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Neues im Arbeitsrecht 2026 – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

2026 brachte im Arbeitsrecht vor allem neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts: Kündigungen ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige sind unwirksam, der Schutz vor der Elternzeit greift vor jedem Abschnitt, und eine pauschale Freistellungsklausel im Formularvertrag gilt nicht. Gesetzlich gelten 13,90 Euro Mindestlohn und 603 Euro Minijob-Grenze; zum 1. Januar 2027 steigen sie auf 14,60 und 633 Euro. Kündigungsfristen und Schriftform der Kündigung sind unverändert.

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Leerer Büroschreibtisch mit eingeschobenem Stuhl, ein Mantel am Haken und ein Karton auf dem Boden im Licht des späten Nachmittags
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Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro je Stunde – eine von mehreren Änderungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Jahr 2026 kennen sollten. Dieser Beitrag ist für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses. Er fasst zusammen, was seit Januar 2026 gesetzlich gilt, welche Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) das Kündigungsrecht verändert haben und was bis 2028 angekündigt ist, jeweils mit Verweis auf die Seite, die das Thema ausführlich erklärt. Unverändert bleibt das Fundament: Die Kündigungsfristen stehen in § 622 BGB, und eine Kündigung braucht weiterhin die eigenhändige Unterschrift auf Papier (§ 623 BGB); beide Vorschriften erklären die Seiten § 622 BGB und § 623 BGB.

Was seit 2026 gilt

SeitWasWichtig für
01.01.2026Mindestlohn 13,90 Euro je Stundealle Beschäftigten und Arbeitgeber
01.01.2026Minijob-Grenze 603 Euro im Monat; sie folgt dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 : 3, aufgerundet)Minijobber und Arbeitgeber
01.01.2026Mindestvergütung für Auszubildende mit Beginn 2026: 724 Euro im ersten JahrAuszubildende und Betriebe
01.01.2026Aktivrente: Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 3 EStG, Nr. 21)Beschäftigte im Rentenalter
01.01.2026Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind sachgrundlose Befristungen auch beim bisherigen Arbeitgeber möglich, insgesamt höchstens acht Jahre und zwölf Verträge (§ 41 SGB VI)Rentner und Arbeitgeber
01.05.2026Bundestariftreuegesetz: tarifliche Arbeitsbedingungen bei Bundesaufträgen ab 50.000 EuroAuftragnehmer des Bundes und ihre Beschäftigten
01.07.2026Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld (§ 19 SGB II); Jobcenter dürfen bis Ende 2026 noch den alten Namen verwendenwer nach einer Kündigung Leistungen braucht
01.07.2026neue Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeitwer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt
30.07.2026Betriebliches Eingliederungsmanagement auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit (§ 167 SGB IX)Arbeitgeber und länger Erkrankte

Einzelheiten stehen unter Minijob, Werkstudent, Nebenjob, Renteneintritt und Sperrzeit nach Eigenkündigung.

Die wichtigen BAG-Urteile 2026

DatumAktenzeichenKernaussage
29.01.20262 AZR 128/25Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, auch in der Wartezeit; für ihre Stellungnahme gelten die Fristen des § 102 BetrVG entsprechend. Ohne Beteiligung ist die Kündigung unwirksam.
25.03.20265 AZR 108/25Eine Formularklausel, nach der der Arbeitgeber im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Fristende freistellen darf, ist unwirksam. Freistellen darf er nur, wenn seine schutzwürdigen Interessen im Einzelfall das Interesse an der Beschäftigung überwiegen.
01.04.20266 AZR 157/22, 6 AZR 152/22Kündigungen ohne erforderliche Massenentlassungsanzeige oder nach einer Anzeige vor Abschluss der Beratung mit dem Betriebsrat sind unwirksam.
07.05.20262 AZR 191/25Der Sonderschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl gilt nicht für Initiatoren einer Personalratswahl.
18.06.20262 AZR 213/25Wird Elternzeit in mehreren Abschnitten verlangt, greift der Kündigungsschutz vor jedem Abschnitt, auch in der Wartezeit.
25.06.20266 AZR 7/26Fehler in der Massenentlassungsanzeige, die ihren Zweck nicht vereiteln – etwa eine geringfügig zu hohe Zahl –, machen die Kündigungen nicht unwirksam.

Die Massenentlassungsurteile schaffen nach langer Rechtsunsicherheit Klarheit: Nicht jeder Fehler in der Anzeige macht die Kündigungen unwirksam, zwingend bleiben aber Anzeige und abgeschlossene Beratung vor der Kündigung (Massenentlassung). Aus dem Ende des Jahres 2025 wirken zwei weitere Urteile in die Praxis hinein: Hört der Arbeitgeber den Beschäftigten vor einer fristlosen Kündigung an, hat er dafür im Allgemeinen nur eine Woche Zeit, sonst läuft die Zwei-Wochen-Frist des § 626 BGB ab; der Urlaub des Beschäftigten rechtfertigt kein längeres Warten (BAG, 04.12.2025, 2 AZR 55/25). Und eine Probezeit im befristeten Vertrag muss im Verhältnis zur Befristung stehen, ohne festen Regelwert (BAG, 30.10.2025, 2 AZR 160/24).

Was 2027 und 2028 kommt – und was offen ist

  • 01.01.2027: Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro im Monat.
  • 01.01.2027: Die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung steigt zusätzlich um 3.600 Euro im Jahr; der genaue Wert steht erst mit der Verordnung der Bundesregierung fest, der Entwurf nennt 84.150 Euro.
  • 01.01.2028: Teilarbeitsunfähigkeit: Krankschreibung zu 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenarbeitszeit, nur bei voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit und mit Zustimmung des Arbeitgebers (§ 44c SGB V).
  • Offen: die Mindestvergütung für Auszubildende mit Beginn 2027 (am 5. Oktober 2026 noch nicht bekanntgemacht), die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Frist 7. Juni 2026 verstrichen, ein Gesetz fehlt) und eine Reform des Arbeitszeitgesetzes (nicht beschlossen).

Was du jetzt tun kannst

Als Arbeitnehmer

  • Kündigung erhalten? Gegen eine Kündigung kannst du nur binnen drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG); lass dich früh beraten, etwa von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft (Kündigungsschutzklage).
  • Freigestellt? Prüf, ob sich der Arbeitgeber nur auf eine Klausel im Formularvertrag stützt (Freistellung).
  • Elternzeit in Abschnitten? Der Schutz greift vor jedem Abschnitt (Elternzeit).
  • Melden nicht vergessen: arbeitsuchend spätestens drei Monate vor dem Ende; erfährst du erst später davon, innerhalb von drei Tagen (§ 38 SGB III); arbeitslos spätestens am ersten Tag ohne Arbeit, online oder persönlich (§ 141 SGB III); was sonst ansteht, sammelt die Lebenslage Arbeitslosigkeit und Geldnot.

Welche Fristen nach einer erhaltenen Kündigung laufen, rechnet der Rechner:

Rechner

Kündigung erhalten: deine Fristen

Klagefrist, Meldung bei der Arbeitsagentur und Arbeitslosmeldung auf einen Blick – mit Kalendereinträgen.

Besonderer Kündigungsschutz (nur ankreuzen, wenn er auf dich zutrifft)
Für die Klagefrist: Endet sie an einem Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Grundlage: § 4 KSchG (Klage binnen drei Wochen nach Zugang), § 38 SGB III (Meldung als arbeitsuchend) und § 159 SGB III (Sperrzeit bei verspäteter Meldung); Mitteilungsfristen § 17 MuSchG und § 173 SGB IX mit BAG, 09.06.2011, 2 AZR 703/09. Versäumst du die Klagefrist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

Als Arbeitgeber

  • Minijobs auf 2027 einstellen: 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro ergibt 43,36 Stunden. Mit 43 Stunden im Monat bleibt ein Minijob bei 627,80 Euro unter der Grenze, 44 Stunden ergäben 642,40 Euro.
  • Formularverträge prüfen: Pauschale Freistellungsklauseln tragen nach dem Urteil vom 25. März 2026 nicht mehr.
  • Reihenfolge bei Massenentlassungen: erst die Beratung mit dem Betriebsrat abschließen, dann die Anzeige erstatten, dann kündigen.
  • Beteiligungen einhalten: Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung vor jeder Kündigung, auch in der Wartezeit; den Ablauf erklärt Mitarbeiter kündigen.

Quellen

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber den Lohn zum 1. Januar 2027 automatisch anpassen?

Der Mindestlohn gilt kraft Verordnung; liegt dein Stundenlohn darunter, hast du ab dem 1. Januar 2027 Anspruch auf 14,60 Euro je Stunde. Bei Minijobs prüfen Arbeitgeber zugleich, ob die vereinbarten Stunden unter der neuen Grenze von 633 Euro bleiben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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