Wer im ersten Halbjahr 2026 die Preise erhöht
Die Welle hat mehrere Treiber: gestiegene Energie- und Personalkosten bei Anbietern, Inflations-Anpassung bei Telekommunikations-Konzernen und schlicht eine Strategie der Streaming-Dienste, die nach der Konsolidierungsphase 2024-2025 wieder Spielraum sehen.
Bereiche, in denen wir aktuell besonders viele Erhöhungen sehen:
- Strom und Gas: Mehrere Grundversorger und Sondertarif-Anbieter passen zum 1. April / 1. Juli 2026 die Preise an. Mit Sonderkündigungsrecht für Kunden.
- Mobilfunk: Tarif-Anpassungen in der Verlängerungsphase, oft als „inflationsbedingte Anpassung" deklariert.
- Streaming: Mehrere Anbieter haben neue Preisstufen eingeführt – mit Sonderkündigungsrecht ab Stichtag.
- Versicherungen: Klassische Beitragsanpassung zu Versicherungsjahr-Beginn, mit Sonderkündigungsrecht.
Was rechtlich gilt
Bei jeder Preiserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht. Konkret:
- Schriftliche Mitteilung Pflicht: Der Anbieter muss dich mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden über die Erhöhung informieren.
- Hinweis auf Sonderkündigungsrecht: In der Mitteilung muss ausdrücklich erwähnt werden, dass du sonderkündigen kannst. Fehlt der Hinweis, ist die Erhöhung problematisch.
- Reaktionsfrist: 1 Monat ab Zugang der Mitteilung – bei Energieverträgen und Versicherungen.
- Wirksamkeit: Die Kündigung wird zum Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung gelten würde – du zahlst nie den höheren Preis.
Manche Anbieter tarnen Preiserhöhungen als „Tarifanpassung", „Anpassung der Konzessionsabgabe" oder „Inflationsausgleich". Egal, wie es genannt wird: Wenn ein Preiselement steigt, hast du Sonderkündigungsrecht. Fehlt der ausdrückliche Hinweis darauf, kannst du die Erhöhung als unwirksam zurückweisen oder dich auf längere Reaktionsfristen berufen.
Checkliste vor der Kündigung
- Mitteilung prüfen: Datum des Zugangs notieren – Reaktionsfrist beginnt damit.
- Hinweis auf Sonderkündigungsrecht? Wenn ja, geht es um die korrekte Reaktion. Wenn nein, prüfen lassen (Verbraucherzentrale).
- Vergleich anstellen: Lohnt sich Wechsel? Tarifrechner vergleichen, dabei Treuebonus / Wechselprämien einrechnen.
- Wechsel oder Bleiben? Bei Strom/Gas: Anbieterwechsel ist meist unkompliziert (siehe Wechselservice). Bei Mobilfunk: Wechselprämie häufig vorhanden.
- Sonderkündigung erklären: Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung nutzen.
- Hilfsweise-Klausel: Immer mit reinschreiben, falls der Anbieter die Sonderkündigung nicht akzeptiert.
- Bestätigung anfordern: Schriftlich, mit konkretem Vertragsende.
Vorlagen für die Sonderkündigung
Der Mustertext mit Hilfsweise-Klausel und allen Pflichtangaben findet sich in unserer Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung. Die Vorlage funktioniert für alle Branchen mit Preiserhöhung – Energie, Telekommunikation, Streaming, Versicherungen.
Spezifische Hinweise gibt es zudem in den Artikeln Strom & Gas, Mobilfunk und Streaming-Dienste.