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Deutsche GigaNetz kündigen
Die Deutsche GigaNetz kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Fuß der Website, ohne Login, oder in Textform an die Deutsche GigaNetz GmbH in Hamburg. MyNet-Tarife kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit mit einem Monat. Die Laufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung, nicht mit der Freischaltung.

So kündigst du online
„Vertrag kündigen“ im Fuß von deutsche-giganetz.de führt zur Online-Kündigung. Ein Login brauchst du nicht; das Formular ist der Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Laut AGB genügt für jede Kündigung die Textform, also auch ein Brief an die Anschrift im Steckbrief (Ziffer 22.5).
- Vertragsinhaber eintragenKundennummer, Geburtsdatum, Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.
- Umfang wählen„Alle Verträge zur genannten Kundennummer“ oder nur eine oder mehrere Tarifoptionen.
- Art der Kündigung angebenOrdentlich, außerordentlich oder Widerruf. Für eine außerordentliche Kündigung lädst du Nachweise hoch, etwa die Meldebescheinigung.
- Termin wählen und absenden„Zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt“ oder später, dann „Jetzt kündigen“. Speichere die Seite, die danach erscheint.
Willst du nur in einen anderen Tarif wechseln, brauchst du laut Kündigungsseite keine Kündigung.
Wann dein Vertrag endet
MyNet-Tarife laufen mindestens 24 Monate, MyNet 600 gibt es laut Preisliste auch mit 12 Monaten. Du kündigst mit einem Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit; danach läuft der Vertrag unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (AGB Ziffer 22.1, Stand 01.10.2025). Die Mindestlaufzeit beginnt laut FAQ mit dem Vertragsschluss, also mit der Auftragsbestätigung – nicht mit dem Bau oder der Freischaltung.
Ein Beispiel: Die Auftragsbestätigung kam am Freitag, 14. November 2025. Die 24 Monate enden am Sonntag, 14. November 2027; deine Kündigung muss spätestens am Donnerstag, 14. Oktober 2027, bei der Deutschen GigaNetz sein. Kommt sie erst am 15. Oktober an, endet der Vertrag einen Monat später, am Montag, 15. November 2027 (§ 56 Abs. 3 TKG). Mit deinen Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Optionen wie Telefonie-Flatrates oder MyTV kündigst du mit einem Monat Frist; sie enden mit dem Hauptvertrag. Eine später gebuchte Option verlängert den Hauptvertrag nur, wenn du dem ausdrücklich zustimmst (Ziffer 22.2).
Das BGH-Urteil zur alten Laufzeitklausel
Früher stand in den Bedingungen der Satz „Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des DGN-Anschlusses des Kunden“. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW, die dagegen geklagt hatte, ging es im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 um die Bedingungen der Deutschen GigaNetz. Der BGH hat die Klausel für unwirksam erklärt: Auch bei Erstverträgen beginnt die Laufzeit mit dem Vertragsschluss (BGH, 08.01.2026, III ZR 8/25). Die heutigen AGB enthalten die Regel nicht mehr.
Hast du vor der Freischaltung unterschrieben und wurde dir die Kündigung zum Ende der 24 Monate ab Unterschrift verweigert, verweise auf das Urteil. Was es für Glasfaserverträge allgemein heißt, steht unter Glasfaser-Verträge und § 56 TKG.
Hausanschluss und Grundstücksnutzung
Dein Vertrag über Internet und Telefon ist das, was du kündigst. Für den Bau des Hausanschlusses unterschreibt der Eigentümer eine eigene Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung. Sie kann frühestens fünf Jahre nach der betriebsbereiten Bereitstellung der Infrastruktur mit sechs Wochen Frist gekündigt werden. Laut FAQ betrifft sie nur die Glasfaserleitung und den Netzabschlusspunkt; kündigst du deinen Dienstvertrag nach 24 Monaten, entstehen daraus keine laufenden Kosten. Ohne gültige Vereinbarung darf die Deutsche GigaNetz deinen Vertrag fristlos kündigen (AGB Ziffer 22.4).
Router, Glasfasermodem und Set-Top-Box
Überlassene Hardware schickst du nach Vertragsende innerhalb von 14 Tagen zurück, wenn die Deutsche GigaNetz dich dazu auffordert; sonst wird der Zeitwert berechnet (AGB Ziffer 8.4). Die MyTV-Set-Top-Box geht nach der Kündigung von MyTV zurück. Laut FAQ erstellst du dafür kostenlos ein Rücksendeetikett und gibst das Paket bei DHL ab.
Umzug, Preiserhöhung, kein Anschluss
Umzug: Innerhalb des Versorgungsgebiets reicht laut FAQ eine Information; der Vertrag läuft weiter. Bietet die Deutsche GigaNetz die Leistung am neuen Wohnsitz nicht an, kündigst du mit einem Monat Frist zum Auszug oder später (AGB Ziffer 23.2; § 60 Abs. 2 TKG). Kann sie dort liefern, gibt es kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht beim Einzug zu jemandem mit eigenem Anschluss (OLG Bamberg, 3 UKl 7/24 e). Mehr unter Umzug.
Preiserhöhung oder Vertragsänderung: Du kannst innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen, frühestens zum Tag der Änderung (AGB Ziffer 5.3 und 6.2; § 57 TKG).
Kein Anschluss: Teilt dir die Deutsche GigaNetz mit, dass sie deine Adresse nicht an das Netz anschließt, darfst du ab dieser Mitteilung außerordentlich kündigen (Ziffer 22.7).
Im Todesfall
Angehörige kündigen im Formular „außerordentlich“ mit dem Grund „Der Vertragsinhaber ist verstorben“ und laden die Sterbeurkunde hoch. Wollen Ehe- oder Lebenspartner oder Erben den Vertrag behalten, gibt es den Antrag auf Vertragsübernahme im Sterbefall mit Sterbeurkunde und/oder Erbschein; er geht per E-Mail an den Kundenservice oder per Post nach Hamburg. Mehr unter Todesfall.
Wenn es hakt
Bleibt die Bestätigung aus, schick die Kündigung zusätzlich als Einwurf-Einschreiben nach Hamburg und bewahre den Beleg auf (Zugang beweisen). Fehlt der Kündigungsbutton oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Wechselst du zu einem anderen Anbieter, muss dessen Portierungsauftrag spätestens sieben Werktage vor Vertragsende eingehen (Leistungsbeschreibung MyNet).
Kündigungsschreiben an die Deutsche GigaNetz
Vertragspartner ist die Deutsche GigaNetz GmbH in Hamburg. Nenne Kunden- und Vertragsnummer und kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für Deutsche GigaNetz erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Deutsche GigaNetz GmbH
Willy-Brandt-Straße 61-65
20457 Hamburg
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines MyNet-Vertrags bei der Deutschen GigaNetz – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- Deutsche GigaNetz: Vertrag kündigen (Online-Kündigung) – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.10.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: FAQ – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: Preisliste MyNet, Stand 31.08.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: Leistungsbeschreibung MyNet, Stand 24.08.2026 – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung, Stand Februar 2025 – abgerufen am 06.10.2026
- Deutsche GigaNetz: Antrag Vertragsübernahme im Sterbefall – abgerufen am 06.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.01.2026, III ZR 8/25 – abgerufen am 06.10.2026
- Verbraucherzentrale NRW: BGH bestätigt Maximallaufzeit von zwei Jahren bei Glasfaserverträgen, 08.01.2026 (Verbandsquelle) – abgerufen am 06.10.2026
- OLG Bamberg, Endurteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27.11.2024, 3 UKl 7/24 e (Abschrift des vzbv, Verbandsquelle) – abgerufen am 06.10.2026
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 60 TKG – Umzug
Häufige Fragen
Kann ich per E-Mail kündigen?
Die AGB verlangen nur Textform, eine E-Mail erfüllt sie. Eine eigene Kündigungsadresse nennt die Deutsche GigaNetz aber nicht; der sichere Weg ohne Brief ist die Online-Kündigung, weil du dort Nachweise hochladen und die Bestätigung speichern kannst.
Was passiert, wenn mein Ort gar nicht ausgebaut wird?
Teilt dir die Deutsche GigaNetz mit, dass sie deine Adresse nicht anschließt, darfst du ab dieser Mitteilung außerordentlich kündigen (AGB Ziffer 22.7).
Muss mein Vermieter etwas kündigen, wenn ich ausziehe?
Nein, dein Vertrag über Internet und Telefon endet mit deiner Kündigung. Die Grundstücks- und Gebäudenutzungsvereinbarung des Eigentümers ist ein eigener Vertrag und läuft unabhängig davon.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter EWE TELFormular ohne Login oder Brief nach Oldenburg; 1 Monat zum Laufzeitende, danach jederzeit
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Verträge Partnervermittlung§ 656 BGB, Kündigung jederzeit und Geld zurück nach Widerruf – mit drei BGH-Fällen