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Telekom kündigen

Die Telekom kündigst du am schnellsten über „Verträge hier kündigen“ im Seitenfuß von telekom.de: Bereich Festnetz, Mobilfunk oder Sonstiges wählen, Formular ohne Login ausfüllen. Per Brief geht es an Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. Verträge mit Mindestlaufzeit kündigst du mit einem Monat Frist zum Ablauf, danach jederzeit mit einem Monat; Prepaid-Tarife täglich.

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Weißer WLAN-Router mit aufgerolltem Netzwerkkabel auf einem Flur-Sideboard neben einem gefalteten Blatt Papier im Morgenlicht
KI-generiert

So kündigst du bei der Telekom

Vertragspartner ist die Telekom Deutschland GmbH in Bonn – für Mobilfunk ebenso wie für Festnetz, DSL und Glasfaser. Im Fuß jeder Seite von telekom.de steht „Verträge hier kündigen“. Der Link führt zur „Bestätigungsseite für Kündigung“, dem Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Ein Login brauchst du dafür nicht.

  1. Bereich wählenZuerst Festnetz, Mobilfunk oder Sonstiges, dann die Kündigungsart: ordentlich zum Laufzeitende, außerordentlich, Prepaid, Zubuchoptionen oder Mietgeräte.
  2. Kundennummer bereitlegenSie steht oben rechts auf der Rechnung: zehn Ziffern im Festnetz, sechs bis acht im Mobilfunk. Dazu kommen Name, Anschrift und Rufnummer.
  3. Termin festlegenWähle „nächstmöglicher Termin“ oder einen Wunschtermin. Hat dein Vertrag eine Mindestlaufzeit, bestätigt die Telekom laut Formular die Kündigung zum entsprechenden Termin.
  4. „Jetzt kündigen“ klickenVorher tippst du die Zeichen der Sicherheitsabfrage ab. Eingangs- und Kündigungsbestätigung kommen an die E-Mail-Adresse aus dem Formular.

Per Brief geht die Kündigung an den Kundenservice in Bonn. Laut AGB genügt die Textform (Ziffer 11.3, Stand 11.08.2026), eine Unterschrift ist keine Pflicht.

Festnetz, DSL und Glasfaser

Im Festnetz-Formular entscheidest du, was endet: „Alle Verträge“ kündigt alles unter deiner Kundennummer, auch Mietgeräte und Zusatzprodukte. Mit „Nur meinen Vertrag über einen Festnetz-Anschluss“ laufen Router-Miete, Media Receiver und Zusatzprodukte weiter.

MagentaZuhause- und Glasfaser-Tarife gibt es mit 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit. Du kündigst mit einem Monat Frist frühestens zum Ablauf; danach läuft der Vertrag unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat kündbar (Preisliste Glasfaser, MagentaZuhause und Call, Stand 01.10.2026, Ziffer 5.3.1). Tarife ohne Mindestlaufzeit kündigst du jederzeit mit einem Monat (Ziffer 5.2).

Ein Beispiel: Bereitstellung am 12. Januar 2025, 24 Monate Mindestlaufzeit bis zum 11. Januar 2027. Damit der Vertrag dann endet, muss deine Kündigung spätestens am 11. Dezember 2026 bei der Telekom sein. Kommt sie erst am 15. Dezember an, endet der Vertrag am 15. Januar 2027. Deinen Stichtag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.

Was bei Glasfaser sonst zu beachten ist, steht unter Glasfaser-Verträge. MagentaTV am Festnetz-Anschluss beendest du über einen Tarifwechsel, siehe MagentaTV kündigen.

Mobilfunk und Prepaid

MagentaMobil-Verträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit kündigst du mit einem Monat Frist frühestens zum Ablauf, danach jederzeit mit einem Monat. Flex-Tarife haben keine Mindestlaufzeit und sind jederzeit mit einem Monat kündbar (Preisliste Mobilfunktarife, Stand 08.09.2026, Ziffer 11.1 und 11.2). Prepaid-Tarife wie MagentaMobil Prepaid M kannst du täglich kündigen; der Prepaid Jahrestarif läuft zwölf Monate und endet mit einem Monat Frist zum Ablauf.

Im Prepaid-Formular beantragst du auf Wunsch gleich die Auszahlung des Guthabens – sie geht nur an den Vertragspartner, etwa zwei Wochen nach der Kündigung.

Rufnummer mitnehmen: Der Wechselauftrag des neuen Anbieters muss bei Mobilfunk spätestens acht, bei Festnetz sieben Arbeitstage vor Vertragsende bei der Telekom sein (AGB Ziffer 12.5). Für Prepaid empfiehlt die Telekom einen Wunschtermin mindestens 14 Tage in der Zukunft. Die allgemeinen Regeln stehen unter Handyvertrag kündigen.

MagentaEINS: Der Vorteil setzt einen Festnetz- und einen Mobilfunkvertrag voraus. Kündigst du einen davon, gelten wieder die Preise und Leistungen der einzelnen Verträge.

Router und andere Mietgeräte

Ein gemieteter Speedport oder ein MagentaTV-Gerät hat einen eigenen Vertrag mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit ab Übergabe. Kündigen kannst du mit sechs Tagen Frist, frühestens zum Ablauf. Kündigst du früher, berechnet die Telekom Schadensersatz für die restlichen Monate. Zurück geht das Gerät kostenlos mit Rücksendeunterlagen, die du online erstellst, oder im Telekom Shop. Abgeschlossen ist die Kündigung laut Telekom erst, wenn das Gerät angekommen ist.

Preiserhöhung, Umzug, Pflegeheim

Preiserhöhung: Ab Zugang der Mitteilung hast du drei Monate Zeit, ohne Frist und ohne Kosten zu kündigen, frühestens zum Tag der Erhöhung (AGB Ziffer 9.2, für geänderte AGB oder Leistungen Ziffer 8.3; § 57 TKG). Gibt die Telekom nur eine höhere Umsatzsteuer weiter, besteht kein Kündigungsrecht (Ziffer 9.3). Mehr im Beitrag Telekom-Preisanpassung.

Umzug: Ist dein Tarif mit denselben Leistungen am neuen Wohnort verfügbar, ziehst du ihn mit um – eine Kündigung ist dann nicht nötig. Ist er dort nicht verfügbar, kündigst du mit einem Monat Frist zum Auszug oder später (§ 60 Abs. 2 TKG). Im Formular für die außerordentliche Kündigung wählst du den Grund Umzug und lädst einen Nachweis hoch: Mietvertrag, Meldebescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung. Die Telekom prüft dann, ob sie deinen Tarif am neuen Ort unverändert liefern kann, und meldet sich. Bei einem Umzug ins Ausland gilt laut Telekom ebenfalls ein Monat, für Festnetz und Mobilfunk. Mehr in der Lebenslage Umzug.

Pflegeheim: Lässt sich der Anschluss bei einem dauerhaften Einzug nicht mitnehmen, ist er laut Telekom ohne Rücksicht auf die Mindestlaufzeit mit einem Monat kündbar. Häng die Aufnahmebestätigung der Einrichtung an.

Internet zu langsam: Dann kannst du laut AGB (Ziffer 12.9) mindern oder fristlos kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG); wie du nachmisst, steht unter DSL und Internet.

Im Todesfall

Ein Vertrag endet nicht mit dem Tod, er geht auf die Erben über. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Erben können ihn übernehmen oder kündigen; ohne Übernahme beendet die Telekom ihn laut Hilfe auch vorzeitig. Du nutzt dafür das Formular „Außerordentliche Kündigung“ mit dem Grund Todesfall und hängst die Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister an. Wichtig: Das Formular kündigt alle Verträge der verstorbenen Person. Soll einer weiterlaufen, beauftrage zuerst die Übernahme und warte, bis sie abgeschlossen ist. Was sonst zu regeln ist, steht unter Todesfall.

Wenn es hakt

Keine Bestätigung? Prüf den Spam-Ordner. Nach § 312k BGB muss der Eingang einer Kündigung über den Button sofort in Textform bestätigt werden. Kommt nichts, schick die Kündigung zusätzlich als Einwurf-Einschreiben nach Bonn und heb den Beleg auf – mehr unter Keine Bestätigung erhalten.

Formular streikt? Mach Bildschirmfotos. Fehlt der Kündigungsbutton oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Kündigungsschreiben an die Telekom

Adressat ist die Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn. Nenne die Kundennummer und die Rufnummer und kündige „zum nächstmöglichen Termin“, wenn du das Laufzeitende nicht kennst.

Werkzeug

Kündigungsschreiben für Telekom erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Anschrift laut Telekom, geprüft am 05.10.2026. Steht in deinem Vertrag eine andere, nimm die.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Telekom-Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Kann ich die Telekom per E-Mail kündigen?

Eine E-Mail-Adresse für Kündigungen nennt die Telekom nicht. Elektronisch kündigst du über die Formulare unter „Verträge hier kündigen“; die Bestätigung kommt dann per E-Mail. Ein Brief an den Kundenservice in Bonn ist der zweite Weg.

Kann ich in der MeinMagenta App kündigen?

Die Telekom-Hilfe nennt für die Kündigung die Online-Formulare und den Brief, eine Kündigung in der App beschreibt sie nicht. Die Formulare brauchen kein Login, nur deine Kundennummer.

Wie kündige ich als Geschäftskunde?

Die Formulare unter „Verträge hier kündigen“ sind für Privatkunden. Für Geschäftskunden verlinkt die Telekom auf derselben Seite eigene Kündigungsformulare.

Kann ich die Festnetznummer eines verstorbenen Angehörigen behalten?

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Erben können den Vertrag übernehmen. Gehörst du nicht dazu, hast aber die letzten zwölf Monate mit der verstorbenen Person in einem Haushalt gelebt, kannst du die Festnetz-Rufnummer laut Telekom in einem neuen Vertrag behalten. Bei Mobilfunknummern geht das nicht.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu

  • Anbieter o2

    Formular, Mein O2 oder Brief nach Nürnberg; 1 Monat zum Laufzeitende, Prepaid jederzeit

  • Anbieter Vodafone Kabel

    Formular ohne Login oder Brief nach Bochum bzw. Ratingen; 1 Monat zum Laufzeitende

  • Anbieter Anbieter A–Z

    Kündigungswege, Anschriften und Fristen von A bis Z

  • Ratgeber Außerordentliche Kündigung

    Fristlos aus wichtigem Grund: Fallgruppen mit Urteilen und die Abhilfefrist nach § 314 BGB