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Todesfall: Verträge und Fristen in den ersten Wochen
Die meisten Verträge eines Verstorbenen laufen mit den Erben weiter. Beenden lassen sie sich mit der normalen Frist; ein Recht auf ein vorzeitiges Ende gibt es meist nicht, manchmal aber Kulanz. Einige Verträge enden von selbst, etwa die Mitgliedschaft in der Krankenkasse und der Heimvertrag. Zuerst laufen kurze Fristen: die Anzeige beim Standesamt, der Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente, die Monatsfristen für die Wohnung und sechs Wochen für die Ausschlagung.

Diese Seite hilft Angehörigen, Erben und Bevollmächtigten, die Verträge eines verstorbenen Menschen zu ordnen. Sie zeigt an einem durchgerechneten Beispiel, welche Fristen in den ersten Wochen laufen, sortiert die Verträge danach, ob sie von selbst enden, gekündigt werden müssen oder als Versicherungsfall zu melden sind, und sammelt alles in einer Checkliste. Die Briefe dafür und die Frage, wer unterschreiben darf, stehen in der Vorlage Kündigung im Todesfall.
Was jetzt zuerst zählt
Wer stirbt, hinterlässt sein Vermögen im Ganzen den Erben (§ 1922 Abs. 1 BGB); dazu zählen grundsätzlich auch alle laufenden Verträge. Die meisten Kündigungen haben deshalb Zeit bis nach der Beerdigung. Einige Fristen laufen aber sofort:
- Standesamt: Der Tod muss dem Standesamt, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Verpflichtet ist zuerst, wer mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 29 PStG); bei einem Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet (§ 30 PStG). Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus, die du für fast jede Mitteilung brauchst.
- Versicherungsfälle: Bei einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung ist der Tod der Versicherungsfall, bei einer Unfallversicherung dann, wenn er Folge eines Unfalls ist. Er ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen; steht das Geld einer anderen Person zu, ist auch sie dazu verpflichtet (§ 30 Abs. 1 VVG). Kündigen musst du diese Verträge nicht.
- Rente: Die Rente des Verstorbenen wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt (§ 102 Abs. 5 SGB VI). Wer Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente hat, bekommt für die drei Kalendermonate danach eine Rente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen – das Sterbevierteljahr; eigenes Einkommen wird darauf nicht angerechnet. Hat der Verstorbene schon Rente bezogen, zahlt der Renten-Service der Deutschen Post einen Vorschuss, wenn du ihn innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beantragst; den Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger stellst du zusätzlich (Deutsche Rentenversicherung).
- Wohnung: Lebte jemand mit dem Verstorbenen zusammen, tritt er in den Mietvertrag ein oder setzt ihn fort; Monatsfristen entscheiden, ob er wieder heraus kann. Lebte der Verstorbene allein, können die Erben binnen eines Monats mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Regeln mit Rechenweg stehen unter Tod des Mieters.
- Erbschaft prüfen: Ausschlagen kann man nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung; wer durch ein Testament Erbe wird, für den beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht (§ 1944 BGB).
Fahrplan an einem Beispiel
Ein Beispiel: Herr K. stirbt am Dienstag, 10. November 2026, zu Hause. Er bezog eine gesetzliche Rente und hatte mit seiner Ehefrau eine Wohnung gemietet; beide stehen im Mietvertrag. Ein Testament gibt es nicht, die Familie erfährt am selben Tag vom Tod.
| Was | Frist | Im Beispiel bis | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Sterbefall beim Standesamt anzeigen | 3. Werktag nach dem Tod | Fr 13.11.2026 | § 28 PStG |
| Lebens- oder Sterbegeldversicherung melden | unverzüglich | sofort | § 30 VVG |
| Rente des Verstorbenen | wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt | 30.11.2026 | § 102 Abs. 5 SGB VI |
| Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beim Renten-Service beantragen | 30 Tage nach dem Tod | Do 10.12.2026 | Deutsche Rentenversicherung |
| Sterbevierteljahr der Witwe: Rente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen | drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat | Dezember 2026 bis Februar 2027 | Deutsche Rentenversicherung |
| Ehefrau will nicht in der Wohnung bleiben: außerordentlich kündigen | binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod, mit gesetzlicher Frist | Zugang bis Do 03.12.2026 → Ende 28.02.2027; bis Do 10.12.2026 → Ende 31.03.2027 | § 563a Abs. 2 BGB |
| Erbschaft ausschlagen, gesetzliche Erben | 6 Wochen ab Kenntnis | Di 22.12.2026 | § 1944 BGB |
| Rundfunkbeitrag: Beitragskonto des Verstorbenen abmelden, Wohnung auf die Ehefrau anmelden | Abmeldung wirkt nicht zurück | bald, mit Kopie der Sterbeurkunde | § 7 Abs. 2 RBStV |
Die Monatsfrist der Ehefrau zählt vor allem bei einem Zeitmietvertrag oder einem Kündigungsverzicht; ordentlich kündigen kann sie als Mieterin auch später mit der normalen Frist. Hätte Herr K. allein gelebt, würde das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt; sie könnten innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom fehlenden Eintritt anderer erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB) – mit demselben Rechenweg. Für eine separat gemietete Garage gilt dasselbe (§ 580 BGB).
Checkliste zum Abhaken
Die Punkte folgen den Fristen: zuerst die Tage nach dem Tod, dann die ersten Wochen, zuletzt die Abwicklung. Jeder Haken bleibt in deinem Browser; wenn sich mehrere Angehörige die Aufgaben teilen, druck die Liste aus.
Checkliste
Todesfall: die Schritte für Angehörige
Die Haken bleiben nur in diesem Browser gespeichert.

Verträge nach Gruppen
Was mit einem Vertrag geschieht, hängt an seiner Art. Die Tabelle sortiert nach dem, was du tun musst:
| Vertrag | Folge des Todes | Deine Aufgabe | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Mietwohnung | Ehegatte, Lebenspartner und Angehörige im Haushalt treten ein oder setzen fort, sonst die Erben; jeweils Monatsfristen | Vermieter informieren, Fristen prüfen | § 563 BGB, § 563a BGB, § 564 BGB |
| Heimvertrag | endet mit dem Tod; mit Leistungen der Pflegekasse ist Entgelt nur bis zum Sterbetag geschuldet, eine Fortzahlung für das Zimmer bis zu zwei Wochen darf nur mit Selbstzahlern vereinbart werden | Heim informieren, Nachlass abholen, Rechnung prüfen | § 4 Abs. 3 WBVG, § 87a Abs. 1 SGB XI |
| Gesetzliche Krankenkasse | die Mitgliedschaft erlischt am Todestag | der Kasse Bescheid geben; familienversicherte Angehörige klären ihre eigene Versicherung | § 190 Abs. 1 SGB V, § 191 SGB V |
| Private Krankenversicherung | mitversicherte Personen dürfen innerhalb von zwei Monaten erklären, dass sie den Vertrag mit einem neuen Versicherungsnehmer weiterführen | Fortsetzung erklären oder enden lassen | § 207 Abs. 1 VVG |
| Verein | Mitgliedschaft ist nicht vererblich | Verein informieren | § 38 BGB |
| Lebens- und Sterbegeldversicherung | der Tod ist der Versicherungsfall | unverzüglich melden, Leistung beantragen | § 30 VVG |
| Hausratversicherung | nach den Musterbedingungen Ende, wenn der Versicherer erfährt, dass der Haushalt vollständig aufgelöst ist, spätestens einige Monate nach dem Tod – außer ein Erbe nutzt die Wohnung wie bisher | Auflösung melden | GDV-Musterbedingungen, Teil B, B2.1.5 |
| Handy, Internet, Strom, Streaming, Zeitschrift, Fitnessstudio | laufen mit den Erben weiter; ein gesetzliches Sonderrecht gibt es nicht | ordentlich kündigen, um vorzeitige Auflösung bitten | § 1922 BGB |
| Konto und Depot | gehören künftig den Erben; bei Gemeinschaftskonten regeln die Bankbedingungen, was die übrigen Inhaber dürfen | Bank informieren, Erbrecht nachweisen | § 1922 BGB, Bankbedingungen |
| Konten bei sozialen Netzwerken | der Nutzungsvertrag geht auf die Erben über, mit Zugang zu den Inhalten | Zugang verlangen oder Konto schließen | BGH, 12.07.2018, III ZR 183/17 |
| Rundfunkbeitrag | kein Vertrag | Beitragskonto abmelden; wer weiter dort wohnt, meldet die Wohnung auf sich an | § 7 Abs. 2 RBStV |
Abos und Laufzeitverträge: Kulanz statt Sonderrecht
Für Handy, Internet, Streaming oder Fitnessstudio kennt das Gesetz kein Kündigungsrecht wegen des Todes. Für die Erben gilt die vertragliche Kündigungsfrist; nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist ein Handy- oder Internetvertrag ohnehin jederzeit mit einem Monat kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG). Einige Anbieter beenden den Vertrag nach Vorlage der Sterbeurkunde vorzeitig – das ist Kulanz, kein Anspruch. Bitte im Schreiben ausdrücklich darum und kündige hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Wo es wirklich ein Sonderrecht gibt, zeigt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht. Mitgliedschaften in Verein und Krankenkasse musst du nicht kündigen; dort genügt die Mitteilung des Todes.
Rente und Konto
Was nach dem Sterbemonat noch an Rente auf dem Konto eingeht, gilt als unter Vorbehalt gezahlt: Die Bank überweist es zurück, wenn die Rentenversicherung es zurückfordert, und wer das Geld abgehoben oder weitergeleitet hat, muss es erstatten (§ 118 Abs. 3 SGB VI, § 118 Abs. 4 SGB VI). Melde den Tod deshalb bald dem Renten-Service der Deutschen Post; er ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung der Ansprechpartner für Sterbemeldungen und für den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr. Bei einem Gemeinschaftskonto entscheiden die Bedingungen der Bank. Bei der Deutschen Bank etwa behalten die übrigen Kontoinhaber ihre Befugnisse und können die Konten ohne die Erben auflösen; ein Miterbe kann aber die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen. Wie Erben ein Konto schließen, steht unter Girokonto kündigen.
Heim, Krankenkasse und Versicherungen
Ein Heimvertrag über Wohnen und Pflege ist mit dem Tod beendet; eine Kündigung durch die Erben braucht es nicht (§ 4 Abs. 3 WBVG). Bezog der Bewohner Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, endet die Zahlungspflicht mit dem Sterbetag; abweichende Vereinbarungen sind nichtig (§ 87a Abs. 1 SGB XI, BGH, 04.10.2018, III ZR 292/17). Verlangt das Heim mehr, prüf die Rechnung mit der Seite Heimvertrag. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse endet mit dem Tod (§ 190 Abs. 1 SGB V); familienversicherte Angehörige brauchen dann eine eigene Absicherung, und die Kasse führt ihre Versicherung grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis austreten und eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wie eine Sterbegeldversicherung ausgezahlt wird und wem das Geld zusteht, erklärt die Seite Sterbegeldversicherung.
Online-Konten und digitale Verträge
Auch Verträge im Netz gehen auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich vererbt wird und die Erben Anspruch auf Zugang zum Konto einschließlich der gespeicherten Nachrichten haben; Klauseln, die das Konto nach dem Tod nur in einen Gedenkzustand versetzen, standen dem im entschiedenen Fall nicht entgegen (BGH, 12.07.2018, III ZR 183/17). Für bezahlte Dienste wie Streaming, Cloud-Speicher oder Software-Abos heißt das: Die Erben kündigen sie wie jeden anderen Vertrag. Bietet der Anbieter solche Verträge auf seiner Website an, muss er dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereithalten (§ 312k BGB); fehlen dir die Zugangsdaten, kündigst du per E-Mail oder Brief mit Kopie der Sterbeurkunde.
Wer kündigen darf
Kündigen dürfen die Erben, bei mehreren am sichersten alle gemeinsam, oder wer eine Vollmacht hat, die über den Tod hinaus gilt. Für einen anderen zu kündigen, ohne Vertretungsmacht zu haben, ist grundsätzlich unzulässig (§ 180 BGB). Setz immer deinen eigenen Namen darunter und schreib dazu, ob du als Erbe oder als Bevollmächtigter handelst; als Kunden- oder Vertragsnummer gibst du die des Verstorbenen an. Wie der Text für Erben und Bevollmächtigte lautet, zeigt die Vorlage für den Todesfall unten.
Welche Nachweise du brauchst
- Sterbeurkunde: Sie nennt Namen, Ort und Tag der Geburt, den letzten Wohnsitz und den Familienstand des Verstorbenen (§ 60 PStG) – die Angaben, mit denen ein Anbieter den Vertrag zuordnet. Lass dir gleich mehrere Ausfertigungen geben und verschick Kopien; ein Original gibst du nur aus der Hand, wenn jemand ausdrücklich darauf besteht.
- Nachweis des Erbrechts: Ein Erbschein ist nicht immer nötig. Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann den Nachweis auch in anderer Form führen (BGH, 08.10.2013, XI ZR 401/12, Rn. 24). Welche Belege Banken und Anbieter dann akzeptieren müssen, steht in der Vorlage für den Todesfall.
- Vollmacht: Kündigst du als Bevollmächtigter, gehört die Vollmachtsurkunde im Original dazu; ohne sie kann der Anbieter das Schreiben unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB). Der zugrunde liegende Auftrag endet im Zweifel nicht mit dem Tod (§ 672 BGB); Streit vermeidet eine Vollmacht, die ausdrücklich auch nach dem Tod gelten soll.
- Für die Rente: Den Vorschuss beantragst du beim Renten-Service mit den Unterlagen, die er dafür nennt; den Antrag auf Witwen- oder Witwerrente stellst du beim Rentenversicherungsträger.
Vorlagen
Für die meisten Verträge reicht ein kurzes Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Die Vorlage Kündigung im Todesfall enthält Bausteine für einen Erben, für mehrere Erben, für Bevollmächtigte und für die Mitteilung an Verein oder Krankenkasse. Für die Wohnung gibt es in der Vorlage Kündigung des Mietvertrags eine Variante für Erben. Versicherungen beendest du mit Versicherung kündigen, laufende Abbuchungen stoppst du zum Vertragsende mit Lastschriftmandat widerrufen. Den Text für einen Vertrag ohne Sonderregel erstellt der Generator; trag als Absender deinen eigenen Namen ein und nenne im Text deine Rolle als Erbe oder Bevollmächtigter.
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge, § 1944 BGB – Ausschlagungsfrist und § 1967 BGB – Erbenhaftung
- § 563 BGB, § 563a BGB, § 564 BGB und § 580 BGB – Tod des Mieters
- § 38 BGB – Mitgliedschaft, § 174 BGB – Vollmachtsurkunde, § 180 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft und § 672 BGB – Tod des Auftraggebers
- § 312k BGB – Kündigungsbutton und § 675x BGB – Erstattung bei Lastschriften
- § 28 PStG, § 29 PStG, § 30 PStG – Anzeige des Sterbefalls, und § 60 PStG – Sterbeurkunde
- § 30 VVG – Anzeige des Versicherungsfalles und § 207 VVG – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses
- § 102 SGB VI – Befristung und Tod und § 118 SGB VI – Fälligkeit und Auszahlung
- § 188 SGB V, § 190 SGB V und § 191 SGB V – Beginn und Ende der Mitgliedschaft
- § 4 WBVG – Vertragsdauer und § 87a SGB XI – Berechnung und Zahlung des Heimentgelts
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung
- § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag – Beginn und Ende der Beitragspflicht
- Deutsche Rentenversicherung: Sterbevierteljahr – Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen (21.11.2024) – abgerufen am 05.10.2026
- Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon: Sterbevierteljahr und Renten-Service – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Pressemitteilung Nr. 115/2018 zum Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17 (Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12 (Nachweis des Erbrechts ohne Erbschein) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 04.10.2018, III ZR 292/17 (Heimentgelt nur bis zum Auszugs- oder Sterbetag) – abgerufen am 05.10.2026
- Deutsche Bank: Bedingungen für Gemeinschaftskonten (Anbieterquelle) – abgerufen am 05.10.2026
- GDV: Gemeinsamer Allgemeiner Teil (Teil B), Stand Juni 2026, B2.1.5 (Musterbedingungen) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich den Rundfunkbeitrag für den Sterbemonat noch zahlen?
Ja. Die Beitragspflicht endet mit dem Monat, in dem die Wohnung aufgegeben wird – frühestens aber mit dem Monat, in dem die Abmeldung beim Beitragsservice ankommt (§ 7 Abs. 2 RBStV). Geht die Abmeldung mit Kopie der Sterbeurkunde noch im Sterbemonat ein, endet die Pflicht mit diesem Monat.
Darf ich Verträge des Verstorbenen kündigen, obwohl ich nicht erbe?
Ja, aber nur mit Vertretungsmacht – zum Beispiel mit einer Vollmacht des Verstorbenen, die über den Tod hinaus gilt, oder mit einer Vollmacht der Erben. Leg die Vollmachtsurkunde der Kündigung bei; sonst kann der Anbieter sie unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).
Soll ich Lastschriften vom Konto des Verstorbenen zurückholen?
Nur, wenn eine Abbuchung unberechtigt war. Eine SEPA-Lastschrift kannst du zwar binnen acht Wochen zurückholen, ohne einen Grund zu nennen (§ 675x BGB), das beendet aber keinen Vertrag: Beiträge bis zum Vertragsende bleiben geschuldet, und wer sie zurückbucht, bekommt Mahnungen. Kündige stattdessen und widerrufe das Mandat zum Vertragsende.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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