Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen Erben oft viele Verträge in seinem Namen kündigen oder weiterführen. Manche Verträge enden automatisch (z. B. Mobilfunk durch Tod-Sonderrecht), andere laufen weiter und müssen aktiv beendet werden. Hier die Vorlage und die wichtigsten Schritte.
Absender:[Ihr Vor- und Nachname][Straße und Hausnummer][PLZ Ort]Empfänger:[Anbieter][Postanschrift][Ort, Datum]Betreff: Kündigung Vertrag Nr. {Vertragsnummer}
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], am [Sterbedatum] verstorben ist (Sterbeurkunde in Anlage).
Als Erbe bzw. Bevollmächtigter der Erbengemeinschaft kündige ich den Vertrag des Verstorbenen mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer]:
- ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- soweit ein vertragliches oder gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Todesfall besteht (z. B. § 580 BGB beim Mietvertrag), nehme ich dieses ausdrücklich in Anspruch.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich an folgende Adresse:
[Adresse des Erben/Bevollmächtigten]
Bitte erstellen Sie zudem eine Schlussabrechnung. Falls Guthaben besteht, bitte ich um Überweisung auf folgendes Konto:
IBAN: [IBAN des Nachlasskontos / Erben]
Anlagen:
- Sterbeurkunde (Kopie)
- [Erbschein oder eröffnetes Testament als Nachweis der Erbenstellung]
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Erforderliche Nachweise
Banken und Versicherer verlangen meist Original-Nachweise. Was du brauchst:
Sterbeurkunde (vom Standesamt – Original oder beglaubigte Kopie).
Erbschein (vom Nachlassgericht) oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Bei mehreren Erben: Vollmacht der anderen Miterben, wenn nur einer agiert.
Personalausweis des handelnden Erben.
Vollmacht über den Tod hinaus
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine "Vollmacht über den Tod hinaus" erteilt, kann die bevollmächtigte Person Verträge auch ohne Erbschein abwickeln. Mehr im Artikel Vollmacht für Kündigung.
Verschiedene Vertragstypen im Todesfall
Mietvertrag
Erben können nach § 580 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod und Anfall der Erbschaft mit gesetzlicher Frist (3 Monate) kündigen. Alternativ läuft der Mietvertrag weiter und kann ordentlich beendet werden.
Mobilfunk- und DSL-Verträge
Die meisten Anbieter gewähren ein Sonderkündigungsrecht bei Tod. Frist: meist 4 Wochen ab Vorlage der Sterbeurkunde. Manche Anbieter beenden den Vertrag sofort.
Versicherungen
Lebensversicherung: Auszahlung an Bezugsberechtigte. Hausrat- und Haftpflichtversicherung: Auflösung des Haushalts wird als Wegfall des Risikos akzeptiert. Kfz-Versicherung: läuft weiter, bis Erbe das Fahrzeug umschreibt oder verkauft.
Streaming, Abos, Mitgliedschaften
Endet meist mit Vorlage der Sterbeurkunde. Anbieter kontaktieren und kündigen.
Bankkonten
Werden zum Nachlasskonto umgewandelt. Erst nach Vorlage des Erbscheins können Erben verfügen. Daueraufträge laufen weiter, bis sie aktiv gestoppt werden.
Häufige Fragen
Wer darf im Todesfall kündigen?
Die Erben (Erbengemeinschaft) oder eine vom Erblasser zu Lebzeiten bevollmächtigte Person mit Vollmacht über den Tod hinaus.
Welche Nachweise brauche ich?
Sterbeurkunde und Erbschein (oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll). Bei Vollmacht über den Tod hinaus reicht die Vollmachtsurkunde im Original.
Endet der Mietvertrag automatisch mit dem Tod?
Nein. Erben treten in den Mietvertrag ein und können ihn nach § 580 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod und Anfall der Erbschaft kündigen, mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten.
Was passiert mit Versicherungen?
Lebensversicherung wird an Bezugsberechtigte ausgezahlt. Sach-Versicherungen mit Wegfall des Risikos können sonderkündigt werden. Kfz-Versicherung läuft weiter, bis Erbe das Fahrzeug umschreibt.
Wie lange dauert das Erbschein-Verfahren?
Meist 4-8 Wochen ab Antrag beim Nachlassgericht. Bei klaren Erbverhältnissen und einfachem Nachlass schneller.