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Fristlose Kündigung durch den Mieter

Fristlos kündigen darfst du als Mieter, wenn der Vermieter dir den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht gewährt oder wieder entzieht oder wenn die Wohnung deine Gesundheit erheblich gefährdet. In der Regel musst du ihm vorher eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Kündigung muss schriftlich sein und den Grund nennen.

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Dunkle Schimmelflecken in der oberen Ecke einer Schlafzimmerwand über einem geschlossenen Fenster, darunter ein Luftentfeuchter
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Diese Seite ist für Mieter, die wegen gravierender Mängel nicht länger in ihrer Wohnung bleiben wollen, und für Vermieter, die eine solche Kündigung erhalten oder befürchten. Sie erklärt die beiden gesetzlichen Gründe, den Weg über die Abhilfefrist und die besondere Lage beim Schimmel, rechnet ein Beispiel durch und zeigt die Risiken für beide Seiten – auch für den Fall, dass die Kündigung vor Gericht nicht hält.

Zwei gesetzliche Gründe

Jede Vertragspartei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihr die Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Abwägung aller Umstände nicht zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1 BGB). Für Mieter nennt das Gesetz zwei typische Fälle:

  • Gebrauch nicht gewährt oder entzogen: Der Vermieter überlässt die Wohnung nicht rechtzeitig oder entzieht dir den vertragsgemäßen Gebrauch ganz oder zum Teil (§ 543 Abs. 2 BGB, Satz 1 Nummer 1) – etwa wenn Räume wegen eines Mangels dauerhaft nicht nutzbar sind.
  • Erhebliche Gesundheitsgefahr: Die Wohnung ist so beschaffen, dass ihre Benutzung die Gesundheit erheblich gefährdet (§ 569 Abs. 1 BGB). Dieses Recht hast du sogar dann, wenn du den Zustand beim Vertragsschluss kanntest oder auf deine Rechte verzichtet hast.

Daneben dürfen beide Seiten fristlos kündigen, wenn die andere den Hausfrieden nachhaltig stört (§ 569 Abs. 2 BGB). Nicht jeder Mangel trägt eine fristlose Kündigung; oft ist die Mietminderung der passende Weg. Solange die Tauglichkeit der Wohnung gemindert ist, schuldest du nur eine angemessen herabgesetzte Miete, bei völliger Untauglichkeit gar keine (§ 536 Abs. 1 BGB). Einen Überblick über Kündigungen aus wichtigem Grund bei allen Verträgen gibt der Ratgeber Fristlos aus wichtigem Grund.

Ohne Abhilfefrist geht es selten

Besteht der wichtige Grund in einer Pflichtverletzung – etwa weil der Vermieter einen Mangel nicht beseitigt –, ist die Kündigung erst zulässig, wenn eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen ist oder eine Abmahnung nichts bewirkt hat (§ 543 Abs. 3 BGB). Das gilt nach dem Bundesgerichtshof grundsätzlich auch bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung (BGH, 18.04.2007, VIII ZR 182/06).

Ohne Frist geht es nur ausnahmsweise: wenn eine Frist offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Wie lang eine angemessene Frist ist, legt das Gesetz nicht fest; es kommt auf den Einzelfall an. Drei weitere Regeln entscheiden oft den Streit:

  • Mängelanzeige: Einen Mangel musst du dem Vermieter unverzüglich melden. Unterlässt du das und konnte er deshalb nicht abhelfen, darfst du nicht ohne Fristsetzung kündigen (§ 536c BGB).
  • Kenntnis beim Einzug: Kanntest du den Mangel schon bei Vertragsschluss oder hast du die Wohnung in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt übernommen, kannst du dich bei der Kündigung wegen entzogenen Gebrauchs nicht darauf stützen (§ 543 Abs. 4 BGB mit § 536b BGB). Für die Gesundheitsgefahr gilt diese Sperre nicht.
  • Beweislast: Ist streitig, ob der Vermieter rechtzeitig abgeholfen hat, muss er das beweisen (§ 543 Abs. 4 BGB).

Schimmel: wann er eine Kündigung tragen kann

Beim Schimmel sind zwei Fragen zu trennen: Ist er ein Mangel, für den der Vermieter einstehen muss? Und gefährdet er die Gesundheit so erheblich, dass dir der Verbleib nicht zuzumuten ist?

Zur ersten Frage hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden: Wärmebrücken in den Außenwänden sind kein Mangel, wenn das Gebäude den Bauvorschriften und technischen Normen seiner Entstehungszeit entspricht. Ohne besondere Vereinbarung können Mieter keinen heutigen Neubaustandard erwarten. Welches Lüften zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab; im entschiedenen Fall sah der Senat keinen Anhaltspunkt dafür, dass zweimal täglich rund 15 Minuten oder dreimal täglich rund 10 Minuten Stoßlüften unzumutbar wären (BGH, 05.12.2018, VIII ZR 271/17). Kommt die Feuchtigkeit dagegen von einem Schaden, etwa einem Wasserrohrbruch, weicht die Wohnung vom vertraglich vorausgesetzten Zustand ab – das ist ein Mangel.

Für die zweite Frage gibt es keine feste Grenze. Weil Schimmel auch durch das Wohnverhalten entstehen kann, ist die Ursache der Kern jedes Streits. Sammle deshalb Belege: Fotos mit Datum, ein Protokoll zu Lüften, Heizen und Raumtemperatur, deine Mängelanzeige mit Fristsetzung, ein ärztliches Attest und im Streitfall ein Gutachten zu Ursache und Ausmaß.

Hände halten ein kleines Feuchtigkeitsmessgerät vor eine weiß gestrichene Wand
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Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Mangel anzeigen und belegenMelde den Mangel schriftlich oder per E-Mail, beschreibe ihn genau und füg Fotos bei. Heb einen Nachweis über den Zugang auf.
  2. Frist zur Abhilfe setzenNenn ein konkretes Datum und kündige an, dass du sonst fristlos kündigen wirst. Einen Baustein für Mieter findest du in der Vorlage Fristlose Kündigung durch den Mieter (Schritt 1).
  3. Frist abwarten und dokumentierenErmögliche Termine für die Reparatur und halte fest, wer wann was getan hat. Gemindert ist die Miete auch in dieser Zeit.
  4. Schriftlich kündigenBleibt die Abhilfe aus, kündigst du fristlos – auf Papier, unterschrieben von allen Mietern (§ 568 Abs. 1 BGB) und mit dem Grund im Schreiben (§ 569 Abs. 4 BGB). Kündige zugleich hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Muster: Fristlose Kündigung durch den Mieter.
  5. Zeitnah handelnDie allgemeine Regel, nach der eine Kündigung aus wichtigem Grund binnen angemessener Frist erklärt werden muss (§ 314 Abs. 3 BGB), gilt im Wohnraummietrecht nicht (BGH, 13.07.2016, VIII ZR 296/15). Wer nach Fristablauf aber lange wartet, riskiert, dass die Unzumutbarkeit verneint wird oder das Kündigungsrecht verwirkt ist.

Rechenbeispiel

Im Kinderzimmer einer Familie breitet sich nach einem Wasserschaden in der Wohnung darüber großflächig Schimmel aus; das Kind hat laut Attest wiederholt Atemwegsbeschwerden. Die Eltern zeigen den Mangel am Montag, 12. Oktober 2026, an und setzen eine Frist zur Abhilfe bis Montag, 26. Oktober 2026 – zwei Wochen. Ob zwei Wochen angemessen sind, hängt vom Mangel ab; hier geht es um eine Trocknung und Sanierung, die der Vermieter zumindest beauftragen kann. Er reagiert nicht.

Am Mittwoch, 28. Oktober 2026, geht die fristlose Kündigung zu – mit Begründung, Fotos und Attest in Kopie, unterschrieben von beiden Eltern. Hält sie, endet das Mietverhältnis mit ihrem Zugang. Hält sie nicht, etwa weil ein Gericht die Gefahr nicht für erheblich hält, wirkt die hilfsweise ordentliche Kündigung: Der dritte Werktag im Oktober war der 5. Oktober, also zählt erst der November als erster Kündigungsmonat, und das Mietverhältnis endet am 31. Januar 2027. Bis dahin ist die Miete geschuldet, gemindert um den Mangel. Das Ende der hilfsweisen ordentlichen Kündigung rechnet der Rechner für jeden Zugangstag aus:

Rechner

Mietvertrag: Kündigungsfrist berechnen

Bis wann muss die Kündigung beim Vertragspartner sein, und wann endet das Mietverhältnis?

Leer lassen = heute
Ab 5 und 8 Jahren verlängert sich die Frist des Vermieters um je drei Monate.
Feiertage zählen bei den drei Werktagen nicht mit.

Grundlage: § 573c BGB, § 573a BGB und § 568 BGB (Schriftform); Tod des Mieters § 564 BGB mit § 573d BGB, Wohnheim § 549 BGB Abs. 3, Werkmietwohnung § 576 BGB und § 576a BGB, Garage, Stellplatz und Geschäftsräume § 580a BGB. Der Samstag zählt bei den drei Werktagen mit (BGH, 27.04.2005, VIII ZR 206/04); ob ein Zugang am Montag noch reicht, wenn der dritte Werktag selbst ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen – der Rechner rechnet dann vorsichtig mit dem Samstag. Vereinbarte längere Fristen für den Mieter sind unwirksam – Ausnahme: vor dem 1. September 2001 einzeln ausgehandelte Fristen (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB; die alten gesetzlichen Fristen im Formularvertrag gelten nicht mehr). Ein befristeter Kündigungsverzicht kann gelten.

Risiken für beide Seiten

Eine fristlose Kündigung ist ein scharfes Mittel. Hält sie nicht, besteht das Mietverhältnis fort – mit der Pflicht zur Mietzahlung bis zum Ende der ordentlichen Frist. Wer schon in eine neue Wohnung gezogen ist, zahlt dann womöglich doppelt. Deshalb lohnt die hilfsweise ordentliche Kündigung, und deshalb lohnt Beratung vor dem Auszug.

Vermieter können einwenden, der Mangel sei rechtzeitig beseitigt worden – das müssen sie dann beweisen –, er sei nicht erheblich, er beruhe auf dem Wohnverhalten oder er sei nie angezeigt worden. Wer als Vermieter eine Mängelanzeige erhält, sollte zügig reagieren, die Ursache fachkundig klären lassen und Termine und Arbeiten dokumentieren. Eine Kündigung, der der Grund im Schreiben fehlt oder die nicht schriftlich ist, ist schon formell angreifbar.

Hat der Vermieter den Mangel zu vertreten oder ist er mit der Beseitigung in Verzug, kann der Mieter zusätzlich Schadensersatz verlangen (§ 536a Abs. 1 BGB). Welche Posten ersetzt werden, entscheidet im Streit das Gericht im Einzelfall.

Beratung vor dem Auszug

Vor einer fristlosen Kündigung lohnt sich der Rat eines Mietervereins oder einer Anwältin, denn ein Fehler kann teuer werden. Vermieter finden Unterstützung bei Haus & Grund. Andere Wege aus dem Vertrag – mit Frist oder per Sonderrecht – zeigen die Seiten Sonderkündigung als Mieter und Mietvertrag kündigen.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich die Mietminderung beim Vermieter ankündigen?

Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, solange der Mangel besteht (§ 536 Abs. 1 BGB). Voraussetzung ist aber, dass du den Mangel angezeigt hast: Konnte der Vermieter mangels Anzeige nicht abhelfen, darfst du insoweit nicht mindern (§ 536c Abs. 2 BGB).

Wie viel darf ich mindern, ohne eine Kündigung zu riskieren?

Das Gesetz nennt keine Prozentsätze; die Miete ist „angemessen herabgesetzt“. Vorsicht: Ob ein Rückstand für eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs reicht, misst der Bundesgerichtshof an der vereinbarten Gesamtmiete, nicht an der geminderten (BGH, VIII ZR 193/16). Wer zu hoch mindert, kann so in Verzug geraten. Lass dich vor einer hohen Minderung deshalb beraten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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