Wer im ersten Halbjahr 2026 die Preise erhöht

Die Welle hat mehrere Treiber: gestiegene Energie- und Personalkosten bei Anbietern, Inflations-Anpassung bei Telekommunikations-Konzernen und schlicht eine Strategie der Streaming-Dienste, die nach der Konsolidierungsphase 2024-2025 wieder Spielraum sehen.

Bereiche, in denen wir aktuell besonders viele Erhöhungen sehen:

  • Strom und Gas: Mehrere Grundversorger und Sondertarif-Anbieter passen zum 1. April / 1. Juli 2026 die Preise an. Mit Sonderkündigungsrecht für Kunden.
  • Mobilfunk: Tarif-Anpassungen in der Verlängerungsphase, oft als „inflationsbedingte Anpassung" deklariert.
  • Streaming: Mehrere Anbieter haben neue Preisstufen eingeführt – mit Sonderkündigungsrecht ab Stichtag.
  • Versicherungen: Klassische Beitragsanpassung zu Versicherungsjahr-Beginn, mit Sonderkündigungsrecht.

Was rechtlich gilt

Bei jeder Preiserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht. Konkret:

  1. Schriftliche Mitteilung Pflicht: Der Anbieter muss dich mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden über die Erhöhung informieren.
  2. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht: In der Mitteilung muss ausdrücklich erwähnt werden, dass du sonderkündigen kannst. Fehlt der Hinweis, ist die Erhöhung problematisch.
  3. Reaktionsfrist: 1 Monat ab Zugang der Mitteilung – bei Energieverträgen und Versicherungen.
  4. Wirksamkeit: Die Kündigung wird zum Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung gelten würde – du zahlst nie den höheren Preis.
Versteckte Erhöhungen erkennen

Manche Anbieter tarnen Preiserhöhungen als „Tarifanpassung", „Anpassung der Konzessionsabgabe" oder „Inflationsausgleich". Egal, wie es genannt wird: Wenn ein Preiselement steigt, hast du Sonderkündigungsrecht. Fehlt der ausdrückliche Hinweis darauf, kannst du die Erhöhung als unwirksam zurückweisen oder dich auf längere Reaktionsfristen berufen.

Checkliste vor der Kündigung

  1. Mitteilung prüfen: Datum des Zugangs notieren – Reaktionsfrist beginnt damit.
  2. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht? Wenn ja, geht es um die korrekte Reaktion. Wenn nein, prüfen lassen (Verbraucherzentrale).
  3. Vergleich anstellen: Lohnt sich Wechsel? Tarifrechner vergleichen, dabei Treuebonus / Wechselprämien einrechnen.
  4. Wechsel oder Bleiben? Bei Strom/Gas: Anbieterwechsel ist meist unkompliziert (siehe Wechselservice). Bei Mobilfunk: Wechselprämie häufig vorhanden.
  5. Sonderkündigung erklären: Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung nutzen.
  6. Hilfsweise-Klausel: Immer mit reinschreiben, falls der Anbieter die Sonderkündigung nicht akzeptiert.
  7. Bestätigung anfordern: Schriftlich, mit konkretem Vertragsende.

Vorlagen für die Sonderkündigung

Der Mustertext mit Hilfsweise-Klausel und allen Pflichtangaben findet sich in unserer Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung. Die Vorlage funktioniert für alle Branchen mit Preiserhöhung – Energie, Telekommunikation, Streaming, Versicherungen.

Spezifische Hinweise gibt es zudem in den Artikeln Strom & Gas, Mobilfunk und Streaming-Dienste.