VorlagenVorlage
Kündigungsbestätigung anfordern – Vorlage zum Nachfassen
Die Vorlage erinnert den Anbieter an deine Kündigung, setzt ihm eine Frist für die Bestätigung mit Vertragsende und wiederholt die Kündigung auf Wunsch vorsorglich. Wirksam ist die Kündigung schon mit dem Zugang – die Bestätigung brauchst du als Beleg.

Diese Vorlage hilft allen, deren Kündigung unbestätigt geblieben ist – ob Abo, Handy- oder Stromvertrag, Versicherung oder Verein. Sie liefert ein Erinnerungsschreiben mit Frist, Zusätze für den Kündigungsbutton und für Strom und Gas, eine Übersicht, welcher Zusatz zu welcher Lage passt, und den Fahrplan, wenn auch die Erinnerung ins Leere läuft. Wann ein Anbieter überhaupt bestätigen muss und wie lange du wartest, erklärt der Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Wann du die Vorlage nutzt
Eine Kündigung wirkt, sobald sie beim Anbieter ankommt (§ 130 BGB) – auch ohne Bestätigung. Die Bestätigung brauchst du als Beleg für den Zugang und für das Datum, zu dem der Anbieter den Vertrag beendet. Die Vorlage passt, wenn
- nach einer Kündigung per Brief oder E-Mail nichts zurückkommt,
- die Eingangsbestätigung nach einer Kündigung über den Kündigungsbutton fehlt,
- dein Strom- oder Gaslieferer die Wochenfrist für die Bestätigung verstreichen lässt oder
- zwar eine Antwort kam, aber ohne Datum des Vertragsendes.
Nicht passend ist sie, wenn der Anbieter ein späteres Ende nennt oder die Kündigung ablehnt; dann hilft der Ratgeber Anbieter lehnt Kündigung ab.
Vorlage
Kündigungsbestätigung anfordern: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Anbieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Bitte um Bestätigung meiner Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Kündigung abgeschickt am] habe ich meinen Vertrag [Wie du gekündigt hast] gekündigt. Eine Bestätigung habe ich bis heute nicht erhalten.
Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Antwort erbeten bis] in Textform den Eingang meiner Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet.
Eine Kopie meiner Kündigung liegt bei.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Textform genügt: per E-Mail an die Adresse, die der Anbieter für Kündigungen nennt, oder per Brief. Nimm möglichst einen anderen Weg als bei der Kündigung und heb den Nachweis auf.
Welcher Zusatz zu deiner Lage passt
| Deine Lage | Zusatz in der Vorlage | Warum |
|---|---|---|
| Kündigung per Brief oder E-Mail, keine Antwort | Kopie beilegen, Zugangsdatum nennen | Der Anbieter sieht, was und wann bei ihm eingegangen ist. |
| Kündigung über den Kündigungsbutton | „Kündigungsbutton“ | Die Bestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs und dem Vertragsende muss sofort kommen (§ 312k Abs. 4 BGB). |
| Strom oder Gas außerhalb der Grundversorgung | „Strom oder Gas“ | Bestätigung mit Vertragsende binnen einer Woche nach Zugang (§ 41b Abs. 1 EnWG). |
| Strom oder Gas in der Grundversorgung | Grundtext genügt | Der Grundversorger muss unverzüglich mit Vertragsende bestätigen (§ 20 Abs. 2 StromGVV, gleichlautend § 20 GasGVV). |
| Der letzte Zugangstag rückt näher | „Kündigung vorsorglich wiederholen“ | Mit der Wiederholung bist du auch dann sicher, wenn der Anbieter den Eingang der ersten Kündigung bestreitet. |
| Abbuchungen nach dem Vertragsende befürchtet | „Lastschriftmandat widerrufen“ | Der Anbieter weiß dann, dass er nach dem Vertragsende nicht mehr abbuchen soll. |
Auch wo das Gesetz keine Bestätigung vorschreibt, ist die Bitte darum sinnvoll: Die Antwort zeigt, mit welchem Vertragsende der Anbieter rechnet. Wo dein letzter Zugangstag liegt, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus.
Die Frist richtig setzen
Setz ein festes Datum statt „umgehend“. Etwa zehn Tage geben dem Anbieter genug Zeit für eine Antwort. Entscheidend ist aber dein letzter Zugangstag: Die Frist muss so früh enden, dass eine vorsorgliche zweite Kündigung danach noch rechtzeitig ankommt. Ist der Termin schon nah, wähl gleich den Zusatz „Kündigung vorsorglich wiederholen“ und schick das Schreiben so, dass der Zugang belegbar ist. Doppelt gekündigt ist kein Fehler: Die Wiederholung kommt nur zum Tragen, wenn die erste Kündigung nicht angekommen ist.
Hat dein Anbieter einen Kündigungsbutton, ist er für die Wiederholung der schnellste Weg: Die Bestätigung kommt sofort, und es wird vermutet, dass die Kündigung unmittelbar nach dem Absenden zugegangen ist (§ 312k Abs. 4 BGB).
Beispiel: Zeitplan bis zum letzten Zugangstag
Ein Zeitschriften-Abo endet mit Ablauf der Mindestlaufzeit am 31.05.2027, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss also spätestens am Freitag, 30.04.2027, ankommen.
| Datum | Schritt |
|---|---|
| Mo 22.03.2027 | Kündigung per E-Mail an die Kündigungsadresse, gesendete Nachricht gespeichert |
| Mo 05.04.2027 | keine Bestätigung: Erinnerung mit dieser Vorlage per Brief, Antwort erbeten bis Do 15.04.2027 |
| Fr 16.04.2027 | weiter keine Antwort: Kündigung vorsorglich wiederholen – per E-Mail und zusätzlich per Einwurf-Einschreiben |
| Fr 30.04.2027 | letzter Zugangstag – die Wiederholung ist mit zwei Wochen Puffer unterwegs |
Für Briefe gilt: Die Post muss im Jahresdurchschnitt 95 Prozent der Briefe am dritten und 99 Prozent am vierten Werktag nach der Einlieferung zustellen (§ 18 PostG). Einen Anspruch für den einzelnen Brief gibt das nicht – plane deshalb mindestens eine Woche Puffer ein.
Versand und Nachweis
Nimm für die Erinnerung einen anderen Weg als für die Kündigung – etwa E-Mail statt Brief oder umgekehrt. So verringerst du das Risiko, dass beide im selben Postfach oder im Spam-Ordner verschwinden. Speichere die gesendete E-Mail mit Datum und Uhrzeit, beim Brief den Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg. Was welcher Weg beweist, zeigt der Ratgeber Zugang beweisen; welcher Weg zu deinem Termin passt, beantwortet der Versandweg-Berater.
Wenn auch die Erinnerung nichts bringt
- Kündigung wiederholenNoch vor dem letzten Zugangstag, nachweisbar und „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – am einfachsten mit dem Generator unter Kündigung allgemein.
- Abbuchungen im Blick behaltenBucht der Anbieter nach dem Vertragsende ab, holst du SEPA-Lastschriften innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurück (§ 675x BGB). Wie das geht, zeigt der Ratgeber Lastschrift zurückholen; künftige Abbuchungen stoppst du mit der Vorlage Lastschriftmandat widerrufen.
- Schlichtung oder BeratungBei Telefon, Internet, Strom und Gas gibt es Schlichtungsstellen; einen Überblick bietet die Seite Schlichtungsstellen.
Häufige Fehler
- Abwarten, bis der Termin vorbei ist: Eine fehlende Bestätigung fällt oft erst auf, wenn die nächste Abbuchung kommt. Prüfe den Eingang zwei Wochen nach der Kündigung.
- Nachfassen am Telefon: Eine mündliche Zusage beweist später nichts. Warum, erklärt der Ratgeber Telefonisch kündigen?
- Zweite Kündigung ohne Auffangtermin: Nennt die Wiederholung nur ein festes Datum, das inzwischen nicht mehr erreichbar ist, bleibt unklar, wann der Vertrag endet. „Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gehört immer dazu.
Quellen
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 675x BGB – Erstattung bei Lastschriften
- § 41b EnWG – Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung
- § 18 PostG – Laufzeitvorgaben
- § 20 StromGVV – Kündigung
- § 20 GasGVV – Kündigung
Häufige Fragen
Was, wenn die Bestätigung an eine alte E-Mail-Adresse gegangen ist?
Schau auch im Postfach deines Kundenkontos nach und bitte den Anbieter, die Bestätigung erneut an deine aktuelle Adresse zu schicken – dafür gibt es in der Vorlage den Zusatz mit der E-Mail-Adresse. Ändere zugleich deine Kontaktdaten im Kundenkonto.
Muss ich die Erinnerung unterschreiben?
Nein. Für die Erinnerung genügt Textform, also auch eine E-Mail. Eine Unterschrift brauchst du nur, wenn du mit derselben Post eine Kündigung wiederholst, die das Gesetz in Schriftform verlangt, etwa bei Wohnung oder Arbeitsplatz.
Darf ich nach einer Kündigung per Brief zusätzlich den Button nutzen?
Ja. Eine zweite Kündigung über den Kündigungsbutton schadet nicht und bringt dir eine sofortige Bestätigung mit Datum und Uhrzeit. Wirksam wird dabei die Kündigung, die zuerst angekommen ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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