VerträgeVertragsart

Heimvertrag im Pflegeheim kündigen

Als Bewohner kündigst du einen Heimvertrag schriftlich spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats, bei einer Entgelterhöhung jederzeit zum Tag der Erhöhung. Bekommst du Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Pflegekasse), zahlst du nach deiner Kündigung und dem Auszug nur bis zum Auszugstag, auch wenn die Kündigungsfrist noch läuft. Mit dem Tod endet der Vertrag von selbst. Das Heim darf nur aus wichtigem Grund kündigen.

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Helles Zimmer in einem Pflegeheim von der Tür aus gesehen: gemachtes Bett mit Strickdecke, Sessel am Fenster, Orchidee auf der Fensterbank
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Diese Seite ist für Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims, für Angehörige, Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer – und erklärt auch, wann das Heim selbst kündigen darf. Sie zeigt die Fristen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), rechnet die wichtigsten Termine mit echten Daten durch und erklärt, warum beim Heimwechsel und im Todesfall oft weniger zu zahlen ist, als im Vertrag steht. Am Ende steht ein Kündigungsschreiben.

Was für Heimverträge gilt

Ein Heimvertrag verbindet Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen. Für solche Verträge gilt das WBVG, auch wenn Wohnen und Pflege in getrennten, aber voneinander abhängigen Verträgen geregelt sind (§ 1 WBVG). Nicht erfasst ist betreutes Wohnen, bei dem neben der Wohnung nur allgemeine Unterstützung wie ein Notrufdienst oder die Vermittlung von Pflege vereinbart ist; dann gilt Mietrecht. Für ambulante Pflege zu Hause gelten eigene Regeln, siehe Pflegedienst und Hausnotruf kündigen. Die Grundregeln:

  • Unbefristet: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit; eine Befristung ist nur erlaubt, wenn sie deinen Interessen nicht widerspricht, etwa bei Kurzzeitpflege (§ 4 Abs. 1 WBVG).
  • Schriftlich: Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden und Leistungen und Entgelte einzeln aufführen (§ 6 WBVG). Ist er nicht schriftlich geschlossen, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen.
  • Zwingend: Von den Regeln des WBVG darf nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 16 WBVG).
  • Pflegeversicherung geht vor: Bekommt der Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung, müssen die Vereinbarungen den Regeln des Pflegeversicherungsrechts entsprechen; abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (§ 15 WBVG). Das wird beim Heimwechsel und beim Tod wichtig.

Kündigung und Fristen auf einen Blick

Wer und warumFrist und FormVertrag endetGrundlage
Bewohner, ohne Grundschriftlich, spätestens am 3. Werktag eines Monatsmit Ablauf desselben Monats§ 11 Abs. 1 WBVG
Bewohner, Heim erhöht das Entgeltjederzeitzum Zeitpunkt der Erhöhung§ 11 Abs. 1 WBVG
Bewohner, in den ersten zwei Wochenohne Frist; wird der Vertrag später ausgehändigt, bis zwei Wochen danachmit Zugang der Kündigung§ 11 Abs. 2 WBVG
Bewohner, wichtiger Grundohne Frist, wenn das Abwarten der Frist unzumutbar istmit Zugang der Kündigung§ 11 Abs. 3 WBVG
Heim, Betrieb wird eingestellt, eingeschränkt oder verändertschriftlich und begründet, spätestens am 3. Werktagmit Ablauf des nächsten Monats§ 12 Abs. 1 WBVG, § 12 Abs. 4 WBVG
Heim, keine fachgerechte Versorgung, gröbliche Pflichtverletzung oder Zahlungsverzugschriftlich und begründet, ohne Fristmit Zugang der Kündigung§ 12 Abs. 1 WBVG, § 12 Abs. 4 WBVG
Tod des Bewohnerskeine Kündigung nötigmit dem Tod§ 4 Abs. 3 WBVG

Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen; der Samstag zählt mit. Sind Wohnen und Pflege in gekoppelten Verträgen geregelt, kannst du nur alle Verträge einheitlich kündigen (§ 11 Abs. 1 WBVG). Ordentlich kündigen darf das Heim nicht, und eine Kündigung, um das Entgelt zu erhöhen, ist ausgeschlossen (§ 12 Abs. 1 WBVG).

Rechenbeispiele

FallZugang oder EreignisVertrag endetZahlungspflicht endet
Bewohner kündigt am 3. WerktagMittwoch, 4. November 202630. November 202630. November 2026
Bewohner kündigt einen Tag späterDonnerstag, 5. November 202631. Dezember 202631. Dezember 2026
Heimwechsel mit Leistungen der Pflegekasse: Kündigung zum Monatsende, Umzug ins neue Heim am 16. NovemberMontag, 2. November 202630. November 202615. November 2026 – den Umzugstag berechnet nur das neue Heim
Heim kündigt wegen BetriebseinstellungMittwoch, 4. November 202631. Dezember 202631. Dezember 2026
Tod, Bewohner bezog Leistungen der Pflegekasse10. Oktober 202610. Oktober 202610. Oktober 2026
Tod, Selbstzahler ohne Leistungen der Pflegekasse, Fortgeltung fürs Zimmer vereinbart10. Oktober 202610. Oktober 2026, das Zimmer höchstens bis 24. Oktoberfür das Zimmer höchstens bis 24. Oktober 2026, abzüglich ersparter Aufwendungen

Der November 2026 beginnt mit einem Sonntag; der dritte Werktag ist deshalb Mittwoch, der 4. November. Warum Heimwechsel und Tod so unterschiedlich ausgehen, erklärt der nächste Abschnitt.

Heimwechsel und Tod: der Vorrang der Pflegeversicherung

Für Bewohner, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung von ihrer Pflegekasse beziehen, wird das Heimentgelt tageweise berechnet. Die Zahlungspflicht endet mit dem Tag, an dem der Bewohner entlassen wird oder stirbt; zieht er in ein anderes Heim um, darf für den Umzugstag nur das aufnehmende Heim abrechnen. Abweichende Vereinbarungen sind nichtig (§ 87a Abs. 1 SGB XI).

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Regel auch die Zahlungspflicht des Bewohners gegenüber dem Heim erfasst und den Vorschriften des WBVG vorgeht. Ein „Entlassen“ liegt auch vor, wenn der Bewohner nach seiner Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist endgültig auszieht (BGH, 04.10.2018, III ZR 292/17). Im entschiedenen Fall hatte ein Bewohner zum Monatsende gekündigt und war schon am 14. des Monats in ein anderes Heim gezogen; das alte Heim musste das Entgelt für die zweite Monatshälfte zurückzahlen. Für Bewohner, die keine Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beziehen, gilt die Kündigungsfrist des WBVG dagegen uneingeschränkt: Selbstzahler schulden das Entgelt bis zum Fristende, gekürzt um ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen, etwa wenn das Zimmer neu belegt wird. Nicht entschieden ist, was bei einem endgültigen Auszug ohne vorherige Kündigung gilt und ob die Regel auch Bewohner erfasst, die Leistungen nur aus einer privaten Pflegepflichtversicherung beziehen.

Daraus folgt für den Todesfall: Das WBVG erlaubt zwar, den Vertrag für das Zimmer bis zu zwei Wochen nach dem Sterbetag fortgelten zu lassen, gegen Zahlung des Wohnanteils und abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 4 Abs. 3 WBVG). Bei Bewohnern mit Leistungen der sozialen Pflegeversicherung endet die Zahlungspflicht aber nach § 87a SGB XI mit dem Sterbetag; eine Fortgeltungsklausel ist für sie unzulässig (BVerwG, 02.06.2010, 8 C 24.09). Zahlungen über den Tod hinaus kommen deshalb nur bei Selbstzahlern in Betracht, die solche Leistungen nicht beziehen. Die Bestimmungen über den Umgang mit dem Nachlass im Zimmer bleiben wirksam. Ob eine Sterbegeldversicherung die Bestattung bezahlt, klärst du mit dem Versicherer.

Hände einer älteren Frau, gehalten von jüngeren Händen, auf einer Strickdecke im warmen Fensterlicht
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Wenn das Heim das Entgelt erhöht

Das Heim darf eine Erhöhung verlangen, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert. Es muss sie schriftlich mitteilen und begründen: den Zeitpunkt, die Positionen mit Kostensteigerungen samt Umlagemaßstab und eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Entgeltbestandteile. Das höhere Entgelt schuldest du frühestens vier Wochen nach Zugang eines ausreichend begründeten Verlangens, und du musst rechtzeitig Einsicht in die Kalkulationsunterlagen bekommen (§ 9 WBVG). Bei Bewohnern mit Leistungen der Pflegeversicherung gilt das Entgelt aus der Vereinbarung mit den Pflegekassen als vereinbart und angemessen (§ 7 Abs. 2 WBVG).

Willst du die Erhöhung nicht mittragen, kannst du jederzeit zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem sie wirksam werden soll (§ 11 Abs. 1 WBVG). Für einen Wechsel brauchst du allerdings einen neuen Platz – prüf das, bevor du kündigst.

Wenn das Heim kündigt

Das Heim darf nur aus wichtigem Grund kündigen, schriftlich und mit Begründung (§ 12 Abs. 1 WBVG). Für die wichtigsten Gründe gelten zusätzliche Hürden:

  • Pflegebedarf ändert sich: Das Heim muss zuerst eine Anpassung der Leistungen anbieten (§ 8 WBVG). Lehnst du sie ab, darf es nur kündigen, wenn es das Angebot vorher mit angemessener Frist und Hinweis auf die Kündigung erneuert hat (§ 12 Abs. 2 WBVG).
  • Zahlungsverzug: Kündigen darf das Heim erst bei einem Rückstand von mehr als einem Monatsentgelt aus zwei aufeinanderfolgenden Terminen oder von zwei Monatsentgelten über einen längeren Zeitraum – und nur nach einer erfolglosen Zahlungsfrist mit Androhung der Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn das fällige Entgelt bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt wird oder eine öffentliche Stelle, etwa das Sozialamt, sich zur Zahlung verpflichtet (§ 12 Abs. 3 WBVG).
  • Betriebseinstellung: Kündigt das Heim, weil es schließt oder den Betrieb wesentlich ändert, muss es dir auf Verlangen einen angemessenen neuen Platz zu zumutbaren Bedingungen nachweisen und die Umzugskosten in angemessenem Umfang tragen (§ 13 WBVG).

Droht eine Räumung oder ist die Kündigung strittig, lass dich früh beraten, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.

Typische Probleme

Mängel in der Pflege: Erbringt das Heim vereinbarte Leistungen nicht oder mit erheblichen Mängeln, kannst du bis zu sechs Monate rückwirkend eine angemessene Kürzung des Entgelts verlangen (§ 10 WBVG).

Krankenhaus oder Urlaub: Bei vorübergehender Abwesenheit muss das Heim den Platz bis zu 42 Tage im Jahr freihalten, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten für deren Dauer; ab dem vierten Tag sind Abschläge vorgesehen (§ 87a Abs. 1 SGB XI, § 7 Abs. 5 WBVG).

Kaution: Eine Sicherheit darf höchstens zwei Monatsentgelte betragen, in drei Raten zahlbar und verzinst anzulegen. Von Bewohnern mit Leistungen der Pflegeversicherung für Kurzzeit- oder vollstationäre Pflege darf das Heim keine Sicherheit verlangen (§ 14 WBVG).

Wer kündigen darf: Der Bewohner selbst, sein Bevollmächtigter oder sein rechtlicher Betreuer. Kündigt jemand in Vertretung, leg die Vollmacht bei, sonst kann das Heim die Kündigung zurückweisen (§ 174 BGB); eine Vorlage gibt es unter Vollmacht für die Kündigung.

Die bisherige Wohnung: Für eine Mietwohnung gibt es beim Umzug ins Heim kein besonderes Kündigungsrecht; es gilt die Kündigungsfrist des Mieters bis zum dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Schneller geht es nur mit dem Vermieter, etwa über einen Mietaufhebungsvertrag. Was beim Umzug ins Heim sonst ansteht, sammelt die Lebenslage Pflegeheim.

Kündigungsschreiben

Die Kündigung durch den Bewohner muss schriftlich erfolgen, in der Praxis also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 11 Abs. 1 WBVG); eine E-Mail genügt nicht. Nenn Name und Zimmer des Bewohners, den Grund, wenn es eine fristlose Kündigung oder eine Kündigung wegen Entgelterhöhung ist, und den Termin. Schick den Brief per Einwurf-Einschreiben oder gib ihn gegen Empfangsbestätigung in der Verwaltung ab, damit du den Zugang beweisen kannst. Der Generator erstellt den Text; druck ihn aus und unterschreib ihn. Im Todesfall ist keine Kündigung nötig – die Lebenslage Todesfall zeigt, was Angehörige sonst regeln müssen.

Werkzeug

Kündigungsschreiben erstellen

Felder ausfüllen, Brief prüfen, drucken oder als E-Mail senden. Alles bleibt in deinem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert.

1. Art der Kündigung
2. Empfänger
Die richtige Anschrift steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.
3. Vertragsdaten
4. Absender
5. Zusätze

[Vor- und Nachname] · [Straße und Hausnummer] · [PLZ Ort]

[Name des Anbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], 6. Oktober 2026

Kündigung meines Vertrags – Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Datum, zu dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Einer Kontaktaufnahme zu Werbe- oder Rückgewinnungszwecken widerspreche ich; eine etwa erteilte Einwilligung widerrufe ich.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]

Per Post: unterschreiben und mit Nachweis versenden, etwa als Einwurf-Einschreiben. Per E-Mail genügt Textform (§ 126b BGB), sofern der Vertrag nicht die Schriftform verlangt – Mietverträge und Arbeitsverträge brauchen eine Unterschrift auf Papier. Damit nichts mehr abgebucht wird, kannst du Lastschriften dieses Empfängers zusätzlich bei deiner Bank sperren lassen (Art. 5 Abs. 3 SEPA-Verordnung).

Quellen

Häufige Fragen

Gilt das WBVG auch für einen Kurzzeitpflegeplatz?

Ja, wenn Wohnraum und Pflege zusammen vereinbart sind (§ 1 WBVG). Ein solcher Vertrag darf befristet werden, wenn die Befristung deinen Interessen nicht widerspricht (§ 4 Abs. 1 WBVG).

Wer bekommt nach dem Tod die Kaution zurück?

Der Anspruch auf Rückzahlung gehört zum Nachlass und steht damit den Erben zu. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und gehören dazu (§ 14 Abs. 3 WBVG).

Darf das Heim einen Vertrag ohne Unterschrift durchsetzen?

Der Vertrag bleibt wirksam, aber Regelungen zum Nachteil des Bewohners, die vom Gesetz abweichen, gelten nicht, und der Bewohner kann jederzeit ohne Frist kündigen (§ 6 Abs. 2 WBVG). Konnte der Bewohner bei Vertragsschluss nicht unterschreiben, muss die Unterschrift unverzüglich nachgeholt werden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit helfen die Verbraucherzentralen, eine Schlichtungsstelle oder ein Anwalt.

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