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Krankheit: was mit Job, Geld und Verträgen passiert
Bist du krank, zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den vollen Lohn, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung – auch dann läuft die Klagefrist von drei Wochen. Ein Sonderrecht wegen Krankheit gibt es nur, wo dir ein Vertrag unzumutbar wird, etwa beim Fitnessstudio mit Attest; Handy-, Streaming- und Versicherungsverträge laufen normal weiter.

Gedacht ist diese Seite für Beschäftigte, die länger krank sind, und für Angehörige, die für sie Verträge und Fristen im Blick behalten. Sie zeigt an einem durchgerechneten Beispiel, wann Lohnfortzahlung und Krankengeld laufen und welche Meldungen fällig sind, trennt danach Vertrag für Vertrag, wo eine Krankheit ein Sonderkündigungsrecht auslöst und wo nicht, und sammelt Nachweise und Vorlagen. Die Checkliste zum Abhaken führt durch die Schritte. Wie es arbeitsrechtlich weitergeht, wenn der Arbeitgeber kündigt, steht ausführlich unter Kündigung bei Krankheit.
Was jetzt zuerst zählt: die ersten sechs Wochen
Ein Beispiel: Du arbeitest seit Jahren im selben Betrieb und wachst am Montag, 2. November 2026, mit einem Bandscheibenvorfall auf. Die Ärztin schreibt dich zunächst bis Ende November krank, am Ende werden es 47 Tage bis Freitag, 18. Dezember 2026. So laufen die Fristen:
| Wann | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| Mo 02.11.2026, vor Arbeitsbeginn | dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer mitteilen – unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern | § 5 Abs. 1 EFZG |
| spätestens Do 05.11.2026 | dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage: ärztliche Feststellung am darauffolgenden Arbeitstag; gesetzlich Versicherte lassen sie feststellen und sich die Bescheinigung aushändigen, Privatversicherte legen sie dem Arbeitgeber vor; der Arbeitgeber darf das auch früher verlangen | § 5 Abs. 1 EFZG, § 5 Abs. 1a EFZG |
| ab Mo 23.11.2026 | mehr als 21 zusammenhängende Tage reiseunfähig: Für das Deutschlandticket ist eine Erstattung möglich, mit Bescheinigung von Ärztin, Krankenhaus oder Krankenkasse | Tarifbestimmungen Nr. 1.7 |
| So 13.12.2026 | letzter Tag der Entgeltfortzahlung – sechs Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit | § 3 Abs. 1 EFZG |
| ab Mo 14.12.2026 | Krankengeld der Krankenkasse; vorher ruht es, solange der Lohn weiterläuft | § 44 SGB V, § 49 SGB V |
| nach mehr als sechs Wochen in einem Jahr | der Arbeitgeber klärt mit dir, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement) – nur mit deiner Zustimmung, auf Wunsch mit einer Vertrauensperson | § 167 Abs. 2 SGB IX |
| sobald klar ist, dass Sport auf Dauer nicht geht | Fitnessvertrag aus wichtigem Grund kündigen – innerhalb angemessener Frist, mit Attest ohne Diagnose | § 314 BGB |
| jederzeit | der Arbeitgeber kann trotz Krankschreibung kündigen; dann läuft ab Zugang die Klagefrist von drei Wochen, auch im Krankenbett | § 4 KSchG |
Die sechs Wochen gibt es nicht für jede neue Krankschreibung von vorn. Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber noch einmal bis zu sechs Wochen nur, wenn du vorher mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst oder seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate abgelaufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Im Beispiel heißt das:
- Rückfall am Montag, 1. März 2027: Seit dem Ende der Krankschreibung am 18. Dezember sind keine sechs Monate vergangen und seit dem 2. November 2026 keine zwölf. Die sechs Wochen sind verbraucht – der Arbeitgeber zahlt nicht erneut, die Krankenkasse springt mit Krankengeld ein.
- Rückfall am Montag, 5. Juli 2027: Zwischen dem 19. Dezember 2026 und dem 4. Juli 2027 lagen mehr als sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit – es gibt wieder bis zu sechs Wochen Lohn.
- Zwölf Monate nach dem ersten Beginn, im Beispiel also ab Anfang November 2027, entsteht ein neuer Anspruch auch ohne die sechs Monate Pause.
Heb deshalb alle Bescheinigungen auf: Ob es „dieselbe“ Krankheit ist, lässt sich nur mit den Bescheinigungen und ärztlichen Angaben klären, und Arbeitgeber wie Krankenkasse rechnen die Zeiträume nach.
Checkliste zum Abhaken
Die Punkte folgen der Reihenfolge, in der sie meist anfallen – von der Krankmeldung über Geld und Versicherung bis zu den Verträgen, die du vielleicht beenden willst. Deine Haken speichert allein dieser Browser; wer Angehörigen einen Teil überlässt, druckt die Liste am besten aus.
Checkliste
Krank: deine Schritte
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Arbeit: Lohn, Krankmeldung und Kündigung
Lohnfortzahlung: Den Anspruch hast du erst nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 EFZG). Fortgezahlt wird das Entgelt, das dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit zusteht; zusätzlich bezahlte Überstunden gehören nicht dazu (§ 4 EFZG). Ein Tarifvertrag darf die Bemessungsgrundlage anders regeln. Voraussetzung ist, dass dich an der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft (§ 3 Abs. 1 EFZG).
Kündigung während der Krankheit: Wer krankgeschrieben ist, kann trotzdem gekündigt werden. Nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für die Kündigung, läuft die Lohnfortzahlung bis zum Ende der sechs Wochen weiter, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet (§ 8 Abs. 1 EFZG). Ob die Krankheit selbst eine Kündigung trägt, hängt davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt; dann prüfen die Gerichte in drei Stufen Prognose, betriebliche Belastung und Interessen – Einzelheiten unter Personenbedingte Kündigung. Bist du schwerbehindert oder gleichgestellt, braucht der Arbeitgeber nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses vorher die Zustimmung des Integrationsamts; siehe Schwerbehinderung.
Selbst kündigen: Kündigst du während der Krankheit, endet die Lohnfortzahlung mit dem Arbeitsverhältnis – außer du kündigst fristlos, weil der Arbeitgeber dir dafür einen wichtigen Grund geliefert hat (§ 8 EFZG). Macht dich die Arbeit krank, ist ein ärztlicher Rat, die Tätigkeit aufzugeben, für die Agentur für Arbeit ein wichtiger Grund, der eine Sperrzeit vermeidet; wie du ihn belegst, steht unter Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.
Ausblick: Ab 1. Januar 2028 gibt es zusätzlich die Teilarbeitsunfähigkeit, gestaffelt nach 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit. Sie setzt voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als vier Wochen dauert, und der Arbeitgeber muss zustimmen. Geregelt ist das im neuen § 44c SGB V, der erst zu diesem Datum in Kraft tritt.
Krankengeld und Versicherungen
Nach dem Ende der Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, wenn die Krankheit dich arbeitsunfähig macht (§ 44 Abs. 1 SGB V). Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts, und wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat zählt mit 30 Tagen (§ 47 Abs. 1 SGB V). Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit; kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Dauer nicht (§ 48 Abs. 1 SGB V). Damit das Krankengeld ohne Lücke weiterläuft, muss jede Folgebescheinigung rechtzeitig kommen; worauf es dabei ankommt, auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, erklärt die Seite zur Kündigung bei Krankheit.
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit: Privat Versicherte bekommen statt Krankengeld ein Krankentagegeld, wenn sie es versichert haben – Höhe, Beginn und Ende stehen in den Tarifbedingungen; Fristen und Kündigungsregeln der Zusatztarife zeigt Private Zusatzversicherung kündigen. Droht die Krankheit dich dauerhaft aus dem Beruf zu drängen, melde einen möglichen Leistungsfall bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung und kündige sie jetzt nicht: Ein neuer Vertrag fragt nach deiner Gesundheit. Was bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt, steht unter Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen.

Andere Verträge: wo eine Krankheit ein Sonderrecht gibt
Ein allgemeines Sonderkündigungsrecht wegen Krankheit gibt es nicht. Vorzeitig aus einem Dauervertrag kommst du nur mit einem wichtigen Grund – also wenn dir nicht zuzumuten ist, bis zum regulären Vertragsende zu warten (§ 314 BGB). Ob das so ist, hängt vom Vertrag ab:
| Vertrag | Sonderrecht wegen Krankheit? | Was du brauchst | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Fitnessstudio | ja, wenn das Training dauerhaft unmöglich ist – das Gericht prüft jeden Fall einzeln | ärztliche Bescheinigung, dass du keinen Sport treiben kannst, ohne Diagnose; Kündigung in angemessener Frist, hilfsweise ordentlich | § 314 BGB; BGH, 08.02.2012, XII ZR 42/10 |
| Fitnessstudio, wenn du nur eine Zeit lang ausfällst | eher nein | im Vertrag nach einer Ruhezeit oder Beitragspause suchen – sie verlängert die Bindung aber oft | Vertrag |
| Sportverein | nur bei wichtigem Grund im Einzelfall, sonst Austritt nach Satzung | Austritt „zum nächstmöglichen Termin“, Attest beilegen | § 39 BGB, Satzung |
| Deutschlandticket | kein Sonderkündigungsrecht, aber Erstattung bei mehr als 21 Tagen Reiseunfähigkeit | Bescheinigung; den Antrag stellst du beim ausgebenden Unternehmen, und zwar bis eine Woche nach dem Ende der Gültigkeit | Tarifbestimmungen Nr. 1.7 |
| Handy, Internet | nein | nach der Mindestlaufzeit ohnehin jederzeit mit einem Monat kündbar | § 56 Abs. 3 TKG |
| Streaming und andere Abos | nein | monatliche Abos zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen | Vertrag |
| Ambulanter Pflegedienst | nicht nötig – jederzeit ohne Frist kündbar | Kündigung wirkt, sobald sie ankommt; schriftlich ist sie leichter zu belegen | § 120 Abs. 2 SGB XI |
| Mietvertrag (Mieter) | kein Sonderrecht wegen eigener Krankheit; fristlos, wenn die Wohnung die Gesundheit erheblich gefährdet | gegen eine Kündigung des Vermieters: Widerspruch wegen Härte in Textform, Attest | § 569 Abs. 1 BGB, § 574 BGB |
| Versicherungen | nein | normale Fristen; vor einer Kündigung prüfen, ob ein Leistungsfall vorliegt | § 11 VVG |
Fitnessstudio: Das Studio darf einen Nachweis verlangen, aber keine Diagnose. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel verworfen, nach der im Attest die Erkrankung nachvollziehbar anzugeben war. Kündige, sobald klar ist, dass du dauerhaft nicht trainieren kannst, und schreib „hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin“ dazu, falls das Studio den Grund nicht anerkennt. Was im Attest stehen soll und warum eine Ruhezeit die Bindung oft verlängert, zeigt Fitnessstudio kündigen.
Deutschlandticket: Für das Ticket gelten die Erstattungsregeln für Zeitkarten; bei Krankheit kommt die Bescheinigung über mehr als 21 Tage hinzu. Erstattet werden für volle Kalendermonate der Monatsbetrag, für angebrochene Monate je Tag ein Dreißigstel. Wie das ausgebende Unternehmen die Regel bei einem laufenden Abo umsetzt, fragst du dort; Kündigungswege stehen unter Deutschlandticket kündigen.
Wohnung: Eine schwere Erkrankung kann eine Härte sein, die gegen eine Kündigung des Vermieters spricht; ein hohes Alter oder viele Jahre in der Wohnung reichen dafür nach dem Bundesgerichtshof für sich genommen nicht, und bestreitet der Vermieter das Attest, holt das Gericht in der Regel ein Gutachten ein (BGH, 22.05.2019, VIII ZR 180/18). Widersprechen musst du in Textform, und zwar bis spätestens zwei Monate vor dem Mietende; wie, steht unter Widerspruch und Härtefall. Ist die Wohnung selbst so beschaffen, dass ihre Benutzung deine Gesundheit erheblich gefährdet, darfst du fristlos kündigen (§ 569 Abs. 1 BGB).
Pflege zu Hause: Einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst kannst du jederzeit ohne Frist kündigen. Ein Hausnotruf ist dagegen ein eigener Vertrag mit Laufzeit; beide erklärt Pflegedienst und Hausnotruf.
Wenn du nicht selbst handeln kannst
Liegst du im Krankenhaus oder fehlt dir die Kraft, können Angehörige Verträge für dich kündigen – mit einer Vollmacht. Leg sie der Kündigung bei, am sichersten im Original: Kündigt jemand ohne Vollmachtsurkunde, darf der Empfänger die Kündigung deshalb unverzüglich zurückweisen, außer du hattest ihn vorher selbst über die Bevollmächtigung informiert (§ 174 BGB). Den Text liefert die Vorlage Vollmacht für die Kündigung.
Pflegen Angehörige dich, haben sie bei einer akut auftretenden Pflegesituation Anspruch, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, und sind ab der Ankündigung einer Pflegezeit vor Kündigung geschützt (§ 2 PflegeZG, § 5 PflegeZG); Einzelheiten unter Pflegezeit und Familienpflegezeit. Steht ein Umzug in ein Heim an, sammelt die Lebenslage Pflegeheim die Schritte.
Nachweise
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag, lückenlos – für Lohnfortzahlung, Krankengeld und die Frage, ob es „dieselbe“ Krankheit ist.
- Attest über die Sportunfähigkeit für das Fitnessstudio oder den Verein: ab wann und für wie lange, ohne Diagnose. Schick eine Kopie, behalte das Original.
- Bescheinigung über die Reiseunfähigkeit von mehr als 21 Tagen für die Erstattung beim Deutschlandticket.
- Vordruck der Agentur für Arbeit zum ärztlichen Rat, wenn du selbst kündigen willst – vor der Kündigung ausfüllen lassen.
- Bescheid über Schwerbehinderung oder Gleichstellung oder den Nachweis, dass du ihn beantragt hast.
- Vollmacht für jede Person, die für dich kündigt – unterschrieben, am besten im Original beigelegt.
Vorlagen
- Außerordentliche Kündigung – für Fitnessstudio oder Verein, mit Feld für den wichtigen Grund und dem Satz „hilfsweise ordentlich“.
- Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrags – wenn deine Krankheit eine Härte ist.
- Vollmacht für die Kündigung – siehe oben.
Quellen
- § 3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 4 EFZG – Höhe, § 5 EFZG – Anzeige- und Nachweispflichten und § 8 EFZG – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 44 SGB V – Krankengeld, § 47 SGB V – Höhe, § 48 SGB V – Dauer und § 49 SGB V – Ruhen
- § 167 SGB IX – Prävention, betriebliches Eingliederungsmanagement
- § 4 KSchG und § 7 KSchG
- § 39 BGB, § 174 BGB, § 314 BGB – Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, § 569 BGB und § 574 BGB
- § 56 TKG, § 120 SGB XI, § 11 VVG, § 2 PflegeZG und § 5 PflegeZG
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (§ 44c SGB V ab 01.01.2028) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Versäumnisurteil vom 08.02.2012, XII ZR 42/10 (Fitnessstudio, Attest) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18 (Härte, Erkrankung) – abgerufen am 05.10.2026
- Deutschlandtarifverbund: Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket, Stand 15.05.2026 (Nr. 1.7 Erstattung) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ich im Ausland krank werde?
Teil deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort auf dem schnellsten Weg mit; die Kosten dafür trägt er. Gesetzlich Versicherte melden die Arbeitsunfähigkeit auch ihrer Krankenkasse. Kommst du krank zurück, zeigst du Arbeitgeber und Krankenkasse die Rückkehr unverzüglich an (§ 5 Abs. 2 EFZG).
Verfällt mein Urlaub, wenn ich lange krank bin?
Nicht einfach mit dem Jahresende. Für lange Erkrankte gelten Sonderregeln: Nach dem Bundesarbeitsgericht kann der Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfallen, wobei auch zählt, ob der Arbeitgeber dich rechtzeitig auf deinen Urlaub hingewiesen hat (BAG, 9 AZR 245/19). Endet das Arbeitsverhältnis, muss offener Urlaub abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Gibt es Lohnfortzahlung auch im Minijob?
Ja. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung steht jedem Arbeitnehmer zu, auch Minijobberinnen und Minijobbern – nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis und für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG). Für Minijobs in Privathaushalten gelten bei der ärztlichen Bescheinigung Besonderheiten (§ 5 Abs. 1a EFZG).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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