Sondertarif vs. Grundversorgung – der wichtige Unterschied
In Deutschland gibt es zwei grundsätzlich verschiedene Energieverträge:
- Grundversorgung: Du beziehst Strom oder Gas vom örtlichen Grundversorger zu dessen Standardtarif. Wenn du nichts unternimmst und keinen Vertrag abgeschlossen hast, bist du automatisch in der Grundversorgung. Frist: 2 Wochen zum Monatsende.
- Sondertarif: Du hast aktiv einen Vertrag mit einem Energieanbieter abgeschlossen (auch beim örtlichen Versorger geht das), meist mit besseren Konditionen, oft auch mit Mindestlaufzeit. Frist: meist 1 Monat zum Monatsende oder Vertragsende.
In deiner letzten Jahresabrechnung oder im Vertragsschreiben steht, welche Art Vertrag du hast. „Grundversorgung" oder „Standardtarif" → Grundversorgung. „SondervertragsKunde", „TarifXY" mit konkretem Namen → Sondertarif.
Reguläre Kündigungsfristen
| Vertragsart | Frist | Termin |
|---|---|---|
| Grundversorgung Strom | 2 Wochen | zum Monatsende |
| Grundversorgung Gas | 2 Wochen | zum Monatsende |
| Sondertarif Strom (mit Laufzeit) | 1 Monat | zum Vertragsende |
| Sondertarif Gas (mit Laufzeit) | 1 Monat | zum Vertragsende |
| Sondertarif Strom (unbefristet) | 1 Monat | zum Monatsende |
Sonderkündigung bei Preiserhöhung – immer
Das wichtigste Recht. Wann immer der Anbieter den Preis erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Egal ob es um den Arbeitspreis, den Grundpreis oder eine Steuer-/Umlagen-Anpassung geht. Egal ob es nur ein paar Cent sind.
So funktioniert es:
- Du erhältst eine schriftliche Mitteilung über die Preiserhöhung – mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden.
- In der Mitteilung muss ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden.
- Du hast dann 1 Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit, deine Kündigung zu erklären.
- Die Kündigung wird zum Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung gelten würde – du zahlst nie den höheren Preis.
Manche Anbieter versuchen, Preisanpassungen als „bloße Tarifanpassung" oder „Inflationsausgleich" zu deklarieren und dabei das Sonderkündigungsrecht zu verschweigen. Das ist rechtswidrig. Wenn du eine Mitteilung bekommst, in der ein Preiselement steigt, prüfe immer den Hinweis auf das Sonderrecht – fehlt er, melde das der Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale.
Beim Umzug
Beim Wohnungswechsel hast du zwei Möglichkeiten:
- Vertrag mitnehmen: Die meisten Anbieter erlauben das, wenn sie den neuen Wohnort beliefern. Einfach Umzug melden, neue Adresse mitteilen.
- Sonderkündigungsrecht: Manche Tarife sehen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht beim Umzug vor – schau in deine AGB.
Wenn der Anbieter den neuen Wohnort nicht beliefern kann, ist die Kündigung ohnehin außerordentlich möglich (wichtiger Grund nach § 314 BGB).
So funktioniert der Anbieterwechsel reibungslos
Der einfachste Weg ist, den neuen Anbieter den Wechsel komplett übernehmen zu lassen:
- Neuen Anbieter aussuchen und Vertrag abschließen.
- Bei der Anmeldung das Häkchen „Wechsel vom bisherigen Anbieter" setzen.
- Der neue Anbieter kümmert sich um die Kündigung beim alten und um die Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Du machst nichts mehr – der Wechsel erfolgt automatisch zum nächstmöglichen Termin.
Vorteil: Du musst keinen Brief schreiben, keine Frist beachten. Nachteil: Du verlässt dich auf den neuen Anbieter, dass er die Kündigung tatsächlich rechtzeitig versendet. Im Streitfall hast du einen Anspruch gegen ihn.