Rechner
Kfz-Wechsel-Rechner
Für den Wechsel zum Ablauf des Versicherungsjahres rechnet der Rechner mit der Regel der Musterbedingungen: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher ankommen. Nur wenn dein Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr endet, ist das der 30. November. Für Beitragserhöhung und Schadenfall nennt er das Ende der Monatsfrist.
Der Rechner ist für alle, die ihre Kfz-Versicherung zum Ablauf wechseln oder nach einer Beitragserhöhung oder einem Unfall kündigen wollen. Er nennt den letzten Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommen muss, und legt dir eine Erinnerung in den Kalender. Was beim Wechsel ohne Versicherungslücke, bei Abmeldung und beim Autoverkauf zu beachten ist, erklärt die Seite Kfz-Versicherung kündigen.
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Kfz-Versicherung: letzter Kündigungstag
Bis wann muss die Kündigung bei deiner Kfz-Versicherung ankommen?
Grundlage: Versicherungsbedingungen (AKB G.2.1: Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf), § 11 VVG, § 40 VVG (Beitragserhöhung), § 92 VVG (Kasko) und § 111 VVG (Haftpflicht) nach einem Schadenfall. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.
So rechnet der Rechner
Du wählst zuerst den Anlass; danach fragt der Rechner nur die Daten ab, die er dafür braucht.
| Anlass | Deine Eingabe | Ergebnis | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Wechsel zum Ablauf | Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr – oder Beginn des Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit) | Ablauf des Versicherungsjahres und letzter Zugangstag einen Monat vorher | AKB G.2.1, § 11 VVG |
| Beitragserhöhung | Tag, an dem die Mitteilung kam, und Tag, ab dem der neue Beitrag gilt | letzter Tag für die Kündigung und frühestes Vertragsende | § 40 VVG |
| Schadenfall | Tag, an dem der Schaden abgeschlossen ist – durch Zahlung, Anerkennung oder Ablehnung | letzter Tag für die Kündigung | § 92 VVG, § 111 VVG |
Beim Wechsel zum Ablauf rechnet er ab heute: Ist der Stichtag des laufenden Versicherungsjahres vorbei, nennt er den des nächsten. Fällt der letzte Zugangstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, weist er darauf hin, dass sich der Tag nicht verschiebt (BGH, 17.02.2005, III ZR 172/04). Bei Beitragserhöhung und Schadenfall rechnet er vorsichtig ohne Verschiebung, weil nicht geklärt ist, ob ein Wochenende diese Monatsfristen verlängert; den späteren Tag nennt er nur als Hinweis. Die Monatsfrist zum Ablauf stammt aus den Musterbedingungen des Versicherungsverbands (AKB 2015); das Gesetz erlaubt eine Frist zwischen einem und drei Monaten, gleich für beide Seiten (§ 11 Abs. 3 VVG). Für andere Versicherungen nimm den Kündigungsfrist-Rechner mit der Vertragsart „Versicherung“.
Drei Beispiele, durchgerechnet
Versicherungsjahr bis 31. Dezember
Läuft dein Versicherungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, muss die Kündigung zum Jahresende spätestens am Montag, 30. November 2026, ankommen; der neue Vertrag sollte ab 1. Januar 2027 gelten. Ab dem 1. Dezember 2026 nennt der Rechner den nächsten Stichtag, Dienstag, 30. November 2027. Die Erinnerung legt er eine Woche vorher in den Kalender, hier auf den 23. November 2026.
Hauptfälligkeit 1. April
Steht im Versicherungsschein als Hauptfälligkeit der 1. April, gib den Beginn des laufenden Versicherungsjahres ein, also den 1. April 2026. Das Jahr endet am 31. März 2027; die Kündigung muss spätestens am Sonntag, 28. Februar 2027, ankommen – praktisch also am Freitag, 26. Februar 2027. Trägst du stattdessen den nächsten Termin ein, den 1. April 2027, rechnet der Rechner mit dem Versicherungsjahr bis 31. März 2028 und nennt den 29. Februar 2028 – ein Jahr zu spät für den Wechsel 2027.
Beitragserhöhung zum Jahreswechsel
Der Versicherer kündigt eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 an; sein Schreiben geht am Dienstag, 17. November 2026, zu. Die Kündigung muss bis Donnerstag, 17. Dezember 2026, ankommen; der Vertrag endet dann vor dem Wirksamwerden der Erhöhung, der höhere Beitrag fällt nicht an (§ 40 VVG). Nach den Musterbedingungen gibt es dieses Recht, wenn der Versicherer den Beitrag etwa wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse oder einer Tarifänderung erhöht – nicht, wenn er nur wegen deiner Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt steigt.
Nach einem Schaden gilt dieselbe Logik: Hat der Versicherer am Dienstag, 13. Oktober 2026, abschließend reguliert, muss die Kündigung bis Freitag, 13. November 2026, ankommen. Du kannst sofort kündigen oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 92 VVG). Weitere Anlässe und ihre Fristen sammelt der Ratgeber Sonderkündigungsrecht; was beim Wechsel zum Jahresende 2026 ansteht, fasst der Beitrag Kfz-Wechsel 2026 zusammen.
Was der Rechner nicht prüft
- Deine Bedingungen: Die Musterbedingungen sind unverbindlich; einzelne Versicherer können abweichen. Was gilt, steht in deinen AKB und im Versicherungsschein.
- Autoverkauf und Abmeldung: Diesen Anlass kennt der Rechner nicht. Beim Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über; er kann innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG, § 122 VVG). Schließt er eine neue Versicherung ab, gilt das nach den Musterbedingungen als Kündigung des alten Vertrags.
- Postlaufzeit: Er nennt den Tag, an dem die Kündigung ankommen muss, nicht den Absendetag. Welcher Weg noch reicht, zeigt der Versandweg-Berater; eine E-Mail genügt, weil Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen dürfen (§ 309 Nr. 13 BGB).
- Ob die Mitteilung rechtzeitig kam: Der Versicherer muss eine Erhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mitteilen und auf das Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 VVG). Was bei einer verspäteten Mitteilung gilt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
- Den neuen Vertrag: Kündige am besten erst, wenn die neue Versicherung zugesagt ist. Das Schreiben liefert die Vorlage Versicherung kündigen.
Was du eingibst, bleibt in deinem Browser; der Rechner überträgt nichts. Alle Sonderrechte bei Versicherungen im Überblick zeigt der Sonderkündigungs-Check.
Quellen
- § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung
- § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung
- § 92 VVG – Kündigung nach Versicherungsfall und § 111 VVG
- § 96 VVG – Kündigung nach Veräußerung und § 122 VVG
- § 309 BGB (Nr. 13)
- GDV: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 30.04.2025 (Verbandsquelle) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04 – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse?
Nach den Musterbedingungen verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (AKB G.1.2). Früher herauskommen kannst du dann nur über ein Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden.
Kann ich nur die Kasko kündigen und die Haftpflicht behalten?
Nach den Musterbedingungen sind Haftpflicht, Kasko und die übrigen Bausteine jeweils rechtlich selbstständige Verträge; die Kündigung des einen berührt die anderen nicht (AKB G.4.1). Kündigst du nur einen, darf der Versicherer aber die gesamte Kfz-Versicherung kündigen (AKB G.4.3) – außer es geht nur um den Autoschutzbrief (AKB G.4.4).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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