Tarifanpassung erkennen — wann ist es wirklich eine Erhöhung?

Wenn ein Mobilfunk-Konzern eine Vertragsänderung ankündigt, sind drei Szenarien zu unterscheiden:

1. Echte Preiserhöhung

Der monatliche Preis steigt. Sonderkündigungsrecht greift definitiv – meist 1 Monat Reaktionsfrist ab Zugang der Mitteilung.

2. Wesentliche Vertragsänderung (§ 57 TKG)

Datenvolumen oder Geschwindigkeit wird reduziert, Roaming-Konditionen verschlechtert oder vergleichbare wesentliche Änderungen. Auch hier Sonderkündigungsrecht – Frist 3 Monate ab Zugang.

3. Tarifanpassung im Rahmen vertraglicher Vorbehalte

In manchen AGB sind „inflationsbedingte Anpassungen" ausdrücklich vorbehalten. Hier ist Sonderkündigungsrecht umstritten – die Verbraucherzentralen argumentieren, dass auch hier eine Sonderkündigung möglich sein muss, wenn der Anbieter selbst die Erhöhung als „Anpassung" deklariert und dazu schriftlich informiert.

Praxis-Tipp

Wenn du eine Mitteilung erhältst, prüfe drei Dinge: Steigt der Preis? Wird ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen? Bis wann musst du reagieren? Im Zweifel sofort handeln – die Frist ist kurz.

Sonderkündigungsrecht durchsetzen

So gehst du vor:

  1. Mitteilung des Anbieters auf den exakten Wortlaut prüfen.
  2. Datum des Zugangs notieren – Frist beginnt damit.
  3. Falls Hinweis auf Sonderkündigungsrecht enthalten: Frist beachten und kündigen.
  4. Falls Hinweis fehlt: Schriftlich beim Anbieter darauf bestehen, dass die Erhöhung ohne Hinweis nicht wirksam wird.
  5. Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung nutzen.

Wechseln oder Bleiben?

Vor der Sonderkündigung lohnt sich ein Vergleich. Bedenken:

  • Wechselprämien: Viele Konkurrenten zahlen 50-100 € Wechselprämie für Neukunden mit Portierung.
  • Treuebonus: Manchmal bietet der eigene Anbieter beim Drohen mit Kündigung einen Bonus.
  • Hardware-Sonderpreise: Beim Wechsel oft günstiges Hardware-Bundle.
  • Portierung: Rufnummer mitnehmen ist gesetzlich garantiert (§ 67 TKG), Gebühr maximal 6,82 €.

Mehr im Artikel Handyvertrag kündigen.