Recht

Gesetzesänderungen 2026 – was für Verträge und Kündigungen neu ist

2026 hat sich für Verträge vor allem das geändert: Seit 1. Januar kostet das Deutschlandticket 63 Euro und der Mindestlohn beträgt 13,90 Euro; seit 19. Juni brauchen Online-Verträge einen Widerrufsbutton (§ 356a BGB); seit 1. Juli heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; seit 30. Juli müssen Krankenkassen bei höherem Zusatzbeitrag nicht mehr gesondert auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen – das Recht selbst bleibt. Das Mietrecht II ist erst geplant, die Riester-Reform für 2027 beschlossen.

Von Rechtsstand geprüft am 5 Min. Lesezeit

Ein Schreibtisch mit geschlossener Holzbox und Kaffeetasse am Fenster mit Blick auf einen Park im Frühherbst
KI-generiert

Diese Seite ist für alle, die wissen wollen, welche Regeln für ihre Verträge 2026 neu sind – beim Abo, bei Krankenkasse und Rente, in der Mietwohnung und im Job. Sie listet nur Änderungen auf, die 2026 in Kraft getreten sind oder noch in diesem Jahr in Kraft treten, jeweils mit Datum und Fundstelle, und trennt sie klar von dem, was erst geplant oder für 2027 beschlossen ist.

Was 2026 in Kraft getreten ist

SeitÄnderungFundstelleMehr dazu
01.01.2026Das Deutschlandticket kostet 63 € im Monat statt 58 €; das Abo bleibt bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündbar.Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket Nr. 1.3, 1.4Deutschlandticket
01.01.2026Der Mindestlohn steigt auf 13,90 € brutto je Stunde, die Minijob-Grenze auf 603 € im Monat.Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 268; § 8 SGB IV Abs. 1aMinijob
01.01.2026Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann beim bisherigen Arbeitgeber wieder ohne Sachgrund befristet arbeiten (insgesamt höchstens acht Jahre, zwölf Verträge); Arbeitslohn bis 24.000 € im Jahr kann dann unter Bedingungen steuerfrei sein.§ 41 SGB VI Abs. 2, BGBl. 2025 I Nr. 362; § 3 Nr. 21 EStG, BGBl. 2025 I Nr. 361Renteneintritt
01.01.2026Bayern: In 285 Gemeinden gilt nach Umwandlung in Eigentumswohnungen eine Kündigungssperrfrist von zehn Jahren.Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025, BayMBl. 2025 Nr. 558Kündigungssperrfrist
20.04.2026Für zu langsames mobiles Internet gibt es ein verbindliches Nachweisverfahren; die Rechte machst du mit dem Messprotokoll beim Anbieter geltend.Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur Nr. 35/2026 vom 15.04.2026§ 57 TKG
30.05.2026Riester: Kleine Renten bis 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße dürfen abgefunden werden; wird eine unter Vorbehalt erteilte Zertifizierung widerrufen, darfst du binnen sechs Monaten kündigen und das Kapital ohne Förderverlust übertragen.Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156; § 93 Abs. 3 EStG, § 5 AltZertGRiester und private Rente
19.06.2026Wer online Fernabsatzverträge anbietet, braucht eine Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigung; § 356 BGB wurde neu nummeriert.§ 356a BGB; Gesetz vom 03.02.2026, BGBl. 2026 I Nr. 28Widerrufsbutton
19.06.2026Bei Finanzdienstleistungen im Fernabsatz darf die Beendigung eines Dienstes nicht schwieriger sein als die Anmeldung (nicht für Versicherungen).Art. 246b § 4 EGBGB Abs. 2 Nr. 3; BGBl. 2026 I Nr. 28Girokonto
01.07.2026Das Bürgergeld heißt Grundsicherungsgeld; Behörden dürfen bis 31.12.2026 noch „Bürgergeld“ schreiben.§ 19 SGB II, § 65a Abs. 4 SGB II; BGBl. 2026 I Nr. 107Mietschulden und Zahlungsverzug
29.07.2026Kosten einer Wärmepumpe darf der Vermieter grundsätzlich nur bei einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 voll auf die Miete umlegen, sonst zur Hälfte; es gibt Ausnahmen, etwa für neuere Gebäude.§ 559f BGB; Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226Sonderkündigung als Mieter
30.07.2026Krankenkassen müssen bei einem höheren Zusatzbeitrag nicht mehr per gesondertem Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen; das Recht selbst bleibt.§ 175 SGB V Abs. 4; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228Krankenkasse wechseln
30.07.2026Das betriebliche Eingliederungsmanagement greift auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.§ 167 Abs. 2 SGB IX; BGBl. 2026 I Nr. 228Kündigung wegen Krankheit
27.09.2026Online-Shops müssen vor der Bestellung auf eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren hinweisen, wenn der Hersteller sie gewährt und dem Händler mitteilt.Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB, § 312j BGB; BGBl. 2026 I Nr. 28–
20.11.2026Neues Verbraucherkreditrecht nach der EU-Richtlinie 2023/2225; unbefristete Verbraucherkredite bleiben jederzeit kündbar.BGBl. 2026 I Nr. 139; § 500 BGB Abs. 1Ratenkredit

Fundstellen im Bundesgesetzblatt verweisen auf die amtliche Ausgabe; die geltende Fassung der einzelnen Vorschriften steht auf gesetze-im-internet.de (siehe Quellen).

Was sich beim Kündigen konkret ändert

Krankenkasse: Hebt deine Kasse den Zusatzbeitrag an, musst du jetzt selbst aufpassen, denn ein gesondertes Hinweisschreiben ist nicht mehr vorgeschrieben. Das Sonderkündigungsrecht bleibt: Du kannst es bis zum Ende des ersten Monats ausüben, in dem der höhere Beitrag fällig wird; die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats. Erhöht die Kasse zum 1. Januar 2027, kündigst du also im Januar 2027 und bist Ende März 2027 frei. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %; den Wert für 2027 muss das Gesundheitsministerium bis 1. November 2026 festlegen.

Online-Verträge: In den ersten 14 Tagen nach einem Online-Abschluss gibt es neben dem Kündigungsbutton jetzt auch die Schaltfläche zum Widerruf. Ein Widerruf wirkt anders als eine Kündigung; Unterschiede und Fristen erklärt Widerruf oder Kündigung.

Unverändert oder noch offen

  • Rundfunkbeitrag: weiterhin 18,36 € im Monat. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs empfiehlt 18,64 € ab 2027; dafür braucht es einen Staatsvertrag aller Länder. Über die Beschwerden von ARD und ZDF hat das Bundesverfassungsgericht am 23. Juni 2026 verhandelt, eine Entscheidung war am 5. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
  • Form der Kündigung: Wohnung und Arbeitsverhältnis kündigt man weiter schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB, § 623 BGB); daran hat auch das Bürokratieentlastungsgesetz von 2024 nichts geändert (§ 623 BGB, Textform und Schriftform).
  • Kündigungsbutton: Die Regeln gelten unverändert (Kündigungsbutton); ob Anbieter ein Login verlangen dürfen, verhandelt der Bundesgerichtshof am 5. November 2026.
  • Mietpreisbremse: Sie wurde schon 2025 verlängert; Länderverordnungen dürfen bis Ende 2029 gelten (BGBl. 2025 I Nr. 163).

Neue Rechtsprechung 2026

Nicht Gesetz, aber für Kündigungen ebenso wichtig: 2026 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Telefon- und Internetverträgen die Laufzeit ab Vertragsschluss zählt (III ZR 8/25, 8. Januar; § 56 TKG), dass Video-Streaming ein Dienstvertrag ist (III ZR 152/25, 16. April), dass die Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons keine Zusatzangebote enthalten darf (I ZR 200/25, 16. Juli) und dass eine Preisanpassungsklausel eines Abos intransparent war (III ZR 205/25, 1. Oktober). Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass das Sonderkündigungsrecht bei Telefonverträgen kein eigenes Preisänderungsrecht gibt (C-669/24, 10. September; § 57 TKG). Alle Entscheidungen mit Kernaussage stehen unter Wichtige Urteile.

Geplant, aber nicht beschlossen

  • Mietrecht II: Der Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/6807) will Kurzzeitmieten auf höchstens sechs, ausnahmsweise acht Monate begrenzen, Möblierungszuschläge deckeln, bei Indexmieten in angespannten Märkten Steigerungen über 3 % nur zur Hälfte zulassen und die Schonfrist einmalig auch für die ordentliche Kündigung wegen Mietschulden öffnen. Am 14. Oktober 2026 befragt der Rechtsausschuss dazu Sachverständige; Bundestag und Bundesrat haben danach noch zu entscheiden (§ 573 BGB).
  • Wärmenetze: Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 Eckpunkte beschlossen. Die Verordnungen über Fernwärme sollen in einem Wärmenetzgesetz aufgehen; geplant sind unter anderem ein Sonderkündigungsrecht bei unzureichend dekarbonisierten Netzen und eine Schlichtungsstelle. In Kraft ist davon noch nichts (Fernwärme).

Schon beschlossen: was 2027 kommt

  • Riester-Reform: Das Altersvorsorgereformgesetz ist verkündet. Ab 1. Januar 2027 gilt die neue Förderung, Anbieter dürfen das neue Altersvorsorgedepot anbieten, und nach altem Recht zertifizierte Verträge dürfen ab dem Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr verkauft werden. Bestehende Verträge laufen mit der bisherigen Förderung weiter (BGBl. 2026 I Nr. 156).
  • Löhne: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 € ab 1. Januar 2027.
  • Krankschreibung: Die Teilarbeitsunfähigkeit (25, 50 oder 75 % der Arbeitszeit) kommt erst am 1. Januar 2028 (§ 44c SGB V).
  • Heizkosten: Bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen tragen Vermieter und Mieter bestimmte Netzentgelt-, CO₂- und Brennstoffkosten ab 2028 beziehungsweise 2029 je zur Hälfte (CO2-Kostenaufteilungsgesetz in der Fassung von BGBl. 2026 I Nr. 226).

Wie sich die Rechtsprechung 2026 entwickelt hat, sammelt Wichtige Urteile; die Reform von 2021/2022 zu Laufzeiten und Kündigungsbutton steht unter Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Quellen

Häufige Fragen

Gilt der Widerrufsbutton auch für Verträge, die ich vor dem 19. Juni 2026 geschlossen habe?

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage; für Verträge, die lange vor dem 19. Juni 2026 geschlossen wurden, ist sie meist abgelaufen. Für ältere Verträge hilft dann nur die Kündigung – online über den Kündigungsbutton, den es schon seit Juli 2022 gibt.

Übernimmt das Jobcenter beim Grundsicherungsgeld noch Mietschulden?

Ja. Wird Grundsicherungsgeld für Unterkunft und Heizung gezahlt, können Mietschulden übernommen werden; droht sonst Wohnungslosigkeit, sollen sie übernommen werden, in der Regel als Darlehen (§ 22 Abs. 8 SGB II). Verpflichtet sich das Jobcenter rechtzeitig, kann das eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Recht Unwirksame AGB-Klauseln

    Prüfung in sechs Schritten und zwölf Urteile zu Gebühren, Preisklauseln und Laufzeiten

  • Recht § 309 BGB

    Die 15 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit – mit Laufzeit, Form und Gebühren

  • Recht § 314 BGB

    Kündigung aus wichtigem Grund bei Abos und Dauerverträgen – Absatz für Absatz mit Urteilen

  • Magazin Preiserhöhungen 2026

    Was 2026 belegt teurer wurde, was 2027 kommt und welche Fristen jetzt laufen