Mustertext

Sonderkündigung Preiserhöhung – Vorlage Copy & Paste
Absender: [Ihr Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Empfänger: [Anbieter] [Postanschrift] [Ort, Datum] Betreff: Kündigung Vertrag Nr. {Vertragsnummer} Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben/E-Mail vom [Datum der Anbieter-Mitteilung] haben Sie mir mitgeteilt, dass [Beschreibung der Erhöhung, z.B.: der monatliche Beitrag ab dem 1. Juli 2026 von 29,99 € auf 34,99 € erhöht wird]. Ich nehme das mir hierdurch zustehende Sonderkündigungsrecht in Anspruch und kündige meinen Vertrag (Vertragsnummer [Vertragsnummer]) zum [Datum, zu dem die Erhöhung greifen würde]. Hilfsweise kündige ich den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich. Falls aufgrund unterjähriger Beitragszahlung noch eine Erstattung anfällt, bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto: IBAN: [IBAN] Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname]

Reaktionsfrist

Bei den meisten Verträgen hast du 1 Monat ab Zugang der Erhöhungs-Mitteilung Zeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung gelten würde – du zahlst nie den höheren Preis.

Wer länger wartet, verliert das Sonderrecht und ist wieder an die regulären AGB-Fristen gebunden.

Versteckte Erhöhungen erkennen

Manche Anbieter versuchen, Preiserhöhungen als „Tarifanpassung", „Anpassung der Energieumlage" oder „Inflationsausgleich" zu deklarieren – und dabei das Sonderkündigungsrecht zu verschweigen. Das ist rechtswidrig.

Worauf du achten musst:

  • Bekommst du eine schriftliche Mitteilung, in der ein Preiselement steigt? → Mitteilung prüfen.
  • Wird ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen? → Wenn ja, alles in Ordnung – nutze es oder akzeptiere die Erhöhung.
  • Fehlt der Hinweis? → Dann gilt die Erhöhung nicht oder du kannst dich auf längere Reaktionsfristen berufen. Beschwerde bei Bundesnetzagentur (Energie/Telekommunikation) oder Verbraucherzentrale.

Mehr Hintergrund im Ratgeber Sonderkündigungsrecht.