VorlagenVorlage

Mietkaution zurückfordern: Vorlage für die Abrechnung

Für die Abrechnung der Kaution gibt es keinen festen Stichtag: Der Vermieter darf sich nach dem Auszug so viel Zeit nehmen, wie angemessen ist, und für eine noch offene Nebenkostenabrechnung einen angemessenen Betrag bei sich behalten. Mit der Vorlage forderst du Abrechnung und Rückzahlung samt Zinsen an, nennst dein Konto und setzt eine Frist – eine E-Mail genügt.

Von Rechtsstand geprüft am 5 Min. Lesezeit

Frisch geputztes leeres Badezimmer mit weißen Fliesen, ein gefaltetes Handtuch auf dem Wannenrand und ein Eimer mit Schwamm
KI-generiert

Diese Vorlage ist für Mieter, die nach dem Auszug ihre Kaution zurückhaben wollen. Sie fordert Abrechnung und Rückzahlung samt Zinsen an, nennt dein Konto und setzt eine Frist – mit Varianten für Barkaution, verpfändetes Sparbuch und Bürgschaft und mit Zusätzen für den Einbehalt wegen der Nebenkosten, einen Verkauf der Wohnung und eine Erinnerung. Vermieter sehen, was Mieter verlangen dürfen. Wie hoch die Kaution sein darf und wie sie angelegt werden muss, erklärt die Seite Mietkaution.

Welche Variante passt zu deiner Kaution?

Art der SicherheitHakenWas du verlangst
Barkaution, überwiesen oder bar gezahltVariante 1Abrechnung und Auszahlung mit Zinsen
Sparbuch oder Kautionskonto auf deinen Namen, an den Vermieter verpfändetVariante 2Freigabe des Guthabens gegenüber der Bank
Bürgschaft einer Bank oder einer KautionsversicherungVariante 3Rückgabe der Bürgschaftsurkunde

Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bevor er sie herausgibt, darf er deshalb prüfen, ob ihm noch etwas zusteht – eine feste Frist dafür gibt es nicht. Er muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit erklären, die nicht allgemein bestimmbar ist (BGH, 24.07.2019, VIII ZR 141/17); die Umstände können auch mehr als sechs Monate rechtfertigen (BGH, 18.01.2006, VIII ZR 71/05).

Vorlage

Mietkaution zurückfordern: ausfüllen und drucken

Felder ausfüllen, Brief prüfen und drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Angaben
Anschrift und Lage – erscheint unter dem Betreff. Deine neue Anschrift steht oben im Absender.
Zum Beispiel: 2.100 Euro.
Setz eine Frist von einigen Wochen. Eine gesetzliche Frist für die Abrechnung gibt es nicht.
Nur für den Zusatz „Erinnerung“.
2. Empfänger
3. Absender
Habt ihr die Wohnung zu mehreren gemietet, unterschreibt am besten alle und nennt ein gemeinsames Konto; Namen mit Semikolon trennen.
4. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

Name des Vermieters oder der Hausverwaltung
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

[Ort], 6. Oktober 2026

Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung ist beendet; die Wohnung wurde am [Wohnung zurückgegeben am] mit allen Schlüsseln zurückgegeben.

Als Mietsicherheit wurde eine Barkaution von [Höhe der Kaution] geleistet. Bitte rechnen Sie über die Kaution einschließlich der Zinsen ab (§ 551 Abs. 3 BGB) und überweisen Sie das Guthaben bis zum [Frist bis] auf das Konto [Konto für die Rückzahlung (IBAN)].

Wollen Sie für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einen Teil zurückbehalten, beschränken Sie ihn bitte auf einen angemessenen Betrag, teilen Sie mit, wie Sie ihn bemessen haben, und zahlen Sie den Rest aus.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Textform genügt: per E-Mail oder Brief. Heb einen Nachweis über den Versand sowie Übergabeprotokoll und Zahlungsbeleg der Kaution auf. Genau eine Variante ankreuzen: Barkaution, Sparbuch oder Bürgschaft.

Wann du schreibst und welche Frist du setzt

Am besten nennst du Konto und neue Anschrift schon im Übergabeprotokoll. Bleibt dann eine Abrechnung aus, schickst du die Vorlage und setzt eine Frist von einigen Wochen. Diese Frist bindet den Vermieter nicht, aber sie dokumentiert deine Forderung. Fällig wird eine Barkaution mit dem Zugang seiner Abrechnung, auch wenn du seine Gegenforderungen bestreitest (BGH, 24.07.2019, VIII ZR 141/17). Eine verpfändete Sicherheit muss er freigeben, sobald seine Überlegungszeit vorbei ist und er keine offenen Forderungen mehr hat, die er daraus decken dürfte (BGH, 20.07.2016, VIII ZR 263/14). Wer zu früh klagt, riskiert, dass der Anspruch noch nicht fällig ist; lass dich vorher beraten, etwa bei einem Mieterverein.

Was der Vermieter verrechnen darf – und was 2024 geklärt wurde

Verrechnen darf der Vermieter offene Forderungen aus dem Mietverhältnis: rückständige Miete, eine Entschädigung für verspätete Rückgabe, Schäden über die normale Abnutzung hinaus und eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. Ist aus dieser Abrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf ein angemessener Betrag bis dahin bei ihm bleiben (BGH, 18.01.2006, VIII ZR 71/05); den Rest muss er auszahlen. Mit bereits verjährten Nebenkostennachforderungen darf er sich nicht mehr aus der Sicherheit befriedigen (BGH, 20.07.2016, VIII ZR 263/14). Eine Übersicht mit Beispielen steht unter Mietkaution; ob eine Renovierungsklausel trägt, klärt Schönheitsreparaturen beim Auszug, und wann die Nebenkostenabrechnung spätestens kommen muss, Nebenkosten nach dem Auszug.

Neu ist eine Entscheidung zu den Schäden: Schadensersatz für Beschädigungen der Wohnung verjährt nach einem halben Jahr, gerechnet ab der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Bei der Abrechnung einer Barkaution darf der Vermieter aber auch mit solchen schon verjährten Forderungen aufrechnen (BGH, 10.07.2024, VIII ZR 184/23). Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter erst gut sechs Monate nach der Rückgabe abgerechnet; der BGH schickte die Sache zurück, damit geklärt wird, ob die behaupteten Schäden überhaupt bestehen.

Zinsen

Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen, wenn ihr keine andere Anlage vereinbart habt. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB); im Studenten- oder Jugendwohnheim entfällt die Pflicht zur Verzinsung. Bitte um einen Nachweis, etwa den Auszug des Kautionskontos.

Wenn keine Abrechnung kommt

  1. ErinnernSchick die Vorlage noch einmal mit dem Haken „Erinnerung“ und einer neuen Frist.
  2. Fälligkeit einschätzen lassenOb die angemessene Zeit abgelaufen ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht. Ein Mieterverein kann das einschätzen.
  3. KlagenFür Streit aus einem Wohnungsmietverhältnis ist ohne Rücksicht auf den Betrag das Amtsgericht zuständig (§ 23 GVG), in der Regel das, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO).

Leg dir vor dem ersten Schreiben die Unterlagen zurecht: Mietvertrag, Beleg über die Zahlung der Kaution, Übergabeprotokoll mit Schlüsselquittung und, falls vorhanden, Auszüge des Kautionskontos.

Wie lange du Zeit hast

Dein Anspruch auf Rückzahlung verjährt in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem er fällig geworden ist (§ 195 BGB, § 199 BGB). Beispiel: Die Abrechnung geht im März 2027 zu – dann verjährt der Anspruch auf das Guthaben mit Ablauf des 31. Dezember 2030. Wurde die Wohnung verkauft, ist der neue Eigentümer in die Pflichten aus der Kaution eingetreten; bekommst du sie von ihm nicht, bleibt der frühere Vermieter verpflichtet (§ 566a BGB). Mehr dazu unter Hausverkauf.

Quellen

Häufige Fragen

Die Wohnung wurde verkauft – wer zahlt die Kaution zurück?

Der neue Eigentümer: Er ist in die Pflichten aus der Mietsicherheit eingetreten (§ 566a Satz 1 BGB); das Gesetz macht das nicht davon abhängig, dass er die Kaution vom Verkäufer erhalten hat. Bekommst du sie von ihm nicht, ist der frühere Vermieter weiter zur Rückzahlung verpflichtet (Satz 2). Setz in der Vorlage dann den Haken „Wohnung wurde verkauft“.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

Passt dazu