Außerordentliche Kündigung — Vorlage mit Hilfsweise-Klausel
Wenn ein wichtiger Grund die fristlose Kündigung rechtfertigt, brauchst du nicht nur eine klare Erklärung – sondern auch eine wasserdichte Begründung und die Hilfsweise-Klausel als Sicherheitsnetz. Diese Vorlage enthält alle drei Elemente.
§ 314 / § 626 BGB5 min LesezeitAktualisiert: 2026-05-04
Absender:[Ihr Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ Ort]Empfänger:[Anbieter][Postanschrift][Ort, Datum]Betreff: Kündigung Vertrag Nr. {Vertragsnummer}
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Vertrags- bzw. Kundennummer [Vertragsnummer] aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos.
Begründung:[Konkrete Schilderung des wichtigen Grundes – Datum, Sachverhalt, ggf. Bezug auf eine vorangegangene Abmahnung. Beispiele:
- "Trotz schriftlicher Mahnung vom [Datum] funktioniert mein Internet-Anschluss seit über 6 Wochen nicht. Die zugesicherte Mindestbandbreite von 100 Mbit/s wird dauerhaft erheblich unterschritten (Messprotokoll der Bundesnetzagentur als Anlage)."
- "Aufgrund einer schwerwiegenden, ärztlich attestierten Erkrankung (Attest in Anlage) ist mir die Nutzung des Studios für absehbare Zeit nicht mehr möglich."
- "Mit Wirkung zum [Datum] werde ich dauerhaft an einen Wohnort umziehen, an dem keine zumutbare Filiale Ihrer Kette in der Nähe vorhanden ist (Meldebescheinigung als Anlage)."]Hilfsweise kündige ich den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich.
Falls Sie die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung bestreiten, bitte ich um eine ausführliche Begründung innerhalb von 14 Tagen.
Anlagen:
[ggf. Attest, Meldebescheinigung, Messprotokoll, Schadensregulierung etc.]
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Die Begründung — entscheidend für die Wirksamkeit
Bei der außerordentlichen Kündigung muss der wichtige Grund konkret benannt werden. Pauschale Floskeln wie „aus wichtigem Grund" oder „aus persönlichen Umständen" reichen nicht.
Was die Begründung enthalten sollte:
Konkretes Datum oder Zeitraum: Wann ist der Sachverhalt eingetreten?
Sachverhalt in eigenen Worten: Was genau ist passiert?
Bezug auf Abmahnung: Falls eine Mahnung erfolgte – Datum nennen.
Bezug auf Beweismittel: Atteste, Messprotokolle, Meldebescheinigungen etc. als Anlagen.
Eine außerordentliche Kündigung kann scheitern – etwa weil ein Gericht den vorgebrachten Grund als nicht ausreichend einstuft. Damit deine Erklärung dann nicht ins Leere läuft, gehört in jedes außerordentliche Kündigungsschreiben die Klausel:
„Hilfsweise kündige ich den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Wirkung: Wenn der außerordentliche Teil verworfen wird, greift automatisch die ordentliche Kündigung – und der Vertrag läuft zumindest planmäßig zum nächsten Frist-Termin aus, statt sich erneut zu verlängern.
Die 2-Wochen-Frist nicht vergessen
Nach § 314 Abs. 3 BGB muss die außerordentliche Kündigung innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des wichtigen Grundes erklärt werden. Die Rechtsprechung legt diese Frist meist bei 2 Wochen fest. Wer länger wartet, verliert das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Ja. Anders als bei der ordentlichen Kündigung muss der wichtige Grund konkret benannt werden, damit der Empfänger seine Reaktion darauf einrichten kann.
Was ist die Hilfsweise-Klausel?
Eine Sicherheitsklausel: Wenn die außerordentliche Kündigung als unwirksam eingestuft wird, greift automatisch die ordentliche Kündigung. So läuft deine Erklärung nicht ins Leere.
Wie schnell muss ich kündigen?
Innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des Grundes – die Rechtsprechung legt das auf etwa 2 Wochen fest. Wer länger wartet, verliert das Sonderrecht.
Welche Beweismittel sollte ich beilegen?
Je nach Sachverhalt: ärztliches Attest (Krankheit), Meldebescheinigung (Umzug), Messprotokoll (Bandbreite), Mahnungs-Kopie (Abhilfe verlangt), Schadensbericht (Versicherungsfall) etc.
Was, wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt?
Schriftlich auf der Wirksamkeit bestehen, ggf. Verbraucherzentrale einschalten oder bei höheren Streitwerten anwaltliche Beratung.