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Glasfaser-Verträge: Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit eines Glasfaservertrags beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses – das hat der Bundesgerichtshof am 8. Januar 2026 entschieden. Du bist also höchstens 24 Monate ab Vertragsschluss gebunden, auch wenn der Anschluss noch nicht liegt; danach kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.

Diese Seite ist für alle, die in einem Ausbaugebiet einen Glasfaservertrag unterschrieben haben oder gerade darauf angesprochen werden – Mieter wie Eigentümer. Sie erklärt, was du in der Vorvermarktung tatsächlich abschließt, was der Bundesgerichtshof zum Laufzeitbeginn entschieden hat, und rechnet durch, wann du kündigen kannst. Dazu kommen der Widerruf nach einem Vertrag an der Haustür und das Bereitstellungsentgelt in Mietshäusern.
Vorvermarktung: was du unterschreibst
Glasfasernetze werden oft erst gebaut, wenn genug Haushalte vorab einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese Phase heißt Vorvermarktung. Umgangssprachlich ist dann oft von einem „Vorvertrag“ die Rede. Tatsächlich schließt du in der Regel schon den eigentlichen Vertrag über Internet und Telefon ab – nur die Leistung beginnt später. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof entschieden hat, hatte sich der Anbieter nicht einmal verpflichtet, den Anschluss zu bauen; er wies die Kundin sogar darauf hin, dass das Netz bei zu geringer Nachfrage nicht ausgebaut werden könnte.
Zu den Unterlagen gehören häufig mehrere Teile:
- Der Dienstevertrag über Internet und Telefon, mit Mindestlaufzeit und Preis.
- Für Eigentümer eine Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung, mit der du die Verlegung der Leitungen erlaubst. Im entschiedenen Fall sah sie eine Kündigung frühestens 20 Jahre nach der Bereitstellung vor.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, etwa mit einem Kündigungsrecht für dich, wenn deine Adresse nicht angeschlossen wird, und einem Kündigungsrecht für den Anbieter, wenn die Erlaubnis des Eigentümers wegfällt.
- Manchmal ein eigener Vertrag nur über den Hausanschluss. Für Verträge, die nur die physische Verbindung betreffen, gilt die Grenze von 24 Monaten nicht – auch wenn du den Preis in Raten über mehr als 24 Monate zahlst (§ 56 Abs. 2 TKG).
Prüf in deinen Unterlagen: das Datum der Auftragsbestätigung, die Mindestlaufzeit, die Regel zum Laufzeitbeginn, was gilt, wenn nicht gebaut wird, ob für den Hausanschluss Kosten anfallen und die Widerrufsbelehrung.
Laufzeitbeginn: was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Ein Glasfaseranbieter – nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen die Deutsche GigaNetz GmbH – hatte in seinen Bedingungen festgelegt, dass die Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnt. Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel für unwirksam erklärt (BGH, 08.01.2026, III ZR 8/25):
- Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht mit der Bereitstellung des Dienstes oder der Herstellung des Anschlusses – auch bei einem Erstvertrag.
- Eine Klausel, nach der die Zeit des Ausbaus zur Laufzeit hinzukommt, führt zu einer Bindung von mehr als 24 Monaten und verstößt gegen § 309 Nr. 9 BGB und die Grundgedanken von § 56 Abs. 1 TKG.
- Die Besonderheiten der Vorvermarktung rechtfertigen keine Ausnahme. Den Investitionen der Netzbetreiber hat der Gesetzgeber mit der Sonderregel für reine Anschlussverträge Rechnung getragen.
Das Urteil führt eine Entscheidung zu Vertragsverlängerungen fort: Auch dort zählt die Laufzeit ab der Vereinbarung, nicht ab dem Beginn der neuen Leistungsphase (BGH, 10.07.2025, III ZR 61/24). Damit ist die Frage geklärt. Der Vertrag beginnt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen in der Regel mit dem Zugang der Auftragsbestätigung.
Rechenbeispiel: unterschrieben 2025, geschaltet 2026
| Datum | |
|---|---|
| Vertragsschluss, 24 Monate Mindestlaufzeit | Mo 10.03.2025 |
| Freischaltung des Anschlusses | 15.01.2026 |
| Ende der Mindestlaufzeit nach dem BGH (spätestens) | Mi 10.03.2027 |
| Ende nach der unwirksamen Klausel „ab Freischaltung“ | Januar 2028 |
| Kündigung zum Laufzeitende muss ankommen bis | 10.02.2027 |
| Danach | jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG) |
Das Urteil spart dir in diesem Beispiel rund zehn Monate Bindung. Wäre der Anschluss am 10. März 2027 noch gar nicht geschaltet, könntest du trotzdem kündigen.
Fristen bei Glasfaser auf einen Blick
| Situation | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit | höchstens 1 Monat vorher; Laufzeit höchstens 24 Monate ab Vertragsschluss | § 309 Nr. 9 BGB, § 56 Abs. 1 TKG |
| Mindestlaufzeit vorbei, auch ohne fertigen Anschluss | jederzeit mit 1 Monat | § 56 Abs. 3 TKG |
| Widerruf nach Vertrag an der Haustür, am Telefon oder online | 14 Tage ab Vertragsschluss, nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung; spätestens 12 Monate und 14 Tage | § 355 BGB, § 356 BGB |
| Einseitige Vertragsänderung, etwa Preiserhöhung | ohne Frist, Erklärung binnen 3 Monaten nach der Mitteilung | § 57 Abs. 1 TKG |
| Umzug, Glasfaser am neuen Wohnsitz nicht verfügbar | 1 Monat, zum Auszug oder später | § 60 Abs. 2 TKG |
| Anschluss nachweislich zu langsam | mindern oder nach erfolgloser Frist zur Abhilfe fristlos kündigen | § 57 Abs. 4 TKG |
| Vertrag nur über den Hausanschluss | die 24-Monats-Grenze gilt nicht | § 56 Abs. 2 TKG |
Wie das Messverfahren bei zu langsamem Internet funktioniert, zeigt die Seite DSL und Internet kündigen an einem Beispiel.

Haustür, Telefon, online: Widerruf
Hast du den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen – etwa an der Haustür – oder per Telefon oder Internet geschlossen, kannst du ihn binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB). Bei einem Vertrag über Dienstleistungen wie Internet beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss, aber nicht, bevor du ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest. Fehlte die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss (§ 356 BGB).
Rechenbeispiel: Du unterschreibst am Montag, 5. Oktober 2026, an der Haustür. Die 14 Tage beginnen am Folgetag und enden am Montag, 19. Oktober 2026. Es genügt, den Widerruf bis dahin abzuschicken (§ 355 Abs. 1 BGB); fiele das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschöbe es sich auf den nächsten Werktag. Schick ihn so, dass du das Absenden beweisen kannst. Ein Muster steht unter Widerrufsschreiben.
Rechner
Widerrufsfrist berechnen
Bis wann kannst du einen online oder an der Haustür geschlossenen Vertrag widerrufen?
Grundlage: § 355 BGB, § 356 BGB und § 193 BGB. Seit 19. Juni 2026 müssen Online-Händler eine Widerrufsfunktion bereitstellen (§ 356a BGB). Für digitale Inhalte und vorzeitig erbrachte Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht früher erlöschen – das zeigt der Rechner als Hinweis.
Was entschieden ist – und was offen bleibt
Entschieden ist der Laufzeitbeginn: Klauseln, nach denen die Mindestlaufzeit erst mit der Freischaltung beginnt, sind unwirksam; die Erstlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate ab Vertragsschluss. Nicht Gegenstand des Urteils waren dagegen:
- Die Grundstücksnutzungsvereinbarung der Eigentümer mit ihrer langen Laufzeit. Der Bundesgerichtshof hat sie im Verfahren erwähnt, aber nicht geprüft.
- Der Fall, dass nie gebaut wird. Im entschiedenen Fall gab es ein Kündigungsrecht für Kunden, deren Adresse nicht angeschlossen wird. Fehlt eine solche Regel, lass deine Lage beraten, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du ohnehin mit einem Monat kündigen.
- Kosten für begonnene Arbeiten. Ob du nach einer Kündigung für einen teilweise oder ganz gebauten Hausanschluss zahlen musst, hängt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Vertrag ab. War ein kostenloser Anschluss vereinbart und regelt der Vertrag diesen Fall nicht, musst du in der Regel nichts zahlen.
Hat der Anbieter eine rechtzeitige Kündigung mit Verweis auf die Freischaltung abgelehnt, bleibt sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale wirksam; fordere unter Hinweis auf das Urteil eine Bestätigung des richtigen Vertragsendes an (Vorlage). Was du tun kannst, wenn er trotzdem weiter abbucht, erklärt der Ratgeber Kündigung nicht akzeptiert.
Mietshaus: das Glasfaser-Bereitstellungsentgelt
Stattet ein Netzbetreiber ein Gebäude erstmals mit einem Netz ganz aus Glasfaser aus, darf er vom Eigentümer ein Bereitstellungsentgelt verlangen: höchstens 60 Euro im Jahr und insgesamt höchstens 540 Euro je Wohnung, grundsätzlich für höchstens fünf Jahre, wenn das zur Refinanzierung nicht reicht für höchstens neun Jahre. Kostet der Ausbau mehr als 300 Euro je Wohnung, muss der Betreiber die Gründe darlegen (§ 72 TKG). Die Regel gilt für Netze, die bis Ende 2027 gebaut werden.
Der Vermieter darf dieses Entgelt als Betriebskosten auf die Mieter umlegen – aber nur, wenn du deinen Anbieter über den Anschluss frei wählen kannst (§ 2 BetrKV). Rechenbeispiel: Kostet der Ausbau 450 Euro je Wohnung, verteilt sich das Entgelt bei 60 Euro im Jahr auf siebeneinhalb Jahre. Das ist zulässig, weil fünf Jahre zur Refinanzierung nicht reichen und neun Jahre nicht überschritten werden; die Gründe für die Kosten über 300 Euro muss der Betreiber darlegen. Was sich beim Kabelfernsehen im Mietshaus geändert hat, steht unter Kabel-TV kündigen.
Von DSL oder Kabel zu Glasfaser wechseln
Dein bisheriger Vertrag läuft weiter, bis du ihn kündigst und seine Frist abgelaufen ist. Am einfachsten lässt du den neuen Anbieter den Wechsel steuern: Er leitet Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, der alte Anbieter muss bis zum Wechsel weiter liefern, und mehr als einen Arbeitstag ohne Internet darf es nicht geben (§ 59 TKG). Steht der Schalttermin noch nicht fest, kündige den alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt erst, wenn absehbar ist, wann geschaltet wird – sonst sitzt du womöglich ohne Anschluss da. Die Fristen des alten Vertrags rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus.
Glasfaser-Anbieter im Verzeichnis
Glasfaser-Netzbetreiber im Verzeichnis sind etwa Deutsche Glasfaser und Deutsche GigaNetz. Weitere Netzbetreiber und Internetanbieter:
- 1&1online kündbarPost
- congstaronline kündbarPost
- Deutsche GigaNetzonline kündbarPost
- Deutsche Glasfaseronline kündbarPost
- EWE TELonline kündbarPost
- GVG Glasfaser (nordischnet, teranet)online kündbarPost
- inexioonline kündbarPost
- M-netonline kündbarPost
- NetCologneonline kündbarPost
- o2online kündbarPost
- PŸURonline kündbarPost
- Starlinkonline kündbarPost
- Telekomonline kündbarPost
- Vodafoneonline kündbarPost
- Vodafone Kabelonline kündbarPost
Kündigungsschreiben
Kündige in Textform „zum Ende der Mindestlaufzeit, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und nenne das Datum deiner Auftragsbestätigung. Der Generator schreibt auch einen Widerruf, wenn du noch in der Frist bist.
Werkzeug
Kündigungsschreiben erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- BGH, Pressemitteilung Nr. 4/2026 zum Urteil vom 08.01.2026, III ZR 8/25 – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.01.2026, III ZR 8/25 (Volltext) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 10.07.2025, III ZR 61/24 (Vertragsverlängerung) – abgerufen am 05.10.2026
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- § 60 TKG – Umzug
- § 72 TKG – Glasfaserbereitstellungsentgelt
- § 2 Betriebskostenverordnung (Nr. 15 c)
- § 4 TK-Transparenzverordnung – Informationen zu Vertragslaufzeit und Kündigung
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 9)
- § 312g BGB – Widerrufsrecht
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen und § 356 BGB – Widerrufsfrist
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: BGH entscheidet – Glasfaserverträge beginnen mit Vertragsschluss (sekundär) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Gilt das Urteil auch für andere Glasfaseranbieter?
Entschieden wurde über die Klausel eines Anbieters, die Begründung gilt aber allgemein: § 56 Abs. 1 TKG und § 309 Nr. 9 BGB binden alle Anbieter. Klauseln anderer Anbieter, nach denen die Mindestlaufzeit erst mit der Freischaltung beginnt, widersprechen deshalb dem Urteil; über sie selbst hat aber noch kein Gericht entschieden. Beruf dich in der Kündigung auf das Urteil und lass dir das Vertragsende bestätigen.
Darf mir mein Vermieter den Glasfaseranbieter vorschreiben?
Wenn er dir das Bereitstellungsentgelt über die Nebenkosten berechnet, nicht: Umlegen darf er es nur, wenn du deinen Anbieter über den Anschluss frei wählen kannst. Der Netzbetreiber muss anderen Anbietern dafür unentgeltlich Zugang zum Glasfasernetz im Haus gewähren (§ 72 Abs. 6 TKG).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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