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Sonderkündigungs-Check
Der Check fragt, um welchen Vertrag es geht und was passiert ist. Dann nennt er die Rechtsgrundlage, eine Kurzregel zu Erklärungsfrist und Vertragsende und verlinkt die passende Vorlage oder Seite. Daten rechnet er nicht aus – dafür nimmst du den Fristenrechner.
Der Check ist für alle, die wegen eines bestimmten Anlasses früher aus einem Vertrag wollen als zum regulären Termin – etwa wegen einer Preiserhöhung, eines Umzugs, eines Schadens oder einer Mieterhöhung. Er zeigt in zwei Schritten, ob das Gesetz dafür ein Sonderkündigungsrecht vorsieht, und führt zur passenden Vorlage. Wo es kein Sonderrecht gibt, sagt er auch das.
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Sonderkündigungs-Check
Zwei Fragen – und du siehst, ob ein Sonderkündigungsrecht greift, welche Frist läuft und welche Vorlage passt.
Der Check nennt die gesetzlichen Sonderrechte. Viele Verträge enthalten zusätzliche Rechte – ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
So funktioniert der Check
Zuerst wählst du einen von acht Vertragstypen, dann einen der Anlässe, die es für diesen Typ gibt. Das Ergebnis besteht aus drei Teilen: der Rechtsgrundlage, einer Kurzregel zu Erklärungsfrist und Vertragsende und einem Knopf – zur Vorlage, zum passenden Rechner oder zu einer Seite mit Hintergrund.
| Vertrag | Anlässe im Check |
|---|---|
| Handy, Internet, Festnetz | Preiserhöhung oder andere Vertragsänderung (§ 57 Abs. 1 TKG), Umzug (§ 60 TKG), Tod |
| Strom oder Gas | Preis- oder Bedingungsänderung (§ 41 Abs. 5 EnWG), Umzug (§ 41b Abs. 5 EnWG), Tod |
| Versicherung | Beitragserhöhung (§ 40 VVG), Schadenfall (§ 92 VVG, § 111 VVG), Verkauf der versicherten Sache (§ 96 VVG) |
| Mietvertrag (Mieter) | Mieterhöhung (§ 561 BGB), Modernisierung (§ 555e BGB), schwere Mängel (§ 543 BGB, § 569 BGB), Tod des Mieters (§ 564 BGB) |
| Abo | Preiserhöhung (kein gesetzliches Sonderrecht), fehlender Kündigungsbutton (§ 312k BGB), Tod |
| Fitnessstudio | Umzug (kein wichtiger Grund), dauerhafte Krankheit (§ 314 BGB) |
| Gesetzliche Krankenkasse | höherer Zusatzbeitrag (§ 175 Abs. 4 SGB V) |
| Anderer Vertrag | wichtiger Grund (§ 314 BGB) |
Beim Tod des Vertragspartners nennt der Check für Telefon, Energie und Abos kein gesetzliches Sonderrecht: Diese Verträge gehen auf die Erben über, die ordentlich kündigen (§ 1922 BGB). Für die Wohnung gibt es dagegen ein eigenes Recht der Erben und des Vermieters.
Drei Fälle mit Daten
Der Check nennt die Regel, aber keine Daten. Ausrechnen lassen sie sich mit dem Fristenrechner in der Art „Sonderkündigung“ – so:
Internet: Preiserhöhung zum 1. Januar 2027
Die Mitteilung geht am Dienstag, 10. November 2026, zu. Drei Monate ab Zugang ergeben Mittwoch, 10. Februar 2027, als letzten Tag für die Kündigung. Der Vertrag endet frühestens am 1. Januar 2027, wenn die Änderung wirksam wird; eine Kündigung, die erst am 20. Januar 2027 zugeht, beendet ihn mit dem Zugang (§ 57 Abs. 1 TKG). Ist ein TV-Paket zusammen mit dem Internetanschluss gebucht, gilt das auch für den TV-Teil (§ 66 TKG).
Miete: Erhöhungsverlangen im September
Das Mieterhöhungsverlangen geht am Montag, 14. September 2026, zu. Kündigen kannst du bis zum Ablauf des zweiten Monats danach, also bis Montag, 30. November 2026. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 31. Januar 2027 – gleich, ob du im Oktober oder im November kündigst; die Erhöhung tritt nicht ein (§ 561 BGB). Die Kündigung braucht die Unterschrift aller Mieter auf Papier; die Vorlage nach Mieterhöhung enthält auch die Variante nach einer Modernisierungsankündigung.
Krankenkasse: höherer Zusatzbeitrag ab 1. Januar 2027
Wechseln kannst du bis zum Ablauf des Januar 2027. Der 31. Januar 2027 ist ein Sonntag; nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands genügt dann noch ein Antrag, der am Montag, 1. Februar, bei der neuen Kasse eingeht (§ 26 Abs. 3 SGB X). Der Krankenkassen-Wechselrechner kennt diese Verlängerung nicht; sicher bist du mit einem Eingang bis Freitag, 29. Januar 2027. Geht die Wahlerklärung am Montag, 11. Januar 2027, ein, endet die alte Mitgliedschaft mit Ablauf des 31. März 2027; bis dahin zahlst du den höheren Satz (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Was der Check nicht prüft
- Ob die Voraussetzungen vorliegen: etwa ob eine Änderung ausschließlich vorteilhaft ist oder eine Beitragserhöhung über eine Anpassungsklausel kam. Ob die Erhöhung selbst wirksam ist, klärt der Ratgeber Preiserhöhung.
- Weitere Anlässe: eine erheblich zu langsame Internetverbindung, bei der das Gesetz Minderung oder Kündigung ohne Frist erlaubt, in der Regel nach erfolgloser Frist zur Abhilfe (§ 57 Abs. 4 TKG); geänderte digitale Produkte mit 30 Tagen Zeit (§ 327r BGB); die verweigerte Erlaubnis zur Untervermietung (§ 540 BGB). Den fehlenden Kündigungsbutton bietet er nur bei Abos an, obwohl die Pflicht zum Button etwa auch Handy-, Internet-, Strom- und Gasverträge oder Fitnessstudios trifft, die sich auf der Webseite abschließen lassen; ausgenommen sind Finanzdienstleistungen wie Versicherungen und Bankverträge (§ 312k Abs. 1 BGB). Alle Rechte im Überblick zeigt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
- Private Krankenversicherung: Nach einer Beitragserhöhung hast du dort zwei Monate Zeit (§ 205 Abs. 4 VVG), nicht einen Monat wie in der Kurzregel für Versicherungen.
- Verkauf der versicherten Sache: Die Kurzregel sagt, als Verkäufer seist du ab dem Übergang draußen. Für die laufende Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer aber gemeinsam für den Beitrag (§ 95 VVG); kündigt einer von beiden, schuldet ihn nur der Verkäufer (§ 96 VVG).
- Grundversorgung: Die Kurzregel nennt eine Ankündigung mindestens einen Monat vorher. In der Grundversorgung muss eine Preisänderung sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben und dir brieflich mitgeteilt werden (§ 5 StromGVV).
- Umzug bei Strom und Gas: Das Recht entfällt, wenn der Versorger dir binnen zwei Wochen anbietet, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern. Deine künftige Anschrift gehört deshalb in die Kündigung (§ 41b Abs. 5 EnWG); die Kurzregel des Checks erwähnt beides nicht.
- Rechte aus dem Vertrag: Viele Bedingungen geben mehr als das Gesetz, etwa beim Umzug im Fitnessstudio.
Der Check läuft in deinem Browser und überträgt keine Auswahl.
Quellen
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 60 TKG – Umzug und § 66 TKG – Angebotspakete
- § 41 EnWG und § 41b EnWG
- § 5 StromGVV – Art der Versorgung; Änderungen der Allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen
- § 40 VVG, § 92 VVG, § 95 VVG, § 96 VVG, § 111 VVG, § 205 VVG
- § 561 BGB, § 555e BGB, § 540 BGB, § 564 BGB
- § 312k BGB, § 314 BGB, § 327r BGB, § 1922 BGB
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts und § 26 SGB X – Fristen und Termine
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise Krankenkassenwahlrecht vom 02.12.2022, Abschnitt 9.1 (veröffentlicht vom vdek) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 04.05.2016, XII ZR 62/15 (Fitnessstudio und Umzug) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich eine Sonderkündigung begründen?
Nenn den Anlass, damit der Empfänger das Recht zuordnen kann – etwa die Preiserhöhung mit dem Datum der Mitteilung. Bei der fristlosen Kündigung einer Wohnung muss der wichtige Grund im Schreiben stehen (§ 569 Abs. 4 BGB).
Und wenn die Frist für die Sonderkündigung schon vorbei ist?
Dann bleibt die ordentliche Kündigung mit der normalen Frist. Bei Telefon und Internet ist das nach der Mindestlaufzeit ohnehin jederzeit mit einem Monat möglich (§ 56 Abs. 3 TKG).
Reicht für eine Sonderkündigung eine E-Mail?
Bei den meisten Verträgen ja: Bedingungen dürfen für Verträge seit Oktober 2016 keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Die Kündigung einer Wohnung braucht dagegen die eigenhändige Unterschrift aller Mieter auf Papier (§ 568 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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