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Neues im Arbeitsrecht 2026 – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
2026 brachte im Arbeitsrecht vor allem neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts: Kündigungen ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige sind unwirksam, der Schutz vor der Elternzeit greift vor jedem Abschnitt, und eine pauschale Freistellungsklausel im Formularvertrag gilt nicht. Gesetzlich gelten 13,90 Euro Mindestlohn und 603 Euro Minijob-Grenze; zum 1. Januar 2027 steigen sie auf 14,60 und 633 Euro. Kündigungsfristen und Schriftform der Kündigung sind unverändert.

Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro je Stunde – eine von mehreren Änderungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Jahr 2026 kennen sollten. Dieser Beitrag ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses. Er fasst zusammen, was seit Januar 2026 gesetzlich gilt, welche Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) das Kündigungsrecht verändert haben und was bis 2028 angekündigt ist, jeweils mit Verweis auf die Seite, die das Thema ausführlich erklärt. Unverändert bleibt das Fundament: Die Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB, und eine Kündigung braucht weiterhin die eigenhändige Unterschrift auf Papier (§ 623 BGB); beide Vorschriften erklären die Seiten § 622 BGB und § 623 BGB.
Was seit 2026 gilt
| Seit | Was | Wichtig für |
|---|---|---|
| 01.01.2026 | Mindestlohn 13,90 Euro je Stunde | alle Beschäftigten und Arbeitgeber |
| 01.01.2026 | Minijob-Grenze 603 Euro im Monat; sie folgt dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 : 3, aufgerundet) | Minijobber und Arbeitgeber |
| 01.01.2026 | Mindestvergütung für Auszubildende mit Beginn 2026: 724 Euro im ersten Jahr | Auszubildende und Betriebe |
| 01.01.2026 | Aktivrente: Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 3 EStG, Nr. 21) | Beschäftigte im Rentenalter |
| 01.01.2026 | Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind sachgrundlose Befristungen auch beim bisherigen Arbeitgeber möglich, insgesamt höchstens acht Jahre und zwölf Verträge (§ 41 SGB VI) | Rentner und Arbeitgeber |
| 01.05.2026 | Bundestariftreuegesetz: tarifliche Arbeitsbedingungen bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro | Auftragnehmer des Bundes und ihre Beschäftigten |
| 01.07.2026 | Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld (§ 19 SGB II); Jobcenter dürfen bis Ende 2026 noch den alten Namen verwenden | wer nach einer Kündigung Leistungen braucht |
| 01.07.2026 | neue Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit | wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt |
| 30.07.2026 | Betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit (§ 167 SGB IX) | Arbeitgeber und länger Erkrankte |
Einzelheiten stehen unter Minijob, Werkstudent, Nebenjob, Renteneintritt und Sperrzeit nach Eigenkündigung.
Die wichtigen BAG-Urteile 2026
| Datum | Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|---|
| 29.01.2026 | 2 AZR 128/25 | Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, auch in der Wartezeit; für ihre Stellungnahme gelten die Fristen des § 102 BetrVG entsprechend. Ohne Beteiligung ist die Kündigung unwirksam. |
| 25.03.2026 | 5 AZR 108/25 | Eine Formularklausel, nach der der Arbeitgeber im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Fristende freistellen darf, ist unwirksam. Freistellen darf er nur, wenn seine schutzwürdigen Interessen im Einzelfall das Interesse an der Beschäftigung überwiegen. |
| 01.04.2026 | 6 AZR 157/22, 6 AZR 152/22 | Kündigungen ohne erforderliche Massenentlassungsanzeige oder nach einer Anzeige vor Abschluss der Beratung mit dem Betriebsrat sind unwirksam. |
| 07.05.2026 | 2 AZR 191/25 | Der Sonderschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl gilt nicht für Initiatoren einer Personalratswahl. |
| 18.06.2026 | 2 AZR 213/25 | Wird Elternzeit in mehreren Abschnitten verlangt, greift der Kündigungsschutz vor jedem Abschnitt, auch in der Wartezeit. |
| 25.06.2026 | 6 AZR 7/26 | Fehler in der Massenentlassungsanzeige, die ihren Zweck nicht vereiteln – etwa eine geringfügig zu hohe Zahl –, machen die Kündigungen nicht unwirksam. |
Die Massenentlassungsurteile schaffen nach langer Rechtsunsicherheit Klarheit: Nicht jeder Fehler in der Anzeige macht die Kündigungen unwirksam, zwingend bleiben aber Anzeige und abgeschlossene Beratung vor der Kündigung (Massenentlassung). Aus dem Ende des Jahres 2025 wirken zwei weitere Urteile in die Praxis hinein: Hört der Arbeitgeber den Beschäftigten vor einer fristlosen Kündigung an, hat er dafür im Allgemeinen nur eine Woche Zeit, sonst läuft die Zwei-Wochen-Frist des § 626 BGB ab; der Urlaub des Beschäftigten rechtfertigt kein längeres Warten (BAG, 04.12.2025, 2 AZR 55/25). Und eine Probezeit im befristeten Vertrag muss im Verhältnis zur Befristung stehen, ohne festen Regelwert (BAG, 30.10.2025, 2 AZR 160/24).
Was 2027 und 2028 kommt – und was offen ist
- 01.01.2027: Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro im Monat.
- 01.01.2027: Die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung steigt zusätzlich um 3.600 Euro im Jahr; der genaue Wert steht erst mit der Verordnung der Bundesregierung fest, der Entwurf nennt 84.150 Euro.
- 01.01.2028: Teilarbeitsunfähigkeit: Krankschreibung zu 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit, nur bei voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit und mit Zustimmung des Arbeitgebers (§ 44c SGB V).
- Offen: die Mindestvergütung für Auszubildende mit Beginn 2027 (am 5. Oktober 2026 noch nicht bekanntgemacht), die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Frist 7. Juni 2026 verstrichen, ein Gesetz fehlt) und eine Reform des Arbeitszeitgesetzes (nicht beschlossen).
Was du jetzt tun kannst
Als Arbeitnehmer
- Kündigung erhalten? Gegen eine Kündigung kannst du nur binnen drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG); lass dich früh beraten, etwa von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft (Kündigungsschutzklage).
- Freigestellt? Prüf, ob sich der Arbeitgeber nur auf eine Klausel im Formularvertrag stützt (Freistellung).
- Elternzeit in Abschnitten? Der Schutz greift vor jedem Abschnitt (Elternzeit).
- Melden nicht vergessen: arbeitsuchend spätestens drei Monate vor dem Ende; erfährst du erst später davon, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III); arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, online oder persönlich (§ 141 SGB III); was sonst ansteht, sammelt die Lebenslage Arbeitslosigkeit und Geldnot.
Welche Fristen nach einer erhaltenen Kündigung laufen, rechnet der Rechner:
Rechner
Kündigung erhalten: deine Fristen
Klagefrist, Meldung bei der Arbeitsagentur und Arbeitslosmeldung auf einen Blick – mit Kalendereinträgen.
Grundlage: § 4 KSchG (Klage binnen drei Wochen nach Zugang), § 38 SGB III (Meldung als arbeitsuchend) und § 159 SGB III (Sperrzeit bei verspäteter Meldung); Mitteilungsfristen § 17 MuSchG und § 173 SGB IX mit BAG, 09.06.2011, 2 AZR 703/09. Versäumst du die Klagefrist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Als Arbeitgeber
- Minijobs auf 2027 einstellen: 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro ergibt 43,36 Stunden. Mit 43 Stunden im Monat bleibt ein Minijob bei 627,80 Euro unter der Grenze, 44 Stunden ergäben 642,40 Euro.
- Formularverträge prüfen: Pauschale Freistellungsklauseln tragen nach dem Urteil vom 25. März 2026 nicht mehr.
- Reihenfolge bei Massenentlassungen: erst die Beratung mit dem Betriebsrat abschließen, dann die Anzeige erstatten, dann kündigen.
- Beteiligungen einhalten: Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung vor jeder Kündigung, auch in der Wartezeit; den Ablauf erklärt Mitarbeiter kündigen.
Quellen
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (13,90 Euro ab 2026, 14,60 Euro ab 2027)
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeits-Richtlinien 2026 – abgerufen am 05.10.2026
- Bekanntmachung der Mindestvergütung für Auszubildende 2026, BGBl. 2025 I Nr. 235 – abgerufen am 05.10.2026
- Aktivrentengesetz, BGBl. 2025 I Nr. 361 – abgerufen am 05.10.2026
- § 41 SGB VI – Altersrente und Kündigungsschutz
- Tariftreuegesetz, BGBl. 2026 I Nr. 119 – abgerufen am 05.10.2026
- Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II (Grundsicherungsgeld), BGBl. 2026 I Nr. 107 – abgerufen am 05.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III, gültig ab 01.07.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228 (§ 44c SGB V, § 167 SGB IX) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 29.01.2026, 2 AZR 128/25 – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Pressemitteilung zum Urteil vom 25.03.2026, 5 AZR 108/25 – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Pressemitteilung zu den Urteilen vom 01.04.2026, 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 191/25 – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Pressemitteilung zum Urteil vom 18.06.2026, 2 AZR 213/25 – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Pressemitteilung zum Urteil vom 25.06.2026, 6 AZR 7/26 – abgerufen am 05.10.2026
- BT-Drs. 21/7916 vom 08.09.2026 (Entgelttransparenzrichtlinie) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber den Lohn zum 1. Januar 2027 automatisch anpassen?
Der Mindestlohn gilt kraft Verordnung; liegt dein Stundenlohn darunter, hast du ab dem 1. Januar 2027 Anspruch auf 14,60 Euro je Stunde. Bei Minijobs prüfen Arbeitgeber zugleich, ob die vereinbarten Stunden unter der neuen Grenze von 633 Euro bleiben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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