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DAK-Gesundheit kündigen oder wechseln
Für einen Wechsel von der DAK-Gesundheit zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse brauchst du keine Kündigung: Du stellst den Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse, ihre Meldung ersetzt die Kündigung. Möglich ist das nach zwölf Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, nach einer Erhöhung des Zusatzbeitrags auch früher. Selbst kündigen musst du nur für den Austritt, etwa bei privater Versicherung oder einem Wegzug ins Ausland.

Wechsel: Die neue Kasse meldet sich bei der DAK
Willst du von der DAK-Gesundheit zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, schreibst du der DAK keine Kündigung. Die DAK sagt das auf ihrer Seite zum Kassenwechsel selbst: Es genügt der Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse, die dann die Kündigung bei der alten übernimmt.
- Antrag bei der neuen KasseDu erklärst dort, dass du Mitglied werden willst. Die gewählte Kasse darf dich nicht ablehnen (§ 175 Abs. 1 SGB V).
- Meldung statt KündigungDie neue Kasse informiert die DAK im elektronischen Meldeverfahren; diese Meldung ersetzt deine Kündigung. Die DAK bestätigt der neuen Kasse das Ende der Mitgliedschaft spätestens zwei Wochen nach Eingang der Meldung (§ 175 Abs. 2 SGB V).
- Meldestelle informierenSag deinem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, welche Kasse du gewählt hast – darauf weist auch die DAK hin (§ 175 Abs. 3 SGB V).
Zwölf Monate Bindung, dann zwei Monate Frist
An die DAK bist du mindestens zwölf Monate gebunden. Danach endet die Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat, in dem dein Antrag bei der neuen Kasse eingeht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die DAK spricht von zwei Kalendermonaten. Ein Beispiel: Geht dein Antrag am 20. Oktober 2026 bei der neuen Kasse ein, endet die DAK-Mitgliedschaft am 31. Dezember 2026, und ab 1. Januar 2027 bist du neu versichert. Kommt der Antrag erst am 2. November an, wird daraus der 31. Januar 2027.
Hast du bei der DAK einen Wahltarif abgeschlossen, kann er dich länger binden: ein Jahr bei Prämienzahlung und Kostenerstattung, drei Jahre bei Selbstbehalt und Krankengeld (§ 53 Abs. 8 SGB V). Deinen frühesten Wechseltermin rechnet der Krankenkassen-Rechner aus:
Rechner
Krankenkasse wechseln: ab wann?
Der früheste Wechsel – auch mit Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung.
Grundlage: § 175 SGB V. Beim Wechsel meldet die neue Kasse; eine eigene Kündigung brauchst du nur, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt.
Zusatzbeitrag 2026 und Sonderkündigung
Seit 1. Januar 2026 erhebt die DAK einen Zusatzbeitrag von 3,2 Prozent; der Gesamtbeitragssatz liegt bei 17,8 Prozent. Der Verwaltungsrat hat den Satz am 19. Dezember 2025 beschlossen, er stieg damit um 0,4 Prozentpunkte. Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt 2,9 Prozent (§ 242a SGB V). Einen Satz für 2027 hat die DAK zum Prüfdatum nicht veröffentlicht; den Durchschnitt für 2027 muss das Bundesgesundheitsministerium bis 1. November 2026 bekanntgeben (Zusatzbeitrag 2027).
Erhebt die DAK erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, darfst du ohne die zwölf Monate wechseln. Dein Antrag muss bis zum Ablauf des Monats eingehen, für den der höhere Satz erstmals gilt; die Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats läuft trotzdem (§ 175 Abs. 4 SGB V). Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2026 hieß das: Antrag bis Ende Januar 2026, Ende der DAK-Mitgliedschaft am 31. März 2026, bis dahin galt der höhere Satz. Einen Brief, der dich an dieses Recht erinnert, muss die Kasse seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr schicken – wer die Frist verpasst, hat kein Sonderrecht mehr. Wie das Sonderrecht im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
Austritt: privat versichert oder im Ausland
Eine echte Kündigung brauchst du nur, wenn danach keine gesetzliche Krankenkasse folgen soll – etwa weil du in die private Krankenversicherung wechselst oder dauerhaft ins Ausland ziehst. Die Bindung von zwölf Monaten gilt dann nicht. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Monats, aber nur, wenn du innerhalb dieser Frist nachweist, dass du anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert bist. Die DAK muss dir die Kündigung binnen zwei Wochen bestätigen (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Für Briefpost nennt die DAK im Impressum ihre Zentrale in Hamburg. Freiwillig Versicherte finden auf dak.de unter „Online-Anträge und Bescheinigungen“ zusätzlich ein Online-Formular „Freiwillige Versicherung beenden“. Endet deine Versicherungspflicht, etwa durch ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, führt dich die Kasse als freiwilliges Mitglied weiter – außer du erklärst binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis den Austritt und weist die andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Was bei einem Wegzug sonst zu regeln ist, steht unter Auswandern.
Im Todesfall
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod; Angehörige müssen nichts kündigen (§ 190 SGB V, bei freiwillig Versicherten § 191 SGB V). Für familienversicherte Hinterbliebene, die eine Hinterbliebenenrente beantragen, beschreibt die DAK den Übergang so: Nach der Meldung der Rentenversicherung prüft sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner; ist sie erfüllt, folgt eine eigene Mitgliedschaft als Rentenantragsteller – beitragsfrei, wenn die verstorbene Person schon Rente bezog und die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllte. Mehr unter Todesfall.
Wenn es hakt
Keine Bestätigung? Bleibt die Kündigungsbestätigung nach einem Austritt länger als zwei Wochen aus, fordere sie schriftlich an (Vorlage) und heb den Beleg für den Zugang deines Briefs auf (Zugang beweisen).
Wechsel verzögert? Behindert eine Kasse den Wechsel oder beantwortet sie die Meldung der neuen Kasse nicht rechtzeitig, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten (§ 175 Abs. 2a SGB V). Für die DAK ist das laut Impressum das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn.
Doch bleiben? Für diesen Fall führt die DAK unter ihren Online-Anträgen ein Formular „Rücknahme der Kündigung“.
Kündigungsschreiben für den Austritt
Den Generator brauchst du nur für den Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung; beim Kassenwechsel genügt der Antrag bei der neuen Kasse. Vertragspartner ist die DAK-Gesundheit, eine Ersatzkasse mit Sitz in Hamburg. Gib deine Versichertennummer an und leg den Nachweis der neuen Absicherung bei. Die Regeln für alle Kassen stehen unter Krankenkasse wechseln.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für DAK-Gesundheit erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
DAK-Gesundheit Zentrale
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit – Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem die Mitgliedschaft endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Ende der Mitgliedschaft.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- DAK-Gesundheit: Gesetzliche Krankenkasse wechseln – das müssen Sie beachten – abgerufen am 05.10.2026
- DAK-Gesundheit: Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten? (aktualisiert 01.10.2026) – abgerufen am 05.10.2026
- DAK-Gesundheit: Verwaltungsrat beschließt Haushalt 2026 (Pressemitteilung vom 19.12.2025) – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung des 67. Nachtrags, Stand 01.09.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- DAK-Gesundheit: Online-Anträge und Bescheinigungen – abgerufen am 05.10.2026
- DAK-Gesundheit: Hinterbliebenenrente und Familienversicherung (aktualisiert 01.10.2026) – abgerufen am 05.10.2026
- DAK-Gesundheit: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 58) – abgerufen am 05.10.2026
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
- § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
Häufige Fragen
Kann ich die DAK per E-Mail kündigen?
Für einen Kassenwechsel musst du der DAK gar nicht schreiben. Für den Austritt nennt die DAK keine E-Mail-Adresse; Briefpost soll laut Impressum an die Zentrale in Hamburg gehen. Ein unterschriebener Brief mit beigelegtem Nachweis der neuen Absicherung ist deshalb der sichere Weg.
Ich wechsle den Arbeitgeber – muss ich der DAK etwas mitteilen?
Nur wenn du auch die Kasse wechseln willst, und dann nicht der DAK, sondern der neuen Kasse und deinem Arbeitgeber. Nennst du dem neuen Arbeitgeber binnen zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht keine Kasse, meldet er dich bei der Kasse an, bei der du zuletzt versichert warst – also bei der DAK (§ 175 Abs. 3 SGB V).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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Anbieter BARMERWechsel per Antrag bei der neuen Kasse, Austritt per Brief nach Wuppertal – mit Nachweis
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Anbieter IKK classicWechsel ohne Brief, Sonderrecht nach der Erhöhung im August 2026, Austritt per Post nach Leipzig
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