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Räumungsklage und Räumungsfrist
Zieht ein Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht aus, braucht der Vermieter ein Räumungsurteil oder einen gerichtlichen Vergleich; räumen darf dann nur der Gerichtsvollzieher. Das Amtsgericht kann dem Mieter eine Räumungsfrist gewähren – beantragt vor Schluss der mündlichen Verhandlung oder von Amts wegen, verlängerbar, insgesamt höchstens ein Jahr ab Rechtskraft (§ 721 ZPO). Gegen einen festgesetzten Räumungstermin hilft danach nur noch Vollstreckungsschutz bei sittenwidriger Härte, beantragt spätestens zwei Wochen vorher (§ 765a ZPO).

Hier geht es um den Weg vom Mietende zur geräumten Wohnung – für Mieter, denen eine Räumungsklage zugestellt wurde oder droht, und für Vermieter, deren Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht auszieht. Die Seite zeigt, wer räumen darf und gegen wen ein Titel nötig ist, wie der Prozess beim Amtsgericht abläuft, wann und wie lange das Gericht eine Räumungsfrist gewährt und welche Schutzanträge danach noch möglich sind – mit einem durchgerechneten Zeitplan von der Kündigung bis zum Räumungstermin. Ob die Kündigung selbst trägt, prüfst du vorher unter Ist die Kündigung wirksam?.
Ohne Titel keine Räumung
Endet das Mietverhältnis, muss der Mieter die Wohnung zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB); hat er sie einem Dritten überlassen, kann der Vermieter sie auch von diesem herausverlangen (Absatz 2). Zieht der Mieter nicht aus, darf der Vermieter trotzdem weder die Schlösser tauschen noch Möbel vor die Tür stellen – das wäre verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Er braucht einen Vollstreckungstitel, meist ein Räumungsurteil oder einen gerichtlichen Räumungsvergleich, und einen Gerichtsvollzieher, der den Mieter aus dem Besitz setzt und den Vermieter in den Besitz einweist (§ 885 Abs. 1 ZPO).
Eine Räumung per einstweiliger Verfügung, also ohne das normale Klageverfahren, lässt das Gesetz bei Wohnraum nur in engen Fällen zu: bei verbotener Eigenmacht, bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben, gegen einen Dritten, von dessen Besitz der Vermieter erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfahren hat, und wenn der Mieter einer gerichtlichen Sicherungsanordnung nicht nachkommt (§ 940a ZPO).
Gegen wen der Titel gehen muss
Der Gerichtsvollzieher prüft nur, wer die Wohnung tatsächlich besitzt. Ein Urteil allein gegen den Mieter reicht nicht gegen dessen Ehepartner, auch wenn dieser nicht im Mietvertrag steht – Ehegatten sind regelmäßig beide Mitbesitzer der Wohnung. Dasselbe gilt für einen Lebensgefährten, wenn sich aus den Umständen klar ergibt, dass er Mitbesitz begründet hat. Minderjährige Kinder haben dagegen grundsätzlich keinen Mitbesitz, und daran ändert sich mit der Volljährigkeit im Regelfall nichts (BGH, 19.03.2008, I ZB 56/07). Vermieter verklagen deshalb alle Mieter und alle erwachsenen Mitbewohner, die erkennbar mitbesitzen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Mietende abwarten oder vorher klagenFällig ist die Rückgabe mit dem Ende des Mietverhältnisses. Schon vorher auf künftige Räumung klagen kann der Vermieter bei Wohnraum nur, wenn zu befürchten ist, dass der Mieter nicht rechtzeitig auszieht (§ 259 ZPO). Die einfachere Klage auf Räumung zu einem bestimmten Kalendertag gibt es nur für Räume, die nicht zum Wohnen dienen (§ 257 ZPO).
- Klage beim AmtsgerichtFür Streit aus einem Mietverhältnis über Wohnraum ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 2a GVG), und zwar das Gericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO). Ein Anwalt ist dort nicht vorgeschrieben; Anwaltszwang gilt erst vor dem Landgericht (§ 78 Abs. 1 ZPO). Stützt sich die Klage auf eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden, meldet das Gericht ihren Eingang dem zuständigen Träger der Grundsicherung (§ 22 Abs. 9 SGB II).
- Verfahren mit VorrangRäumungssachen sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen (§ 272 Abs. 4 ZPO). Das Gericht bestimmt einen frühen ersten Termin oder ordnet ein schriftliches Vorverfahren an. Dort muss der Mieter binnen einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung anzeigen, dass er sich verteidigen will; sonst kann ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil ergehen (§ 276 Abs. 1 ZPO, § 331 Abs. 3 ZPO).
- Urteil oder VergleichDas Gericht prüft die Kündigung und einen Härtewiderspruch. Fehlte im Kündigungsschreiben der Hinweis auf das Widerspruchsrecht, kann der Mieter noch im ersten Termin widersprechen (§ 574b Abs. 2 BGB; mehr unter Widerspruch gegen die Kündigung). Ein Räumungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 ZPO Nr. 7). Möglich ist auch ein gerichtlicher Vergleich, in dem sich die Parteien auf einen Auszugstermin einigen.
- RechtsmittelBerufung ist binnen eines Monats ab Zustellung des vollständigen Urteils möglich (§ 517 ZPO), wenn der Beschwerdewert 1.000 Euro übersteigt oder das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 Abs. 2 ZPO). Wendet sich eine Seite nur gegen die Entscheidung über die Räumungsfrist, ist die sofortige Beschwerde gegeben (§ 721 Abs. 6 ZPO) – binnen einer Notfrist von zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO).
- Räumung durch den GerichtsvollzieherNach Ablauf einer Räumungsfrist beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher und zahlt einen Vorschuss auf dessen Kosten (§ 4 GvKostG). Der Gerichtsvollzieher setzt einen Räumungstermin fest und teilt ihn beiden Seiten mit. Die Kosten der Vollstreckung trägt am Ende der Schuldner, soweit sie notwendig waren (§ 788 ZPO).
Die Räumungsfrist: bis zu einem Jahr
Verurteilt das Gericht zur Räumung von Wohnraum, kann es dem Mieter auf Antrag oder von Amts wegen eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 ZPO). Den Antrag muss der Mieter vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung stellen, auf die das Urteil ergeht – wer erst nach dem Urteil daran denkt, ist zu spät. Gründe nennt das Gesetz nicht; es kommt auf die Umstände an, vor allem darauf, wie lange die Suche nach Ersatzwohnraum voraussichtlich dauert und was dem Vermieter zuzumuten ist. Wer eine Frist beantragt, belegt seine Wohnungssuche und besondere Umstände wie Krankheit, Schulwechsel der Kinder oder einen feststehenden Umzugstermin.
Die Räumungsfrist kann auf Antrag verlängert oder verkürzt werden; der Antrag auf Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor ihrem Ablauf gestellt sein (Absatz 3). Alle Räumungsfristen zusammen dürfen ein Jahr nicht überschreiten, gerechnet ab Rechtskraft des Urteils oder, bei einem Urteil auf künftige Räumung, ab dem späteren Räumungstag (Absatz 5). Hat sich der Mieter in einem gerichtlichen Vergleich zum Auszug verpflichtet, bewilligt das Amtsgericht eine Räumungsfrist auf Antrag, der spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Räumungstag gestellt sein muss; auch dann höchstens ein Jahr ab Abschluss des Vergleichs (§ 794a ZPO).
Keine Räumungsfrist gibt es bei einem wirksam befristeten Mietvertrag nach § 575 BGB (siehe Zeitmietvertrag) und bei Wohnraum, den eine Behörde oder ein Wohlfahrtsträger angemietet hat, um ihn Menschen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen (§ 721 Abs. 7 ZPO, § 549 Abs. 2 BGB Nr. 3). Endet ein Zeitmietvertrag durch außerordentliche Kündigung, darf eine Räumungsfrist höchstens bis zum vertraglich vereinbarten Ende reichen.
Was während der Räumungsfrist gilt
- Zahlen: Für die Zeit der Vorenthaltung kann der Vermieter als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen oder die für vergleichbare Wohnungen ortsübliche (§ 546a BGB). Die Räumungsfrist verlängert das Mietverhältnis nicht, sie schiebt nur die Räumung hinaus.
- Kein weiterer Schaden: Einen darüber hinausgehenden Schaden muss der Mieter für die Zeit bis zum Ablauf der Räumungsfrist nicht ersetzen (§ 571 Abs. 2 BGB).
- Kosten: Erkennt der Mieter den Räumungsanspruch sofort an und bekommt er eine Räumungsfrist, kann das Gericht die Kosten ganz oder teilweise dem Vermieter auferlegen – wenn der Mieter schon vor der Klage unter Angabe von Gründen vergeblich eine angemessene Räumungsfrist oder die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt hatte (§ 93b Abs. 3 ZPO).
Fristen im Räumungsverfahren
| Schritt | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Härtewiderspruch gegen die ordentliche Kündigung | spätestens zwei Monate vor dem Mietende; fehlte der Hinweis im Kündigungsschreiben, noch im ersten Termin | § 574b BGB |
| Nachzahlung nach fristloser Kündigung wegen Mietschulden | bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, höchstens einmal in zwei Jahren | § 569 Abs. 3 BGB Nr. 2 |
| Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren | zwei Wochen ab Zustellung der Klage (Notfrist) | § 276 Abs. 1 ZPO |
| Antrag auf Räumungsfrist | vor Schluss der mündlichen Verhandlung | § 721 Abs. 1 ZPO |
| Räumungsfrist nach Urteil auf künftige Räumung | Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstag | § 721 Abs. 2 ZPO |
| Verlängerung der Räumungsfrist | Antrag spätestens zwei Wochen vor ihrem Ablauf | § 721 Abs. 3 ZPO |
| Höchstdauer aller Räumungsfristen | ein Jahr ab Rechtskraft; beim Vergleich ab Abschluss | § 721 Abs. 5 ZPO, § 794a Abs. 3 ZPO |
| Berufung gegen das Urteil | ein Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils | § 517 ZPO |
| Vollstreckungsschutz | Antrag zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin oder früher; später nur, wenn die Gründe erst danach entstanden sind oder der Mieter ohne Verschulden verhindert war | § 765a Abs. 3 ZPO |
| Zurückgelassene Sachen abfordern | ein Monat nach der Räumung, Kosten binnen zwei Monaten zahlen; beim beschränkten Auftrag ein Monat nach der Besitzeinweisung | § 885 Abs. 4 ZPO, § 885a Abs. 4 ZPO |
Durchgerechnet: von der Kündigung bis zum Räumungstermin
Annahme: Die Vermieterin kündigt wegen Eigenbedarfs, das Mietverhältnis besteht seit sechs Jahren. Die Kündigung geht am Mittwoch, 04.11.2026 zu, dem dritten Werktag des Monats; nach mehr als fünf Jahren beträgt ihre Kündigungsfrist sechs Monate (Kündigungsfristen). Der Mieter widerspricht nicht und zieht nicht aus.
- Freitag, 30.04.2027Das Mietverhältnis endet. Ab Mai schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung statt Miete.
- Dienstag, 18.05.2027Die am Montag, 10.05. eingereichte Räumungsklage wird zugestellt.
- Dienstag, 22.06.2027Mündliche Verhandlung. Der Mieter beantragt eine Räumungsfrist – spätestens jetzt, vor dem Schluss der Verhandlung.
- Dienstag, 06.07.2027Urteil: Räumung, Räumungsfrist bis Donnerstag, 30.09.2027. Zugestellt wird es am Freitag, 09.07.2027.
- Montag, 09.08.2027Die Berufungsfrist läuft ab. Ohne Berufung wird das Urteil rechtskräftig; alle Räumungsfristen zusammen dürfen dann höchstens bis in den August 2028 reichen.
- Donnerstag, 16.09.2027Letzter Tag für den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist, zwei Wochen vor ihrem Ablauf.
- Dienstag, 02.11.2027Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung für Dienstag, 16.11.2027 angesetzt. Ein Antrag auf Vollstreckungsschutz muss spätestens heute beim Vollstreckungsgericht sein.
Ausgangspunkt jedes solchen Zeitplans ist das Mietende. Der Rechner ermittelt es aus dem Tag des Zugangs; die Frist des Vermieters wächst nach fünf und acht Jahren Mietdauer um jeweils drei Monate.
Rechner
Mietvertrag: Kündigungsfrist berechnen
Bis wann muss die Kündigung beim Vertragspartner sein, und wann endet das Mietverhältnis?
Grundlage: § 573c BGB, § 573a BGB und § 568 BGB (Schriftform); Tod des Mieters § 564 BGB mit § 573d BGB, Wohnheim § 549 BGB Abs. 3, Werkmietwohnung § 576 BGB und § 576a BGB, Garage, Stellplatz und Geschäftsräume § 580a BGB. Der Samstag zählt bei den drei Werktagen mit (BGH, 27.04.2005, VIII ZR 206/04); ob ein Zugang am Montag noch reicht, wenn der dritte Werktag selbst ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen – der Rechner rechnet dann vorsichtig mit dem Samstag. Vereinbarte längere Fristen für den Mieter sind unwirksam – Ausnahme: vor dem 1. September 2001 einzeln ausgehandelte Fristen (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB; die alten gesetzlichen Fristen im Formularvertrag gelten nicht mehr). Ein befristeter Kündigungsverzicht kann gelten.

Wenn Mietschulden der Grund sind
Beruht die Kündigung auf Mietrückständen, gelten Besonderheiten. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs fällt weg, wenn alles Fällige spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage beim Vermieter ist oder eine öffentliche Stelle die Zahlung zusagt – das geht höchstens einmal in zwei Jahren (§ 569 Abs. 3 BGB Nr. 2). Diese Schonfrist heilt nur die fristlose Kündigung; eine zugleich hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt bestehen (BGH, 23.10.2024, VIII ZR 106/23). Schwellen, Beispiele und die Rechtsprechung dazu stehen unter Zahlungsverzug.
Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für Unterkunft und Heizung erhält, kann beim Jobcenter beantragen, die Mietschulden zu übernehmen. Das ist möglich, soweit es die Unterkunft sichert, und soll geschehen, wenn es gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit droht – meist als Darlehen (§ 22 Abs. 8 SGB II). Verbindet der Vermieter die Räumungs- mit einer Zahlungsklage, kann das Gericht auf seinen Antrag anordnen, dass der Mieter für die nach Klageerhebung fällig werdenden Beträge Sicherheit leistet (§ 283a ZPO); befolgt der Mieter das nicht, ist eine Räumung per einstweiliger Verfügung möglich (§ 940a Abs. 3 ZPO).
Ausblick, kein geltendes Recht: Nach dem Regierungsentwurf „Mietrecht II“ (Bundestagsdrucksache 21/6807) soll eine Nachzahlung in der Schonfrist künftig einmal pro Mietverhältnis auch eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen unwirksam machen. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags ist für den 14.10.2026 angesetzt.
Ob die Rückstände eine fristlose Kündigung überhaupt tragen, zeigt der Check:
Rechner
Mietrückstand: Reicht das für eine fristlose Kündigung?
Prüft die beiden gesetzlichen Schwellen und zeigt, was eine Nachzahlung bewirkt.
Grundlage: § 543 BGB Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 569 BGB Abs. 3. Der Check zeigt nur, ob die gesetzlichen Schwellen erreicht sind. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von weiteren Umständen ab – vor einer Räumungsklage hilft ein Anwalt, ein Mieterverein oder Haus & Grund.
Als Mieter: was du jetzt tun kannst
- Post vom Gericht sofort öffnenNotiere die Fristen aus der Zustellung. Im schriftlichen Vorverfahren hast du zwei Wochen, um anzuzeigen, dass du dich verteidigen willst.
- Beraten lassenEin Mieterverein oder eine Fachanwältin für Mietrecht prüft Kündigung, Widerspruch und Erfolgsaussichten. Wer die Prozesskosten nicht tragen kann, beantragt Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO).
- Räumungsfrist begründet beantragenSpätestens in der mündlichen Verhandlung, mit Belegen. Bitte den Vermieter schon vor der Klage schriftlich und mit Gründen um eine angemessene Frist – das kann sich bei den Kosten auszahlen.
- Mietschulden sofort angehenZahlung oder Übernahmezusage innerhalb der Schonfrist rettet eine fristlos gekündigte Wohnung, nicht aber eine ordentlich gekündigte.
- Weiter zahlenAuch nach dem Mietende schuldest du Monat für Monat die Nutzungsentschädigung. Neue Rückstände schwächen deine Lage.
- Härtefälle rechtzeitig meldenBedeutet die Räumung wegen ganz besonderer Umstände eine Härte, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, kann das Vollstreckungsgericht sie aufschieben oder untersagen (§ 765a ZPO). Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin gestellt sein.
Ziehst du doch freiwillig aus, vereinbare einen Termin und gib die Wohnung mit Protokoll und allen Schlüsseln zurück (Wohnungsübergabe).
Als Vermieter: so kommst du an die Wohnung
- Erst Titel, dann Gerichtsvollzieher: keine Selbsthilfe, kein Schlosstausch – auch nicht nach dem Urteil. Den Weg zur Kündigung beschreibt Mieter kündigen: der Ablauf, die fristlose Kündigung Fristlos als Vermieter.
- Alle Besitzer verklagen: Mieter, Ehepartner und Lebensgefährten mit Mitbesitz. Hat der Mieter Räume an Dritte überlassen, brauchst du auch gegen sie einen Titel; den Herausgabeanspruch gibt dir § 546 Abs. 2 BGB.
- Nutzungsentschädigung verlangen: mindestens die vereinbarte Miete, auch während einer Räumungsfrist.
- Vollstreckung planen: Das Urteil spricht aus, dass der Mieter die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden darf, wenn du nicht vorher selbst Sicherheit leistest (§ 711 ZPO). Der Gerichtsvollzieher verlangt einen Vorschuss.
- Kosten senken: Du kannst den Auftrag auf die Besitzeinweisung beschränken (§ 885a ZPO). Dann dokumentiert der Gerichtsvollzieher die vorgefundenen Sachen; du schaffst sie selbst weg, verwahrst sie und darfst sie verwerten, wenn der Mieter sie nicht binnen eines Monats abfordert. Du haftest dabei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Beratung: Die Vereine von Haus & Grund und Anwälte für Mietrecht helfen bei Klage und Vollstreckung.
Quellen
- § 721 ZPO – Räumungsfrist
- § 794a ZPO – Zwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich
- § 765a ZPO – Vollstreckungsschutz
- § 940a ZPO – Räumung von Wohnraum
- § 283a ZPO – Sicherungsanordnung
- § 885 ZPO – Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen
- § 885a ZPO – Beschränkter Vollstreckungsauftrag
- § 93b ZPO – Kosten bei Räumungsklagen
- § 272 ZPO – Bestimmung der Verfahrensweise
- § 276 ZPO – Schriftliches Vorverfahren
- § 331 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Beklagten
- § 257 ZPO – Klage auf künftige Zahlung oder Räumung
- § 259 ZPO – Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung
- § 29a ZPO – Ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen
- § 23 GVG – Zuständigkeit der Amtsgerichte
- § 78 ZPO – Anwaltsprozess
- § 72 GVG – Landgerichte als Berufungsgerichte
- § 708 ZPO – Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung
- § 711 ZPO – Abwendungsbefugnis
- § 719 ZPO – Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch
- § 707 ZPO – Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
- § 511 ZPO – Statthaftigkeit der Berufung
- § 517 ZPO – Berufungsfrist
- § 569 ZPO – Frist und Form der sofortigen Beschwerde
- § 788 ZPO – Kosten der Zwangsvollstreckung
- § 114 ZPO – Prozesskostenhilfe, Voraussetzungen
- § 4 GvKostG – Vorschuss
- § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters
- § 546a BGB – Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
- § 571 BGB – Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
- § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs
- § 569 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
- § 858 BGB – Verbotene Eigenmacht
- § 19 SGB II – Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- BGH, Beschluss vom 19.03.2008, I ZB 56/07 (Räumungstitel gegen Mitbesitzer) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 23.10.2024, VIII ZR 106/23 (Schonfrist und hilfsweise ordentliche Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BT-Drucksache 21/6807 – Regierungsentwurf „Mietrecht II“ – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Gibt es eine Räumungsfrist auch für Laden, Büro oder Praxis?
Nein. § 721 ZPO gilt nur für die Räumung von Wohnraum. Bei Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, kann der Vermieter sogar schon vor dem Mietende auf Räumung zu einem bestimmten Kalendertag klagen (§ 257 ZPO). Was sonst bei Geschäftsräumen anders ist, steht auf der Seite zum Gewerbemietvertrag.
Was passiert bei der Räumung mit meinen Möbeln?
Der Gerichtsvollzieher übergibt sie dir oder einer anwesenden erwachsenen Person aus deinem Haushalt; sonst bringt er sie auf deine Kosten in Verwahrung. Forderst du sie nicht binnen eines Monats nach der Räumung ab oder zahlst du die Kosten nicht binnen zwei Monaten, werden sie verwertet; was sich nicht verwerten lässt, soll vernichtet werden. Unpfändbare Sachen bekommst du auf Verlangen jederzeit heraus (§ 885 Abs. 2 bis 5 ZPO). Hat der Vermieter nur die Besitzeinweisung beauftragt, verwahrt er die Sachen selbst (§ 885a ZPO).
Kann der Vermieter räumen lassen, solange ich Berufung eingelegt habe?
Grundsätzlich ja, denn das Räumungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 7 ZPO), sobald eine gewährte Räumungsfrist abgelaufen ist. Das Urteil erlaubt dir aber, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn der Vermieter nicht vorher selbst Sicherheit leistet (§ 711 ZPO). Außerdem kannst du mit der Berufung beantragen, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen (§ 719 Abs. 1, § 707 ZPO). Vor dem Landgericht als Berufungsgericht brauchst du einen Anwalt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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