Die Rechtslage: § 675h BGB
Das Girokonto ist – juristisch betrachtet – ein Zahlungsdienstleistungsvertrag, und für die Kündigung gilt eine spezielle Regelung im BGB:
„Ein unbefristeter Zahlungsdiensterahmenvertrag kann vom Zahlungsdienstnutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam."
Das bedeutet: Du kannst dein Girokonto sofort kündigen, ohne Einhaltung einer Frist. Eine Kündigungsfrist im Vertrag ist nur bis maximal 1 Monat zulässig. Klauseln wie „3 Monate Frist zum Quartalsende" sind unwirksam.
Vor der Kündigung – die Vorbereitung
Eine Kontokündigung ohne Vorbereitung ist riskant. Was du vorher klären solltest:
Vor der Kündigung das neue Konto bereit haben. Sonst stehst du ohne Bankverbindung da – kein Gehaltseingang, keine Mietzahlung möglich.
Liste aller Daueraufträge erstellen: Miete, Kindergarten, Versicherungen, Abos. Beim alten Konto Daueraufträge löschen, beim neuen einrichten.
Alle Empfänger von Lastschriften (Strom, Telefon, Streaming, Versicherungen, Mitgliedschaften) über die neue IBAN informieren. Erteile gleichzeitig SEPA-Mandate für das neue Konto.
Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger, Familienkasse, ggf. Steuerberater über die neue IBAN informieren.
Idealerweise alte Konten 2-3 Monate parallel laufen lassen, damit nachlaufende Buchungen noch ankommen. Erst dann das alte Konto schließen.
Der gesetzliche Kontowechsel-Service
Seit dem Zahlungskontengesetz von 2016 sind Banken verpflichtet, einen Kontowechsel-Service anzubieten. Beide Banken arbeiten zusammen:
- Die alte Bank übermittelt der neuen Bank eine Liste aller Daueraufträge und Lastschriften.
- Die neue Bank kann Lastschrift-Mandate übertragen oder neu einrichten.
- Auf Wunsch werden Empfänger automatisch über die neue IBAN informiert (gegen Gebühr).
Das Verfahren dauert in der Regel 12 Werktage. Wer es nutzt, spart sich viel Aufwand – und Banken werben aktiv damit, weil ein nahtloser Wechsel sonst ein Hindernis wäre.
Was passiert mit dem Dispokredit?
Mit der Kontokündigung wird ein vorhandener Dispokredit fällig. Das heißt: Wer im Soll steht, muss diesen Betrag unverzüglich ausgleichen. Andernfalls droht der Bank das Recht zur fristlosen Kündigung, Mahnverfahren und Eintrag in die Schufa.
Empfehlung: Vor der Kündigung den Dispo komplett ausgleichen, nicht erst beim oder nach dem Kündigungstermin.
Adressen großer Banken
| Bank | Postanschrift Kündigung |
|---|---|
| Deutsche Bank | Deutsche Bank AG, 60272 Frankfurt am Main |
| Commerzbank | Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt am Main |
| Sparkasse (lokal) | Adresse der jeweiligen Filiale aus dem Vertrag |
| Volksbank (lokal) | Adresse der jeweiligen Genossenschaft aus dem Vertrag |
| DKB | Deutsche Kreditbank AG, Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin |
| ING | ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt |
| Comdirect | comdirect Bank AG, Pascalkehre 15, 25451 Quickborn |
| N26 | N26 Bank AG, Voltairestr. 8, 10179 Berlin |