Was die außerordentliche Kündigung ist – und nicht ist
Eine außerordentliche Kündigung beendet einen Vertrag fristlos oder mit erheblich verkürzter Frist. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Ende unzumutbar macht. Die rechtliche Grundlage liefert § 314 BGB für Dauerschuldverhältnisse, ergänzt durch zahlreiche Spezialregelungen (etwa § 543 BGB beim Mietvertrag, § 626 BGB beim Arbeitsverhältnis).
Was die außerordentliche Kündigung nicht ist: ein bequemer Ausweg aus einem Vertrag, der einem schlicht nicht mehr passt. „Kein Geld mehr", „neue Lebenssituation" oder „besseres Angebot anderswo" sind keine wichtigen Gründe. Wer ohne tragenden Grund außerordentlich kündigt, riskiert, dass die Kündigung als unwirksam behandelt wird – mit dem Effekt, dass der Vertrag weiterläuft und Beiträge weiter fällig werden.
„Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann."
Was als wichtiger Grund anerkannt ist
Die Rechtsprechung hat über die Jahre zahlreiche Fallgruppen entwickelt. Anerkannt sind insbesondere:
| Vertragstyp | Anerkannte wichtige Gründe |
|---|---|
| Fitnessstudio | Schwere Krankheit, Schwangerschaft, dauerhafter Umzug ohne zumutbare Studio-Alternative, dauerhafter Studio-Mangel |
| Mobilfunk / DSL | Dauerhaft erhebliche Leistungsmängel, Umzug in Gebiet ohne Versorgung (§ 60 TKG), grundlegende Vertragsänderung durch den Anbieter |
| Versicherung | Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung, Wegfall des versicherten Risikos (z. B. Verkauf des Autos), Eintritt des Versicherungsfalls |
| Mietvertrag | Erhebliche Mietminderungs-Gründe, gesundheitsgefährdender Zustand der Wohnung, schwere Belästigung durch den Vermieter |
| Strom / Gas | Jede Preiserhöhung (Sonderkündigungsrecht aus AGB / Energie-AGB) |
| Streaming / Abos | Streichung wesentlicher Inhalte, dauerhafte technische Mängel |
Was hingegen nicht reicht: ein einmaliger kurzer Ausfall, eine geringfügige Beitragserhöhung im Rahmen vertraglicher Vorbehalte, ein bloßer Wunsch nach Tarifwechsel oder die persönliche Unzufriedenheit ohne Bezug zu einer Pflichtverletzung des Anbieters.
Die 2-Wochen-Erklärungsfrist nach § 314 Abs. 3 BGB
Eine wichtige und oft übersehene Falle: Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des wichtigen Grundes erklärt werden. Die Rechtsprechung legt diese Frist meist bei 2 Wochen fest. Wer nach einem Vorfall vier Wochen wartet, riskiert, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung verwirkt ist – auch wenn der wichtige Grund objektiv vorlag.
Sobald der wichtige Grund vorliegt und du ihn kennst, beginnt die Uhr zu ticken. Wenn du dir unsicher bist, lieber zügig kündigen und gegebenenfalls die hilfsweise ordentliche Kündigung dazuschreiben (siehe unten).
Wann eine Abmahnung erforderlich ist
Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners verlangt das Gesetz vor der außerordentlichen Kündigung in der Regel eine Abmahnung (§ 314 Abs. 2 BGB). Konkret: Du musst dem Vertragspartner zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen oder ihn schriftlich abmahnen. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, kannst du außerordentlich kündigen.
Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn:
- die Abhilfe offensichtlich unmöglich ist (z. B. Versicherungsfall ist bereits eingetreten),
- der Vertragspartner die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert,
- besondere Umstände unter Abwägung beider Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.
Die "hilfsweise ordentliche" Kündigung – wichtige Sicherheitsklausel
Eine außerordentliche Kündigung kann scheitern – etwa weil ein Gericht den vorgebrachten Grund als nicht ausreichend einstuft. Damit deine Erklärung dann nicht ins Leere läuft, gehört in jedes außerordentliche Kündigungsschreiben der Satz:
„Hilfsweise kündige ich den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Wirkung: Wenn der außerordentliche Teil verworfen wird, greift automatisch die ordentliche Kündigung – und der Vertrag läuft zumindest planmäßig zum nächsten Frist-Termin aus, statt sich erneut zu verlängern.
Mustertext für die außerordentliche Kündigung
Eine ausführliche Variante mit Sonderfällen siehst du auch unter Außerordentliche Kündigung – Vorlage.