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Die Form der Kündigung im Mietrecht
Jede Kündigung eines Wohnungsmietvertrags muss schriftlich sein: ein Schreiben, das der Kündigende eigenhändig unterschreibt. Mehrere Mieter können nur gemeinsam kündigen, und der Vermieter kann nur allen Mietern gegenüber kündigen. E-Mail, Fax, SMS oder ein eingescanntes Schreiben wahren die Form nicht.

Diese Seite ist für Mieter und Vermieter, die eine Kündigung schreiben oder eine erhalten haben, und für Hausverwaltungen, die für Eigentümer handeln. Sie erklärt, was Schriftform heißt, wer unterschreiben muss, wie Vertretung funktioniert, was in das Schreiben gehört und wie du den Zugang belegst. Eine Übersicht zeigt, welche Erklärungen im Mietrecht dagegen nur Textform brauchen.
Was das Gesetz verlangt
Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB). Schriftform bedeutet: Die Erklärung steht auf Papier und ist vom Aussteller eigenhändig mit seinem Namen unterschrieben (§ 126 Abs. 1 BGB). Das gilt für jede Kündigung – ordentlich, fristlos oder als Sonderkündigung, für Mieter ebenso wie für Vermieter.
Nicht genügen deshalb E-Mail, Fax, SMS, Messenger-Nachrichten, ein eingescanntes oder fotografiertes Schreiben und ein Kündigungsbutton. Gleichwertig ist die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126 Abs. 3 BGB, § 126a BGB). Das Mietrecht schließt sie nicht aus; im Alltag kommt sie aber kaum vor.
Fehlt die Form, ist die Kündigung nichtig (§ 125 BGB). Sie beendet nichts, und die Frist läuft erst mit einer neuen, formgerechten Kündigung. Ein Beispiel: Wer am Montag, 2. November 2026, per E-Mail zum 31. Januar 2027 kündigt und den unterschriebenen Brief erst am Donnerstag, 5. November, nachreicht, verpasst den dritten Werktag des Novembers – das Mietverhältnis endet erst am 28. Februar 2027. Wie die Frist gerechnet wird, steht unter Kündigungsfristen.
Wer unterschreiben muss
Mehrere Mieter
Haben mehrere Personen den Vertrag als Mieter geschlossen – etwa ein Paar oder eine Wohngemeinschaft –, kündigen sie gemeinsam: Die Kündigung durch eine Mietergemeinschaft erfordert die Mitwirkung aller Mieter (BGH, 27.04.2022, VIII ZR 304/21). Unterschreibt nur einer, ohne für die anderen bevollmächtigt zu sein, ist die Kündigung unwirksam. Wer allein aus dem Vertrag will, braucht deshalb in der Regel eine Vereinbarung mit den übrigen Mietern und dem Vermieter; für Ehegatten bei einer Scheidung gibt es eine eigene Regel (§ 1568a BGB). Wege beschreiben die Seiten Trennung und Scheidung und Untermiete und WG.
Die Vermieterseite
Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur gegenüber allen Mietern einheitlich kündigen; es endet nur, wenn die Kündigung jedem Mieter gegenüber wirksam ist (BGH, 22.06.2022, VIII ZR 356/20). Richte die Kündigung deshalb namentlich an alle Mieter und sorg dafür, dass sie jedem zugeht. Gehört die Wohnung mehreren Personen, etwa einem Ehepaar oder einer Erbengemeinschaft, kläre vorher, wer die Kündigung erklären darf. Am sichersten unterschreiben alle Vermieter, oder einer handelt mit schriftlicher Vollmacht der anderen.
Vertretung: Hausverwaltung, Anwalt, Angehörige
Eine Kündigung darf auch ein Bevollmächtigter erklären, etwa die Hausverwaltung, eine Anwältin oder ein Angehöriger. Legt er keine Vollmachtsurkunde vor, kann der Empfänger die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurückweisen; sie ist dann unwirksam (§ 174 BGB). Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB). Ausgeschlossen ist die Zurückweisung, wenn der Vollmachtgeber den Empfänger vorher selbst über die Vollmacht unterrichtet hatte.
Ein Beispiel: Eine Mieterkündigung über einen Kündigungsdienst ohne Vollmacht geht am Freitag, 2. Oktober 2026, beim Vermieter ein. Er weist sie am Montag, 5. Oktober, wegen der fehlenden Vollmacht zurück. Eine neue Kündigung mit Vollmacht, die noch am 5. Oktober zugeht, wahrt das Mietende am 31. Dezember 2026; kommt sie erst am 6. Oktober an, endet die Miete am 31. Januar 2027. Leg die Vollmacht deshalb unterschrieben im Original bei. Ein Muster steht unter Vollmacht für die Kündigung.
Was in die Kündigung gehört
| Angabe | Kündigt der Mieter | Kündigt der Vermieter |
|---|---|---|
| Namen aller Vertragspartner, Anschrift und Lage der Wohnung | ja | ja |
| Eindeutige Erklärung, dass das Mietverhältnis beendet wird | ja | ja |
| Termin, am besten mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ | ja | ja |
| Grund | bei ordentlicher Kündigung nein; bei fristloser Kündigung ja (§ 569 Abs. 4 BGB) | ja (§ 573 Abs. 3 BGB); bei der Einliegerwohnung zusätzlich, dass auf § 573a gestützt wird (§ 573a Abs. 3 BGB) |
| Hinweis auf das Widerspruchsrecht mit Form und Frist | entfällt | soll rechtzeitig erfolgen (§ 568 Abs. 2 BGB) |
| Eigenhändige Unterschrift aller Kündigenden | ja | ja |
Nützlich, aber keine Pflicht sind die Bitte um eine schriftliche Bestätigung, ein Vorschlag für die Wohnungsübergabe und die Kontoverbindung für die Rückzahlung der Kaution. Fertige Schreiben gibt es als Kündigung des Mietvertrags für Mieter und als Eigenbedarfskündigung für Vermieter.
Den Zugang sicher machen
Wirksam wird die Kündigung erst, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 BGB). Bei einem Brief im Hausbriefkasten ist das der Zeitpunkt, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung zu rechnen ist, im Allgemeinen kurz nach den üblichen Postzustellzeiten (BAG, 20.06.2024, 2 AZR 213/23). Im Streit muss der Absender beweisen, dass und wann die Kündigung angekommen ist. Diese Wege haben sich bewährt:
- Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung: Lass dir auf einer Kopie den Erhalt mit Datum quittieren.
- Bote: Eine Person, die den Inhalt des Briefs kennt, wirft ihn ein und notiert Datum und Uhrzeit; sie kann später als Zeuge aussagen. Die Zustellung durch einen Boten ist verkehrsüblich (BAG, 09.06.2011, 6 AZR 687/09).
- Einwurf-Einschreiben: Der online abgerufene Sendungsstatus allein beweist den Zugang nicht (BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Fordere den Auslieferungsbeleg sofort bei der Post an und heb den Einlieferungsbeleg auf.
Plane bei der Post Zeit ein: Nach dem Postgesetz müssen im Jahresdurchschnitt nur 95 Prozent der Briefe bis zum dritten Werktag nach der Einlieferung ankommen. Welcher Weg bei deiner Restzeit noch reicht, zeigt der Versandweg-Berater:
Rechner
Welcher Versandweg reicht noch?
Empfehlung nach Form und Restzeit – mit Beweiswert und Kosten.
Grundlage: § 126b BGB (Textform), § 126 BGB (Schriftform), § 130 BGB (Zugang). Preise der Deutschen Post seit 01.01.2025: Standardbrief 0,95 €, Einwurf-Einschreiben 3,30 €, Einschreiben mit Übergabe 3,60 €, mit Rückschein 5,80 €. Laufzeit nach Postgesetz: 95 % am dritten, 99 % am vierten Werktag – kein Anspruch für den einzelnen Brief.
Mehr zu Belegen im Ratgeber Zugang beweisen.
Was im Mietrecht nur Textform braucht
Nicht jede Erklärung im Mietverhältnis braucht eine Unterschrift auf Papier. Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt – eine E-Mail genügt (§ 126b BGB).
| Erklärung | Form | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigung durch Mieter oder Vermieter | Schriftform | § 568 Abs. 1 BGB |
| Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung | Textform (seit 1. Januar 2025) | § 574b Abs. 1 BGB |
| Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete | Textform | § 558a Abs. 1 BGB |
| Modernisierungsankündigung | Textform | § 555c Abs. 1 BGB |
| Härteeinwand des Mieters gegen eine Modernisierung | Textform | § 555d Abs. 3 BGB |
| Mieterhöhung nach einer Modernisierung | Textform | § 559b Abs. 1 BGB |
| Änderung einer Indexmiete | Textform | § 557b Abs. 3 BGB |
| Vereinbarung einer Indexmiete | schriftlich | § 557b Abs. 1 BGB |
Den Unterschied zwischen beiden Formen erklärt die Seite Textform und Schriftform.
Häufige Formfehler
- Nur ein Partner unterschreibt, obwohl beide im Vertrag stehen – ohne Vollmacht des anderen reicht das nicht.
- Kündigung per E-Mail vorab und der Brief kommt nach dem dritten Werktag: Es zählt nur der Brief.
- Kopie statt Original: Fax, Scan oder Foto des unterschriebenen Schreibens sind keine Schriftform.
- Getippter Name statt Unterschrift: Eine Namenszeile aus dem Drucker ersetzt die eigenhändige Unterschrift nicht.
- Hausverwaltung ohne Vollmachtsurkunde: Der Empfänger kann unverzüglich zurückweisen.
- Vermieterkündigung nur an einen von zwei Mietern: Das Mietverhältnis endet nicht.
Ist eine Kündigung formunwirksam, wollen aber beide Seiten das Ende, hilft eine Einigung, etwa ein Mietaufhebungsvertrag.
Rat im Zweifel
Ist unklar, ob eine Kündigung formwirksam ist, lohnt sich Rat, bevor Fristen verstreichen: für Mieter beim Mieterverein, für Vermieter bei Haus & Grund oder bei einer Anwältin. Wer eine Kündigung bekommen hat, findet die nächsten Schritte unter Ist die Kündigung wirksam?
Quellen
- § 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung
- § 126 BGB – Schriftform
- § 126a BGB – Elektronische Form
- § 126b BGB – Textform
- § 125 BGB – Nichtigkeit wegen Formmangels
- § 1568a BGB – Ehewohnung
- § 130 BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
- § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
- § 121 BGB – Anfechtungsfrist (Begriff „unverzüglich“)
- § 569 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters
- § 573a BGB – Erleichterte Kündigung des Vermieters
- § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs
- § 558a BGB – Form und Begründung der Mieterhöhung
- § 555c BGB – Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
- § 555d BGB – Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
- § 559b BGB – Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
- § 557b BGB – Indexmiete
- § 18 PostG – Brieflaufzeiten
- BGH, Urteil vom 27.04.2022, VIII ZR 304/21 (Kündigung durch eine Mietergemeinschaft) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 22.06.2022, VIII ZR 356/20 (Kündigung nur gegenüber allen Mietern) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23 (Zugang im Hausbriefkasten) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24 (Einwurf-Einschreiben) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09 (Zustellung durch Boten) – abgerufen am 05.10.2026
- BAG, Urteil vom 22.03.2012, 2 AZR 224/11 (Zugang während des Urlaubs) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Kann ich eine Kündigung zurücknehmen, wenn ich es mir anders überlege?
Einseitig nur, solange sie noch nicht angekommen ist: Ein Widerruf wirkt nur, wenn er vorher oder gleichzeitig mit der Kündigung zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB). Danach geht es nur noch im Einvernehmen – etwa indem Mieter und Vermieter vereinbaren, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Geht eine Kündigung auch zu, wenn ich gerade im Urlaub bin?
Ja. Ein Schreiben an die Wohnanschrift geht auch während einer urlaubsbedingten Abwesenheit zu, selbst wenn der Absender vom Urlaub weiß (BAG, 2 AZR 224/11). Lass deinen Briefkasten bei längerer Abwesenheit deshalb leeren, damit dir keine Frist entgeht.
Muss ich die Kündigung per Einschreiben verschicken?
Nein. Das Gesetz schreibt keinen Versandweg vor, entscheidend ist der Zugang. Weil der Absender ihn im Streit beweisen muss, empfehlen sich Übergabe gegen Quittung, ein Bote oder ein Einwurf-Einschreiben mit angefordertem Auslieferungsbeleg.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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