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Trennung: wer welche Verträge behält

Eine Trennung beendet keinen Vertrag. Wer unterschrieben hat, bleibt Vertragspartner und haftet weiter – bei gemeinsamen Verträgen meist jeder für den ganzen Betrag. Kündigen oder umschreiben geht nur gemeinsam oder mit Zustimmung des Vertragspartners. Für die Ehewohnung gibt es nach der Scheidung einen eigenen Weg: Teilen beide Ehegatten dem Vermieter mit, wer bleibt, setzt dieser den Vertrag allein fort.

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Ein weißer Becher mit einer einzelnen Zahnbürste auf einem Badregal, daneben ein leerer zweiter Becher
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Diese Seite richtet sich an Paare in Trennung – verheiratet, in eingetragener Lebenspartnerschaft oder ohne Trauschein. Sie zeigt, welche gemeinsamen Verträge weiterlaufen und wer dafür haftet, was sich mit dem Getrenntleben und mit der Scheidung ändert und wie ihr Wohnung, Konten, Kredite, Strom, Internet und Versicherungen auseinandersortiert. Ein Beispiel rechnet die Fristen vom Auszug bis ein Jahr nach der Scheidung durch, die Checkliste ordnet die Schritte nach Zeitpunkt. Unterhalt, Vermögensausgleich und Sorgerecht sind nicht Thema dieser Seite.

Was jetzt zuerst zählt

Die Grundregel: Eine Trennung ändert an Verträgen nichts. Vertragspartner bleibt, wer unterschrieben hat – auch nach dem Auszug. Haben sich zwei gemeinsam verpflichtet, haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner (§ 427 BGB): Der Vertragspartner kann die ganze Leistung von jedem verlangen, bis sie vollständig bezahlt ist (§ 421 BGB). Untereinander tragt ihr die Schuld im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 426 Abs. 1 BGB); was ihr dazu vereinbart, bindet Vermieter, Bank oder Anbieter nicht. Deshalb zuerst:

  • Bestandsaufnahme: Schreib alle Verträge auf und notiere, wer darin steht – Mietvertrag, Kredite, Konten, Strom, Internet, Handy, Versicherungen, Abos. Die Kontoauszüge der letzten Monate zeigen, was regelmäßig abgebucht wird.
  • Gemeinschaftskonto sichern: Darf jeder allein verfügen, kann jeder auch einen eingeräumten Dispokredit ausschöpfen – und für den Saldo haftet ihr beide. Nach den Bedingungen der Deutschen Bank etwa kann jeder Inhaber die Einzelverfügung des anderen jederzeit für die Zukunft widerrufen; die Bank will davon aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfahren, danach verfügt ihr nur noch gemeinsam. Was deine Bank regelt, steht in ihren Bedingungen für Gemeinschaftskonten.
  • Vollmachten widerrufen: Eine Vollmacht, die du deinem Partner erteilt hast, kannst du widerrufen (§ 168 BGB); die Urkunde muss er dir zurückgeben (§ 175 BGB). Hast du die Vollmacht gegenüber der Bank oder einem Anbieter erklärt, gilt sie dort weiter, bis du ihm das Erlöschen anzeigst (§ 170 BGB). Wie Vollmachten bei Kündigungen wirken, steht unter Vollmacht für die Kündigung.
  • Wohnung klären: Wer auszieht, bleibt Mieter, solange er im Vertrag steht, und kündigen könnt ihr nur gemeinsam (BGH, 27.04.2022, VIII ZR 304/21). Wer in welcher Lage bleiben darf und wie der Wechsel nach der Scheidung läuft, steht ausführlich unter Trennung und Scheidung im Mietrecht.
  • Zahlungen absprechen: Haltet schriftlich fest, wer ab wann Miete, Raten und Abschläge zahlt. Gegenüber den Vertragspartnern bleibt es trotzdem bei der gemeinsamen Haftung.

Was sich wann ändert: ein Beispiel

Für Ehepaare verschiebt sich an drei Zeitpunkten etwas: mit dem Getrenntleben, mit der rechtskräftigen Scheidung und ein Jahr danach. Schon ab dem Getrenntleben verpflichten Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie, die einer allein abschließt, den anderen nicht mehr mit (§ 1357 Abs. 3 BGB). Für unverheiratete Paare gilt nur die Grundregel oben.

Beispiel: Ein Ehepaar wohnt in einer gemeinsam gemieteten Wohnung. Der Mann zieht am Freitag, 15.01.2027, in eine eigene Wohnung. Der Stromvertrag (ein Sondervertrag, keine Grundversorgung), der Internetvertrag und die Hausratversicherung laufen auf ihn, die Frau ist über ihn familienversichert. Angenommen, die Scheidung wird am Mittwoch, 14.06.2028, rechtskräftig.

DatumWas passiertGrundlage
Freitag, 04.12.2026Letzter Tag, an dem seine Stromkündigung wegen des Wohnsitzwechsels zugehen muss, damit der Vertrag mit dem Auszug endet. Er nennt darin seine neue Adresse; bietet der Lieferant binnen zwei Wochen an, ihn dort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, bleibt der Vertrag bestehen§ 41b Abs. 5 EnWG
Dienstag, 15.12.2026Letzter Tag für den Zugang der Internetkündigung zum Auszugstag – vorausgesetzt, der Anbieter liefert an der neuen Adresse nicht§ 60 Abs. 2 TKG
Freitag, 15.01.2027Auszug. Die Frau braucht eigene Verträge für Strom und Internet und meldet die Wohnung beim Beitragsservice auf sich an. Für den Hausrat sind nach den Musterbedingungen vorübergehend beide Wohnungen versichert, danach nur noch seine neueVHB 2022, A 16.6.1
Freitag, 29.01.2027Letzter Tag für seine Anmeldung in der neuen Wohnung§ 17 Abs. 1 BMG
Donnerstag, 15.07.2027Sechs Monate sind um: Hat er ihr bis dahin nicht ernsthaft angekündigt, zurückzukommen, gilt die Wohnung unwiderleglich als ihr zur alleinigen Nutzung überlassen. Mieter bleiben beide§ 1361b Abs. 4 BGB
Mittwoch, 14.06.2028Scheidung rechtskräftig. Ihre Familienversicherung endet; ab dem nächsten Tag führt die Kasse sie als freiwilliges Mitglied weiter, außer sie tritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse aus und weist eine andere Absicherung nach. Ab jetzt können beide dem Vermieter gemeinsam mitteilen, dass sie den Mietvertrag allein fortsetzt§ 10 Abs. 1 SGB V, § 188 Abs. 4 SGB V, § 1568a Abs. 3 BGB
Donnerstag, 14.06.2029Das Jahr ist um: Wer bis jetzt weder dem Vermieter gemeinsam Bescheid gegeben noch das Gericht angerufen hat, verliert den Anspruch auf die Wohnung; ein Wechsel geht dann nur noch mit dem Einverständnis des Vermieters§ 1568a Abs. 6 BGB

Während der Trennung kann das Familiengericht auf Antrag regeln, wer die Ehewohnung nutzt; nach Gewalt oder Drohungen bekommt der verletzte Ehegatte die Wohnung in der Regel ganz (§ 1361b BGB). Am Mietvertrag ändert das nichts. Für eingetragene Lebenspartner gelten bei der Aufhebung der Partnerschaft die Regeln zur Ehewohnung entsprechend (§ 17 LPartG). Stehen unverheiratete Partner beide im Mietvertrag, muss der Bleibende bei einer gemeinsamen Kündigung mitmachen, wenn der Ausziehende das verlangt und keine berechtigten Interessen dagegen sprechen (BGH, 16.03.2005, VIII ZR 14/04).

Checkliste zum Abhaken

Die Punkte beginnen mit dem, was gleich nach der Trennung zu sichern ist, und enden mit den Fristen nach der Scheidung. Was erledigt ist, hakst du ab – der Stand bleibt in deinem Browser, und für den Ordner mit den Unterlagen gibt es eine Druckfassung.

Checkliste

Trennung: deine Schritte

Die Haken bleiben nur in diesem Browser gespeichert.

Ein halb leerer Kleiderschrank mit einigen Mänteln auf Holzbügeln in einem hellen Schlafzimmer
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Gemeinsame Verträge nach Gruppen

VertragWer haftet nach der TrennungWas ihr tun könntGrundlage
Mietvertrag, beide sind Mieterbeide, auch wer ausgezogen istgemeinsam kündigen oder mit dem Vermieter einen Wechsel vereinbaren; nach der Scheidung genügt eine Erklärung beider an den Vermieter§ 568 BGB, § 1568a BGB
Mietvertrag, nur einer ist Mieternur erwer bleibt, braucht einen eigenen Vertrag; bei Ehegatten nach der Scheidung der Weg über die gemeinsame Mitteilung§ 1568a BGB
Gemeinsamer Kreditbeide bis zur vollständigen Rückzahlungmit der Bank über Ablösung oder die Entlassung eines Kreditnehmers sprechen§ 421 BGB, § 426 BGB
Gemeinschaftskontobeide für den Saldo, nach den Bedingungen etwa der Deutschen Bank als GesamtschuldnerEinzelverfügung widerrufen, Konto auflösen, eigene Konten eröffnenBankbedingungen
Strom und Gaswer im Vertrag stehtder Ausziehende kündigt einen Sondervertrag wegen des Wohnsitzwechsels mit sechs Wochen, die Grundversorgung mit zwei Wochen, oder nimmt den Vertrag mit; wer bleibt, schließt einen eigenen Vertrag§ 41b Abs. 5 EnWG, § 20 StromGVV
Internet und Festnetzwer im Vertrag stehtder Vertrag zieht mit dem Vertragspartner um; kann der Anbieter an dessen neuer Adresse nicht liefern, ist er mit einem Monat kündbar§ 60 TKG
Handy mit Karten für den Partnerder Vertragspartner, auch für die ZusatzkartenKarten auf eigene Verträge umstellen; läuft der Vertrag nach der Mindestlaufzeit stillschweigend weiter, ist er jederzeit mit einem Monat kündbar§ 56 Abs. 3 TKG
Hausratder VersicherungsnehmerVertrag an die neue Lage anpassen; wer nicht Versicherungsnehmer ist, braucht nach der Übergangszeit eigenen SchutzVHB 2022, A 16.6, A 16.7
AutoVersicherungsnehmerübernimmt der andere das Auto als Eigentümer, tritt er in die Versicherung ein; innerhalb eines Monats darf er sie beenden, und der Versicherer muss vom Eigentümerwechsel sofort erfahren§ 95 VVG, § 96 VVG, § 97 VVG
Rundfunkbeitragjeder volljährige Bewohner, mehrere als Gesamtschuldnerder Ausziehende meldet sich mit seiner Beitragsnummer um, der Bleibende meldet die Wohnung auf sich an, wenn er bisher nicht gezahlt hat§ 2 RBStV

Kredite und Konten

Ein gemeinsamer Kredit läuft weiter, auch wenn nur noch einer das finanzierte Auto oder die Küche nutzt. Die Bank darf die Raten von jedem von euch in voller Höhe verlangen; aus dem Vertrag entlassen werden kannst du nur, wenn sie mitmacht. Zahlt einer den Kredit allein ab, kann er vom anderen im Zweifel die Hälfte zurückverlangen (§ 426 Abs. 1 BGB). Wie eine vorzeitige Rückzahlung läuft und was sie kostet, steht unter Kredit kündigen. Beim Gemeinschaftskonto kommt es auf die Bankbedingungen an: Bei der Deutschen Bank kann jeder Inhaber mit Einzelverfügung einzelne Konten allein auflösen, die ganze Kontoverbindung aber nur gemeinsam. Wie du ein Konto kündigst und was mit Lastschriften und Daueraufträgen passiert, steht unter Girokonto kündigen.

Strom, Internet und Handy

Strom- und Internetverträge laufen auf einen Namen. Für den, der im Vertrag steht und auszieht, ist das ein Wohnsitzwechsel mit den Sonderrechten aus dem Beispiel. Beim Internet zählt allein, ob der Anbieter auch die neue Wohnung versorgen kann. Zieht der Ausziehende zu jemandem, der schon einen Anschluss hat, führt die Gesetzesbegründung das zwar als Beispiel fehlender Lieferfähigkeit an (Bundestagsdrucksache 19/26108, S. 293); nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg gibt es in dieser Lage aber kein Sonderkündigungsrecht, solange der Anbieter dort liefern kann (OLG Bamberg, 3 UKl 7/24 e); dann läuft der Vertrag in der Regel bis zum Ende der Laufzeit weiter. Mehr dazu unter § 60 TKG. Die Bausteine für Kündigungen mit Sonderrecht stehen unter Kündigung bei Umzug. Einen Vertrag einfach auf den anderen umschreiben geht nur, wenn der Anbieter zustimmt; wer eine Schuld übernimmt, braucht dafür die Genehmigung des Gläubigers (§ 415 BGB). Beim Handy hängen Zusatzkarten am Hauptvertrag; wer die Karte des Partners auf einen eigenen Vertrag umziehen will, klärt die Rufnummernmitnahme mit dem Anbieter. Mehr dazu unter Handyvertrag kündigen.

Versicherungen und Krankenkasse

Zieht bei einem Ehepaar der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung aus, gelten nach den Musterbedingungen beide Wohnungen als versichert, bis der Vertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf einer im Vertrag genannten Zahl von Monaten nach der ersten Beitragsfälligkeit nach dem Auszug; danach ist nur noch die neue Wohnung des Versicherungsnehmers versichert (VHB 2022, A 16.6.1). Sind beide Versicherungsnehmer, verliert umgekehrt die neue Wohnung des Ausziehenden nach dieser Frist den Schutz (A 16.6.2). Für unverheiratete Paare gilt das nur, wenn beide in der Wohnung gemeldet sind (A 16.7). Wer in einer Privathaftpflicht mitversichert ist, steht in den Bedingungen – prüf das, bevor einer von euch ohne Schutz dasteht; mehr unter Haftpflicht und Hausrat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung setzt die Familienversicherung voraus, dass ihr verheiratet oder verpartnert seid (§ 10 Abs. 1 SGB V). Bis zur rechtskräftigen Scheidung bleibt sie bestehen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind; danach gilt die freiwillige Weiterversicherung aus dem Beispiel (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wer eine eigene Kasse wählen will, findet den Ablauf unter Krankenkasse wechseln.

Welche Nachweise du brauchst

  • Wohnung nach der Scheidung: die gemeinsame Mitteilung beider Ehegatten an den Vermieter, wer die Wohnung behält, oder die rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts (§ 1568a Abs. 3 BGB).
  • Kündigung der Wohnung: Papier mit den eigenhändigen Unterschriften aller Mieter (§ 568 BGB).
  • Bank: den Widerruf der Einzelverfügung schriftlich und mit Eingangsnachweis; für die Auflösung eines Gemeinschaftskontos die Erklärungen, die deine Bank nach ihren Bedingungen verlangt.
  • Vollmacht: die zurückgegebene Urkunde und eine Kopie deiner Mitteilung an Bank oder Anbieter, dass die Vollmacht erloschen ist.
  • Strom und Internet: die neue Adresse in der Kündigung; beim Internet eine Bestätigung, dass der Anbieter dort nicht liefert, wenn er das bestreitet.
  • Krankenkasse: das Datum, an dem die Scheidung rechtskräftig geworden ist; welche Unterlagen die Kasse dafür sehen will, sagt sie dir.
  • Rundfunkbeitrag: die Beitragsnummer der Person, die künftig für die Wohnung zahlt.

Vorlagen

Wollt ihr beide ausziehen, kündigt ihr gemeinsam mit der Vorlage Kündigung des Mietvertrags; sie druckt eine Unterschriftszeile für jeden Mieter. Soll einer vorher aus dem Vertrag, hält ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter den Wechsel fest. Strom- und Internetverträge kündigt der Ausziehende mit der Vorlage für den Umzug; was sonst wegfallen soll, beendet ihr ordentlich mit der Vorlage Kündigung allgemein, die den Widerruf der Lastschrift als Zusatz vorsieht.

Quellen

Häufige Fragen

Ist eine Trennung ein wichtiger Grund, um Verträge vorzeitig zu kündigen?

In der Regel nicht. Nach dem Bundesgerichtshof fällt es grundsätzlich in deinen eigenen Risikobereich, wenn du eine vertragliche Leistung wegen einer Veränderung deiner persönlichen Lage nicht mehr nutzen kannst (BGH, XII ZR 62/15, Rn. 12). Vorzeitig heraus kommst du nur, wo das Gesetz ein Sonderrecht gibt – etwa beim Wohnsitzwechsel für Strom und, falls der Anbieter die neue Wohnung nicht versorgen kann, für Internet –, mit Zustimmung des Anbieters oder zum regulären Vertragsende.

Was passiert mit dem Strom, wenn ich kündige, mein früherer Partner aber in der Wohnung bleibt?

Die Wohnung wird nicht einfach abgeschaltet. Wer Strom aus dem Netz entnimmt, ohne einen eigenen Liefervertrag zu haben, wird vom Grundversorger beliefert; er muss ihm die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Wer bleibt, kann stattdessen gleich einen eigenen Vertrag mit einem Lieferanten seiner Wahl schließen.

Mein früherer Partner lässt seine Verträge von meinem eigenen Konto abbuchen. Was kann ich tun?

Du kannst deine Zustimmung zu diesen Lastschriften widerrufen – gegenüber deiner Bank und dem Unternehmen. Danach ist jede weitere Abbuchung aus dem Mandat nicht mehr autorisiert (§ 675j Abs. 2 BGB). Am Vertrag ändert das nichts: Zahlen muss weiter, wer Vertragspartner ist. Sag ihm vorher Bescheid, damit er eine andere Zahlungsart einrichtet.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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