Haftpflicht- und Hausratversicherungen sind klassische Sach-Versicherungen mit eigener Frist-Regelung im VVG. Üblich sind 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres – das nicht zwingend dem Kalenderjahr entspricht. Wichtig zu wissen: Mehrjahres-Verträge (oft 3-5 Jahre Laufzeit gegen Rabatt) sind nach drei Versicherungsjahren immer kündbar – das schreibt § 11 Abs. 4 VVG zwingend vor.
Bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen gilt nach § 11 VVG eine Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Wichtig: Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsabschluss-Datum, nicht zwingend am 1. Januar.
Beispiel: Vertrag abgeschlossen am 15. Mai 2024, Versicherungsjahr läuft also vom 15. Mai bis 14. Mai des Folgejahres. Spätester Eingang der Kündigung: 14. Februar des Folgejahres.
Mehrjahres-Verträge: § 11 Abs. 4 VVG
Viele Versicherer locken mit Rabatten für Mehrjahres-Verträge: 5 % bei 3 Jahren Laufzeit, 10 % bei 5 Jahren Laufzeit. Was die Anbieter oft verschweigen: Solche Verträge sind nach drei Versicherungsjahren immer kündbar, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.
§ 11 Abs. 4 VVG
„Bei einem Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Schluss des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen."
Praktisch: Wer einen 5-Jahres-Vertrag abschließt, kann nach drei Jahren mit 3 Monaten Frist kündigen – auch wenn der Versicherer das nicht aktiv bewirbt.
Sonderkündigungsrechte
Bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG): 1 Monat ab Zugang der Mitteilung.
Nach Schadenfall (§ 92 VVG): 1 Monat nach Schadenregulierung.
Bei Tarifwechsel des Versicherers: Sonderrecht.
Bei Auflösung des Haushalts (Tod, Trennung, Auflösung der WG): außerordentlich nach § 314 BGB.
Adressen großer Sach-Versicherer
Versicherer
Postanschrift
Allianz
Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
HUK-Coburg
HUK-COBURG, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg
HUK24
HUK24 AG, 96440 Coburg
AXA
AXA Versicherung AG, 50592 Köln
Generali
Generali Deutschland Versicherung AG, 81737 München
R+V
R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden
Württembergische
Württembergische Versicherung AG, 70163 Stuttgart
Cosmos Direkt
CosmosDirekt, 66099 Saarbrücken
Mustertext
Haftpflicht/Hausrat – MustertextCopy & Paste
Absender:[Ihr Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ Ort]Empfänger:[Versicherer][Postanschrift][Ort, Datum]Betreff: Kündigung Vertrag Nr. {Vertragsnummer}
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine [Haftpflicht- / Hausrat-Versicherung] mit der Versicherungsnummer [Versicherungsnummer] ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorzugsweise zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Falls dieser Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren vorsieht und das dritte Versicherungsjahr bereits abgelaufen ist oder im laufenden Jahr abläuft, mache ich vom Sonderkündigungsrecht nach § 11 Abs. 4 VVG Gebrauch.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich. Falls aufgrund unterjähriger Beitragszahlung eine Erstattung anfällt, bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN]
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Häufige Fragen
Wann beginnt das Versicherungsjahr?
Mit dem Tag des Vertragsabschlusses, nicht zwingend am 1. Januar. Wer den Vertrag z.B. am 15. Mai abgeschlossen hat, hat ein Versicherungsjahr vom 15. Mai bis 14. Mai des Folgejahres.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Bei einem Versicherungsjahr 15. Mai bis 14. Mai endet die Kündigungsfrist also am 14. Februar.
Kann ich einen Mehrjahres-Vertrag vorzeitig kündigen?
Ja, nach drei Versicherungsjahren mit 3 Monaten Frist. Das ist in § 11 Abs. 4 VVG zwingend geregelt – Klauseln, die das einschränken, sind unwirksam.
Was passiert nach einem Schaden?
Sowohl du als auch der Versicherer können innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung sonderkündigen (§ 92 VVG).
Was bei Auflösung der Wohngemeinschaft?
Bei Auflösung der versicherten Hausstand-Gemeinschaft (Trennung, Tod, WG-Auflösung) ist eine außerordentliche Kündigung möglich, da das versicherte Risiko entfällt oder grundlegend ändert.