Tarifanpassung erkennen — wann ist es wirklich eine Erhöhung?
Wenn ein Mobilfunk-Konzern eine Vertragsänderung ankündigt, sind drei Szenarien zu unterscheiden:
1. Echte Preiserhöhung
Der monatliche Preis steigt. Sonderkündigungsrecht greift definitiv – meist 1 Monat Reaktionsfrist ab Zugang der Mitteilung.
2. Wesentliche Vertragsänderung (§ 57 TKG)
Datenvolumen oder Geschwindigkeit wird reduziert, Roaming-Konditionen verschlechtert oder vergleichbare wesentliche Änderungen. Auch hier Sonderkündigungsrecht – Frist 3 Monate ab Zugang.
3. Tarifanpassung im Rahmen vertraglicher Vorbehalte
In manchen AGB sind „inflationsbedingte Anpassungen" ausdrücklich vorbehalten. Hier ist Sonderkündigungsrecht umstritten – die Verbraucherzentralen argumentieren, dass auch hier eine Sonderkündigung möglich sein muss, wenn der Anbieter selbst die Erhöhung als „Anpassung" deklariert und dazu schriftlich informiert.
Wenn du eine Mitteilung erhältst, prüfe drei Dinge: Steigt der Preis? Wird ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen? Bis wann musst du reagieren? Im Zweifel sofort handeln – die Frist ist kurz.
Sonderkündigungsrecht durchsetzen
So gehst du vor:
- Mitteilung des Anbieters auf den exakten Wortlaut prüfen.
- Datum des Zugangs notieren – Frist beginnt damit.
- Falls Hinweis auf Sonderkündigungsrecht enthalten: Frist beachten und kündigen.
- Falls Hinweis fehlt: Schriftlich beim Anbieter darauf bestehen, dass die Erhöhung ohne Hinweis nicht wirksam wird.
- Vorlage Sonderkündigung Preiserhöhung nutzen.
Wechseln oder Bleiben?
Vor der Sonderkündigung lohnt sich ein Vergleich. Bedenken:
- Wechselprämien: Viele Konkurrenten zahlen 50-100 € Wechselprämie für Neukunden mit Portierung.
- Treuebonus: Manchmal bietet der eigene Anbieter beim Drohen mit Kündigung einen Bonus.
- Hardware-Sonderpreise: Beim Wechsel oft günstiges Hardware-Bundle.
- Portierung: Rufnummer mitnehmen ist gesetzlich garantiert (§ 67 TKG), Gebühr maximal 6,82 €.
Mehr im Artikel Handyvertrag kündigen.