VorlagenVorlage
Widerspruch gegen die Kündigung: Vorlage nach § 574 BGB
Mit dieser Vorlage widersprichst du der Kündigung deines Vermieters und verlangst, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird, weil der Auszug für dich oder deine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre. Eine E-Mail genügt; der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Mietende ankommen. Die Gründe beschreibst du selbst – so konkret wie möglich und mit Belegen.

Diese Vorlage hilft Mietern, denen der Vermieter ordentlich gekündigt hat – oft wegen Eigenbedarfs – und die ein Auszug unzumutbar hart träfe, etwa wegen einer Krankheit oder weil sich keine bezahlbare Wohnung findet. Sie formuliert den Widerspruch, nimmt deine Härtegründe auf, lässt dich zwischen einer Fortsetzung auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit wählen und erklärt den Widerspruch auf Wunsch nur vorsorglich. Vermieter sehen, wie ein vollständiger Widerspruch aussieht. Wie Gerichte abwägen und welche Gründe der Bundesgerichtshof anerkennt, steht unter Widerspruch gegen die Kündigung.
Wann der Widerspruch hilft – und wann nicht
| Lage | Widerspruch? | Grundlage |
|---|---|---|
| ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs, Verwertung oder Pflichtverletzung | ja – außer der Vermieter hätte auch fristlos kündigen dürfen | § 574 Abs. 1 BGB |
| erleichterte Kündigung im Zweifamilienhaus oder in der Vermieterwohnung | ja | § 573a BGB |
| fristlose Kündigung, etwa wegen Zahlungsverzugs | nein; bei Mietschulden hilft unter Umständen die Schonfristzahlung | Zahlungsverzug |
| möbliertes Zimmer in der Vermieterwohnung, Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch | nein | § 549 Abs. 2 BGB |
| Studenten- oder Jugendwohnheim | ja | § 549 Abs. 3 BGB |
| befristeter Vertrag endet mit dem vereinbarten Tag | nein – es gibt keine Kündigung, gegen die du widersprechen könntest | Zeitmietvertrag |
| Werkmietwohnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses | eingeschränkt | § 576a BGB |
Ob die Kündigung selbst wirksam ist, prüfst du getrennt davon mit der Liste unter Ist die Kündigung wirksam?
Vorlage
Widerspruch gegen die Kündigung (§ 574 BGB): ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Vermieters oder der Hausverwaltung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Widerspruch gegen Ihre Kündigung nach § 574 BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird Ihrer Kündigung des Mietverhältnisses über die oben genannte Wohnung widersprochen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses über den [Mietende laut Kündigung] hinaus verlangt (§ 574 BGB). Seine Beendigung würde eine Härte bedeuten, die auch unter Würdigung Ihrer berechtigten Interessen nicht zu rechtfertigen ist.
Zu den Gründen: [Härtegründe]
Verlangt wird die Fortsetzung auf unbestimmte Zeit, weil nicht abzusehen ist, wann die genannten Umstände wegfallen (§ 574a BGB).
Auf Ihren Wunsch werden die Gründe gern näher erläutert (§ 574b Abs. 1 Satz 2 BGB).
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Widerspruchs.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Textform genügt (§ 574b Abs. 1 BGB): per E-Mail oder Brief. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Mietende beim Vermieter sein – schick ihn so, dass du den Zugang belegen kannst, am besten per E-Mail und zusätzlich als Brief mit Zustellnachweis. Nur eine der beiden Fortsetzungsarten ankreuzen.
Die Härtegründe beschreiben
Eine Härte kann dich, deine Familie oder andere Angehörige deines Haushalts treffen; ausdrücklich nennt das Gesetz den Fall, dass sich angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht finden lässt (§ 574 Abs. 2 BGB). Alles andere entscheidet die Abwägung im Einzelfall: Hohes Alter oder eine lange Mietdauer allein genügen nach dem Bundesgerichtshof nicht, eine schwere Erkrankung kann genügen (BGH, 22.05.2019, VIII ZR 180/18). Auf die Seite des Vermieters kommen nur die Gründe, die er in seiner Kündigung genannt hat, außer sie sind später entstanden (§ 574 Abs. 3 BGB). Schreib deshalb konkret: wer betroffen ist, was ein Umzug auslösen würde und womit du es belegen kannst. Drei Bausteine für das Feld „Härtegründe“:
Ich leide an [Erkrankung] und bin seit [Zeitraum] bei [Praxis] in Behandlung. Nach dem beigefügten Attest vom [Datum] würde ein Umzug [konkrete Folge, zum Beispiel eine erhebliche Verschlechterung] auslösen.
Seit dem Zugang Ihrer Kündigung habe ich [Anzahl] Wohnungen angefragt und [Anzahl] besichtigt; eine Liste mit Datum, Anbieter und Ergebnis liegt bei. Eine Wohnung bis [Miete] Euro mit [Größe, Lage, Ausstattung, etwa ohne Treppen] habe ich bisher nicht gefunden.
Ich pflege meine Mutter, die [Entfernung] von hier wohnt und täglich auf meine Hilfe angewiesen ist; eine Wohnung in erreichbarer Nähe habe ich trotz Suche nicht gefunden.
Ob ein solcher Grund am Ende trägt, entscheidet im Streit das Gericht. Nachweise zur Wohnungssuche unterschätzen viele: Führe von Anfang an eine Liste, auch über Suchen in anderen Stadtteilen.
Frist und Versand
Bis spätestens zwei Monate vor dem Mietende muss der Widerspruch beim Vermieter sein; kommt er später, darf der Vermieter die Fortsetzung schon deshalb ablehnen (§ 574b Abs. 2 BGB). Endet das Mietverhältnis an einem Monatsende, rechnest du zwei volle Monate zurück. Beispiel: Die Kündigung nennt den 30. September 2027 als Ende – der Widerspruch muss bis Samstag, 31. Juli 2027, ankommen. Ob sich die Frist verschiebt, wenn sie an einem Wochenende endet, ist nicht geklärt; plane hier mit Freitag, 30. Juli. Hat dich der Vermieter nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass, wie und bis wann du widersprechen kannst, bleibt dir der Widerspruch noch im ersten Termin eines Räumungsprozesses – verlass dich nicht darauf. Ob das Mietende in der Kündigung stimmt, rechnet der Mietkündigungs-Rechner nach.
Textform genügt (§ 574b Abs. 1 BGB), die Vorlage lässt sich deshalb auch als E-Mail öffnen. Weil du den Zugang beweisen musst, schick den Widerspruch am besten zweifach: per E-Mail und als Brief mit Zustellnachweis.
Zeitplan an einem Beispiel
Eine Eigenbedarfskündigung geht am Montag, 4. Januar 2027, zu. Die Mieterin wohnt seit zehn Jahren in der Wohnung, die Frist des Vermieters beträgt deshalb neun Monate; weil die Kündigung bis zum dritten Werktag im Januar ankam, endet das Mietverhältnis laut Kündigung am 30. September 2027.
| Wann | Was |
|---|---|
| Mo 04.01.2027 | Kündigung erhalten: Form, Grund und den Hinweis auf das Widerspruchsrecht prüfen, Mietende nachrechnen |
| Januar 2027 | Beratung beim Mieterverein; ärztliches Attest anfordern; eine Liste der Wohnungssuche beginnen |
| Februar bis Mai 2027 | Widerspruch mit Gründen und Belegen abschicken – früh, damit Zeit für ein Gespräch bleibt |
| spätestens Fr 30.07.2027 | letzter sicherer Tag für den Zugang; die Frist endet am Samstag, 31.07.2027 |
| Do 30.09.2027 | Mietende laut Kündigung; ohne Einigung entscheidet in einem Räumungsprozess das Gericht |
Nach dem Widerspruch
- Auskunft: Verlangt der Vermieter Einzelheiten, sollst du sie unverzüglich nachliefern (§ 574b Abs. 1 BGB).
- Einigung: Ihr könnt die Fortsetzung auf Zeit vereinbaren, auch zu angemessen geänderten Bedingungen (§ 574a Abs. 1 BGB); oft hilft schon ein späterer Auszugstermin.
- Gericht: Kommt keine Einigung zustande, entscheidet im Räumungsprozess das Gericht über Fortsetzung, Dauer und Bedingungen (§ 574a Abs. 2 BGB). Wie ein solcher Prozess abläuft, steht unter Räumungsklage und Räumungsfrist.
- Beratung: Mieter lassen sich früh bei einem Mieterverein oder einer Fachanwältin für Mietrecht beraten, Vermieter bei Haus & Grund.
Quellen
- § 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung, § 574a BGB – Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch und § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs
- § 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
- § 573a BGB – Erleichterte Kündigung des Vermieters
- § 576a BGB – Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
- BGH, Urteil vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18 (Härtegründe, Sachverständigengutachten, Ersatzwohnraum) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Der Vermieter antwortet nicht auf meinen Widerspruch – ist das eine Zustimmung?
Nein. Schweigen ist keine Einigung über die Fortsetzung. Endet das Mietverhältnis laut Kündigung und bleibst du wohnen, muss der Vermieter auf Räumung klagen; im Prozess entscheidet das Gericht, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt wird (§ 574a Abs. 2 BGB).
Muss ich im Widerspruch schon alle Gründe nennen?
Vorgeschrieben ist nur der Widerspruch selbst in Textform. Über die Gründe sollst du auf Verlangen des Vermieters unverzüglich Auskunft geben (§ 574b Abs. 1 Satz 2 BGB). Nenn sie trotzdem gleich: Der Vermieter kann sie dann prüfen, und eine Einigung wird wahrscheinlicher.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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