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Fristenrechner nach BGB
Gib das Ereignis ein, etwa den Zugang eines Briefs, dazu die Länge und die Art der Frist. Der Rechner zählt ab dem Folgetag und nennt das Fristende. Bei Erklärungs- und Zahlungsfristen rückt ein Samstag, Sonntag oder Feiertag auf den nächsten Werktag, bei Kündigungsfristen nicht; bei Sonderkündigungen rechnet er vorsichtig ohne Verschiebung.
Der Fristenrechner ist für alle, die eine Frist ab einem bestimmten Ereignis ausrechnen wollen – 14 Tage für einen Widerruf, einen Monat für eine Sonderkündigung, zwei Wochen für einen Widerspruch oder eine Zahlung. Er zählt nach den allgemeinen Regeln des BGB und unterscheidet drei Arten von Fristen, weil Wochenenden und Feiertage nicht bei allen gleich wirken. Auf Wunsch berücksichtigt er die Feiertage deines Bundeslandes.
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Frist berechnen nach BGB
Wann endet eine Frist von Tagen, Wochen oder Monaten? Mit Wochenenden und Feiertagen deines Bundeslandes.
Grundlage: § 187 BGB, § 188 BGB und § 193 BGB. Für Kündigungsfristen gilt § 193 BGB nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist, was Gesetz oder Vertrag für deinen Fall bestimmen.
So rechnet der Rechner
Du gibst den Tag des Ereignisses ein, die Zahl und die Einheit – Tage, Wochen, Monate oder Jahre –, die Art der Frist und auf Wunsch dein Bundesland.
- BeginnDer Tag des Ereignisses zählt nicht mit; die Frist läuft ab dem Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB).
- Rechnerisches EndeEine Tagesfrist endet mit dem letzten Tag, eine Wochenfrist am Wochentag des Ereignisses, eine Monats- oder Jahresfrist am Tag mit derselben Zahl; fehlt dieser Tag im letzten Monat, am Monatsletzten (§ 188 BGB). Die Frist endet mit Ablauf dieses Tages, also um 24 Uhr.
- Wochenende und FeiertagWas dann gilt, hängt von der Art ab, die du wählst.
| Art im Rechner | Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag … | Grundlage |
|---|---|---|
| Erklärung oder Zahlung (Widerruf, Widerspruch, Zahlung) | … tritt der nächste Werktag an seine Stelle | § 193 BGB |
| Sonderkündigung, etwa nach einer Preiserhöhung | … nennt der Rechner diesen Tag als „sicher bis“ und den nächsten Werktag nur als ungeklärte Möglichkeit | höchstrichterlich nicht geklärt |
| Kündigungsfrist | … bleibt es bei diesem Tag | BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04 |
Ohne Auswahl zählen nur die bundesweiten Feiertage. Wählst du ein Land, kommen dessen landesweite Feiertage hinzu, etwa Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen; Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, kennt der Rechner nicht. Die Erinnerung im Kalender legt er eine Woche vor das Fristende. Warum Kündigungsfristen anders behandelt werden, erklärt der Ratgeber Kündigungsfristen richtig berechnen.
Welche Art zu welcher Frist passt
| Frist | Länge und Beginn | Art im Rechner | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Widerruf eines Online- oder Haustürvertrags | 14 Tage ab Erhalt der Ware bzw. Vertragsschluss | Erklärung | § 355 BGB, § 356 BGB |
| Sonderkündigung nach Änderung eines Handy- oder Internetvertrags | 3 Monate ab Zugang der Mitteilung | Sonderkündigung | § 57 Abs. 1 TKG |
| Kündigung nach Beitragserhöhung der Versicherung | 1 Monat ab Zugang der Mitteilung | Sonderkündigung | § 40 VVG |
| Kündigung der Sachversicherung nach einem Schaden | 1 Monat ab Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung | Sonderkündigung | § 92 VVG |
| Beendigung nach Änderung eines digitalen Abos | 30 Tage ab Mitteilung oder späterer Änderung | Sonderkündigung | § 327r BGB |
| Handyvertrag nach der Mindestlaufzeit | 1 Monat ab Zugang der Kündigung | Kündigungsfrist | § 56 Abs. 3 TKG |
Drei Beispiele, durchgerechnet
Zwei Wochen über Weihnachten
Ein Schreiben geht dir am Samstag, 12. Dezember 2026, zu; du hast zwei Wochen Zeit. Rechnerisches Ende ist Samstag, 26. Dezember 2026, der zweite Weihnachtstag. Als Erklärungs- oder Zahlungsfrist endet die Frist deshalb erst am Montag, 28. Dezember 2026 (§ 193 BGB). Als Sonderkündigung nennt der Rechner den 26. Dezember als sicheren Tag und den 28. Dezember nur als offene Möglichkeit. Als Kündigungsfrist bleibt es beim 26. Dezember.
14 Tage in Nordrhein-Westfalen
Ereignis am Montag, 18. Oktober 2027, 14 Tage, Art „Erklärung“. Bundesweit endet die Frist am Montag, 1. November 2027. In Nordrhein-Westfalen ist Allerheiligen gesetzlicher Feiertag; mit diesem Land rückt das Ende auf Dienstag, 2. November 2027. Dasselbe gilt im Rechner für Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und das Saarland, für die er Allerheiligen ebenfalls als Feiertag führt.
Ein Monat ab dem Monatsletzten
Ereignis am Sonntag, 31. Januar 2027, Frist ein Monat. Einen 31. Februar gibt es nicht, also endet die Frist mit dem 28. Februar 2027 (§ 188 Abs. 3 BGB), einem Sonntag. Für eine Erklärung oder Zahlung gilt damit Montag, 1. März 2027.
Kündigungsfristen: wofür die dritte Art taugt
Die Art „Kündigungsfrist“ rechnet vorwärts: Zugang plus Frist ergibt das Fristende. Viele Verträge enden aber erst zu einem festen Termin, etwa zum Monatsende, zum 15. eines Monats oder zum Ende der Mindestlaufzeit. Für diese Fälle sind der Kündigungsfrist-Rechner, der Mietkündigungs-Rechner und der Arbeitsvertrag-Rechner gebaut; sie rechnen auch rückwärts den letzten Zugangstag aus. Fällt das Fristende in der dritten Art auf ein Wochenende, zeigt der Rechner den allgemeinen Hinweis, die Kündigung müsse am Werktag davor ankommen. Gemeint ist: Das Ende verschiebt sich weder nach vorn noch nach hinten.
Was der Rechner nicht prüft
- Ob und wann eine Frist beginnt: etwa ob eine Widerrufsbelehrung fehlt oder eine Ware erst später geliefert wurde. Dafür gibt es den Widerrufsfrist-Rechner.
- Fristen vor Gericht: Für sie gilt § 222 ZPO, der für Samstage, Sonntage und Feiertage ebenfalls den nächsten Werktag vorsieht. Die Klagefrist gegen eine Kündigung des Arbeitgebers rechnet der Rechner Fristen nach erhaltener Kündigung.
- Uhrzeit und Zugang: Ob eine Erklärung am letzten Tag noch rechtzeitig ankommt, hängt vom Weg ab. Beim Widerruf genügt die rechtzeitige Absendung, bei einer Kündigung zählt der Zugang (Zugang beweisen).
- Rückwärts gerechnete Fristen: etwa „drei Monate vor Vertragsende“. Dafür sind die Rechner für Kündigungsfrist, Miete und Arbeit da.
- Örtliche Feiertage und Feiertage im Ausland.
Was du eingibst, bleibt in deinem Browser; der Rechner überträgt nichts.
Quellen
- § 187 BGB – Fristbeginn
- § 188 BGB – Fristende
- § 193 BGB – Sonn- und Feiertag; Sonnabend
- § 222 ZPO – Fristberechnung
- BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04 – abgerufen am 05.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: Gesetz über die Sonn- und Feiertage, § 2 – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Zählt der Samstag hier als Werktag?
Bei § 193 BGB nicht: Endet eine Erklärungs- oder Zahlungsfrist an einem Samstag, gilt der Montag. Anders ist es bei der dreitägigen Karenz für die Kündigung einer Wohnung – dort zählt der Samstag als Werktag mit (BGH, VIII ZR 206/04).
Kann ich mit dem Rechner auch Jahresfristen ausrechnen?
Ja. Eine Jahresfrist endet am Tag mit derselben Zahl im Zieljahr; ab dem 29. Februar eines Schaltjahres endet sie am 28. Februar, weil der Tag im Folgejahr fehlt (§ 188 Abs. 2 und 3 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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