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M-net kündigen
M-net kündigst du über „Vertrag kündigen“ im Fuß von m-net.de, ohne Login, oder in Textform an die M-net Telekommunikations GmbH in München. Verträge mit Mindestlaufzeit kündigst du mit einem Monat Frist zum Ende, danach jederzeit mit einem Monat. Beim Umzug aus dem Versorgungsgebiet und im Todesfall gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit Nachweis.

So kündigst du bei M-net
M-net kündigst du am einfachsten über „Vertrag kündigen“ im Fuß von m-net.de. Das Online-Formular ist der Kündigungsbutton nach § 312k BGB; ein Login ist nicht nötig.
- Daten eintragenName, Anschrift, Kundennummer und Vertrags- oder Auftragsnummer – beide stehen auf der Rechnung.
- Art und Produkt wählen„Ordentlich“ zum Ende der Vertragslaufzeit oder „außerordentlich“ aus besonderem Anlass; dann das Produkt: Internet/Festnetz, Mobilfunk oder eine Option wie TV Plus.
- Termin festlegen„Nächstmöglicher Zeitpunkt“ oder ein Wunschdatum. Nachweise, etwa für einen Umzug, lädst du gleich hoch.
- Abschicken und Bestätigungen sichernMit „Vertrag jetzt kündigen“ absenden. Du bekommst eine Empfangsbestätigung und später per Post oder E-Mail die Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsende.
Laut AGB genügt für jede Kündigung die Textform (Ziffer 9.6), also auch ein Brief an die M-net Telekommunikations GmbH in München.
Wann dein Vertrag endet
Internet- und Telefonverträge mit Mindestlaufzeit, meist 24 Monate, kündigst du mit einem Monat Frist, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist dann jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (AGB Ziffer 9.2, Stand Juli 2026). Für Verträge ohne Mindestlaufzeit nennen AGB und Produktinformationsblatt ebenfalls einen Monat; die Kündigungsseite spricht abweichend von sechs Wochen. Wer ganz sicher gehen will, kündigt sechs Wochen vorher.
Ein Beispiel: Auf jeder Rechnung stehen Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und der letzte Tag für die Kündigung (Ziffer 9.4). Endet deine Mindestlaufzeit am Montag, 16. November 2026, muss die Kündigung spätestens am Freitag, 16. Oktober 2026, bei M-net sein. Ist der Termin verpasst und geht sie am Donnerstag, 22. Oktober 2026, ein, endet der Vertrag am Sonntag, 22. November 2026. Mit eigenen Daten rechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Mobilfunktarife wie Allnet M laufen 24 Monate und sind mit einem Monat Frist kündbar; danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit (Produktinformationsblatt Allnet M). Was für Handyverträge allgemein gilt, steht unter Handyvertrag kündigen.
Für einen Glasfaser-Anschluss im Mehrfamilienhaus setzt M-net eine vom Hauseigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung voraus (Leistungsbeschreibung Ziffer 1.2, Stand Juli 2026). Die unterschreibt der Eigentümer, nicht du; deine Kündigung betrifft nur deinen eigenen Vertrag.
Optionen, Teilkündigung und neue Laufzeit
Die Optionen Telefon FestnetzFlat, Allnet-Flat, TVplus und TVplus-Box haben dieselbe Laufzeit und Frist wie dein Internetanschluss und enden mit ihm. Einzelne Leistungen eines Vertrags, etwa nur den Telefonanschluss, kannst du laut AGB ohne wichtigen Grund nicht getrennt kündigen; sonstige Optionen kündigst du mit einem Monat Frist (Ziffer 9.2).
Buchst du eine dieser Optionen nachträglich, beginnt laut AGB eine neue Mindestlaufzeit ab Bereitstellung der geänderten Leistung – aber nur, wenn du der Verlängerung ausdrücklich zustimmst. Für Vertragsverlängerungen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Laufzeit ab der Vereinbarung zählt, nicht ab dem Beginn der neuen Leistung (BGH, 10.07.2025, III ZR 61/24); über die Klausel von M-net hat kein Gericht entschieden. Mehr unter § 56 TKG und Glasfaser-Verträge.
Umzug, Todesfall, Preisänderung
Umzug: Ist M-net an der neuen Adresse verfügbar, behältst du deinen Vertrag; melde den Umzug mindestens vier Wochen vorher. Ziehst du in ein Gebiet, das M-net nicht versorgt, darfst du außerordentlich kündigen – mit einem Monat Frist, wirksam zum Auszug oder später (§ 60 Abs. 2 TKG). Den Nachweis, etwa Mietvertrag oder Meldebescheinigung, lädst du im Formular hoch oder schickst ihn mit dem Betreff „Umzug“ an die Adresse im Steckbrief. Mehr unter Umzug.
Todesfall: Ist der Vertragsinhaber verstorben, nennt M-net ein Sonderkündigungsrecht außerhalb der vertraglichen Fristen; nötig ist ein Nachweis, in der Regel die Sterbeurkunde. Im Formular wählst du „außerordentlich“ und den Grund „Todesfall“. Mehr unter Todesfall.
Preisänderung: M-net muss Preisänderungen ein bis zwei Monate vorher mitteilen. Du kannst dann innerhalb von drei Monaten ohne Frist und ohne zusätzliche Kosten kündigen, frühestens zum Tag der Änderung (AGB Ziffer 2.2; § 57 TKG). Für Änderungen der AGB oder Leistungen gilt dasselbe (Ziffer 2.9).
Router zurückschicken
Überlassene Geräte bleiben Eigentum von M-net. Schick den Router nach Vertragsende mit dem Retourenschein zurück, den du mit der Kündigungsbestätigung oder im Kundenportal bekommst. Was nicht innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsende bei M-net eingeht, berechnet M-net mit dem Zeitwert (AGB Ziffer 7.1).
Wenn es hakt
Keine Empfangsbestätigung? Schick die Kündigung zusätzlich als Einwurf-Einschreiben nach München (Zugang beweisen). Fehlt der Kündigungsbutton oder funktioniert er nicht, darfst du jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).
Wechsel zu einem anderen Anbieter: Dessen Wechselauftrag muss spätestens sieben Werktage vor Vertragsende bei M-net sein; die Rufnummer kannst du bis einen Monat nach Vertragsende mitnehmen (AGB Ziffer 9.8).
Kündigungsschreiben an M-net
Vertragspartner ist die M-net Telekommunikations GmbH, Frankfurter Ring 158, 80807 München. Nenne Kundennummer und Vertrags- oder Auftragsnummer und, bei Telefon oder Mobilfunk, die Rufnummer.
Werkzeug
Kündigungsschreiben für M-net erstellen
Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
M-net Telekommunikations GmbH
Frankfurter Ring 158
80807 München
[Ort], 6. Oktober 2026
Kündigung meines Vertrags bei M-net – Kundennummer [Kundennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.
Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.
Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).
Quellen
- M-net: Vertrag kündigen (Online-Kündigungsformular, Fragen zur Kündigung) – abgerufen am 06.10.2026
- M-net: Impressum – abgerufen am 06.10.2026
- M-net: Allgemeine Geschäftsbedingungen M-net Internet, Stand Juli 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- M-net: Produktinformationsblatt Internet & Telefon 1000, PIB V1.0 – 08.10.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- M-net: Produktinformationsblatt Allnet M, PIB V1.9 – 01.09.2025 – abgerufen am 06.10.2026
- M-net: Leistungsbeschreibung M-net Internet, Stand Juli 2026 – abgerufen am 06.10.2026
- M-net: Internet-Anschluss umziehen – abgerufen am 06.10.2026
- BGH, Urteil vom 10.07.2025, III ZR 61/24 (Laufzeit bei Vertragsverlängerung)
- § 312k BGB – Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
- § 60 TKG – Umzug
Häufige Fragen
Kann ich M-net per E-Mail kündigen?
Die AGB verlangen nur Textform. Eine allgemeine Kündigungsadresse nennt M-net aber nicht; die Adresse kuendigung@m-net.de steht auf der Kündigungsseite für Umzugsnachweise. Sicher und schnell ist das Online-Formular, weil du eine Empfangsbestätigung bekommst.
Kann ich nur TV Plus kündigen und Internet behalten?
TV Plus ist im Formular als eigenes Produkt wählbar. Laut AGB hat die Option aber dieselbe Laufzeit und Kündigungsfrist wie dein Internetanschluss, und einzelne Leistungen eines Vertrags lassen sich ohne wichtigen Grund nicht getrennt kündigen. Wähle im Formular nur TV Plus und prüfe in der Kündigungsbestätigung, zu welchem Termin M-net die Option beendet.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
Passt dazu
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Anbieter NetCologneFormular ohne Login oder Brief nach Köln; 1 Monat zum Laufzeitende, danach jederzeit
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Anbieter GVG Glasfasernordischnet und teranet: Formular ohne Login oder Brief nach Kiel; 1 Monat Frist
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Verträge Haftpflicht und HausratFristen im Vergleich, Kündigung nach Schaden (§§ 92, 111 VVG), Umzug, Trennung, Todesfall