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BARMER kündigen oder wechseln
Wechselst du von der BARMER zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, brauchst du kein Kündigungsschreiben: Du beantragst die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, deren Meldung ersetzt die Kündigung. Die BARMER-Mitgliedschaft endet nach zwölf Monaten Bindung zum Ablauf des übernächsten Monats. Selbst kündigen musst du nur für den Austritt, etwa in die private Krankenversicherung – mit Nachweis der neuen Absicherung.

Zu einer anderen Kasse: kein Kündigungsschreiben
Die BARMER beantwortet die Frage auf ihrer Kündigungsseite selbst: Ein Kündigungsschreiben ist nicht nötig, wenn du zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechselst. Du beantragst die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse, und diese setzt sich mit der BARMER in Verbindung.
- Neue Kasse wählenDu gibst die Wahlerklärung bei der Kasse ab, zu der du willst. Ablehnen darf sie dich nicht (§ 175 Abs. 1 SGB V).
- Meldung ersetzt die KündigungDie neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch; die Kündigung gilt als an dem Tag erklärt, an dem deine Wahlerklärung bei der neuen Kasse eingegangen ist (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die BARMER bestätigt der neuen Kasse das Ende der Mitgliedschaft binnen zwei Wochen (§ 175 Abs. 2 SGB V).
- Arbeitgeber Bescheid gebenLaut BARMER reicht eine formlose Information an Arbeitgeber, Hochschule oder Arbeitsagentur (§ 175 Abs. 3 SGB V).
Bindung und Kündigungsfrist
Nach mindestens zwölf Monaten Mitgliedschaft endet die BARMER-Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet ab dem Monat deiner Erklärung (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die BARMER rechnet so: Wahl im Januar, Ende am 31. März. Für den Herbst heißt das: Geht deine Wahlerklärung am 16. Oktober 2026 bei der neuen Kasse ein, endet die BARMER-Mitgliedschaft am 31. Dezember 2026; geht sie am 16. November ein, am 31. Januar 2027.
Ein Wahltarif kann länger binden – ein Jahr beim Tarif mit Prämienzahlung, drei Jahre bei Selbstbehalt und Krankengeld (§ 53 Abs. 8 SGB V). Den frühesten Termin für deinen Fall zeigt der Rechner:
Rechner
Krankenkasse wechseln: ab wann?
Der früheste Wechsel – auch mit Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung.
Grundlage: § 175 SGB V. Beim Wechsel meldet die neue Kasse; eine eigene Kündigung brauchst du nur, wenn du die gesetzliche Krankenversicherung verlässt.
Zusatzbeitrag 2026: 3,29 Prozent
Der Zusatzbeitrag der BARMER liegt 2026 bei 3,29 Prozent, der Gesamtbeitragssatz bei 17,89 Prozent. Zum Jahreswechsel hat der Verwaltungsrat den Satz nicht erhöht (Beschluss vom 19. Dezember 2025) – ein Sonderkündigungsrecht gab es deshalb Anfang 2026 nicht. Der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt 2,9 Prozent (§ 242a SGB V). Einen Satz für 2027 hat die BARMER zum Prüfdatum nicht veröffentlicht; wie sich die Sätze entwickeln, verfolgt das Magazin unter Zusatzbeitrag 2027.
Erhöht die BARMER ihren Satz, kannst du ohne die zwölf Monate wechseln – bis zum Ablauf des Monats, für den der höhere Satz erstmals gilt. Die Frist bis zum Ablauf des übernächsten Monats läuft trotzdem, so lange zahlst du den höheren Satz (§ 175 Abs. 4 SGB V). Sinkt der Satz, entsteht kein Sonderrecht; das schreibt auch die BARMER. Mehr im Ratgeber Sonderkündigungsrecht.
Austritt: privat versichert oder ins Ausland
Selbst kündigen musst du nur, wenn keine gesetzliche Mitgliedschaft folgen soll – zum Beispiel beim Wechsel in die private Krankenversicherung. Dann gilt die Bindung von zwölf Monaten nicht. Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Monats, wirksam aber nur, wenn du innerhalb dieser Frist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist; die BARMER muss dir die Kündigung binnen zwei Wochen bestätigen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Endet deine Versicherungspflicht, etwa weil dein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied – außer du erklärst binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt und weist die neue Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Für freiwillige Mitglieder regelt die Satzung der BARMER zwei Fälle ausdrücklich (§ 17 Abs. 2, Stand 21. Juli 2026): Die freiwillige Mitgliedschaft endet ohne Frist durch Kündigung zu dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Und sie endet, sobald du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst – es sei denn, über- oder zwischenstaatliches Recht sieht etwas anderes vor. Kläre einen Wegzug deshalb vorher mit der BARMER; was sonst ansteht, sammelt die Lebenslage Auswandern.
Anschrift: Sitz Berlin, Post nach Wuppertal
Die BARMER hat ihren Sitz in Berlin, Briefe erbittet sie aber an die zentrale Postanschrift „Barmer, 42266 Wuppertal“. Nach ihren Angaben ist das die vollständige Anschrift, mehr braucht es nicht. Statt einer Faxnummer verweist sie auf diese Postanschrift und ihre digitalen Wege; eine eigene E-Mail-Adresse für Kündigungen nennt sie nicht. Für den Austritt ist ein unterschriebener Brief mit dem Nachweis der neuen Absicherung deshalb der sichere Weg; den Zugang belegst du am besten mit Einwurf-Einschreiben (Zugang beweisen).
Wenn es hakt
Bestätigung bleibt aus? Für den Austritt muss die BARMER binnen zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Kommt nichts, fordere sie schriftlich an (keine Bestätigung erhalten).
Wechsel stockt? Behindert eine Kasse den Wechsel, muss die Aufsicht einschreiten (§ 175 Abs. 2a SGB V); für die BARMER ist das laut Impressum das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Doch bleiben? Eine Kündigung nimmst du laut BARMER über ihre Seite „Mitglied bleiben“ zurück; nach ihren Angaben geht das formlos bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist.
Kündigungsschreiben für den Austritt
Vertragspartner ist die BARMER, eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Den Generator brauchst du nur für den Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung; gib deine Versichertennummer an und leg den Nachweis der neuen Absicherung bei. Die Regeln für alle Kassen stehen unter Krankenkasse wechseln.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für BARMER erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Barmer
42266 Wuppertal
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meiner Mitgliedschaft bei der BARMER – Versichertennummer [Versichertennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem die Mitgliedschaft endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Ende der Mitgliedschaft.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- BARMER: Barmer kündigen – alles zum Thema Kündigung (aktualisiert 14.09.2026) – abgerufen am 05.10.2026
- BARMER: Krankenkassenwechsel – Fristen & Kündigung (aktualisiert 03.09.2026) – abgerufen am 05.10.2026
- BARMER: Zentrale Postanschrift für Briefe – abgerufen am 05.10.2026
- BARMER: Beiträge und Tarife (aktualisiert 25.09.2026) – abgerufen am 05.10.2026
- BARMER: Verwaltungsratsbeschluss zum Zusatzbeitrag (Pressemitteilung vom 19.12.2025) – abgerufen am 05.10.2026
- Satzung der BARMER in der Fassung des 38. Nachtrages, Stand 21.07.2026 – abgerufen am 05.10.2026
- BARMER: Mitglied bleiben (Rücknahme der Kündigung) – abgerufen am 05.10.2026
- BARMER: Impressum – abgerufen am 05.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 58) – abgerufen am 05.10.2026
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft
Häufige Fragen
Kann ich die BARMER per App oder E-Mail kündigen?
Für einen Kassenwechsel musst du der BARMER gar nichts schicken. Für den Austritt nennt die BARMER weder eine E-Mail-Adresse noch einen Menüpunkt in der App. Sicher ist ein unterschriebener Brief an „Barmer, 42266 Wuppertal“ mit dem Nachweis deiner neuen Absicherung.
Mein Gehalt liegt künftig über der Versicherungspflichtgrenze. Muss ich kündigen?
Nicht sofort. Endet die Versicherungspflicht, führt die Kasse dich als freiwilliges Mitglied weiter. Willst du in die private Krankenversicherung, erklärst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse den Austritt und weist die neue Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Bleibst du freiwillig versichert, kannst du später mit Nachweis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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