). Damit gelten die Regeln für Verträge über regelmäßige Dienstleistungen – vor allem diese vier:

  • Kündigungsbutton: Wer Abos online abschließen lässt, muss die Kündigung über eine gut sichtbare Schaltfläche ermöglichen und den Eingang sofort bestätigen (§ 312k BGB). Das ist seit dem 1. Juli 2022 Pflicht, auch für ältere Verträge.
  • Laufzeit und Frist: Für Verträge seit dem 1. März 2022 darf die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist zu ihrem Ende höchstens einen Monat. Eine automatische Verlängerung ist nur noch auf unbestimmte Zeit erlaubt, mit höchstens einem Monat Frist (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Form: Die Bedingungen dürfen für deine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine E-Mail genügt also.
  • Ohne Regel im Vertrag: Ist die Vergütung nach Monaten bemessen und regelt der Vertrag die Kündigung nicht wirksam, kannst du spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende kündigen (§ 621 BGB). Netflix etwa erlaubt mehr: Kündigung jederzeit, Nutzung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss kannst du ein online geschlossenes Abo in der Regel widerrufen. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Anbieter dafür eine Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB). Wann Widerruf und wann Kündigung der bessere Weg ist, erklärt der Ratgeber Widerruf oder Kündigung.

Fristen nach Abo-Art

Abo-ArtWann es endetWorauf du achten musst
Monatsabo ohne Mindestlaufzeitmeist zum Ende des laufenden AbrechnungszeitraumsBis dahin bleibt das Abo nutzbar; ob es Geld für Resttage gibt, regeln die Bedingungen
Jahresabo, auch bei monatlicher Zahlungzum Ende der JahreslaufzeitFrist laut Bedingungen, bei Verträgen ab 1. März 2022 höchstens ein Monat; danach nur unbefristete Verlängerung
Paket mit Mindestlaufzeit (Pay-TV, Sport)zum Ende der Mindestlaufzeit, danach mit höchstens einem MonatFrist im Vertrag prüfen; Receiver oder Smartcard zurückgeben, wenn sie gemietet sind
Über einen TV-, Internet- oder Mobilfunkanbieter gebuchtnach den Regeln dieses VertragsKündigung beim Zahlungspartner; hat das Paket eine Mindestlaufzeit, gilt sie
Über App Store oder Google Play bezahltzum Ende des Abrechnungszeitraums im StoreKündigung nur in den Abo-Einstellungen des Stores; Einzelheiten unter Abos bei Apple und Google
Mit Geschenk- oder Guthabenkarte bezahltwie ein normales AboEine Klausel, nach der die Kündigung erst mit verbrauchtem Guthaben wirkt, ist unwirksam (siehe unten)

Rechenbeispiel: Dein Jahresabo mit einem Monat Kündigungsfrist hat am 1. Februar 2026 begonnen. Es läuft bis zum 31. Januar 2027; die Kündigung muss spätestens am 31. Dezember 2026 beim Anbieter sein. Verpasst du den Tag, darf sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängern, sondern nur auf unbestimmte Zeit – dann kündigst du mit höchstens einem Monat Frist.

  1. Vertragsbeginn
  2. Kündigung muss spätestens ankommen
  3. Ende der Mindestlaufzeit (12 Monate)
Beispiel: Jahresabo seit 1. Februar 2026 · Kündigungsfrist 1 Monat

Der Kündigungsbutton: was erlaubt ist und was nicht

Der Weg ist gesetzlich vorgegeben: eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ oder ähnlich eindeutig, die dich unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führt. Dort gibst du an, welchen Vertrag du kündigst, wie du identifiziert wirst, zu wann die Kündigung wirken soll und wohin die Bestätigung gehen soll; dann folgt die Schaltfläche „jetzt kündigen“. Der Anbieter muss dir Inhalt, Datum und Uhrzeit der Kündigung sofort in Textform bestätigen. Geht aus deinen Angaben kein Termin hervor, gilt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 312k BGB).

  • Keine Rückhalteangebote auf der Bestätigungsseite: Ein Fitnessstudio hatte dort für das „Pausieren“ des Vertrags geworben. Unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof: Die Seite dient allein der Kündigung (BGH, 16.07.2026, I ZR 200/25).
  • Auch bei Einmalzahlung: Der Button ist auch dann Pflicht, wenn ein Abo vorab bezahlt wurde und von selbst endet – dann für die außerordentliche Kündigung (BGH, 22.05.2025, I ZR 161/24).
  • Passwort auf der Bestätigungsseite – offen: Ein Streamingdienst verlangte dort E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und Passwort. Das Kammergericht sah darin einen Verstoß; der Bundesgerichtshof verhandelt am 5. November 2026 (I ZR 275/25).

Mehr zu Aufbau, Beschriftung und Beweis im Ratgeber Kündigungsbutton.

Preiserhöhung

Ob ein Streamingdienst den Preis eines laufenden Abos erhöhen darf, hängt an der Preisklausel in seinen Bedingungen. Eine solche Klausel muss klar sagen, welche Rechte du bei einer Erhöhung hast. Am 1. Oktober 2026 hat der Bundesgerichtshof die Klausel eines Abo-Anbieters für Versand und Streaming für unwirksam erklärt, weil Kunden nicht erkennen konnten, ob sie die Erhöhung nur durch Kündigung oder auch durch einfachen Widerspruch abwenden können (Urteil vom 1. Oktober 2026, III ZR 205/25). Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW ging es um die Prime-Erhöhung von Amazon aus dem Jahr 2022; Geld zurück gibt es nicht automatisch, dafür läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW.

Manche Anbieter holen die Zustimmung ein. Apple etwa kündigt Preiserhöhungen von Abos mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an; ist deine Zustimmung nötig und gibst du sie nicht, endet das Abo am letzten Tag vor der Preisänderung. Das Sonderkündigungsrecht aus § 57 TKG gilt nur für Telekommunikationsdienste wie Telefon, Internet oder einen Kabel-TV-Anschluss – und für alle Teile eines Pakets mit Internet oder Telefon, also auch für ein TV- oder Streaming-Paket, das du zusammen mit dem Anschluss gebucht hast (§ 66 TKG). Für ein eigenständig gebuchtes Streaming-Abo gilt es nicht; bei Monatsabos reicht ohnehin die normale Kündigung. Wie du einer Erhöhung widersprichst, zeigt die Vorlage Widerspruch gegen eine Preiserhöhung; Hintergründe im Ratgeber Preiserhöhung.

Werbung im Abo und andere Änderungen

Ändert der Anbieter sein Angebot so, dass du schlechter darauf zugreifen oder es schlechter nutzen kannst, gelten Sonderregeln für digitale Produkte. Er muss dich vorher auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Ist die Beeinträchtigung mehr als unerheblich, kannst du den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden; die Frist beginnt mit der Information oder, wenn die Änderung später kommt, mit der Änderung. Das Recht entfällt, wenn du das unveränderte Angebot ohne Zusatzkosten behalten kannst (§ 327r BGB). Steigst du aus, muss der Anbieter bereits bezahltes Geld für die Zeit danach erstatten (§ 327o BGB).

Ob die Einführung von Werbeunterbrechungen in ein bezahltes Abo zulässig ist, beschäftigt die Gerichte. Das Landgericht München I hat die Werbung, die Amazon im Februar 2024 bei Prime Video eingeführt hatte, als unzulässige Vertragsänderung und die Ankündigung als Irreführung bewertet (Urteil vom 16. Dezember 2025, 33 O 3266/24, laut Verbraucherzentrale Bundesverband nicht rechtskräftig). Eine Abhilfeklage der Verbraucherzentrale Sachsen zum selben Fall hat das Bayerische Oberste Landesgericht dagegen am 17. Juli 2026 abgewiesen (102 VKl 1/24 e): Werbefreiheit sei nicht vereinbart gewesen, und Prime Video sei auch mit Werbung frei von Mängeln. Abschließend geklärt ist die Frage damit nicht. Für Streaming in einem Paket mit Internet oder Mobilfunk gilt § 327r BGB nicht; dort greifen die Regeln des Telekommunikationsgesetzes (siehe nächster Abschnitt).

Guthabenkarten, Pakete und Zahlung über Dritte

Geschenk- und Guthabenkarten: Netflix hatte in seinen Geschenkkarten-Bedingungen geregelt, dass eine Kündigung erst wirkt, wenn das Guthaben aufgebraucht ist – im Extremfall erst nach rund 39 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat die Klausel gekippt: Bei unbefristeten Verträgen über standardisierte Dienstleistungen müssen Verbraucher grundsätzlich monatlich aussteigen können (BGH, III ZR 152/25). Ob ein Restguthaben dann verfällt, hat das Gericht nicht entschieden; nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands darf es nicht verfallen.

Paket beim TV- oder Mobilfunkanbieter: Hast du einen Streamingdienst über deinen Internet-, TV- oder Handyvertrag gebucht, ist dieser Anbieter dein Vertragspartner. Du kündigst dort, mit den Fristen dieses Vertrags. Für alle Teile eines solchen Pakets gelten dann die Laufzeit- und Änderungsregeln des Telekommunikationsgesetzes: höchstens 24 Monate Bindung und ein Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Änderungen. Buchst du den Streamingdienst zu einem laufenden Vertrag dazu, darf sich dessen Laufzeit dadurch nur verlängern, wenn du ausdrücklich zustimmst (§ 66 TKG). Wie das bei Netflix aussieht, zeigt die Seite Netflix kündigen.

Apple und Google: Läuft die Zahlung über den App Store oder Google Play, erreicht eine Kündigung beim Streamingdienst dieses Abo nicht. In Deutschland kannst du dort unter bestimmten Bedingungen sogar sofort kündigen und anteilig Geld zurückbekommen – Schritt für Schritt unter Abos bei Apple und Google.

Streaming-Anbieter im Verzeichnis

Filme, Serien, Sport und Pay-TV

Musik, Hörbücher und Lesen

Typische Probleme

Gratismonat vergessen: Probeabos gehen meist automatisch in ein bezahltes Abo über. Kündige vor dem Ende der Probezeit; im App Store mindestens 24 Stunden vorher. Wurde online bestellt und hieß die Bestellschaltfläche nicht „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlich eindeutig, ist gar kein Vertrag zustande gekommen (§ 312j BGB). Mehr im Ratgeber Probeabo kündigen.

Keine Bestätigung bekommen: Prüf den Spam-Ordner und die E-Mail-Adresse im Konto. Bleibt die Bestätigung aus, kündige zusätzlich per E-Mail und sichere den Nachweis.

Passwort vergessen: Kündigen kannst du trotzdem – in Textform an den Vertragspartner, mit der E-Mail-Adresse deines Kontos als Kennung. Den Text liefert der Generator unten.

Abbuchung nach dem Vertragsende: Eine Lastschrift kannst du binnen acht Wochen ohne Begründung zurückgeben (§ 675x BGB). Das beendet aber keinen Vertrag; eine berechtigte Forderung bleibt bestehen. Wann sich das lohnt, erklärt der Ratgeber Lastschrift zurückholen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 22. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich ein Jahresabo vorzeitig beende?

Nur wenn der Vertrag das vorsieht oder ein besonderes Recht greift, etwa der Widerruf in den ersten 14 Tagen oder eine erhebliche Verschlechterung des Angebots. Ordentlich endet ein Jahresabo zum Ende der Laufzeit. Bei Zahlung über Apple oder Google gelten deren Erstattungsregeln.

Kann ich mein Abo pausieren statt kündigen?

Wenn der Anbieter eine Pause anbietet, ja. Auf der Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons darf er dafür aber nicht werben; dort geht es allein um die Kündigung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Verträge Fitnessstudio

    Fristen, Umzug und Krankheit, Attest-Regeln und was Ketten zusätzlich zusagen

  • Verträge Kfz-Versicherung

    Stichtag je nach Versicherungsjahr, Sonderrechte nach Schaden, Erhöhung und Autoverkauf

  • Verträge Strom und Gas

    Grundversorgung zwei Wochen, Sondervertrag laut Vertrag, Preiserhöhung ohne Frist

  • Lebenslagen Todesfall

    Fristen nach einem Todesfall, Verträge nach Gruppen und Checkliste für Angehörige