BGB-Kündigungsrecht
Die Schlüssel-Paragraphen für Verbraucherverträge: § 314 (außerordentlich), § 308/309 (unwirksame AGB-Klauseln), § 312k (Online-Kündigung), § 355 (Widerruf), § 622 (Arbeitsvertrag).
Wer einen Vertrag wirksam kündigen will, sollte zumindest grob wissen, woher die Spielregeln kommen. Hier die wichtigsten Gesetze und Begriffe – verständlich erklärt, mit BGH-Bezügen, und ohne Jura-Studium-Voraussetzung.
Die Schlüssel-Paragraphen für Verbraucherverträge: § 314 (außerordentlich), § 308/309 (unwirksame AGB-Klauseln), § 312k (Online-Kündigung), § 355 (Widerruf), § 622 (Arbeitsvertrag).
Das große Update von 2022: maximale Erstlaufzeit 24 Monate, monatliche Verlängerung, Kündigungsbutton-Pflicht, Telefon-Werbe-Schutz. Was sich konkret geändert hat.
§ 126 BGB (Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift) und § 126b (Textform: E-Mail, Fax, SMS) – worin der Unterschied liegt und wann welche reicht.
Alle 16 Verbraucherzentralen mit Adresse, Beratungs-Hotline und Kosten. Wann sich ein Termin lohnt – und wann der Online-Ratgeber reicht.