Widerruf in den ersten 14 Tagen — der wichtigste Hebel
Datingportale werden fast immer online abgeschlossen – damit sind es Fernabsatzverträge. Es gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
Wirkung: Vertrag wird so behandelt, als hätte er nie bestanden. Geld zurück, keine Mindestlaufzeit, kein Streit über Bindung. Voraussetzung: Du musst den Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss erklären.
Wenn du im Anmelde-Prozess ausdrücklich zugestimmt hast, dass die Leistung „vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt" (was Standard ist), kann der Anbieter für die bereits genutzte Zeit Wertersatz verlangen. Aber: Der BGH hat 2021 (III ZR 169/20) klargestellt, dass der Wertersatz nur den anteiligen vertraglichen Preis betragen darf – nicht den vollen Premium-Preis. Bei einem 12-Monats-Vertrag für 600 Euro, den du nach 7 Tagen widerrufst, sind das also etwa 11,50 Euro Wertersatz, nicht 600.
Reguläre Kündigung
Wer die Widerrufsfrist verpasst hat, ist an die Mindestlaufzeit gebunden – meist 6 oder 12 Monate, vereinzelt 24 Monate. Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Laufzeit möglich, mit einer Frist von:
- Bei klassischer Premium-Mitgliedschaft mit Mindestlaufzeit: meist 12 Wochen vor Ablauf.
- Bei Premium ohne Mindestlaufzeit: monatlich.
- Online geschlossen: Kündigungsbutton § 312k BGB Pflicht.
Die wichtigsten Portale
| Portal | Postanschrift / Online-Kündigung |
|---|---|
| Parship | PE Digital GmbH, Speersort 10, 20095 Hamburg / Kündigungsbutton im Konto |
| ElitePartner | PE Digital GmbH, Speersort 10, 20095 Hamburg / Kündigungsbutton |
| LoveScout24 | Be2 S.à.r.l., 13 rue du Commerce, L-1351 Luxemburg / Kündigungsbutton |
| Tinder Premium | Über App Store / Google Play, je nach Buchung |
| Lovoo | Über App Store / Google Play oder lovoo.com |
| C-Date | Be2 S.à.r.l., 13 rue du Commerce, L-1351 Luxemburg |
| Bumble | Über App Store / Google Play |
Unwirksame AGB-Klauseln, die du kennen solltest
- „24-Monats-Mindestlaufzeit": Über 24 Monate ist immer unwirksam. Auch bei 24 Monaten genau muss spätestens nach Ablauf monatliche Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden.
- „Vorzeitige Kündigung mit voller Restlaufzeit-Zahlung": Solche Klauseln sind häufig unwirksam, weil sie eine versteckte Mindestbindung darstellen.
- „Premium endet automatisch ohne Verlängerung": Diese Klausel ist für dich gut – behalte sie.
- „Kündigung nur per Brief": Unwirksam. E-Mail, Online-Button, Fax – alles erlaubt.
- „Wertersatz in voller Höhe bei Widerruf": Unwirksam. BGH erlaubt nur anteiligen Wertersatz nach genutzter Zeit.