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Abo-Inventur: Abos finden, durchrechnen und kündigen
Eine Abo-Inventur geht in vier Schritten: Abbuchungen der letzten zwölf bis dreizehn Monate durchsehen, jedes Abo mit Preis und Kündigungstermin notieren, die überflüssigen kündigen und danach die Abbuchungen kontrollieren. Gekündigt wird beim Vertragspartner, nicht bei Bank oder PayPal – ein gestoppter Zahlungsweg beendet keinen Vertrag. Am schnellsten geht es bei online geschlossenen Abos über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“.

Welche Abos laufen bei dir, was kosten sie zusammen, und wie wirst du die überflüssigen los? Darum geht es hier. Die Inventur geht in vier Schritten: finden, zusammenrechnen, kündigen, nachhalten. Die Inventurliste zum Abhaken führt durch die Fundorte, eine Tabelle zeigt, wo eine Zahlung auftaucht und wo du tatsächlich kündigst, und mit dem Abo-Kosten-Rechner hast du Gesamtkosten und Kündigungstermine auf einen Blick.
Was jetzt zuerst zählt: Fristen, die nicht warten
Bevor du in Ruhe sortierst, prüf, ob eine dieser Fristen gerade läuft – hier kostet jeder Tag Geld oder ein Recht:
| Lage | Frist | Was du tust | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Probeabo oder Gratismonat läuft noch | Ende der Testphase laut Bestellbestätigung, bei manchen Diensten 24 oder 48 Stunden vorher | kündigen; prüf vorher, ob der Zugang dann sofort endet | Bedingungen des Dienstes |
| Abo vor weniger als 14 Tagen online abgeschlossen | 14 Tage ab Vertragsschluss, rechtzeitiges Absenden genügt | widerrufen – online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, per E-Mail oder Brief | § 355 BGB, § 356a BGB |
| Abbuchung per Lastschrift, die du zurückhaben willst | 8 Wochen ab Belastung, ohne Begründung | bei der Bank zurückholen – der Vertrag läuft trotzdem weiter | § 675x BGB |
| Abbuchung ohne deine Zustimmung, etwa nach widerrufenem Mandat | unverzüglich, spätestens 13 Monate nach Belastung | der Bank melden | § 676b BGB |
| App-Abo verlängert sich | bei Apple mindestens 24 Stunden vor Ablauf; Google kann bis zu 48 Stunden vorher belasten | im Store kündigen, besser ein paar Tage früher | Bedingungen von Apple und Google |
| Jahresabo, seit März 2022 abgeschlossen, verlängert sich | zum Ende der Erstlaufzeit darf die Frist nicht über einen Monat liegen; danach jederzeit mit höchstens einem Monat | vor dem Verlängerungstag kündigen | § 309 Nr. 9 BGB |
| Anbieter verschlechtert dein digitales Abo, etwa weil eine gebuchte Funktion wegfällt | 30 Tage ab seiner Mitteilung oder, wenn die Änderung später kommt, ab der Änderung | kostenlos beenden; vorausbezahlte Zeit wird erstattet | § 327r BGB |
| Preiserhöhung angekündigt | je nach Vertrag: Telefon und Internet drei Monate ab Zugang, Strom und Gas bis zum Wirksamwerden, Versicherung ein Monat | nicht zustimmen; Sonderrecht oder Preisklausel prüfen | § 57 TKG, § 41 Abs. 5 EnWG, § 40 VVG |
Die Regel für Jahresabos gilt für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen in vorformulierten Bedingungen, nicht für Versicherungen. Für Streaming-Abos hat der Bundesgerichtshof das als Dienstvertrag eingeordnet; ob Software-Abos darunter fallen, ist je Produkt offen. Für Abos ohne gesetzliches Sonderrecht gilt bei einer Preiserhöhung: Sie braucht eine wirksame Klausel oder deine Zustimmung – eine Klausel, nach der unklar bleibt, ob dir gegen die Erhöhung neben der Kündigung auch ein Widerspruch offensteht, hat der Bundesgerichtshof als intransparent verworfen (BGH, 01.10.2026, III ZR 205/25). Was du dann tun kannst, steht unter Preiserhöhung; Testphasen großer Dienste vergleicht Probeabo kündigen.
Die Inventurliste
Arbeite die Liste von oben nach unten ab: zuerst alle Fundorte durchsuchen, dann jedes Abo bewerten, dann kündigen und kontrollieren. Abgehakte Punkte bleiben auf diesem Gerät gespeichert und nirgends sonst; wer lieber mit Stift und Kontoauszug arbeitet, druckt die Liste aus.
Checkliste
Abo-Inventur: deine Inventurliste
Die Haken bleiben nur in diesem Browser gespeichert.
Schritt 1: Abos finden – wo sie sich verstecken
Nimm dir die Abbuchungen der letzten zwölf, besser dreizehn Monate vor. Monatsabos fallen sofort auf, Jahresabos nur einmal im Jahr – mit dreizehn Monaten erwischst du auch das, das genau vor einem Jahr abgebucht wurde. Reicht die Umsatzanzeige im Online-Banking nicht so weit zurück, nimm die Kontoauszüge. Wo eine Zahlung auftaucht, ist aber oft nicht der Ort, an dem du kündigst:
| Fundort | Was du dort siehst | Wo du kündigst |
|---|---|---|
| Girokonto | Lastschriften und Daueraufträge mit Name des Zahlungsempfängers und Verwendungszweck | beim Vertragspartner; ein widerrufenes Mandat stoppt nur die Abbuchung |
| Kreditkartenabrechnung | monatliche oder jährliche Belastungen von Diensten, oft mit Kurznamen | beim Händler; eine gesperrte Karte beendet keinen Vertrag |
| PayPal | Abbuchungsvereinbarungen für Händler im PayPal-Konto | beim Händler; die Vereinbarung zu beenden stoppt nur den Zahlungsweg – siehe PayPal |
| App Store und Google Play | Abos in den Kontoeinstellungen, Belege per E-Mail | nur dort – Schritte unter App-Abos kündigen |
| Handyrechnung | Posten von Drittanbietern, etwa für Spiele oder Dienste | beim Mobilfunkanbieter beanstanden und sperren lassen – siehe Abofallen |
| E-Mail-Postfach | Rechnungen, Verlängerungs- und Zahlungsbestätigungen; Suchbegriffe: Abo, Mitgliedschaft, Rechnung, Verlängerung, Testzeitraum | beim Absender, wenn er dein Vertragspartner ist – sonst im Impressum nachsehen |
| Kundenkonten großer Plattformen | Mitgliedschaften, Spar-Abos und Zusatzpakete | im jeweiligen Konto |
| Papierpost | Zeitschriften, Lotterie, Vereins- und Förderbeiträge | beim Verlag, der Lotteriegesellschaft oder dem Verein |
Bei Zahlungen über PayPal, Apple oder Google steht auf dem Kontoauszug oft der Zahlungsdienst und nicht der Anbieter des Abos. Welche Abos dahinterstecken, siehst du erst im jeweiligen Konto – schau deshalb bei jedem dieser Einträge nach. Findest du eine Abbuchung, deren Vertragspartner du nicht kennst, verlangst du von ihm eine Auskunft über deine Daten; die erste Kopie kostet nichts, und antworten muss er grundsätzlich innerhalb eines Monats (Art. 15 DSGVO, Art. 12 DSGVO). Die Vorlage dafür ist die Datenauskunft nach DSGVO.

Schritt 2: Kosten zusammenrechnen
Erst die Summe zeigt, was ein Abo wirklich kostet. Ein Beispiel mit angenommenen Preisen – die Namen stehen für Abo-Arten, nicht für bestimmte Anbieter:
| Abo | Preis | Abrechnung | im Jahr |
|---|---|---|---|
| Video-Streaming | 13,99 € | monatlich | 167,88 € |
| Musik-Streaming | 10,99 € | monatlich | 131,88 € |
| Zeitschrift digital | 9,99 € | monatlich | 119,88 € |
| Lieferdienst-Abo | 7,99 € | monatlich | 95,88 € |
| Cloud-Speicher | 2,99 € | monatlich | 35,88 € |
| Spiele-Abo | 16,99 € | vierteljährlich | 67,96 € |
| Sprach-App | 89,99 € | jährlich | 89,99 € |
| Fitness-App | 59,99 € | jährlich | 59,99 € |
| Virenschutz | 39,99 € | jährlich | 39,99 € |
| Summe | im Monatsdurchschnitt 67,44 € | 809,33 € |
Die drei Jahresabos machen zusammen 189,97 Euro aus – fast ein Viertel der Summe –, tauchen auf dem Konto aber nur je einmal im Jahr auf. Wer nur die letzten drei Monate durchsieht, übersieht sie. Kündigst du im Beispiel Musik-Streaming, Zeitschrift und Lieferdienst, sparst du (10,99 + 9,99 + 7,99) × 12 = 347,64 Euro im Jahr.
Trag deine eigenen Abos in den Rechner ein: Name, Preis und Abrechnungstakt, dazu beim Kündigungstermin den Tag, an dem die Kündigung spätestens ankommen muss. Der Rechner zeigt die Kosten im Monat und im Jahr, sortiert die Termine und erstellt dir eine Kalenderdatei, die sieben Tage vor jedem Termin erinnert. Die Liste bleibt nur in deinem Browser gespeichert.
Rechner
Abo-Kosten im Überblick
Was kosten deine Abos im Jahr, und wann musst du kündigen?
Tipp: Trag beim Kündigungstermin den Tag ein, an dem die Kündigung spätestens ankommen muss – der Rechner legt dir eine Erinnerung eine Woche vorher in den Kalender.
Welcher Tag gehört ins Feld „Kündigen bis“? Drei Fälle mit angenommenen Bedingungen:
| Abo | Regel | Kündigen bis |
|---|---|---|
| Sprach-App über den App Store, verlängert sich am Mo 15.03.2027 | Apple verlängert, wenn du nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf kündigst | sicher Fr 12.03.2027 |
| Zeitschrift im Jahresabo, Vertrag beginnt am 01.02.2026, ein Monat Frist zum Ende der Laufzeit | Laufzeit endet mit Ablauf des 31.01.2027; danach nur noch unbefristete Verlängerung mit höchstens einem Monat Frist | Do 31.12.2026 |
| Lieferdienst-Abo, monatlich zum Ende des Abrechnungszeitraums kündbar | keine Mindestlaufzeit | vor dem nächsten Abrechnungstag |
Für das Zeitschriften-Abo gilt: Die Kündigung muss spätestens am 31. Dezember beim Verlag sein, ein Wochenende verschiebt das nicht. Verpasst du den Termin, darf sich ein Vertrag seit März 2022 nur noch unbefristet verlängern – du kommst dann mit höchstens einem Monat Frist heraus, statt ein weiteres Jahr zu zahlen (§ 309 Nr. 9 BGB).
Abos in Paketen und Familienkonten
Manche Abos tauchen in keiner eigenen Abbuchung auf, weil sie in einem anderen Vertrag stecken:
- Streaming im Paket: Hast du einen Streamingdienst über deinen TV- oder Mobilfunkanbieter gebucht, kündigst du dort, und es gelten die Fristen dieses Vertrags – nicht die des Streamingdienstes.
- Zusatzoptionen zum Internetanschluss: Gehört zum Paket ein Internetzugang oder ein Telefonanschluss, gelten die Laufzeit- und Kündigungsregeln des Telekommunikationsgesetzes für alle Teile, also auch für ein mitgebuchtes TV-Paket. Buchst du beim selben Anbieter etwas dazu, darf sich die Laufzeit dadurch nicht verlängern, außer du stimmst ausdrücklich zu (§ 66 TKG).
- Familienkonten: Bei Apple kann ein Abo nur die Person kündigen, deren Account auf dem Beleg steht. Läuft das Abo eines Familienmitglieds über deine Zahlungsart, sprich es an; als Familienorganisator kannst du für solche Käufe eine Erstattung beantragen.
Typische Fehler
- App gelöscht, Abo läuft weiter: Wer eine App oder ein App-Konto löscht, hat damit nicht gekündigt. Store-Abos kündigst du im Store, alle anderen beim Anbieter.
- Kündigung beim Dienst, Abbuchung im Store: Läuft das Abo über Apple oder Google, erreicht eine Kündigung direkt beim Dienst den Store nicht. Beende es im Store und beantrage dort eine Erstattung für die schon bezahlten Zeiträume.
- PayPal-Konto geschlossen: Das beendet keinen Vertrag mit einem Händler; was du ihm schuldest, bleibt offen.
- Lastschrift zurückgeholt statt gekündigt: Der Vertrag läuft weiter, und statt eines Vertragsendes kommen Mahnungen; war die Forderung berechtigt, kann der Anbieter zusätzlich den Schaden verlangen, der ihm durch die Rücklastschrift entsteht. Erst kündigen, dann über Rückbuchungen nachdenken.
- Kündigung ohne Nachweis: Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie ankommt (§ 130 BGB). Heb die Bestätigung oder wenigstens den Sendebeleg auf, bis die letzte Abbuchung durch ist.
Schritt 3: kündigen – was je Abo gilt
| Abo-Art | Frist und Besonderheit | Mehr |
|---|---|---|
| Video- und Musik-Streaming | meist zum Ende des Abrechnungszeitraums; der Bundesgerichtshof ordnet Streaming als Dienstvertrag ein (BGH, 16.04.2026, III ZR 152/25) | Streaming kündigen |
| Software und Cloud | oft Jahresverträge; ob die Ein-Monats-Grenze gilt, ist je Produkt offen | Software- und Cloud-Abos |
| Zeitschriften, Lieferdienste, Lotterie | regelmäßige Lieferungen: bei Verträgen seit März 2022 nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit höchstens einem Monat | Zeitschriften-Abo kündigen |
| Fitnessstudio | Bindung nach Vertrag; ob die Grenzen von 2022 auch hier greifen, hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden | Fitnessstudio kündigen |
| Handy und Internet | nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einem Monat | § 56 Abs. 3 TKG |
| Vereine und Fördermitgliedschaften | Termin und Frist laut Satzung, höchstens zwei Jahre | § 39 BGB |
Der schnellste Weg ist der Kündigungsbutton. Wer Abos online anbietet, muss eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ bereithalten, die direkt zu einer Bestätigungsseite mit „jetzt kündigen“ führt; den Eingang muss der Anbieter sofort in Textform bestätigen. Halteangebote wie „Pausieren“ haben auf der Bestätigungsseite nichts zu suchen (BGH, 16.07.2026, I ZR 200/25). Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k BGB). Ob der Anbieter verlangen darf, dass du dich vor der Kündigung einloggst, klärt der Bundesgerichtshof in einer Verhandlung am 5. November 2026; in der Vorinstanz hielt das Kammergericht einen solchen Login-Zwang für unzulässig. Die Prüfliste steht unter Kündigungsbutton.
Sonst genügt eine E-Mail. Bei Verträgen ab Oktober 2016 können die Bedingungen für deine Kündigung höchstens Textform vorschreiben (§ 309 Nr. 13 BGB). Schreib „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und bitte um eine Bestätigung mit Enddatum; den Text liefert die Vorlage Kündigung allgemein.
Schritt 4: nachhalten
- Bestätigung prüfen: Stimmt das Enddatum mit deiner Rechnung überein? Kommt keine Bestätigung, fordere sie mit Frist an – mit der Vorlage Kündigungsbestätigung anfordern.
- Letzte Abbuchung kontrollieren: Nach dem Vertragsende darf nichts mehr abgebucht werden. Bucht der Anbieter trotzdem ab, holst du eine Lastschrift binnen acht Wochen zurück; wie das geht und wann es sich lohnt, steht unter Lastschrift zurückholen.
- Neue Abos im Blick behalten: Lass die Liste im Rechner stehen und trag jedes neue Abo gleich mit Kündigungstermin ein. Eine Inventur im Jahr reicht, wenn die Liste gepflegt ist.
Nachweise
- Kündigungsbestätigung in Textform mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs und dem Vertragsende – beim Button kommt sie sofort.
- Bildschirmfoto der Bestätigungsseite und den Sendebeleg deiner E-Mail.
- Kontoauszug mit der letzten regulären Abbuchung.
- Antwort auf die Datenauskunft, wenn du einen unbekannten Vertragspartner angeschrieben hast.
Vorlagen
- Kündigung allgemein, Kündigungsbestätigung anfordern und Datenauskunft – oben verlinkt.
- Widerruf – für Abos, die du vor weniger als 14 Tagen abgeschlossen hast.
Quellen
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, § 309 BGB – Klauselverbote, § 327r BGB – Änderungen an digitalen Produkten, § 130 BGB, § 355 BGB, § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion, § 39 BGB, § 675x BGB und § 676b BGB
- § 56 TKG, § 57 TKG, § 66 TKG – Angebotspakete, § 41 EnWG und § 40 VVG
- BfDI: Textausgabe der DSGVO (Art. 12, 15) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung 128/2026 zum Urteil vom 16.07.2026, I ZR 200/25 (Bestätigungsseite ohne Halteangebote) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung 133/2026: Verhandlung am 05.11.2026 über Anmeldung vor der Kündigung (I ZR 272/25, I ZR 275/25) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 16.04.2026, III ZR 152/25 (Streaming als Dienstvertrag) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung 184/2026 zum Urteil vom 01.10.2026, III ZR 205/25 (intransparente Preisklausel im Abo) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich ein Jahresabo mitten in der Laufzeit kündige?
In der Regel nicht: Ordentlich kündigst du zum Ende der Laufzeit und nutzt das Abo bis dahin. Anders ist es, wenn der Anbieter ein digitales Abo verschlechtert – dann kannst du binnen 30 Tagen beenden und bekommst die vorausbezahlte Zeit erstattet (§ 327r BGB). Bei Apple kannst du in Deutschland über den Support auch sofort kündigen und anteilig Geld zurückbekommen.
Lohnt es sich, ein Abo zu pausieren statt zu kündigen?
Nur wenn du später sicher weitermachen willst. Bei vielen Fitnessstudios verlängert eine Ruhezeit die Bindung um genau diese Zeit. Auf der Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons darf dir der Anbieter eine Pause gar nicht erst anbieten (BGH, I ZR 200/25).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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