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Kündigung des Mietvertrags: Vorlage für Mieter und Erben
Mit dieser Vorlage kündigst du deine Wohnung zum Ende des übernächsten Monats und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin – einen Grund brauchst du nicht. Wirksam ist die Kündigung nur auf Papier mit der eigenhändigen Unterschrift aller Mieter, und sie muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter ankommen, damit dieser Monat mitzählt.

Diese Vorlage ist für Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung kündigen wollen – allein oder zu mehreren –, und für Erben, die die Wohnung eines Verstorbenen aufgeben. Heraus kommt ein Brief zum Ausdrucken – mit Termin, dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und Bausteinen für Übergabe, Kaution und Nebenkostenabrechnung; zwei Varianten decken die außerordentlichen Kündigungen mit gesetzlicher Frist ab. Vermieter sehen an der Unterschriften-Tabelle, wann die Kündigung eines Mieters formal vollständig ist.
Welche Vorlage passt?
| Deine Situation | Frist | Passende Vorlage |
|---|---|---|
| unbefristeter Mietvertrag, du willst ausziehen | drei Monate, Zugang bis zum dritten Werktag | diese Vorlage |
| du bist Erbe, niemand ist in den Vertrag eingetreten | gesetzliche Frist, Kündigung binnen eines Monats | diese Vorlage, Variante „Erben“ |
| der Vermieter hat die Untervermietung abgelehnt | gesetzliche Frist, auch bei Kündigungsverzicht | diese Vorlage, Variante „Untervermietung verweigert“ |
| Mieterhöhung oder angekündigte Modernisierung | eigene Fristen | Sonderkündigung nach Mieterhöhung |
| schwere Mängel, Gefahr für die Gesundheit | fristlos nach erfolgloser Abhilfefrist | Fristlose Kündigung durch den Mieter |
| Zimmer zur Untermiete oder in einer WG | je nach Wohnform | Untermietvertrag oder WG-Zimmer |
| Garage oder Stellplatz mit eigenem Vertrag bei einem anderen Vermieter | wie die Wohnung, aber ohne gesetzliche Form | Garage oder Stellplatz |
| befristeter Vertrag oder Kündigungsverzicht, du willst früher raus | ordentlich nicht kündbar | Mietaufhebungsvertrag oder Nachmieter |
Die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt möglich, auch wenn ihr die ordentliche Kündigung für einige Jahre ausgeschlossen habt: Ein solcher Verzicht erfasst nur die ordentliche Kündigung (BGH, 23.11.2005, VIII ZR 154/04). Gesetzliche Frist heißt bei Wohnungen: Zugang bis zum dritten Werktag, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats – ohne Verlängerung nach langer Mietdauer (§ 573d Abs. 2 BGB). Nach einer verweigerten Untervermietung gilt das nur, wenn in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund für die Ablehnung lag (§ 540 Abs. 1 BGB).
Vorlage
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Name des Vermieters oder der Hausverwaltung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung des Mietverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wird das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung zum [Kündigung zum] gekündigt, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Ende des Mietverhältnisses schriftlich.
Als Termin für die Übergabe der Wohnung und aller Schlüssel wird der [Wunschtermin für die Übergabe] vorgeschlagen. Bitte bestätigen Sie ihn oder nennen Sie einen anderen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Höchstens eine Variante ankreuzen. Ausdrucken und von allen Mietern eigenhändig unterschreiben lassen – E-Mail, Fax, Foto oder Scan reichen nicht (§ 568 Abs. 1 BGB). Der Brief muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat mitzählt: gegen Empfangsbestätigung übergeben, durch einen Boten einwerfen lassen oder als Einwurf-Einschreiben schicken.
Den Termin eintragen
Als Mieter kündigst du mit derselben Frist, egal wie lange du schon dort wohnst: Liegt deine Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter, ist mit dem Ende des übernächsten Monats Schluss (§ 573c Abs. 1 BGB). Samstage gelten dabei als Werktage (BGH, 27.04.2005, VIII ZR 206/04), Sonn- und Feiertage nicht. Trag in „Kündigung zum“ den letzten Tag dieses übernächsten Monats ein. Die Zugangstage bis September 2027 stehen unter Kündigungsfristen im Mietrecht; mit deinem eigenen Datum rechnet der Rechner:
Rechner
Mietvertrag: Kündigungsfrist berechnen
Bis wann muss die Kündigung beim Vertragspartner sein, und wann endet das Mietverhältnis?
Grundlage: § 573c BGB, § 573a BGB und § 568 BGB (Schriftform); Tod des Mieters § 564 BGB mit § 573d BGB, Wohnheim § 549 BGB Abs. 3, Werkmietwohnung § 576 BGB und § 576a BGB, Garage, Stellplatz und Geschäftsräume § 580a BGB. Der Samstag zählt bei den drei Werktagen mit (BGH, 27.04.2005, VIII ZR 206/04); ob ein Zugang am Montag noch reicht, wenn der dritte Werktag selbst ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen – der Rechner rechnet dann vorsichtig mit dem Samstag. Vereinbarte längere Fristen für den Mieter sind unwirksam – Ausnahme: vor dem 1. September 2001 einzeln ausgehandelte Fristen (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB; die alten gesetzlichen Fristen im Formularvertrag gelten nicht mehr). Ein befristeter Kündigungsverzicht kann gelten.
Für Erben läuft zusätzlich eine Monatsfrist: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats beim Vermieter sein, nachdem du vom Tod und davon erfahren hast, dass niemand in den Vertrag eintritt oder ihn fortsetzt (§ 564 BGB). Beispiel: Davon erfährst du am Freitag, 15. Januar 2027. Dann muss die Kündigung bis Montag, 15. Februar 2027, zugehen. Kommt sie bis Mittwoch, 3. Februar, an – dem dritten Werktag –, endet das Mietverhältnis am 30. April 2027; kommt sie zwischen dem 4. und dem 15. Februar an, am 31. Mai 2027. Im Rechner oben wählst du dafür den Anlass „Tod des Mieters“. Wer mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hat, tritt dagegen in der Regel kraft Gesetzes selbst in den Vertrag ein (§ 563 BGB); was dann gilt, steht unter Tod des Mieters.
Wer unterschreiben muss
Die Kündigung einer Wohnung braucht Papier und eigenhändige Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB). Wer unterschreibt, hängt davon ab, wer im Vertrag steht:
| Lage | Wer unterschreibt | Grundlage |
|---|---|---|
| zwei oder mehr Mieter im Vertrag, etwa ein Paar oder eine WG | alle; fehlt eine Unterschrift ohne Vollmacht, ist die Kündigung unwirksam | BGH, 27.04.2022, VIII ZR 304/21 |
| dein Partner wohnt mit, steht aber nicht im Vertrag | nur du – kündigen kann nur, wer Vertragspartei ist | § 542 Abs. 1 BGB |
| Erben | am sichersten alle Erben; Kopien von Sterbeurkunde und Erbnachweis beilegen | § 564 BGB |
| Angehörige oder ein Dienst mit Vollmacht | die bevollmächtigte Person; ohne beigelegte Vollmachtsurkunde kann der Vermieter die Kündigung unverzüglich zurückweisen | § 174 BGB |
| rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer, der Betreute wohnt selbst in der Wohnung | die Betreuungsperson – erst mit Genehmigung des Betreuungsgerichts, die der Kündigung beiliegt | § 1833 Abs. 3 BGB, § 1858 BGB |
In der Vorlage trägst du die übrigen Personen im Feld „Weitere Personen, die unterschreiben“ ein; unter dem Brief erscheint dann für jede eine eigene Zeile. Der Brief ist so formuliert, dass er für eine Person ebenso passt wie für mehrere. Ein Muster für die Vollmacht steht unter Vollmacht für die Kündigung.
Welche Zusätze sich lohnen
Setz nur die Haken, die du wirklich brauchst; der Ausdruck soll auf eine A4-Seite passen.
| Zusatz | Wofür | Norm |
|---|---|---|
| Eingang und Mietende bestätigen lassen | fast immer: Die Antwort zeigt, ob der Vermieter mit demselben Ende rechnet | – |
| Übergabetermin vorschlagen | wenn du den Auszug planst; zurückzugeben ist die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses | § 546 Abs. 1 BGB |
| Vorbesichtigung anbieten | wenn du vor der Übergabe erfahren willst, was der Vermieter beanstandet | – |
| Konto für die Kaution | bei einer Barkaution; zurückgezahlt wird, was nach der Abrechnung übrig bleibt | BGH, 24.07.2019, VIII ZR 141/17 |
| neue Anschrift | damit dich die Nebenkostenabrechnung erreicht; der Vermieter hat dafür bis zum Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum Zeit | § 556 Abs. 3 BGB |
| Garage oder Stellplatz mitkündigen | wenn du sie mit eigenem Vertrag beim selben Vermieter hast; bei Monatsmiete gilt dieselbe Frist | § 580a Abs. 1 BGB |
| Nachmietinteressenten anbieten | wenn du früher raus willst; ein Recht darauf hast du nur ausnahmsweise | – |
| Lastschriftmandat widerrufen | wenn der Vermieter die Miete abbucht; der Widerruf wirkt zum Mietende | – |
Unterschreiben und den Zugang belegen
Drucke den Brief aus und lass ihn von allen unterschreiben, die im Vertrag stehen; E-Mail, Fax oder ein Foto des unterschriebenen Briefs reichen nicht. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht wann du sie abschickst (§ 130 BGB). Am sichersten übergibst du sie gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie oder bittest jemanden, der den Brief gelesen hat, ihn einzuwerfen und Tag und Uhrzeit zu notieren. Welche Wege es gibt und was sie beweisen, vergleicht Zugang beweisen. Was sonst zur Form gehört, steht unter Form der Kündigung.
Nach der Kündigung
- Übergabe vorbereiten: Zählerstände, Schlüssel und Mängel hältst du in einem Protokoll fest; ein Muster gibt es als Wohnungsübergabeprotokoll. Ob du renovieren musst, hängt von der Klausel im Vertrag ab – viele sind unwirksam; prüf sie, bevor du streichst.
- Kaution: Der Vermieter rechnet in angemessener Zeit ab; bleibt die Abrechnung aus, hilft die Vorlage Mietkaution zurückfordern.
- Andere Verträge: Strom, Internet und Rundfunkbeitrag enden nicht von selbst mit der Wohnung; die Lebenslage Umzug sammelt, was zu kündigen oder umzumelden ist.
Häufige Fehler
- Nur einer unterschreibt: Stehen zwei im Vertrag, endet nichts, wenn nur einer kündigt.
- Erst am dritten Werktag losgeschickt: Es zählt der Zugang; ein Tag zu spät kostet einen Monat Miete.
- Vorab per E-Mail gekündigt: Die E-Mail wahrt keine Frist; erst der unterschriebene Brief zählt.
- Als Erbe zu lange gewartet: Kündigst du innerhalb der Monatsfrist, sind die Mieten bis zum Ende reine Nachlassschulden; deine Haftung dafür kannst du dann auf den Nachlass beschränken (BGH, 23.01.2013, VIII ZR 68/12). Ob das auch bei einer späteren Kündigung gilt, hat der BGH offengelassen.
Quellen
- § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 573d BGB – Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
- § 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung
- § 542 BGB – Ende des Mietverhältnisses
- § 564 BGB – Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung und § 563 BGB – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
- § 540 BGB – Gebrauchsüberlassung an Dritte
- § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
- § 1833 BGB – Aufgabe von Wohnraum des Betreuten und § 1858 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft
- § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters und § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
- § 580a BGB – Kündigungsfristen
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 537 BGB – Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
- § 549 BGB – Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
- BGH, Urteil vom 23.11.2005, VIII ZR 154/04 (Kündigungsverzicht erfasst nur die ordentliche Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04 (Samstag als Werktag bei der Kündigungsfrist) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 27.04.2022, VIII ZR 304/21 (Kündigung durch eine Mietergemeinschaft) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 24.07.2019, VIII ZR 141/17 (Abrechnung und Fälligkeit der Kaution) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 23.01.2013, VIII ZR 68/12 (Mieten nach dem Tod als Nachlassverbindlichkeiten) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss ich bis zum Mietende Miete zahlen, wenn ich schon früher ausziehe?
Ja. Wer die Wohnung aus eigenen Gründen nicht mehr nutzt, bleibt zur Miete verpflichtet (§ 537 Abs. 1 BGB); angerechnet wird nur, was der Vermieter dadurch spart oder durch eine andere Vermietung einnimmt. Früher frei wirst du, wenn er zustimmt – etwa in einem Mietaufhebungsvertrag – oder ausnahmsweise mit einem Nachmieter.
Gilt die Vorlage auch für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung meiner Vermieterin?
Ja, nur mit anderem Termin: Für ein überwiegend möbliertes Zimmer in der Wohnung, in der die Vermieterin selbst lebt, genügt der Zugang bis zum 15. eines Monats zum Ende dieses Monats (§ 573c Abs. 3, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Trag dieses Monatsende als Termin ein; unterschreiben musst du auch hier auf Papier.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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