VorlagenVorlage
Kündigung allgemein: Vorlage für jeden Vertrag
Diese Vorlage passt für fast jeden Verbrauchervertrag, den du regulär beenden willst: Name und Anschrift, Kunden- oder Vertragsnummer, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und die Bitte um Bestätigung. Für die meisten Verträge genügt eine E-Mail; nur Miet- und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier.
Diese Seite ist für alle, die einen Verbrauchervertrag regulär beenden wollen – Handy, Internet, Streaming, Fitnessstudio, Zeitung oder Stromvertrag. Sie liefert den Mustertext zum Ausfüllen mit Druckansicht für den Fensterumschlag, einen Wegweiser, welche Vorlage zu welchem Anlass passt, Textbausteine für Sonderfälle und die drei Versandwege mit ihren Vor- und Nachteilen.
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 22. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Wann diese Vorlage passt
Nimm sie für die ordentliche Kündigung: Du willst einen Vertrag zum regulären Termin beenden und musst dafür keinen Grund nennen. Der Generator ist auf „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ eingestellt. Wie lang die Frist ist, steht in deinem Vertrag. Bei Abos und anderen Verträgen über regelmäßige Leistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf sie zum Ende der Mindestlaufzeit höchstens einen Monat betragen; nach einer stillschweigenden Verlängerung kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Für Versicherungen gilt diese Regel ausdrücklich nicht.
In drei Fällen passt der Brief nicht oder nicht allein. Wohnung und Arbeitsplatz kündigst du nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier (§ 568 BGB, § 623 BGB); dafür gibt es die Vorlagen Kündigung des Mietvertrags und Kündigung des Arbeitsvertrags. Auch einen Fernwärmevertrag kündigst du schriftlich (§ 32 Abs. 6 AVBFernwärmeV) – den Text kannst du hier erstellen, verschicken musst du ihn unterschrieben per Post. Und wer nur die gesetzliche Krankenkasse wechselt, braucht gar kein Schreiben: Die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Welche Vorlage zu welchem Anlass passt
Im ersten Feld des Generators wählst du, was du erklären willst. Für Anlässe mit eigenen Fristen und Pflichtangaben gibt es eigene Vorlagen mit passenden Textbausteinen:
| Anlass | Einstellung oder Vorlage | Was zusätzlich in den Brief gehört | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Vertrag regulär beenden | „Ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ | nichts | Vertrag, § 309 Nr. 9 BGB |
| Zu einem bestimmten Tag, etwa zum Ende der Mindestlaufzeit | „Ordentlich zu einem Datum“ | das Datum; den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ setzt der Generator selbst | Vertrag |
| Wichtiger Grund, etwa Krankheit oder dauerhafter Ausfall der Leistung | Außerordentliche Kündigung | Grund mit Daten, vorher meist eine Frist zur Abhilfe | § 314 BGB |
| Preiserhöhung | Sonderkündigung nach Preiserhöhung | Datum der Mitteilung | § 57 TKG, § 41 Abs. 5 EnWG, § 40 VVG |
| Vertrag gerade erst online, am Telefon oder an der Haustür geschlossen | Widerruf | Datum von Vertragsschluss oder Lieferung | § 355 BGB |
| Umzug | Kündigung bei Umzug | Auszugsdatum, neue Anschrift | § 60 TKG, § 41b EnWG |
| Todesfall | Kündigung im Todesfall | Name und Sterbedatum, Kopie der Sterbeurkunde | § 1922 BGB |
| Versicherung | Versicherung kündigen | Versicherungsscheinnummer, Anlass der Kündigung | § 11 VVG |
| Verein oder Partei | Austritt aus dem Verein | Mitgliedsnummer, Termin laut Satzung | § 39 BGB |
Die Bausteine und warum sie drinstehen
- Betreff mit Kunden- oder Vertragsnummer: Damit findet der Anbieter deinen Vertrag ohne Rückfrage. Hast du keine Nummer, helfen Geburtsdatum, Rufnummer oder die E-Mail-Adresse deines Kundenkontos; mehr dazu unter Kündigung ohne Kundennummer.
- „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“: Du musst die Frist nicht selbst ausrechnen. Der Vertrag endet zum frühesten Termin, den Vertrag und Gesetz zulassen; Einzelheiten erklärt der Ratgeber Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Bitte um Bestätigung mit Vertragsende: So erfährst du schriftlich, zu welchem Tag der Anbieter den Vertrag beendet, und merkst früh, wenn er anders rechnet als du. Wirksam ist die Kündigung aber schon, wenn sie ankommt – nicht erst mit der Bestätigung (§ 130 BGB).
- Widerruf des Lastschriftmandats: Er gilt zum Vertragsende und verhindert spätere Abbuchungen. Was bis dahin fällig wird, schuldest du weiter.
- Widerspruch gegen Werbung und Rückgewinnung: Werbeanrufe bei Verbrauchern sind ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig (§ 7 Abs. 2 UWG); Werbe-E-Mails an Kunden sind nur erlaubt, solange der Kunde nicht widersprochen hat (§ 7 Abs. 3 UWG). Der Satz im Brief widerspricht und widerruft zugleich eine früher erteilte Einwilligung.
Jeden Zusatz kannst du im Generator abwählen; die Kündigung wirkt auch ohne ihn.
Varianten: Textbausteine für Sonderfälle
Erstelle den Brief im Generator, übernimm ihn mit „Text kopieren“ oder „Als E-Mail öffnen“ und ersetze den ersten Absatz durch den passenden Baustein oder ergänze ihn. Was in eckigen Klammern steht, füllst du aus.
Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit am [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mehrere Verträge beim selben Anbieter
hiermit kündige ich die folgenden Verträge jeweils fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt: [Vertrag oder Rufnummer 1], [Vertrag oder Rufnummer 2]. Bitte bestätigen Sie mir das Vertragsende für jeden Vertrag gesondert.
Mitgebuchte Optionen
Die Kündigung umfasst auch alle Zusatzoptionen und Zusatzpakete, die zu diesem Vertrag gebucht sind.
Ohne Kundennummer
Meine Kundennummer liegt mir nicht vor. Der Vertrag läuft auf meinen Namen, geboren am [Geburtsdatum], unter der oben genannten Anschrift und der E-Mail-Adresse [E-Mail-Adresse des Kundenkontos].
Kündigst du für jemand anderen, leg die Vollmachtsurkunde bei; fehlt sie, darf der Anbieter die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB). Baustein und Vollmacht stehen im Ratgeber Vollmacht für die Kündigung.
Versand und Nachweis
Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform, also eine lesbare Erklärung mit deinem Namen auf Papier oder elektronisch, etwa als E-Mail (§ 126b BGB). Verlangen die Bedingungen eines Vertrags, den du seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen hast, eine strengere Form, ist diese Klausel in aller Regel unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB); offen ist das nur bei wenigen Versicherungskündigungen, etwa der Lebens- und der privaten Krankenversicherung. Drei Wege kommen in Frage:
- KündigungsbuttonLässt sich der Vertrag auf der Webseite des Anbieters abschließen, muss es dort eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ geben (§ 312k BGB). Die Eingangsbestätigung kommt sofort – speichere sie.
- E-MailSchick sie an die Adresse, die der Anbieter für Erklärungen nennt, und heb die gesendete Nachricht auf. „Als E-Mail öffnen“ übernimmt Betreff und Text in dein Mailprogramm.
- BriefUnterschreiben und als Einwurf-Einschreiben schicken; das kostet im Inland 3,30 Euro (0,95 Euro Porto plus 2,35 Euro Zuschlag). Die Post muss Briefe im Jahresdurchschnitt nur zu 95 Prozent am dritten Werktag nach Einlieferung zustellen (§ 18 PostG) – plane eine Woche Puffer ein.
Für die Frist zählt allein, wann die Kündigung ankommt (§ 130 BGB). Bis wann das spätestens sein muss, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner; Kosten und Beweiswert der Wege vergleicht der Ratgeber Einschreiben, Fax oder E-Mail.
Häufige Fehler
- An die Marke statt an die Firma geschrieben: Adressat ist das Unternehmen, mit dem du den Vertrag geschlossen hast. Sein Name steht auf jeder Rechnung, oft als GmbH oder AG hinter dem bekannten Markennamen.
- Zu knapp abgeschickt: Ein Brief, der erst am letzten Tag eingeworfen wird, kommt zu spät. Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag oder Sonntag, muss die Kündigung trotzdem bis dahin da sein; einen Aufschub auf den Montag gibt es bei Kündigungsfristen nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04).
- Nur angerufen: Eine Kündigung am Telefon lässt sich kaum beweisen; warum, steht im Ratgeber Kündigung am Telefon.
- Festes Datum ohne Zusatz: Nennst du einen Termin, schreib „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ dazu. Bei „Ordentlich zu einem Datum“ erledigt das der Generator.
- Lastschrift zu früh gestoppt: Widerrufst du das Mandat sofort statt zum Vertragsende, laufen offene Beträge auf – und mit ihnen Mahngebühren.
Quellen
- § 126b BGB – Textform
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9 und Nr. 13)
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung (Mietverhältnis)
- § 623 BGB – Schriftform der Kündigung (Arbeitsverhältnis)
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen
- § 18 PostG – Qualitätsvorgaben, Brieflaufzeiten
- § 32 AVBFernwärmeV – Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung
- § 20 StromGVV – Kündigung
- § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04 (kein Aufschub der Kündigungsfrist am Wochenende) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 18.04.2002, III ZR 199/01 (Deaktivierungsgebühr) – abgerufen am 05.10.2026
- Deutsche Post: Leistungen und Preise, Stand 01.07.2026 (Anbieterquelle) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Lässt sich eine abgeschickte Kündigung noch stoppen?
Nur bis sie ankommt: Geht dem Anbieter vorher oder gleichzeitig ein Widerruf der Kündigung zu, wird sie nicht wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB). Danach bleibt sie wirksam, es sei denn, der Anbieter ist bereit, den Vertrag fortzusetzen.
Kostet eine Kündigung Geld?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Telefon- und Internetverträgen dürfen durch die Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit keine Kosten entstehen (§ 56 Abs. 4 TKG), in der Grundversorgung mit Strom sind Entgelte für die Kündigung verboten (§ 20 Abs. 3 StromGVV). Eine Gebühr für die Deaktivierung eines Anschlusses hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (III ZR 199/01). Ob prozentuale Ausstiegsgebühren, wie sie manche Software-Abos vorsehen, wirksam sind, ist gerichtlich nicht geklärt.
Was tun, wenn keine Bestätigung kommt?
Auch ohne Antwort ist die Kündigung wirksam, sobald sie angekommen ist. Fordere die Bestätigung nach etwa zwei Wochen erneut in Textform an und heb deinen Nachweis über den Zugang auf. Strom- und Gaslieferanten außerhalb der Grundversorgung müssen eine Kündigung binnen einer Woche bestätigen, Grundversorger unverzüglich.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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