VorlagenVorlage
Vollmacht für die Kündigung – Vorlage zum Ausfüllen und Drucken
Mit dieser Vorlage bevollmächtigst du eine andere Person, einen bestimmten Vertrag für dich zu kündigen. Unterschreib sie eigenhändig und lass das Original der Kündigung beilegen – oder informiere den Anbieter vorher selbst, dann kann er die Kündigung nicht wegen der fehlenden Urkunde zurückweisen.

Diese Vorlage ist für alle, die einen Vertrag nicht selbst kündigen können oder wollen – wegen Krankheit, eines Umzugs ins Pflegeheim oder eines Auslandsaufenthalts – und dafür eine Angehörige, einen Freund oder einen Dienst einsetzen. Sie ist ebenso für die bevollmächtigte Person gedacht. Die Seite liefert die Vollmacht zum Ausfüllen und Drucken, Hinweise zu jedem Feld und Textbausteine für die Kündigung durch den Vertreter, die Mitteilung an den Anbieter und den Widerruf der Vollmacht. Wann ein Anbieter eine Kündigung ohne Vollmachtsurkunde zurückweisen darf und was das kosten kann, rechnet der Ratgeber Vollmacht für die Kündigung an einem Beispiel durch.
Wann du diese Vorlage brauchst
Eine Vollmacht brauchst du, wenn eine andere Person die Kündigung in deinem Namen erklärt und unterschreibt. Unterschreibst du die Kündigung selbst und lässt sie nur abschicken oder abgeben, genügt das ohne Vollmacht. Die Vollmacht selbst braucht keine besondere Form, auch nicht für Kündigungen, die schriftlich sein müssen (§ 167 Abs. 2 BGB). Auf die Urkunde kommt es aus einem anderen Grund an: Legt der Vertreter keine Vollmachtsurkunde vor, darf der Empfänger die Kündigung unverzüglich zurückweisen, und sie ist dann unwirksam (§ 174 BGB). Deshalb ist die Vorlage zum Ausdrucken und eigenhändigen Unterschreiben gedacht.
Zwei Fälle laufen anders. Wechselst du etwa bei Strom oder Internet den Anbieter und soll der neue den alten Vertrag für dich kündigen, genügt eine Vollmacht in Textform, meist gleich im Auftragsformular des neuen Anbieters (§ 312h BGB). Ist die vertretene Person gestorben, kündigen die Erben; dafür gibt es die Vorlage Kündigung im Todesfall.
Vorlage
Vollmacht für eine Kündigung: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Anbieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Vollmacht zur Kündigung meines Vertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bevollmächtige ich [Bevollmächtigte Person (Vor- und Nachname)], [Anschrift der bevollmächtigten Person], mich Ihnen gegenüber bei der Kündigung meines Vertrags ([Vertrag]) zu vertreten.
Die Vollmacht umfasst die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und, wenn ein Grund dafür besteht, die außerordentliche Kündigung sowie alle Erklärungen, die zur Abwicklung der Kündigung nötig sind. Sie umfasst auch die Entgegennahme Ihrer Kündigungsbestätigung und der Schlussrechnung.
Sie dürfen der bevollmächtigten Person Auskunft über das Vertragsende, offene Beträge und den Stand der Kündigung geben.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Die bevollmächtigte Person legt das Original ihrer Kündigung bei – oder du schickst die Vollmacht vorher selbst an den Anbieter. Mit einer Kopie, einem Fax oder einem Foto riskierst du, dass der Anbieter die Kündigung nach § 174 BGB zurückweist.
So füllst du die Vollmacht aus
| Feld oder Zusatz | Was hineingehört | Warum |
|---|---|---|
| Bevollmächtigte Person und Anschrift | Vor- und Nachname, vollständige Anschrift | Der Anbieter muss erkennen, wer für dich handelt. |
| Vertrag | Art des Vertrags und ein Merkmal, etwa die Rufnummer, die Zählernummer oder die Mitgliedsnummer | Eine Vollmacht für genau einen Vertrag gibt nichts aus der Hand, was du nicht willst. |
| Kunden- oder Vertragsnummer | aus Rechnung, Vertrag oder Kundenkonto | Sie erscheint unter dem Betreff und erleichtert die Zuordnung. |
| Auskünfte erlauben | angehakt lassen, wenn die Person auch Rückfragen klären soll | Ohne diese Erlaubnis gibt der Anbieter ihr womöglich keine Auskunft über deinen Vertrag. |
| Lastschrift widerrufen | anhaken, wenn nach dem Vertragsende nichts mehr abgebucht werden soll | Offene Beträge bis zum Vertragsende zahlst du trotzdem. |
| Vollmacht befristen | ein Datum einige Wochen nach dem geplanten Vertragsende | Eine ausgehändigte Urkunde wirkt, bis sie zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird (§ 172 Abs. 2 BGB); die Frist steht dann auf der Urkunde selbst. |
| Über den Tod hinaus | anhaken, wenn die Vollmacht auch nach deinem Tod gelten soll | Sonst richtet sich das Erlöschen nach dem Rechtsverhältnis hinter der Vollmacht (§ 168 BGB) – der Zusatz schafft Klarheit. |
Unterschreib die Vollmacht eigenhändig, mit Ort und Datum. Eine Kopie behältst du, das Original bekommt die bevollmächtigte Person.
Textbausteine für beide Seiten
Kündigung durch die bevollmächtigte Person
„Im Namen von Erika Muster, Musterweg 1, 12345 Musterstadt, kündige ich als ihr Bevollmächtigter den Vertrag mit der Kundennummer 482917 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Vollmacht liegt im Original bei. Bitte senden Sie die Bestätigung mit dem Vertragsende an Frau Muster und an mich.“
Die bevollmächtigte Person unterschreibt mit dem eigenen Namen und dem Zusatz „in Vollmacht“. Bei Wohnung und Arbeitsplatz muss die Kündigung auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift vorliegen (§ 568 BGB, § 623 BGB); dort sollte aus dem Schreiben klar hervorgehen, für wen gekündigt wird.
Mitteilung an den Anbieter vorab
Informiert die vertretene Person den Anbieter vorher selbst über die Vollmacht, kann er die Kündigung nicht mehr wegen der fehlenden Urkunde zurückweisen (§ 174 BGB, Satz 2). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz für diese Mitteilung nicht vor; nimm einen Weg, den du belegen kannst.
„Ich habe Herrn Max Beispiel, Beispielstraße 2, 12345 Musterstadt, bevollmächtigt, meinen Vertrag mit der Kundennummer 482917 zu kündigen und alle Erklärungen dazu abzugeben und entgegenzunehmen.“
Widerruf der Vollmacht
Eine Vollmacht kannst du grundsätzlich jederzeit widerrufen, gegenüber der bevollmächtigten Person oder gegenüber dem Anbieter (§ 168 BGB). Lass dir zugleich das Original zurückgeben.
„Die Vollmacht, die ich Herrn Max Beispiel am 2. November 2026 zur Kündigung meines Vertrags mit der Kundennummer 482917 erteilt habe, widerrufe ich. Bitte nehmen Sie von ihm keine Erklärungen in meinem Namen mehr entgegen.“
Versand und Nachweis
Die bevollmächtigte Person legt das Original der Vollmacht ihrer Kündigung bei und verschickt beides so, dass sich der Zugang beweisen lässt – per Einwurf-Einschreiben, Bote oder persönlicher Übergabe gegen Quittung. Eine Kopie, ein Fax oder ein Foto der Vollmacht reicht nach herrschender Ansicht nicht als Urkunde. Ist der Termin knapp, ist die Mitteilung der vertretenen Person vorab der sichere Weg. Welche Versandart was beweist, vergleicht der Ratgeber Einschreiben, Fax oder E-Mail; den übrigen Kündigungstext erstellst du mit dem allgemeinen Kündigungsschreiben. Bleibt danach die Bestätigung aus, hilft die Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.
Häufige Fehler
- Nicht oder von der falschen Person unterschrieben: Die Vollmacht muss von der Person kommen, die den Vertrag geschlossen hat.
- Vertrag zu ungenau: „Alle meine Verträge“ lässt offen, welcher gemeint ist. Besser je Vertrag eine eigene Vollmacht.
- Generalvollmacht im Original verschickt: Sie bleibt meist beim Anbieter und wirkt als Urkunde weiter, bis sie zurückgegeben wird. Für eine einzelne Kündigung reicht diese Vorlage.
- Kein Zeitpuffer: Weist der Anbieter zurück, ist eine neue Kündigung nötig, und die Frist läuft weiter. Plane bei knappen Terminen einige Tage Puffer ein; wie du den letzten Tag berechnest, zeigt der Ratgeber Kündigungsfristen richtig berechnen.
Welche Verträge beim Umzug ins Heim außerdem anstehen, listet die Lebenslage Pflegeheim auf.
Quellen
- § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
- § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht
- § 172 BGB – Vollmachtsurkunde
- § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
- § 312h BGB – Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
- § 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung (Wohnraum)
- § 623 BGB – Schriftform der Kündigung (Arbeitsverhältnis)
Häufige Fragen
Kann ich die Vollmacht per E-Mail schicken?
Als Vollmachtsurkunde reicht ein Scan oder Foto nach herrschender Ansicht nicht; der Anbieter kann die Kündigung dann zurückweisen. Du kannst ihn aber selbst per E-Mail vorab über die Vollmacht informieren – das schließt die Zurückweisung aus (§ 174 Satz 2 BGB).
Darf die bevollmächtigte Person auch ein Guthaben in Empfang nehmen?
Die Vorlage deckt die Kündigung, die Bestätigung und die Schlussrechnung ab, nicht aber Zahlungen an die bevollmächtigte Person. Soll ein Guthaben erstattet werden, nenn dem Anbieter am besten selbst dein Konto.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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