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Fernwärmevertrag kündigen

Einen Fernwärmevertrag kündigst du schriftlich mit neun Monaten Frist zum Ende der Laufzeit; die beträgt höchstens zehn Jahre, und ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils fünf Jahre. Steigst du auf erneuerbare Energien um, etwa auf eine Wärmepumpe, kannst du mit zwei Monaten Frist kündigen, wenn du den Umstieg belegst. Mieter mit eigenem Vertrag kündigen beim Auszug mit zwei Monaten.

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Weißer Heizkörper unter einem hohen Fenster in einem Altbau, auf der Fensterbank eine dampfende Tasse Tee, Eisblumen am Glas
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Diese Seite ist für alle, die einen eigenen Fernwärmevertrag haben – als Hauseigentümer, als Eigentümergemeinschaft oder als Mieter mit eigenem Vertrag – und ihn beenden oder verkleinern wollen, etwa weil eine Wärmepumpe kommt. Sie zeigt, wann die lange Laufzeit endet und wie viel Vorlauf du brauchst, rechnet ein Beispiel durch und erklärt den Sonderweg beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Mieter ohne eigenen Vertrag finden einen Hinweis im Abschnitt zu Hausverkauf und Mietern.

Welche Regeln für Fernwärme gelten

Für Fernwärme gibt es eine eigene Verordnung: die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Verwendet der Versorger vorformulierte Vertragsbedingungen, werden ihre §§ 2 bis 34 Bestandteil deines Vertrags; für Industrieunternehmen gilt sie nicht (§ 1 AVBFernwärmeV). Abweichende Bedingungen sind nur erlaubt, wenn dir der Versorger vorher einen Vertrag zu den Bedingungen der Verordnung angeboten hat und du den Abweichungen ausdrücklich zugestimmt hast; dann gelten für sie die AGB-Regeln des BGB.

Die Verordnung wurde zuletzt im Juli 2022 geändert. Seit Oktober 2021 enthält sie in § 3 das Recht, die Leistung anzupassen oder bei einem Umstieg auf erneuerbare Energien zu kündigen. Eine größere Reform ist geplant: Nach Eckpunkten, die das Bundeskabinett am 26. August 2026 beschlossen hat, soll die Verordnung in einem neuen Wärmenetzgesetz aufgehen, unter anderem mit einem Sonderkündigungsrecht bei unzureichend dekarbonisierten Netzen und einer Schlichtungsstelle. In Kraft ist davon noch nichts.

Kündigungsrechte auf einen Blick

SituationFristWirkungGrundlage
Ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit9 Monate vor AblaufVertrag endet; sonst Verlängerung um 5 Jahre§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV
Umstieg auf erneuerbare Energien, mit Beleg2 MonateVertrag endet oder Leistung sinkt um mehr als die Hälfte§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV
Leistung um bis zu 50 Prozent senken, ohne Nachweis4 Wochen zum Monatsende, einmal im JahrVertrag läuft mit kleinerer Leistung weiter§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV
Du bist Mieter, dein Mietverhältnis endet2 Monate, jederzeitVertrag endet§ 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV
Ein anderes Unternehmen übernimmt die Versorgung2 Wochen zum Ende des Folgemonats der Bekanntgabeaus wichtigem Grund§ 32 Abs. 5 AVBFernwärmeV
Preisanpassung wegen einer Gaspreiserhöhung nach dem Energiesicherungsgesetzbinnen 4 Wochen nach Wirksamwerden, Textformspätestens zum Ende des ersten Jahres§ 24 Abs. 5 AVBFernwärmeV

Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 32 Abs. 6 AVBFernwärmeV): ein Brief mit deiner eigenhändigen Unterschrift (§ 126 BGB). Eine E-Mail oder ein Fax genügen nicht. Was Schriftform von Textform unterscheidet, steht unter Textform und Schriftform.

Rechenbeispiel: knapp zu spät, fünf Jahre länger

Die Laufzeit eines Fernwärmevertrags beträgt höchstens zehn Jahre. Kündigt keine Seite neun Monate vor Ablauf, verlängert er sich um jeweils weitere fünf Jahre (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Dein Vertrag beginnt am 1. Oktober 2017 und läuft zehn Jahre, also bis 30. September 2027. Damit er dann endet, muss deine unterschriebene Kündigung spätestens am Donnerstag, 31. Dezember 2026, beim Versorger sein.

  1. Vertragsbeginn
  2. Kündigung muss spätestens ankommen
  3. Ende der Mindestlaufzeit (120 Monate)
Beispiel: Fernwärmevertrag seit 1. Oktober 2017 · Kündigungsfrist 9 Monate

Kommt sie erst im Januar 2027 an, verlängert sich der Vertrag bis zum 30. September 2032; der nächste letzte Termin für eine Kündigung ist dann der 31. Dezember 2031. Ein Brief zum Jahresende sollte wegen der Feiertage mindestens eine Woche vorher unterwegs sein; den Zugang belegst du am besten mit einem Einwurf-Einschreiben (Zugang beweisen). Hast du den Termin schon verpasst, hilft dir möglicherweise der Umstieg auf erneuerbare Energien – siehe nächster Abschnitt; allgemein dazu Frist verpasst.

Umstieg auf Wärmepumpe oder Solarthermie: zwei Monate

Willst du die Fernwärme durch erneuerbare Energien ersetzen, kannst du den Vertrag mit zweimonatiger Frist kündigen oder die Leistung um mehr als die Hälfte senken – unabhängig vom Laufzeitende. Du musst belegen, dass erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

  • Was zählt: Die Verordnung definiert erneuerbare Energien nicht selbst. Das Gebäudeenergierecht zählt dazu unter anderem Erdwärme, Umweltwärme aus Luft und Wasser, Solarenergie und Wärme aus Biomasse (§ 3 Abs. 2 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz). Eine Wärmepumpe nutzt Erd- oder Umweltwärme.
  • Wie du es belegst: Die Verordnung sagt nicht, welche Unterlagen genügen. Leg bei, was dein Vorhaben konkret zeigt, etwa den Auftrag oder die Auftragsbestätigung für die neue Anlage.
  • Wann der Vertrag endet: Zwei Monate nach Zugang der Kündigung. Geht sie am Donnerstag, 15. Oktober 2026, ein, endet der Vertrag mit Ablauf des 15. Dezember 2026. Plan den Einbau der neuen Heizung so, dass du nicht ohne Wärme dastehst.

Den Ablauf einer Frist für deinen Fall rechnet der Rechner aus; wähle zwei Monate:

Rechner

Frist berechnen nach BGB

Wann endet eine Frist von Tagen, Wochen oder Monaten? Mit Wochenenden und Feiertagen deines Bundeslandes.

Dieser Tag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Bei Erklärungs- und Zahlungsfristen rückt ein Wochenende oder Feiertag das Ende auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB); ob das auch für Sonderkündigungen gilt, ist nicht geklärt.
Für gesetzliche Feiertage. Ohne Auswahl zählen nur die bundesweiten.

Grundlage: § 187 BGB, § 188 BGB und § 193 BGB. Für Kündigungsfristen gilt § 193 BGB nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist, was Gesetz oder Vertrag für deinen Fall bestimmen.

Willst du nur weniger Fernwärme beziehen, etwa nach einer Dämmung, kannst du die vereinbarte Leistung einmal im Jahr mit vier Wochen Frist zum Monatsende um bis zu 50 Prozent senken, ohne etwas nachzuweisen (§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Prüf in deiner Preisregelung, wie sich die Leistung auf deinen Preis auswirkt.

Eine Grenze setzt das Kommunalrecht: Gemeinden können einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein öffentliches Fernwärmenetz begründen, auch zum Klimaschutz (§ 109 Gebäudemodernisierungsgesetz). Gibt es in deinem Gebiet eine solche Satzung, frag bei der Gemeinde nach, bevor du kündigst.

Neue Außeneinheit einer Wärmepumpe auf einem Kiesbett an der Backsteinwand eines Einfamilienhauses, Herbstlaub ringsum
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Hausverkauf, Eigentümerwechsel und Mieter

Hausverkauf: Verkaufst du das Haus, musst du den Versorger unverzüglich informieren. Läuft die ausdrücklich vereinbarte Vertragsdauer noch, musst du dem Käufer auferlegen, in den Versorgungsvertrag einzutreten (§ 32 Abs. 4 AVBFernwärmeV) – das gehört in den Kaufvertrag. Tritt ein neuer Kunde in den Vertrag ein, braucht er die Zustimmung des Versorgers nicht; der Versorger kann aber aus wichtigem Grund mit zwei Wochen Frist zum Ende des Folgemonats kündigen (§ 32 Abs. 3 AVBFernwärmeV). Was beim Verkauf sonst ansteht, steht unter Hausverkauf.

Mieter mit eigenem Vertrag können ihn aus Anlass des Endes ihres Mietverhältnisses jederzeit mit zwei Monaten Frist kündigen (§ 32 Abs. 2 AVBFernwärmeV). Mieter ohne eigenen Vertrag zahlen die Fernwärme über die Betriebskosten; die Kosten einer eigenständig gewerblichen Wärmelieferung darf der Vermieter umlegen (§ 2 BetrKV). Den Vertrag des Vermieters können sie nicht kündigen; ihre Rechte richten sich nach dem Mietvertrag – mehr unter Mietvertrag kündigen.

Preiserhöhung: kein allgemeines Sonderkündigungsrecht

Anders als bei Strom und Gas gibt es bei Fernwärme kein allgemeines Recht, nach einer Preiserhöhung fristlos zu kündigen. Die Preise ändern sich über Preisänderungsklauseln im Vertrag, und für die setzt die Verordnung Grenzen (§ 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV):

  • Sie müssen die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung und die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.
  • Sie müssen die Berechnungsfaktoren vollständig und allgemein verständlich ausweisen; bei jeder Anpassung ist der Anteil des Brennstoffkostenfaktors gesondert anzugeben.
  • Eine Preisänderungsklausel darf der Versorger nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe ändern.

Außerdem muss der Versorger seine Bedingungen, Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und die verwendeten Indizes im Internet veröffentlichen (§ 1a AVBFernwärmeV). Hältst du eine Erhöhung für falsch, fordere die Berechnung an und lass sie prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Ein Sonderkündigungsrecht gibt die Verordnung nur für den Fall, dass ein Gaslieferant seine Preise in einer Gasmangellage nach dem Energiesicherungsgesetz erhöht und der Versorger das weitergibt (§ 24 Abs. 5 AVBFernwärmeV, § 24 Abs. 6 AVBFernwärmeV). Für Strom und Gas gelten andere Regeln: Strom und Gas kündigen.

Wärme vom Dienstleister im eigenen Haus: Fernwärme oder nicht?

Die Verordnung gilt nicht nur für große Netze. Nach dem Bundesgerichtshof ist Fernwärme jede Wärme, die ein Dritter aus einer Anlage, die nicht dem Gebäudeeigentümer gehört, eigenständig erzeugt und liefert – egal, wie nah die Anlage am Haus steht. Hinzukommen muss, dass der Lieferant hohe Investitionen tätigt, etwa die Anlage auf eigene Kosten baut (BGH, 21.12.2011, VIII ZR 262/09). Daraus ergeben sich zwei Fälle:

  • Der Dienstleister baut eine neue Heizung und verkauft dir die Wärme: Dann gilt in der Regel die AVBFernwärmeV mit ihren langen Laufzeiten – und mit dem Kündigungsrecht nach § 3.
  • Der Dienstleister betreibt nur deine vorhandene Heizung und pachtet sie dafür für einen symbolischen Betrag: Dann ist es keine Fernwärme. Eine formularmäßige Bindung von zehn Jahren hielt der BGH in einem solchen Fall für unangemessen und damit unwirksam.

Mietest du dagegen die Heizung selbst, etwa eine Wärmepumpe gegen Monatsmiete, und kaufst keine Wärme, ist es ein Mietvertrag. Was dann gilt, steht unter Solaranlage und Heizung zur Miete.

So kündigst du

  1. Vertragsbeginn und Laufzeit findenIm Vertrag oder in der Vertragsbestätigung; frag sonst schriftlich beim Versorger nach.
  2. Letzten Kündigungstag berechnenEnde der laufenden Periode minus neun Monate – oder zwei Monate Vorlauf beim Umstieg auf erneuerbare Energien.
  3. Brief schreiben und unterschreibenMit Kunden- und Vertragsnummer, Lieferanschrift, Kündigungstermin und Grund, wenn du nach § 3 kündigst.
  4. Beleg beilegenBei § 3 den Auftrag oder die Auftragsbestätigung für die neue Anlage.
  5. Nachweisbar verschickenPer Einwurf-Einschreiben, und um eine schriftliche Bestätigung mit Vertragsende bitten.

Kündigungsschreiben

Der Generator erstellt den Text; druck ihn aus und unterschreib ihn eigenhändig, denn für Fernwärme ist die Schriftform vorgeschrieben. Bei einer Eigentümergemeinschaft unterschreibt, wer sie vertritt.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Typische Probleme

Per E-Mail gekündigt: Das wahrt die Schriftform nicht. Schick die Kündigung sofort noch einmal unterschrieben per Post; maßgeblich ist der Zugang des Briefs.

Der Versorger erkennt den Umstieg nicht an: Reich den Beleg nach und frag schriftlich, welche Unterlagen er erwartet. Die Verordnung verlangt nur, dass du den geplanten Einsatz erneuerbarer Energien belegst.

Zahlungsrückstand: Der Versorger darf die Belieferung bei Zahlungsverzug trotz Mahnung erst zwei Wochen nach Androhung einstellen – nicht, wenn du darlegst, dass die Folgen außer Verhältnis zum Rückstand stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass du zahlst (§ 33 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Sehr alter Vertrag: Verträge von vor dem 1. April 1980, deren Laufzeit am 12. November 2010 noch nicht beendet war, kannst du seitdem mit neun Monaten Frist kündigen, solange sie sich nicht nach den neuen Regeln verlängert haben (§ 37 Abs. 2 AVBFernwärmeV).

Quellen

Häufige Fragen

Gilt die Zwei-Monats-Frist auch, wenn ich auf eine Pelletheizung umsteige?

Wärme aus Biomasse, etwa aus Holzpellets, zählt nach der Begriffsbestimmung des Gebäudeenergierechts zu den erneuerbaren Energien (§ 3 Abs. 2 GModG). Die AVBFernwärmeV selbst definiert den Begriff nicht; leg deshalb einen aussagekräftigen Beleg über die geplante Anlage bei.

Kann mir der Versorger einfach kündigen?

Ordentlich nur wie du: mit neun Monaten Frist zum Ende der Laufzeit (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV gilt für beide Seiten). Fristlos darf er vor allem in den Fällen des § 33 AVBFernwärmeV kündigen, etwa wenn Wärme unter Umgehung der Messeinrichtungen entnommen wird oder bei wiederholtem Zahlungsverzug, wenn er die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht hat.

Muss ich die Fernwärme kündigen, wenn ich mein Haus abreiße?

Ein eigenes Kündigungsrecht für den Abriss nennt die Verordnung nicht. Sprich frühzeitig mit dem Versorger über eine Aufhebung des Vertrags und kündige vorsorglich zum nächsten möglichen Termin.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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