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Arbeitsvertrag-Rechner
Wähle, wer kündigt, welcher Vertrag vorliegt und wann die Kündigung zugeht. Der Rechner nennt das Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 622 BGB, im öffentlichen Dienst nach § 34 TVöD/TV-L und in der Ausbildung nach § 22 BBiG; kündigt der Arbeitgeber, auch das Ende der Klagefrist. Andere Tarifverträge kennt er nicht.
Der Rechner ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen: Er zeigt, zu welchem Tag eine ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens beendet. Neben dem Regelfall nach dem BGB kennt er den öffentlichen Dienst mit TVöD oder TV-L, die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und die Kündigung zum Ende der Elternzeit. Die Fristen und ihre Ausnahmen im Einzelnen erklärt die Seite Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis.
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Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist berechnen
Wann endet das Arbeitsverhältnis – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Probezeit, Staffel nach Betriebszugehörigkeit, TVöD/TV-L, Ausbildung und Elternzeit.
Grundlage: § 622 BGB und § 623 BGB (Schriftform, keine E-Mail); öffentlicher Dienst § 34 TVöD und TV-L; Ausbildung § 22 BBiG; Elternzeit § 19 BEEG. Arbeits- und andere Tarifverträge können andere Fristen vorsehen. Die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten von Gesetzes wegen nur für den Arbeitgeber – für dich als Arbeitnehmer nur, wenn dein Vertrag oder Tarifvertrag sie auf dich überträgt; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Klagefrist: § 4 KSchG.
So rechnet der Rechner
| Auswahl | Regel im Rechner | Grundlage |
|---|---|---|
| Probezeit | Zugang plus 14 Tage; jeder Tag kann das Ende sein | § 622 Abs. 3 BGB |
| Arbeitnehmer, Regelfall | Zugang plus 28 Tage, dann der nächste 15. oder Monatsletzte | § 622 Abs. 1 BGB |
| Arbeitgeber, Betrieb | volle Jahre bis zum Zugang: ab 2, 5, 8, 10, 12, 15 und 20 Jahren ein bis sieben Monate zum Monatsende, sonst Grundfrist | § 622 Abs. 2 BGB |
| Arbeitgeber, Privathaushalt | immer die Grundfrist | BAG, 11.06.2020, 2 AZR 660/19 |
| TVöD oder TV-L | erste sechs Monate zwei Wochen zum Monatsschluss; bis ein Jahr ein Monat zum Monatsschluss; danach sechs Wochen, ab 5, 8, 10 und 12 Jahren drei bis sechs Monate zum Quartalsende | § 34 Abs. 1 TVöD und TV-L |
| Ausbildung | Probezeit: Ende mit Zugang; danach der Azubi mit vier Wochen, wenn er die Ausbildung aufgibt, sonst nur aus wichtigem Grund | § 22 BBiG |
| Elternzeit, Arbeitnehmer | Ende am letzten Tag der Elternzeit, Zugang spätestens drei Monate vorher | § 19 BEEG |
Kündigt der Arbeitgeber, zeigt der Rechner zusätzlich das Ende der dreiwöchigen Klagefrist (§ 4 KSchG); fällt es auf ein Wochenende oder einen Feiertag deines Bundeslandes, nennt er den nächsten Werktag. Das Ende der Kündigungsfrist und den letzten Zugangstag verschiebt ein Wochenende dagegen nicht (BAG, 24.10.2013, 2 AZR 1057/12). Ohne Beginn des Arbeitsverhältnisses rechnet er für den Arbeitgeber mit der Grundfrist und sagt das dazu; im TVöD und TV-L braucht er den Beginn.
Drei Beispiele, durchgerechnet
Arbeitnehmerin kündigt
Ihre Kündigung geht am Montag, 5. Oktober 2026, zu. Vier Wochen später ist Montag, 2. November; nächster Endtermin ist der 15. November 2026, ein Sonntag – daran ändert der Sonntag nichts. Für diesen Termin hätte ein Zugang bis Sonntag, 18. Oktober 2026, gereicht, praktisch also bis Freitag, 16. Oktober. Dass sie elf Jahre im Betrieb ist, verlängert ihre Frist nicht: Die Staffel gilt nur für den Arbeitgeber, außer Vertrag oder Tarif übertragen sie.
Arbeitgeber kündigt nach acht Jahren
Beschäftigt seit 1. August 2018, Zugang am Montag, 5. Oktober 2026: acht volle Jahre, also drei Monate zum Monatsende. Die Frist läuft bis 5. Januar 2027, das Arbeitsverhältnis endet am 31. Januar 2027. Die Klagefrist endet am Montag, 26. Oktober 2026. Arbeitet dieselbe Person in einem Privathaushalt, bleibt es bei der Grundfrist: Ende am 15. November 2026.
Öffentlicher Dienst
Beschäftigt seit 1. Februar 2020 im TVöD, Zugang am Montag, 5. Oktober 2026: sechs Jahre Beschäftigungszeit, drei Monate zum Quartalsende. Die Frist läuft bis 5. Januar 2027, das Ende ist der 31. März 2027 – bei einer Kündigung durch die Beschäftigte ebenso wie durch den Arbeitgeber. Mehr zu Beschäftigungszeit und Unkündbarkeit unter Öffentlicher Dienst.
Zwei kurze Prüffälle: Ein Azubi, der nach der Probezeit die Ausbildung aufgibt, kündigt am 5. Oktober 2026 zum 2. November 2026 (Ausbildungsvertrag). Wer zum Ende der Elternzeit am 31. Januar 2027 kündigen will, muss die Kündigung bis Samstag, 31. Oktober 2026, zugehen lassen; der Rechner rät, sie bis zum Werktag davor abzugeben (Elternzeit).
Was der Rechner nicht prüft
- Andere Tarifverträge und Vertragsklauseln: Zeitarbeit und Branchentarife kennt er nicht, ebenso keine längeren Fristen aus dem Arbeitsvertrag und keine verkürzte Frist im Kleinbetrieb (§ 622 Abs. 5 BGB). Eine vertragliche Frist setzt sich gegen die gesetzliche nur durch, wenn sie in jedem Fall später endet (BAG, 29.01.2015, 2 AZR 280/14).
- Ob die Kündigung wirksam ist: Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz und die Anhörung des Betriebsrats prüft er nicht. Wer gekündigt wurde, findet seine Fristen im Rechner Fristen nach erhaltener Kündigung.
- Stichtag der Staffel: Er zählt die Jahre bis zum Zugang der Kündigung; eine Entscheidung dazu ist nicht belegt.
- Fristlose Kündigung: Die zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes (§ 626 Abs. 2 BGB) rechnest du mit dem Fristenrechner.
- Unkündbarkeit im öffentlichen Dienst: Ab 15 Jahren Beschäftigungszeit gibt er dem Arbeitgeber nur einen Hinweis; das Lebensalter fragt er nicht ab.
Jede Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; E-Mail oder Fax reichen nicht (§ 623 BGB). Vorlagen gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei Streit über eine Kündigung helfen Gewerkschaft und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Rechner läuft in deinem Browser und überträgt nichts.
Quellen
- § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- § 623 BGB – Schriftform der Kündigung und § 626 BGB
- § 4 KSchG – Anrufung des Arbeitsgerichts
- § 22 BBiG – Kündigung
- § 19 BEEG – Kündigung zum Ende der Elternzeit
- TV-L § 34 – Kündigung des Arbeitsverhältnisses (BAYERN.RECHT) – abgerufen am 05.10.2026
- TVöD, Lesefassung des dbb (§ 34) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 11.06.2020, 2 AZR 660/19 (Privathaushalt) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 29.01.2015, 2 AZR 280/14 – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 24.10.2013, 2 AZR 1057/12 – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Gilt die zweiwöchige Frist, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht?
Ja. Es genügt, dass die Kündigung vor Ablauf der Probezeit ankommt – das Arbeitsverhältnis darf auch erst danach enden. Endet die Probezeit am 30. September 2026 und geht die Kündigung an diesem Tag zu, endet das Arbeitsverhältnis am 14. Oktober 2026.
Kann ich früher gehen, wenn ich eine neue Stelle habe?
Nur wenn der Arbeitgeber zustimmt, etwa mit einem Aufhebungsvertrag. Er braucht wie die Kündigung die Schriftform (§ 623 BGB) und kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit auslösen, falls du später doch arbeitslos wirst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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