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Kündigungsfrist-Rechner

Wähle die Vertragsart und gib Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ein. Der Rechner nennt das Ende der Mindestlaufzeit, den letzten Tag, an dem die Kündigung ankommen muss, und das Vertragsende, wenn du heute kündigst. Für einen Brief zieht er vier Arbeitstage Postlaufzeit ab.

Von Rechtsstand geprüft am 5 Min. Lesezeit

Der Rechner ist für alle, die einen Laufzeitvertrag beenden wollen: ein Abo, einen Handy- oder Internetvertrag, einen Strom- oder Gasvertrag, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder eine Versicherung. Er nennt den letzten Tag, an dem deine Kündigung beim Anbieter ankommen muss, den spätesten Tag zum Abschicken per Post und das Vertragsende, wenn du heute kündigst. Weil je Vertragsart andere Regeln gelten, fragt er zuerst danach.

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Kündigungsfrist berechnen

Bis wann muss die Kündigung ankommen, und wann endet der Vertrag? Der Rechner fragt zuerst die Vertragsart – denn für Abos, Telefon, Versicherung und Strom gelten verschiedene Regeln.

Tag, an dem die Laufzeit beginnt (Auftragsbestätigung bzw. Versicherungsschein)
Verträge ab 1. März 2022 sind danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
Nur für Briefe: Feiertage deines Landes beim Absendetag.

Grundlage: § 187 und § 188 BGB, für Verträge ab 1. März 2022 § 309 Nr. 9 BGB, für Telefon und Internet § 56 TKG. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist nicht (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Verbindlich ist dein Vertrag.

So rechnet der Rechner

  1. Ende der MindestlaufzeitEr zählt die Laufzeit in Monaten ab dem Vertragsbeginn; sie endet am Tag vor dem gleichen Datum (§ 188 Abs. 2 BGB). Vertrag beginnt am 15. Januar 2026, zwölf Monate: Ende am 14. Januar 2027.
  2. Letzter ZugangstagVon diesem Tag rechnet er die Kündigungsfrist zurück und sucht den spätesten Zugangstag, bei dem die Frist noch bis zum Laufzeitende abläuft. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB); fehlt im Zielmonat der passende Tag, endet eine Monatsfrist am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB).
  3. AbsendetagWählst du „Brief“, zieht er vier Arbeitstage ab – Montag bis Freitag ohne bundesweite Feiertage. Mehr verlangt das Gesetz von der Post nicht: Ihre Laufzeitvorgaben gelten nur im Jahresdurchschnitt, nicht für den einzelnen Brief (§ 18 PostG).
  4. Vertragsende bei Kündigung heuteIst der letzte Zugangstag vorbei, rechnet er mit dem, was nach der Mindestlaufzeit gilt: bei Verträgen ab 1. März 2022 und bei Telefon und Internet jederzeit mit höchstens einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB, § 56 Abs. 3 TKG), bei älteren Verträgen mit einer Verlängerung um zwölf Monate, wenn du nichts anderes auswählst.

Fällt der letzte Zugangstag auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweiten Feiertag, weist der Rechner darauf hin, dass sich der Tag nicht verschiebt (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Für den Kalendereintrag legt er die Erinnerung eine Woche vor den letzten Zugangstag, bei einem Brief eine Woche vor den Absendetag. Wie Fristen gezählt werden, erklärt der Ratgeber Kündigungsfristen richtig berechnen.

Was je Vertragsart anders ist

VertragsartWas der Rechner annimmtGrundlage
Abo, LaufzeitvertragBeginn ab 1. März 2022: danach monatlich kündbar, längere Fristen gekürzt auf einen Monat; älterer Beginn: Verlängerung um 12 Monate§ 309 Nr. 9 BGB, Art. 229 § 60 EGBGB
Handy, Internet, Festnetznach der Mindestlaufzeit immer jederzeit mit höchstens einem Monat, auch bei alten Verträgen§ 56 Abs. 3 TKG
Fitnessstudiorechnet wie ein Abo ab März 2022 und weist darauf hin, dass das für Studioverträge höchstrichterlich nicht geklärt istBGH, 08.02.2012, XII ZR 42/10
Strom und Gas (Sondervertrag)nach der Erstlaufzeit jederzeit kündbar, mit der eingetragenen FristVertragsbedingungen
Grundversorgungzwei Wochen ab Zugang, ohne Vertragsbeginn§ 20 StromGVV
VersicherungVersicherungsjahr ab Beginn, erste Laufzeit ein, zwei oder drei Jahre, danach jährlich; Frist laut Bedingungen§ 11 VVG

Drei Beispiele, durchgerechnet

Jahresabo, Kündigung per Brief

Vertrag beginnt am 15. Januar 2026, zwölf Monate Mindestlaufzeit, ein Monat Frist. Die Laufzeit endet am Donnerstag, 14. Januar 2027. Die Kündigung muss spätestens am Montag, 14. Dezember 2026, ankommen; per Brief schickst du sie spätestens am Dienstag, 8. Dezember 2026, ab. Die Erinnerung im Kalender kommt am 1. Dezember.

Handyvertrag, Frist knapp verpasst

Vertrag beginnt am 1. November 2024, 24 Monate, ein Monat Frist. Die Mindestlaufzeit endet am Samstag, 31. Oktober 2026; die Kündigung hätte bis Mittwoch, 30. September 2026, ankommen müssen. Kommt sie am Montag, 5. Oktober 2026, an, endet der Vertrag am 5. November 2026 – nach der Mindestlaufzeit ist ein Handyvertrag jederzeit mit einem Monat kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG).

Altvertrag von 2021

Vertrag beginnt am 1. Juni 2021, 24 Monate, drei Monate Frist, Verlängerung um jeweils zwölf Monate. Für diesen Vertrag gilt noch das alte Recht (Art. 229 § 60 EGBGB). Die Mindestlaufzeit endete am 31. Mai 2023, seitdem verlängert er sich jährlich zum 31. Mai. Wer am 5. Oktober 2026 kündigt, kommt erst zum 31. Mai 2027 heraus; dafür muss die Kündigung bis Sonntag, 28. Februar 2027, ankommen – praktisch also bis Freitag, 26. Februar. Der Rechner zeigt hier zuerst den verpassten Termin von 2023 und darunter den nächsten; dass dieser auf einen Sonntag fällt, meldet er nicht.

Prüffälle mit Wochentagen

Vertrag beginnt amLaufzeitFristLaufzeitendeSpätester Zugang
01.02.202524 Monate1 MonatSo 31.01.2027Do 31.12.2026
01.03.202524 Monate1 MonatSo 28.02.2027So 31.01.2027
01.04.202524 Monate3 MonateMi 31.03.2027Do 31.12.2026
01.02.202612 Monate4 WochenSo 31.01.2027So 03.01.2027
20.11.202524 Monate1 MonatFr 19.11.2027Di 19.10.2027

Die zweite Zeile zeigt eine Falle in beide Richtungen: Eine Kündigung, die am 31. Januar zugeht, wahrt die Frist zum 28. Februar, weil die Monatsfrist mangels 31. Februar am Monatsletzten endet. Wer stattdessen den 28. Januar für den letzten Tag hält, verschenkt drei Tage. Weil der 31. Januar 2027 ein Sonntag ist, sollte die Kündigung trotzdem bis Freitag, 29. Januar, da sein.

Was der Rechner nicht prüft

  • Feste Termine im Vertrag: Steht dort „zum Monatsende“ oder „zum Quartalsende“, endet der Vertrag unter Umständen später als berechnet.
  • Beginn bei Telefon und Internet: Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht mit der Freischaltung (BGH, 08.01.2026, III ZR 8/25). Gib dort das Datum des Vertragsschlusses ein; mehr unter Glasfaser-Verträge.
  • Stichtag 1. März 2022: Der Rechner entscheidet nach dem eingetragenen Beginn. Maßgeblich ist aber, wann der Vertrag geschlossen wurde (Art. 229 § 60 EGBGB); wähl bei Abschluss im Februar 2022 und Beginn im März die Verlängerung von Hand.
  • Option „monatlich kündbar“: Sie rechnet mit der Frist, die du oben eingetragen hast – trag dort einen Monat ein, wenn dein Vertrag das vorsieht.
  • Feiertage der Länder: Für den Wochenend-Hinweis und die Postlaufzeit kennt er nur bundesweite Feiertage.
  • Sonderfälle: Für Sonderkündigungen, Miete, Arbeit und Kfz gibt es den Sonderkündigungs-Check, den Mietkündigungs-Rechner, den Arbeitsvertrag-Rechner und den Kfz-Wechsel-Rechner.

Was du eingibst, bleibt in deinem Browser; der Rechner überträgt nichts. Ist der Termin schon verstrichen, hilft der Ratgeber Kündigungsfrist verpasst.

Quellen

Häufige Fragen

Warum endet mein Vertrag einen Tag vor dem Jahrestag?

Beginnt eine Laufzeit mit dem Anfang eines Tages, zählt dieser Tag mit (§ 187 Abs. 2 BGB). Zwölf Monate ab dem 15. Januar sind deshalb mit Ablauf des 14. Januar im Folgejahr vorbei (§ 188 Abs. 2 BGB).

Gilt das Ergebnis auch, wenn ich über den Kündigungsbutton kündige?

Ja, und dort ist es am einfachsten: Bei einer Kündigung über die Schaltfläche wird vermutet, dass sie den Anbieter gleich nach dem Absenden erreicht hat, und er muss sie sofort bestätigen (§ 312k Abs. 4 BGB). Die Postlaufzeit fällt weg.

Was bedeutet „Nach der Mindestlaufzeit: automatisch nach Vertragsdatum“?

Der Rechner wählt dann selbst: bei Telefon und Internet sowie bei Verträgen ab 1. März 2022 eine Frist von höchstens einem Monat, bei Strom und Gas monatliche Kündbarkeit, bei älteren Verträgen eine Verlängerung um zwölf Monate. Steht in deinem Vertrag etwas anderes, wähl es von Hand.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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