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GVG Glasfaser kündigen
Verträge von nordischnet und teranet kündigst du über das Formular „Vertrag kündigen“ auf der jeweiligen Website, ohne Login, oder per Brief an die GVG Glasfaser GmbH in Kiel. Zum Ende der Mindestlaufzeit gilt ein Monat Frist, danach ebenfalls ein Monat. Laut AGB beginnt die Laufzeit erst mit der Leistung; der BGH hat bei einem anderen Anbieter auf den Vertragsschluss abgestellt.

nordischnet und teranet: wer dein Vertragspartner ist
Die GVG Glasfaser GmbH in Kiel baut Glasfasernetze und verkauft Internet, Telefon und Fernsehen unter zwei Marken: nordischnet und teranet. Beide sind laut Impressum und AGB Marken der GVG Glasfaser GmbH; sie ist dein Vertragspartner, egal über welche Website du bestellt hast. Kundenanliegen nimmt GVG laut Impressum nur über die Formulare auf nordischnet.de und teranet.de an, nicht per E-Mail.
So kündigst du
Auf nordischnet.de und teranet.de findest du unter Service jeweils die Seite „Vertrag kündigen“ mit demselben Formular. Ein Login ist nicht nötig; das Formular ist der Kündigungsbutton nach § 312k BGB.
- Vertrag zuordnenVertragsnummer, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse eintragen.
- Art wählen„Ordentlich“ zum Ende der Laufzeit oder „außerordentlich“; als Grund „Umzug“ oder „Sonstiges“.
- Nachweis anhängenBeim Umzug zum Beispiel Meldebescheinigung, neuen Mietvertrag oder Kaufvertrag hochladen. Laut Kündigungsseite kannst du ihn auch später an info@gvg-glasfaser.de schicken.
- Termin festlegen und absenden„Schnellstmöglich“ oder ein Wunschtermin, dann „Jetzt kündigen“; die Seite danach speichern.
Per Brief kündigst du bei der GVG Glasfaser GmbH, Edisonstraße 3, 24145 Kiel. Kündigungen per E-Mail akzeptiert GVG laut FAQ nur, wenn sie von einer bei GVG hinterlegten, verifizierten Adresse kommen.
Wann dein Vertrag endet
Je nach Produkt laufen die Verträge 12 oder 24 Monate; ist nichts anderes vereinbart, sind es 24 Monate. Du kündigst mit einem Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit; ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist dann mit einem Monat Frist kündbar (AGB § 17, je nach Gebiet § 18). Zusatzprodukte laufen laut FAQ drei Monate und verlängern sich danach monatlich, wenn du sie nicht mit einem Monat Frist kündigst. Buchst du die TV-Option nachträglich, beträgt die Gesamtlaufzeit laut FAQ erneut 24 Monate.
Ab wann die Laufzeit zählt
Nach den AGB beginnt die Mindestlaufzeit erst mit der Leistungserbringung: mit eigenem Router ab dem im Begrüßungsschreiben genannten Leistungszeitpunkt, mit beauftragter Rufnummernübernahme am Schaltungstag, sonst mit der ersten betriebsfähigen Bereitstellung aller Leistungen. Bis dahin darfst du dich laut AGB jederzeit ohne Frist in Textform vom Vertrag lösen (§ 2 Absatz 6, § 17 Absatz 3).
Der Bundesgerichtshof hat für die Klausel eines anderen Glasfaseranbieters entschieden, dass die Laufzeit mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht mit der Freischaltung (BGH, 08.01.2026, III ZR 8/25). Über die Regel der GVG Glasfaser hat kein Gericht entschieden. Ein Beispiel: Auftragsbestätigung am Dienstag, 20. Mai 2025, Freischaltung am Mittwoch, 1. April 2026. Nach den AGB enden die 24 Monate am 31. März 2028; ab Vertragsschluss gerechnet wären es der 20. Mai 2027. Willst du dich auf den früheren Termin berufen, kündige spätestens am 20. April 2027, verweise auf das Urteil und lass dir das Vertragsende bestätigen. Mehr unter Glasfaser-Verträge und § 56 TKG; bei Streit helfen die Verbraucherzentralen.
Hausanschluss und Ausbau
Für den Hausanschluss schließt der Eigentümer einen eigenen Hausanschluss- oder Grundstücksnutzungsvertrag mit GVG; dein Vertrag über Internet und Telefon ist davon getrennt. Laut FAQ kann ein Hausanschluss, der zusammen mit einem Produktvertrag kostenlos gebaut wird, kostenpflichtig werden, wenn der Produktvertrag noch in der Bau- oder Vermarktungsphase wegfällt und kein neuer eingereicht wird. Ist der Anschluss schon geschaltet, entstehen rückwirkend keine Kosten.
Wird der Ausbau in deiner Gemeinde nur zurückgestellt, weil die Vermarktungsquote noch nicht erreicht ist, bleibt der Vertrag bestehen. Findet der Ausbau gar nicht statt, verliert der Vertrag laut FAQ automatisch seine Gültigkeit.
Umzug und Vertragsänderung
Umzug: Ziehst du an eine Adresse außerhalb des Versorgungsgebiets oder ohne Glasfaseranschluss von GVG, endet der Vertrag laut FAQ mit einem Monat Frist ab Kündigungseingang, frühestens zum Umzugsdatum. Reichst du den Nachweis erst nach dem Umzug ein, zählt sein Eingangsdatum als Kündigungsdatum – schick ihn also früh. Gesetzlich gilt ein Monat Frist, wirksam zum Auszug oder später (§ 60 Abs. 2 TKG). Mehr unter Umzug.
Änderungen: Ändert GVG die Vertragsbedingungen nicht nur zu deinem Vorteil, kannst du innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (AGB § 1 Absatz 8; § 57 TKG). Die AGB verlangen dafür „schriftlich“; bei Verträgen seit Oktober 2016 genügt Textform (§ 309 Nr. 13 BGB).
Im Todesfall und bei Übernahme
Eine eigene Regel für den Todesfall nennt GVG nicht. Eine Vertragsübernahme ist laut FAQ generell nicht möglich: Nötig sind eine Kündigung und ein Neuabschluss, die Laufzeit beginnt dann neu. Angehörige nutzen das Formular mit dem Grund „Sonstiges“ und laden die Sterbeurkunde hoch. Mehr unter Todesfall.
Wenn es hakt
Überlassene Hardware schickst du nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten und Gefahr zurück, sonst wird der Zeitwert berechnet (AGB § 10 Absatz 5). Kommt keine Bestätigung, schick die Kündigung zusätzlich als Einwurf-Einschreiben nach Kiel (Zugang beweisen). Fehlt der Kündigungsbutton oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Kündigungsschreiben an GVG Glasfaser
Adressiere den Brief an die GVG Glasfaser GmbH und nenne die Marke, bei der du Kunde bist, sowie deine Vertragsnummer.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für GVG Glasfaser (nordischnet, teranet) erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
GVG Glasfaser GmbH
Edisonstraße 3
24145 Kiel
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Glasfaservertrags (nordischnet/teranet) bei der GVG Glasfaser GmbH – Vertragsnummer [Vertragsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- nordischnet: Vertrag kündigen (Kündigungsformular) – abgerufen am 06.10.2026
- teranet: Vertrag kündigen (Kündigungsformular) – abgerufen am 06.10.2026
- GVG Glasfaser: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- GVG Glasfaser: Über uns (Marken nordischnet und teranet) – abgerufen am 06.10.2026
- nordischnet: AGB, Leistungsbeschreibung und Informationen Privatkunden DH, ANG, MIT, gültig ab 01.03.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- teranet: AGB, Leistungsbeschreibung und Informationen Privatkunden, gültig ab 01.04.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- nordischnet: FAQs – abgerufen am 06.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.01.2026, III ZR 8/25 – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 60 TKG – Umzug
Häufige Fragen
Kann ich kündigen, bevor mein Anschluss geschaltet ist?
Ja. Laut AGB darfst du dich bis zum Beginn der Mindestlaufzeit jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist in Textform vom Vertrag lösen; die Mindestlaufzeit beginnt nach den AGB erst mit der Leistungserbringung. Bist du Eigentümer und wurde dein Hausanschluss kostenlos zusammen mit dem Vertrag gebaut, kann er laut FAQ dann kostenpflichtig werden.
Ich bin Kunde bei teranet. Gilt diese Seite für mich?
Ja. teranet ist wie nordischnet eine Marke der GVG Glasfaser GmbH; die AGB von teranet enthalten dieselben Regeln zu Laufzeit und Kündigung. Kündige über das Formular auf teranet.de oder per Brief nach Kiel.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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