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Wenn die Kinder ausziehen: Versicherung, Wohnung und Verträge

Der Auszug allein beendet weder die Familienversicherung noch einen Vertrag der Eltern – entscheidend sind Alter, Ausbildung und Einkommen. Für die eigene Wohnung zahlt das Kind Rundfunkbeitrag. Einen Handyvertrag auf den Namen der Eltern übernimmt es nur mit Zustimmung des Anbieters, sonst nimmt es die Nummer kostenlos in einen eigenen Vertrag mit. Ob es in Haftpflicht und Hausrat der Eltern versichert bleibt, regeln deren Bedingungen.

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Halb ausgeräumtes Zimmer mit nackter Matratze, eingerolltem Teppich und einer Schreibtischlampe im Wäschekorb im Morgenlicht
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Diese Seite ist für Eltern, deren Kinder zu Ausbildung, Studium oder erstem Job ausziehen, und für die jungen Erwachsenen selbst. Mit dem Auszug ändern sich Krankenversicherung, Rundfunkbeitrag und Mietrecht, und viele Verträge laufen noch auf den Namen der Eltern – vom Handy bis zu Abos, die vom Familienkonto abgebucht werden. Ein Beispiel rechnet die Stichtage durch, die Checkliste teilt die Schritte zwischen Eltern und Kind auf, und die Abschnitte danach zeigen je Vertrag, was gilt.

Was jetzt zuerst zählt

Ein Beispiel: Eure Tochter ist am 8. Juni 2007 geboren. Am Montag, 1. März 2027, zieht sie in eine eigene Einzimmerwohnung, am Donnerstag, 1. April 2027, beginnt sie eine Ausbildung mit Vergütung. Ihr Smartphone läuft über einen Vertrag auf euren Namen, abgeschlossen am 12. Juni 2025 mit 24 Monaten Mindestlaufzeit.

WannWasWerGrundlage
vor der UnterschriftMietvertrag prüfen: Unterschreibt ein Elternteil mit, wird er Mieter mit allen Pflichten, und kündigen geht dann nur gemeinsamKind und ElternBGH, VIII ZR 304/21
Mo 01.03.2027Einzug: Wohnung beim Rundfunkbeitrag anmelden – Beitrag 18,36 Euro im MonatKind§ 2 RBStV
März 2027Haftpflicht und Hausrat: prüfen, ob die Verträge der Eltern das Kind und seine Wohnung noch erfassenElternVersicherungsbedingungen
Mi 31.03.2027letzter Tag der Familienversicherung: Ab dem Ausbildungsbeginn ist die Tochter selbst pflichtversichert–§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 10 Abs. 1 SGB V
bis zwei Wochen nach Ausbildungsbeginndem Ausbildungsbetrieb die gewählte Krankenkasse nennen – sonst meldet er sie bei der Kasse an, bei der sie zuletzt versichert warKind§ 175 Abs. 3 SGB V
bei Änderungender eigenen Krankenkasse melden, dass die Familienversicherung des Kindes endetEltern§ 10 Abs. 6 SGB V
jederzeiteigenen Handyvertrag abschließen und die Rufnummer kostenlos mitnehmenKind§ 59 TKG
Di 11.05.2027Handyvertrag der Eltern muss gekündigt sein, damit er zum Ende der Mindestlaufzeit endetEltern§ 309 Nr. 9 BGB, § 56 TKG

Der Auszug selbst beendet keinen dieser Verträge und keine Versicherung: Für die Familienversicherung kommt es auf einen Wohnsitz im Inland an, nicht darauf, ob das Kind bei den Eltern wohnt (§ 10 Abs. 1 SGB V). Entscheidend sind Alter, Ausbildung und Einkommen. Ist euer Kind volljährig, schließt und kündigt es seine Verträge selbst; wollt ihr für es kündigen, braucht ihr eine Vollmacht, die ihr der Kündigung beilegt, denn sonst darf der Anbieter sie zurückweisen (§ 174 BGB). Die Vorlage dafür ist die Vollmacht für die Kündigung.

Checkliste zum Abhaken

Die Punkte folgen dem Auszug – vom Mietvertrag über die Krankenversicherung bis zu den Verträgen, die noch auf die Eltern laufen – und nennen, wer zuständig ist. Gespeichert wird das Abhaken nur auf diesem Gerät – arbeitet ihr die Liste zu zweit ab, druckt sie am besten aus.

Checkliste

Auszug der Kinder: Schritte für Eltern und Kind

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Krankenversicherung: wann die Familienversicherung endet

Kinder sind über ein Elternteil ohne eigenen Beitrag familienversichert (§ 3 SGB V), solange sie eine Altersgrenze nicht überschreiten, nicht selbst pflichtversichert sind, nicht hauptberuflich selbständig arbeiten und kein zu hohes Einkommen haben (§ 10 SGB V). Für die Tochter aus dem Beispiel heißt das:

Lage des Kindesfamilienversichert bisGrundlage
nicht erwerbstätigVollendung des 23. Lebensjahres – mit Ablauf Fr 07.06.2030§ 10 Abs. 2 SGB V
in Schule, Berufsausbildung ohne Vergütung, Studium, freiwilligem sozialem oder ökologischem JahrVollendung des 25. Lebensjahres – mit Ablauf Mo 07.06.2032; nach einem Studienabschluss bis zum Ende des Semesters, längstens bis 25§ 10 Abs. 2 SGB V
Wehr- oder Freiwilligendienst hat Ausbildung oder Studium verzögertüber 25 hinaus: um die Dauer einer gesetzlichen Dienstpflicht, bei freiwilligem Wehrdienst oder Freiwilligendienst um höchstens zwölf Monate§ 10 Abs. 2 SGB V
Ausbildung oder Job mit Arbeitsentgeltbis zum Vortag des Beginns – danach eigene Pflichtversicherung§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 10 Abs. 1 SGB V
Einkommen regelmäßig über 565 Euro im Monat (2026, ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße); bei einem Minijob erlaubt bis 603 Euro, ab 2027 bis 633 Euro – die Bezugsgröße 2027 ist noch nicht amtlichFamilienversicherung endet§ 10 Abs. 1 SGB V
Behinderung, das Kind kann sich nicht selbst unterhaltenohne Altersgrenze, wenn die Behinderung schon während der Familienversicherung bestand§ 10 Abs. 2 SGB V

Was danach kommt: Mit einer Ausbildung oder einem Job gegen Entgelt ist dein Kind selbst pflichtversichert. Es wählt seine Krankenkasse ab 15 selbst (§ 175 Abs. 1 SGB V) und kann bei der Kasse bleiben, bei der es familienversichert war; Studierende können zusätzlich die AOK am Hochschulort wählen (§ 173 SGB V). Studierende sind bis zum 30. Geburtstag in der Regel selbst pflichtversichert, solange keine Familienversicherung besteht – sie geht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, § 5 Abs. 7 SGB V). Endet die Familienversicherung ohne Anschluss, wird daraus automatisch eine freiwillige Mitgliedschaft; vermeiden lässt sie sich nur, wenn das Kind auf das Schreiben der Kasse zu den Austrittsmöglichkeiten hin binnen zwei Wochen austritt und einen anderen Krankenschutz belegt (§ 188 Abs. 4 SGB V). Melde der Kasse als Mitglied, wenn sich die Angaben zum familienversicherten Kind ändern (§ 10 Abs. 6 SGB V). Wechsel, Fristen und Zusatzbeitrag erklärt Krankenkasse wechseln.

Privat versichert: Ist euer Kind in eurer privaten Krankenversicherung mitversichert, könnt ihr den Vertrag für einzelne versicherte Personen kündigen. Die Kündigung wirkt aber nur, wenn ihr nachweist, dass das Kind von ihr weiß, und es kann innerhalb von zwei Monaten erklären, den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fortzusetzen (§ 207 Abs. 2 VVG). Fristen und Nachweise stehen unter Private Krankenversicherung kündigen.

Die erste eigene Wohnung

Wer unterschreibt: Ein volljähriges Kind schließt seinen Mietvertrag selbst. Unterschreibt ein Elternteil als weiterer Mieter mit, ist er für Miete und Pflichten mitverantwortlich – und das Mietverhältnis lässt sich nur einheitlich beenden: Kündigen müssen alle Mieter gemeinsam, und eine Kündigung des Vermieters wirkt nur, wenn sie allen gegenüber wirksam ist (BGH, 27.04.2022, VIII ZR 304/21, BGH, 22.06.2022, VIII ZR 356/20). Mehr als drei Monatsmieten ohne Betriebskosten darf die Kaution nicht ausmachen, und das Kind darf sie in drei gleichen monatlichen Teilen zahlen (§ 551 BGB).

Kündigungsfristen für später: Für Mieter gelten drei Monate – geht die Kündigung bis zum dritten Werktag ein, endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Das gilt auch im Studentenwohnheim. Kürzer ist es nur für ein möbliertes Zimmer, das in der Wohnung des Vermieters liegt: Kündigung bis zum 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Beides vergleicht Möbliertes Zimmer und Wohnheim; was in einer WG und bei Untermiete gilt, steht unter Untermiete und WG.

Rundfunkbeitrag: Beitrag zahlt jede volljährige Person, die eine Wohnung bewohnt; mehrere Bewohner zahlen gemeinsam einmal (§ 2 RBStV). Zieht euer Kind in eine eigene Wohnung, meldet es sie an; eine WG zahlt für die Wohnung einen Beitrag, den die Bewohner untereinander aufteilen. An eurem Beitrag ändert sich nichts. Wer BAföG bekommt und nicht bei den Eltern wohnt, kann sich auf Antrag befreien lassen – Einzelheiten unter Rundfunkbeitrag abmelden. Ummeldung beim Bürgeramt und die übrigen Umzugsschritte sammelt die Lebenslage Umzug.

Junger Mensch von hinten mit Reisetasche und Topfpflanze im Treppenhaus eines Altbaus bei hellem Tageslicht
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Handy, Abos und Konto: Verträge auf den Namen der Eltern

Handyvertrag: Läuft der Vertrag auf euch, gibt es zwei Wege. Eine Übernahme durch das Kind geht nur mit Zustimmung des Anbieters: Vereinbart ihr sie untereinander, wird sie erst wirksam, wenn der Anbieter sie genehmigt (§ 415 BGB). Einfacher ist meist ein eigener Vertrag des Kindes mit Mitnahme der Rufnummer. Sie kostet nichts, und im Mobilfunk geht sie jederzeit, auch vor dem Ende eures Vertrags – der läuft dann aber bis zu seinem Ende weiter (§ 59 TKG). Kündigt ihn deshalb rechtzeitig zum Ende der Mindestlaufzeit:

  1. Vertragsbeginn
  2. Kündigung muss spätestens ankommen
  3. Ende der Mindestlaufzeit (24 Monate)
Beispiel: Handyvertrag der Eltern für die Tochter, Vertrag beginnt am 12. Juni 2025 · Kündigungsfrist 1 Monat

Ist der Vertrag ab März 2022 abgeschlossen, darf die Kündigungsfrist zum Laufzeitende nicht länger als einen Monat sein (§ 309 Nr. 9 BGB); nach Ablauf der Mindestlaufzeit könnt ihr dann jederzeit mit Monatsfrist kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Zahlt ihr ein Smartphone in Raten mit ab, prüft vorher, ob die Restraten weiterlaufen. Wechsel und Rufnummernmitnahme im Detail: Handyvertrag kündigen.

Streaming und App-Abos: Über eine Familienfreigabe nutzt euer Kind oft Abos mit, die auf euch laufen. Hat das Kind selbst ein Abo abgeschlossen, kündigt bei Apple nur die Person, deren Account auf dem Beleg steht; als Familienorganisator könnt ihr aber eine Erstattung beantragen. Wie das bei Apple und Google funktioniert, steht unter App-Abos kündigen.

Lastschriften vom Elternkonto: Werden Verträge des Kindes von eurem Konto abgebucht, stellt das Kind die Zahlung auf sein eigenes Konto um. Ein Widerruf des Lastschriftmandats stoppt nur die Abbuchung, er beendet keinen Vertrag – offene Beträge bleiben geschuldet. Die Vorlage Lastschriftmandat widerrufen geht an Unternehmen und Bank.

Auto und Ticket: Schenkt oder verkauft ihr eurem Kind das Auto, geht die Kfz-Versicherung mit dem Wagen auf das Kind über; es kann sie binnen eines Monats nach dem Erwerb kündigen (§ 95 VVG, § 96 VVG, § 122 VVG) – mehr unter Kfz-Versicherung kündigen. Ein Deutschlandticket schließt das Kind am neuen Wohnort am besten selbst ab; ein Semesterticket läuft fest für das Semester (Deutschlandticket kündigen).

Haftpflicht und Hausrat: Mitversicherung laut Bedingungen

Ob ein erwachsenes Kind in eurer Privathaftpflicht mitversichert bleibt, regeln allein die Bedingungen eures Vertrags. Lest im Versicherungsschein nach, unter welchen Voraussetzungen Kinder mitversichert sind und wann der Schutz endet; fällt eine davon weg, braucht das Kind eigenen Schutz. Für die Sachen in seiner eigenen Wohnung prüft ebenso, ob eure Hausratversicherung sie erfasst; sonst braucht es einen eigenen Vertrag. Kündigt nichts und schließt nichts neu ab, bevor ihr das geklärt habt. Was die Musterbedingungen dazu sagen, welche Fristen gelten und was passiert, wenn das Kind wieder einzieht, erklärt Haftpflicht und Hausrat kündigen.

Was sich für euch Eltern ändert

  • Familientarife: Prüft Mobilfunk-, Streaming- oder Musikabos für mehrere Personen: Hat das Kind eigene Verträge, braucht ihr den großen Tarif vielleicht nicht mehr. Seht vorher nach Laufzeit und Frist des Hauptvertrags.
  • Musikschule, Nachhilfe, Sportverein: Unterricht und Mitgliedschaften des Kindes enden nicht mit dem Auszug. Musikschulen kündigt ihr nach Vertrag oder Satzung; was bei Verträgen mit Kita, Musikschule und Nachhilfe gilt, steht unter Kita und Musikschule kündigen. Eine Familienmitgliedschaft im Verein passt ihr nach der Satzung an.
  • Krankenversicherung und Rundfunk: Für familienversicherte Kinder wird kein Beitrag erhoben (§ 3 SGB V) – euer eigener Kassenbeitrag ändert sich durch das Ende der Familienversicherung also nicht, euer Rundfunkbeitrag auch nicht.

Nachweise

  • Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung: Damit prüft die Krankenkasse die Familienversicherung bis 25.
  • Ausbildungsvertrag mit Beginn und Vergütung – für die eigene Pflichtversicherung und die Kassenwahl.
  • Mietvertrag mit den Namen aller Mieter und die Unterlagen für die Anmeldung beim Bürgeramt.
  • Beitragsnummer des Rundfunkbeitrags für die neue Wohnung, bei BAföG der Bescheid für die Befreiung.
  • Bestätigungen über Rufnummernmitnahme, Kündigung des Elternvertrags und geänderte Lastschriften.
  • Vollmacht des volljährigen Kindes, wenn ihr für es kündigt.

Vorlagen

  • Kündigung allgemein – für Handy- und andere Verbraucherverträge auf den Namen der Eltern.
  • Vollmacht für die Kündigung und Lastschriftmandat widerrufen – beide oben verlinkt.

Quellen

Häufige Fragen

Was gilt, wenn unser Kind wieder bei uns einzieht?

Es meldet seine Wohnung beim Rundfunkbeitrag ab und nennt eure Beitragsnummer; seine Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht (§ 7 Abs. 2 RBStV). Den Mietvertrag kündigt es mit der normalen Frist von drei Monaten (§ 573c BGB). Eine eigene Hausratversicherung kann nach den Musterbedingungen enden, wenn der eigene Haushalt ganz aufgelöst wird – das Kind meldet den Auszug dem Versicherer.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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