VorlagenVorlage
Mietaufhebungsvertrag: Vorlage für Mieter und Vermieter
Mit der Vorlage haltet ihr fest, wann das Mietverhältnis endet, wie die Wohnung zurückgegeben wird und was mit Kaution, Betriebskosten und Geld geschieht. Eine gesetzliche Form gibt es nicht, beweisbar wird die Einigung aber erst mit den Unterschriften aller Mieter und Vermieter. Zusätze für Umzugshilfe, Schönheitsreparaturen, Einbauten und erledigte Ansprüche wählt ihr nach Absprache.

Mit dieser Vorlage beenden Mieter und Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum im Einvernehmen – etwa weil der Mieter früher hinaus möchte oder der Vermieter die Wohnung ohne langen Streit frei bekommen will. Sie setzt den Vertrag aus Bausteinen zusammen: Termin, Rückgabe, Kaution und Betriebskosten stehen fest darin, Umzugshilfe, Schönheitsreparaturen, Einbauten und erledigte Ansprüche wählt ihr nach Absprache. Was eine Aufhebung für Kündigungsschutz und Widerspruchsrecht bedeutet, erklärt die Seite Mietaufhebungsvertrag.
In fünf Schritten zum unterschriebenen Vertrag
- Den Ausgangspunkt bestimmenOhne Einigung braucht es eine Kündigung: Der Mieter kommt ohne Grund mit drei Monaten Frist hinaus, der Vermieter nur mit Grund und einer Frist, die mit der Mietdauer wächst (Kündigungsfristen). Daran misst sich, was ein anderer Termin beiden wert ist.
- Eckpunkte absprechenTermin, Geld, Zustand der Wohnung, Kaution – mündlich vorklären, dann schriftlich festhalten.
- Entwurf ausfüllenDie Vorlage druckt den Vertrag als Schreiben an die andere Seite. Wer ihn aufsetzt, trägt sich als Absender ein und alle übrigen Beteiligten im Feld „Weitere Personen“; so bekommt jede Person eine Unterschriftszeile. Felder für Zusätze, die ihr nicht wählt, bleiben leer. Mit vielen Zusätzen und vier Unterschriften wird der Vertrag länger als eine Seite; die Vorlage druckt ihn dann fortlaufend auf mehreren Seiten – heftet die Blätter zusammen.
- Prüfen lassenDen Entwurf sieht sich auf Mieterseite am besten der Mieterverein an, auf Vermieterseite Haus & Grund; besonders wichtig sind die Zahlungsbedingungen und die Liste erledigter Ansprüche. Geht es um eine hohe Abfindung oder läuft schon eine Räumungsklage, ist eine Anwältin für Mietrecht die richtige Adresse.
- Unterschreiben und übergebenZwei Exemplare, alle Unterschriften, jede Seite ein Original. Am Rückgabetag hilft die Vorlage Wohnungsübergabeprotokoll.
Vorlage
Mietaufhebungsvertrag: ausfüllen und drucken
Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.
[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]
Vorname Name und Vorname Name
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
[Ort], 6. Oktober 2026
Mietaufhebungsvertrag
Zwischen [Vermieter (alle, mit Anschrift)] – im Folgenden Vermieter – und [Mieter (alle)] – im Folgenden Mieter – wird über das Mietverhältnis aus dem Mietvertrag vom [Mietvertrag vom] Folgendes vereinbart:
Beendigung: Das Mietverhältnis über [Mietobjekt] endet einvernehmlich mit Ablauf des [Das Mietverhältnis endet am]. Bis dahin bleibt es bei den vereinbarten Zahlungen.
Rückgabe: Der Mieter gibt die Wohnung spätestens an diesem Tag geräumt, besenrein und mit allen Schlüsseln zurück. Über die Rückgabe fertigen beide Seiten ein gemeinsames Protokoll an.
Kaution und Betriebskosten: Der Vermieter rechnet nach der Rückgabe über die Kaution ab und zahlt das Guthaben aus. Über die Betriebskosten bis zum Mietende rechnet er innerhalb der gesetzlichen Frist ab (§ 556 Abs. 3 BGB).
Jede Seite erhält eine von allen unterschriebene Ausfertigung dieser Vereinbarung.
Unterschriften aller Vermieter und Mieter:
[Vor- und Nachname]
Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Druck den Vertrag trotzdem zweimal aus und lass beide Exemplare von allen Vermietern und allen Mietern unterschreiben; jede Seite behält ein Original.
Welche Bausteine ihr wählt
| Baustein | wählen, wenn … | worauf beide achten |
|---|---|---|
| Beendigung, Rückgabe, Kaution (fest) | immer | Ende als festes Datum. „Besenrein“ heißt nach dem Bundesgerichtshof nur, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind (BGH, 28.06.2006, VIII ZR 124/05). |
| Früherer Rückgabetag | der Mieter zieht vorher aus, das Mietverhältnis soll aber erst später enden | Die Miete bleibt bis zum Ende geschuldet, auch wenn der Mieter die Wohnung nicht mehr nutzt; der Vermieter muss sich aber anrechnen lassen, was er durch eine Weitervermietung erlangt (§ 537 Abs. 1 BGB). |
| Früherer Auszug beendet das Mietverhältnis | der Mieter kennt seinen Umzugstermin noch nicht genau | Der Mieter zahlt bis zum Ende des Monats, in dem er auszieht; der Vermieter erfährt erst spät, ab wann er neu vermieten kann. Nur einen der beiden Bausteine zum früheren Termin wählen. |
| Umzugshilfe | der Vermieter zahlt für einen frühen oder sicheren Auszug | Zahlung Zug um Zug gegen die Rückgabe sichert beide Seiten: Der Mieter bekommt sein Geld, der Vermieter seine Wohnung. Eine Staffel passt ins Betragsfeld, etwa „3.000,00 Euro bei Rückgabe bis zum 31.03.2027, sonst 2.000,00“. |
| Verfall bei Verspätung | der Vermieter braucht den Termin sicher | Mieter sollten das nur annehmen, wenn ihr Umzugstermin feststeht. |
| Schönheitsreparaturen oder Arbeiten | über die Renovierung soll nicht mehr gestritten werden | Viele Renovierungsklauseln sind ohnehin unwirksam (Schönheitsreparaturen beim Auszug); eine Einigung beendet die Frage. |
| Kautionseinbehalt | die Betriebskostenabrechnung für das Auszugsjahr steht noch aus | Ein angemessener Teil darf bis zu dieser Abrechnung zurückbleiben (BGH, 18.01.2006, VIII ZR 71/05); ein fester Höchstbetrag macht klar, wie viel. |
| Einbauten und Gegenstände | Küche, Markise oder Möbel bleiben oder müssen raus | Wer übernimmt was, zu welchem Preis und bis wann wird entfernt. |
| Erledigte Ansprüche | beide wollen unter bestimmte Punkte einen Schlussstrich ziehen | Nur aufzählen, was wirklich erledigt sein soll. Ein pauschaler Verzicht kann mehr abschneiden als gewollt, etwa Ansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs (Vorsicht bei Abgeltungsklauseln). |
Rechenbeispiel: zwei Monate früher hinaus
Eine Mieterin tritt am 01.12.2026 eine Stelle in einer anderen Stadt an. Ihre Kündigung geht am Montag, 02.11.2026, zu – vor dem dritten Werktag im November; das Mietverhältnis endet also am 31.01.2027. Die Miete beträgt 1.150 € einschließlich Vorauszahlungen. Der Vermieter hat eine Interessentin, die zum 01.12.2026 einziehen würde.
| Frage | nur Kündigung | Aufhebung zum 30.11.2026 |
|---|---|---|
| Mietverhältnis endet | 31.01.2027 | 30.11.2026 |
| Miete für Dezember und Januar | geschuldet; überlässt der Vermieter die Wohnung vorher der Nachmieterin, entfällt sie für diese Zeit (§ 537 Abs. 2 BGB) | entfällt |
| Risiko, wenn die Interessentin abspringt | trägt die Mieterin: bis zu 2.300 € | trägt der Vermieter |
| Zustimmung der anderen Seite | nicht nötig | nötig |
Die Aufhebung verschiebt vor allem das Risiko eines Leerstands im Dezember und Januar auf den Vermieter. Er wird zustimmen, wenn ihm die Nachmieterin sicher ist, oder einen Ausgleich verlangen; beides gehört dann in den Vertrag. Für die Kaution passt der Baustein „Kautionseinbehalt“: Wird nach Kalenderjahr abgerechnet, muss die Abrechnung der Betriebskosten für 2026 erst bis zum 31.12.2027 bei der Mieterin sein (§ 556 Abs. 3 BGB).
Wann das Mietverhältnis in deinem Fall ohne Einigung enden würde, zeigt der Rechner:
Rechner
Mietvertrag: Kündigungsfrist berechnen
Bis wann muss die Kündigung beim Vertragspartner sein, und wann endet das Mietverhältnis?
Grundlage: § 573c BGB, § 573a BGB und § 568 BGB (Schriftform); Tod des Mieters § 564 BGB mit § 573d BGB, Wohnheim § 549 BGB Abs. 3, Werkmietwohnung § 576 BGB und § 576a BGB, Garage, Stellplatz und Geschäftsräume § 580a BGB. Der Samstag zählt bei den drei Werktagen mit (BGH, 27.04.2005, VIII ZR 206/04); ob ein Zugang am Montag noch reicht, wenn der dritte Werktag selbst ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen – der Rechner rechnet dann vorsichtig mit dem Samstag. Vereinbarte längere Fristen für den Mieter sind unwirksam – Ausnahme: vor dem 1. September 2001 einzeln ausgehandelte Fristen (Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB; die alten gesetzlichen Fristen im Formularvertrag gelten nicht mehr). Ein befristeter Kündigungsverzicht kann gelten.
Was der Vertrag nicht leistet
- Kein Räumungstitel: Zieht der Mieter trotz Vertrag nicht aus, braucht der Vermieter eine Räumungsklage. Vollstrecken lässt sich erst aus einem Urteil oder aus einem Vergleich vor Gericht oder vor einer anerkannten Gütestelle (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Solange der Mieter die Wohnung nach dem vereinbarten Ende vorenthält, schuldet er eine Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB).
- Nur einer von mehreren Mietern geht: Ob die übrigen zustimmen müssen, ist umstritten; die Wege beschreibt Ein Mieter geht, die anderen bleiben.
- Keine Einigung: Dann bleibt es bei den Kündigungsrechten. Will der Mieter hinaus, kündigt er mit der Vorlage Kündigung des Mietvertrags und zahlt bis zum Ende der Frist.
- Steuer und Sozialleistungen: Ob eine Abfindung dort eine Rolle spielt, klärt diese Seite nicht; das gehört in eine Steuer- oder Sozialberatung.
Quellen
- § 311 BGB – Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
- § 537 BGB – Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
- § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters
- § 546a BGB – Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
- § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
- § 794 ZPO – Weitere Vollstreckungstitel
- BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05 (Bedeutung von „besenrein“) – abgerufen am 05.10.2026
- BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05 (Kautionseinbehalt für die Betriebskostenabrechnung) – abgerufen am 05.10.2026
Häufige Fragen
Muss der Mietaufhebungsvertrag notariell beurkundet werden?
Nein, eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Ein Notar brächte auch keinen schnelleren Weg zur Räumung: Für Ansprüche, bei denen es um den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses geht, ist die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ausgeschlossen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Wir haben die Aufhebung nur mündlich vereinbart – gilt das?
Eine mündliche Einigung kann wirksam sein, weil das Gesetz keine Form verlangt. Im Streit muss sie aber beweisen, wer sich auf sie beruft. Haltet sie deshalb nachträglich schriftlich fest, zum Beispiel mit dieser Vorlage, und lasst alle unterschreiben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.
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